Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB bzw. der AO regelmäßig verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von Personengesellschaft es sich handelt; aber auch die Art der wirtschaftlichen Aktivität sowie die Größe der Gesellschaft haben Bedeutung für die Art und d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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Kindesunterhalt / 4 Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes

Vom Grundsatz her haften beide Elternteile für den Kindesunterhalt anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Dies ergibt sich aus § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Als Sonderregelung hierzu legt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB für den Unterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder fest, dass der betreuende Elternteil in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung ...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.2 Kindesunterhalt beim erweiterten Umgang

Unterhaltsrechtlich anders zu beurteilen sind Fälle, in denen kein echtes Wechselmodell, sondern lediglich ein erweiterter Umgang stattfindet. Dabei ist im Ausgangspunkt zu unterscheiden zwischen Kosten, die zu einer teilweisen Bedarfsdeckung führen, und solchen Kosten, die reinen Mehraufwand für die Ausübung des Umgangsrechts darstellen und den anderen Elternteil nicht entl...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10 Grundlegende Reform der Besteuerung von Kapitaleinkünften des Privatvermögens ab 2009

Bei nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungen gilt in Abhängigkeit vom Lebensalter des Steuerpflichtigen und von der Laufzeit des Versicherungsvertrags bei Auszahlung eine differenzierte steuerliche Behandlung.[1] Allerdings werden ab dem Veranlagungszeitraum 2009 alle im Privatvermögen zufließenden Kapitaleinkünfte grundsätzlich einheitlich mit einer Abgeltun...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag

10.2.1 Altverträge Die aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen (Altverträgen) resultierenden Erträge sind weiterhin steuerfrei, wenn (vor allem) die Auszahlung frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt.[1] Sind die Erträge aus solchen Versicherungen (im Ganzen) steuerpflichtig, werden sie (grundsätzlich) mit dem gesonderten Steuersa...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1 Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Als eine der zentralen Normen der gesonderten einkommensteuerlichen Behandlung der Erträge aus Kapitalvermögen schreibt § 32d EStG einen gesonderten Tarif vor und führt die Kapitalerträge an, bei denen der die Einkommensteuer abgeltende Steuertarif keine Anwendung findet. Des Weiteren trifft die Vorschrift Regelungen zur Pflicht- und Antragsveranlagung beim Zufluss von Kapit...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.2.3 Übermaßbesteuerung

Die Aufwendungen für den Erwerb des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung stellen Anschaffungskosten dar. Um eine Übermaßbesteuerung beim entgeltlichen Erwerb des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung vom ursprünglichen Rechtsinhaber zu vermeiden, treten ab dem Veranlagungszeitraum 2008 beim Erwerber die Anschaffungskosten an die Stelle der vor dem Erwerb entrichteten ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.2.1 Altverträge

Die aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen (Altverträgen) resultierenden Erträge sind weiterhin steuerfrei, wenn (vor allem) die Auszahlung frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt.[1] Sind die Erträge aus solchen Versicherungen (im Ganzen) steuerpflichtig, werden sie (grundsätzlich) mit dem gesonderten Steuersatz nach § 32d Abs....mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.4 Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, haben der Schuldner der Kapitalerträge, die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Ang...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.2.2 Neuverträge

Erträge aus Lebensversicherungsverträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (Neuverträge), unterliegen im Regelfall ebenfalls (grundsätzlich) dem gesonderten Steuertarif.[1] Soweit bei Neuverträgen allerdings nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und den geleisteten Beiträgen als Ertrag anzusetzen ist[2], unterliegt die ste...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.2 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten.[1] Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs gilt auch für die nach § 43 Abs. 1 i. V. m. § 51a Abs. 2b EStG als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhobene Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.[2] Ab dem 1.1.2015 wird die...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.1 Berechnung des gesonderten Tarifs im Einzelnen

Für private Kapitalerträge [1] gilt grundsätzlich ein gesonderter Steuersatz von 25 % (Abgeltungsteuer). Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen[2], können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten St...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 3.1 Abgrenzung zur Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter, Mindesttodesfallschutz und Risikotragung

Eine Versicherung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die Lebensversicherung typischerweise abgedeckten ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.3 Gewinn aus der Veräußerung einer Lebensversicherung

Der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Lebensversicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfüllt den Besteuerungstatbestand des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG und gehört demzufolge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen abgetreten werden, sowie Ve...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.3 Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG

