a) Beschwerdeführer
Rz. 35
Zunächst einmal erhält der Beschwerdeanwalt die Verfahrensgebühr. Diese fällt mit der ersten Tätigkeit nach Auftragserteilung an,[47] also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2).[48]
b) Beschwerdegegner
Rz. 36
Gleiches gilt für den Anwalt des Beschwerdegegners. Es ist dabei unerheblich, wie der Auftraggeber von dem Beschwerdeverfahren Kenntnis erhalten hat. Der Anwalt verdient daher auch dann die Verfahrensgebühr, wenn weder ihm noch dem Mandanten die Beschwerdeschrift zugestellt worden ist, sondern er oder der Mandant nur zufällig von dem Verfahren Kenntnis erhalten haben.[49] Voraussetzung ist jedoch ein entsprechender, also auf das Verfahren bezogener Auftrag (vgl. Rdn 18 ff.).[50]
Rz. 37
Zum Entstehen der Verfahrensgebühr nach VV 3500 genügt, dass der Anwalt prüft, ob auf die Beschwerde hin etwas zu veranlassen ist und er nach Prüfung zum Ergebnis kommt, es sei nichts zu veranlassen.[51] Die Ermäßigungsvorschriften der VV 3101/3201 Nr. 1 oder 2 gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren (arg. e Anm. zu VV 3503).[52] Der Einreichung eines Schriftsatzes bedarf es also nicht, rechtfertigt aber i.d.R. die Annahme, dass die Gebühr entstanden ist.[53] Die Fertigung eines Entwurfs reicht aus.[54] Voraussetzung ist allerdings, dass der Anwalt überhaupt einen Auftrag hatte (vgl. Rdn 18 ff.).[55]
Rz. 38
Die bloße Entgegennahme der Beschwerdeschrift und ihre Weiterleitung an den Mandanten genügen noch nicht, um die Gebühr nach VV 3500 auszulösen. Diese Tätigkeit gehört noch zur Ausgangsinstanz (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9).[56]
c) Mehrere Auftraggeber
Rz. 39
Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr auch im Beschwerdeverfahren gem. VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Voraussetzung ist, dass die mehreren Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstands beteiligt sind. Diese gemeinschaftliche Beteiligung ist für das Beschwerdeverfahren gesondert zu prüfen. Eine gemeinschaftliche Beteiligung im Ausgangsverfahren reicht nicht aus.[57]
Beispiel: Zwei Kläger erheben Klage wegen einer gemeinschaftlichen Forderung gegen ihren vermeintlichen Schuldner. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen. Die Kosten des Beklagten (1.000 EUR) werden gegen beide Kläger als Gesamtschuldner festgesetzt. Dagegen erheben s...
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