Ab 1.7.2018 gelten für Urlauber, die Reisen buchen, neue Regelungen für Reisemängel oder Veranstalterinsolvenzen. Grund hierfür ist die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302, die insbesondere Verbraucher bei Online-Buchungen besser schützen soll. Neben einigen Verbesserungen bringen die Neuerungen für deutsche Verbraucher auch Nachteile, die von Verbraucherschützern kritisiert werden.mehr
Der BGH stärkt Reiseteilnehmern den Rücken und zieht für das Recht der Reiseveranstalter, den Leistungsumfang einer Reise nachträglich zu ändern, enge Grenzen. In der Regel berechtigen nachträgliche wesentliche Änderungen den Reisenden zum Vertragsrücktritt.mehr
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Die Europäische Kommission hat Deutschland am 24.9.2015 formell aufgefordert, seine Mehrwertsteuervorschriften über die Anwendung einer Sonderregelung für Reisebüros zu ändern.mehr
Die Insolvenz des Reiseveranstalters ist für Kunden, die eine Reise schon bezahlt, aber noch nicht angetreten haben, unangenehm. Um so mehr, wenn die Kundengeldversicherung sich auf Ausschlüssen beruht und nicht zahlt. Wenn das vermittelnde Reisebüro in Deutschland sitzt, haftet es aber laut BGH für die uneingeschränkte räumliche und persönliche Geltung des Sicherungsscheins.mehr
Das Spektrum der Urlaubsmängel, für das Reiseveranstalter haftbar gemacht werden können, ist enorm. Das Verhalten der Natur hat der Reiseveranstalter allerdings ebenso wenig in der Hand wie das Benehmen anderer Hotelgäste. Deshalb kann er dafür auch regelmäßig nicht verantwortlich gemacht werden. Anders ist es, wenn auf einer Kulturreise statt Anna Netrebko Cecilia Bartoli trällert. Das gilt ganz uncharmant als Mangel.mehr
Die „beliebteste“ Mängelrüge gegenüber Reiseveranstaltern schlechthin, das ist die Dauerbelästigung durch Baulärm vor oder sogar im Hotel. Aber auch die bis in die frühen Morgenstunden dröhnende Disco kann den Erholungswert eines Urlaubs senken. Wann kann gemindert werden, wann bestehen gar Schadensersatzansprüche?mehr
Bei der Annullierung eines Fluges sowie bei einer erheblichen Flugverspätung hat der Fluggast Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Ausgleichs. Daneben kann er nach dem jeweils nationalen Recht Schadensersatzansprüche geltend machen. Unklar ist, inwieweit diese Ansprüche aufeinander anzurechnen sind.mehr
Ist am Urlaubsziel das gebuchte Hotel überbucht, verweisen Reiseveranstalter gerne mit überschwänglichen Worten auf ein angeblich höherwertiges Ersatzhotel. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich die Ersatzunterkunft jedoch häufig als nicht einmal gleichwertig. Muss eingezogen und wann kann gemindert werden? mehr
Nicht alle zieht es in die Fremde, manch einer findet es daheim (ab und an) am Schönsten. Ob der Urlaub entspannend und erholsam ist, hat dann oft eine ganze Menge mit den Nachbarn zu tun. Ist die Beschaffenheit der nachbarlichen Charaktere von der weniger toleranten Art, kann einem die Lust auf den Urlaub zu Hause schnell vergehen.mehr
Die von vielen Reiseveranstaltern in ihren AGB geforderten Anzahlungen auf den Reisepreis sind immer noch zu hoch, die Fristen zu lang. Der Verbraucherverband NRW hat sich deshalb erneut veranlasst gesehen, verschiedene Gesellschaften abzumahnen.mehr
Einige Reiserücktrittsversicherungen schließen in ihren AGB den Versicherungsschutz für bestimmte Krankheiten aus. Beliebt ist der Ausschluss insbesondere für psychische Erkrankungen. Das Erstaunen der Versicherungsnehmer ist dann groß, wenn die Versicherung trotz klarer Krankheitsdiagnose nicht zahlt.mehr
Als Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung bieten viele Versicherungen auch den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung an. Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn eine bereits begonnene Reise aus wichtigem Grund abgebrochen werden muss.mehr
Was tun, wenn das gebuchte Reiseziel bedrohlich geworden ist, etwa weil es im Hochwassergebiet liegt. Was gilt, wenn am Zielort eine Seuche ausgebrochen ist oder wenn Terrorgefahr besteht? Kann man die gebuchte Reise dann kündigen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen?mehr
Nach dem Deutschen Recht war es bisher möglich, Kinder im Reisepass der Eltern eintragen zu lassen. Ein separates Reisedokument war für die Kinder nicht erforderlich. Diese Einträge sind nicht mehr gültig. Auch Kinder benötigen jetzt ein eigenes Reisedokument.mehr