Der Steuerpflichtige kann nach § 32d Abs. 6 EStG auf Antrag seine Einkünfte aus Kapitalvermögen – abweichend vom gesonderten Steuertarif[1] – den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer unterwerfen; Entsprechendes gilt für die Kirchensteuer[2] und den Solidaritätszuschlag.[3] Damit wird für Steuerpflichtige, deren pers...mehr

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Kommt die Online-Eigentümer... / 1 Rechtslage seit der WEG-Reform

Seit der WEG-Reform können die Wohnungseigentümer einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss ermöglichen, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten (digitale oder virtuelle Eigentümerversammlung), sieht das Gesetz bisher aber nicht vor. Dies soll sich nun ändern. Der Referentenentwurf sie...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.2 Nichtwohnungseigentümer als Verwaltungsbeirat

Vor Inkrafttreten des WEMoG führte die Bestellung eines Nichtwohnungseigentümers nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit des Bestellungsbeschlusses. Allerdings geht eine recht aktuelle amtsrichterliche Entscheidung, die noch zum alten Recht ergangen ist, von Beschlussnichtigkeit aus – und zwar auch bezüglich der Beiratsmitglieder, be...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 6.2.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen

Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. "Mehr" oder "mindestens" die Hälfte? Umstritten ist, ob "mehr...mehr

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Kommt die Online-Eigentümer... / 3 Auch VDIV pro Online-Eigentümerversammlungen

Auch der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) setzt sich seit geraumer Zeit für die Möglichkeit reiner Online-Eigentümerversammlungen ein. Als die Pläne des Justizministeriums im Sommer 2022 bekannt wurden, begrüßte der Verband im Kern die Initiative. Allerdings monierte der VDIV zu hohe Hürden in der praktischen Umsetzung. Der VDIV plädierte dafür, dass die Eig...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.2.2 Teilnahmerechte

Die elektronische Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung muss berücksichtigen, dass die auf elektronischem Weg teilnehmenden Wohnungseigentümer "sämtliche oder einzelne" Rechte ausüben können. Die typischen und unentziehbaren Rechte der Wohnungseigentümer neben dem Teilnahmerecht stellen das Rederecht, das Fragerecht und bis auf die eng umgrenzten Fälle d...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.6.2 Vereinbarte Ladungsfrist

Häufig finden sich in Gemeinschaftsordnungen auch Regelungen über die Ladungsfrist. Was insoweit Altvereinbarungen betrifft, die vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 getroffen worden sind, ordnet § 47 WEG den Vorrang der gesetzlichen Regelung an, so sich nicht aus der Vereinbarung ein anderer Wille ergibt, wobei ein solcher Wille in der Regel nicht anzunehmen ist. Was abw...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.7.3 Vereinbarte Formvorschriften

In vielen Fällen enthalten Gemeinschaftsordnungen eine Bestimmung, wonach für die Erteilung der Vollmacht die Schriftform vorgeschrieben ist. Entsprechende Vereinbarungen sind zu beachten, da § 25 Abs. 3 WEG durch Vereinbarung abdingbar ist. Auch entsprechende Altvereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des WEMoG getroffen wurden, behalten nach § 47 WEG weiterhin Gültigkeit...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 16.1 Grundsätze

Im Rahmen der WEG-Reform 2007[1] wurde bekanntlich mit § 24 Abs. 7 und 8 WEG die Beschluss-Sammlung aus der Taufe gehoben. Intention des Gesetzgebers war es, die innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften geltende Rechtslage, die nicht selten auch durch Beschlüsse auf Grundlage vereinbarter Öffnungsklauseln geprägt war, transparent zu machen. Insbesondere zum Schutz der ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.3 Jahresabrechnung

Korrespondierend mit den Neuregelungen zum Wirtschaftsplan ist Beschlussgegenstand der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG lediglich die Abrechnungsspitze. Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo aus den nach Wirtschaftsplan kalkulierten Soll-Hausgeldern und den tatsächlich angefallenen Kosten. Maßgeblich ist also nicht ein Abrechnungssaldo aus tatsäc...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.1 Wirtschaftsplan

Seit Inkrafttreten des WEMoG sind Gegenstand des Beschlusses über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG lediglich die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den gebildeten Rücklagen. Alleiniger Beschlussgegenstand ist letztlich der auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallende Vorschussbetrag, also das, was er an Hausgeld in der jeweiligen Wirtschaftsperiode zu z...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 6.2.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 2.1 Modernisierende Erhaltung

Umstritten ist, ob Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung als bauliche Veränderungen zu qualifizieren sind oder noch den Erhaltungsmaßnahmen zugeordnet werden können.[1] Keine Konsequenzen hat die Differenzierung zunächst hinsichtlich einer Kostenbelastung sämtlicher Wohnungseigentümer. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG ordnet nämlich eine Kostentragungsverpflichtung aller Wohnu...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.2016 wurde die Grundlage für die leicht zugängliche, transparente Verbraucherstreitschlichtung außerhalb von Gerichten zusätzlich zu bereits vorhandenen außergerichtlichen Einigungsverfahren geschaffen. Mit einem Netz von Schlichtungsstellen haben Verbraucher seitdem eine zusätzliche Möglichkeit, Streitigkeit...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1 Grundsätze

Das Recht der baulichen Veränderungen wurde durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) mit Wirkung seit 1.12.2020[1] grundlegend reformiert. Soweit zum näheren Verständnis förderlich, werden nachfolgend auch Altregelungen vor Inkrafttreten der Reform thematisiert. 1.1 Was sind bauliche Veränderungen? Alle Maßnahmen, die über die Erhaltung des gemeinschaftlichen E...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.3 Einberufungsfrist

Vereinbarung prüfen Im Hinblick auf die maßgebliche Frist zur Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung ist stets zunächst die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung zu prüfen. In vielen Fällen finden sich hier vom Gesetz abweichende Fristen. Die maßgebliche Bestimmung des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG kann nämlich durch Vereinbarung geändert werden. Insoweit können kürzere...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.3.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. "Gebrauchsentzu...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.2 Anspruchsinhaber

Mit Blick auf die Beseitigung ungenehmigter baulicher Veränderungen gilt zunächst der Grundsatz, dass entsprechende Ansprüche von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt werden. Das Gemeinschaftseigentum steht zwar nicht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern im Eigentum aller Wohnungseigentümer als Bruchteilsgemeinschaft. Allerdings folgt der ...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.1 Zielsetzungen auf EU-Ebene

Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % gegenüber 1990 red...mehr

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 5 Solarpflicht auf Länderebene

Die sogenannte Solarpflicht ist fester Bestandteil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. In einigen Bundesländern greift sie unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene schon heute durch unterschiedliche Ländergesetze, die in ihren Vorgaben variieren. Baden-Württemberg Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland zum 1.1.202...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 1.1.2013

1.3.1 Ziel der Reform Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger e...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.1 Ziel der Reform

Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1 Überblick über die Reformen im Zwangsvollstreckungsrecht

1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der P...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.2 Verbesserung der Aufenthaltsermittlung

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, ist gem. § 755 ZPO die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher wie folgt möglich: Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher anfragen beim Ausländerzentralregister, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, beim Kraftfahrt-Bundesamt, sofern die Hauptforderung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. So wurde die Pfändungsfreigr...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.2 Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012

Eine weitere Reform erfolgte mit der Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung am 23.8.2012[1], die am 1.9.2012 in Kraft trat. Mit dieser Verordnung wird nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab 1.3.2013 bundeseinheitlich zwingend die Verwendung folgender Formulare vorgegeben: Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung; Antrag auf Erlass eines Pfä...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.3 Die Neuregelung der Vermögensauskunft

Die Regelbefugnisse bei der weiteren Vollstreckung sind: eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO n. F.) zu versuchen; eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO n. F.) einzuholen; Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802n ZPO n. F.) einzuholen; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO durchzuführe...mehr

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Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Pressel, Die Entstehung und Einführung des Gesundheitsfonds – Eine kausale Rekonstruktion der Neuordnung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Konstanz, 2011, veröffentlicht auf der Homepage der Universität Konstanz unter dem Link https://kops.ub.uni-konstanz.de/xmlui/bitstream/handle/urn:nbn:de:bsz:352-167369/DissPressel.pdf?sequence=3 Rheinisch-Westf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit den Steuermesszahlen kann der Gesetzgeber insbesondere auf die Belastungsverteilung und das Steuermessbetragsvolumen bei der Grundsteuer Einfluss nehmen (§ 13 GrStG Rz. 2). Insbesondere nach grundlegenden Reformen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuermesszahlen ein wichtiges Instrument, um das gesamtstaatliche oder landesbezogene Steuermessbetragsvol...mehr