Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bes...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.2 Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie (Nr. 2)

Rz. 70 Der Betriebsrat kann der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn er durch sie gegen eine Auswahlrichtlinie verstößt, die nach § 95 BetrVG festgelegt ist. Der Widerspruchsgrund greift nur bei betriebsbedingten Kündigungen.[1] Hinweis Die Hinzufügung des § 1 Abs. 4 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003[2] hat die Bedeutung des Widerspruchsg...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / IV. Was hat sich durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geändert?

Rz. 21 Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Seitdem ist in § 1809 BGB geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen ...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Zollreform: Ausbau der Zollunion

Die damalige POL-PRÄS hat einen Fortschrittsbericht über die Verhandlungen zum Reformpaket für die Zollunion vorgelegt vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10169-2025-INIT/de/pdf), der im Rahmen der Sitzung des ECOFIN-Rates am 20.6.2025 besprochen worden ist (vgl. https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2025/06/20/?utm_source=brevo&utm_campaign=AU...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / I. Allgemeines

Rz. 2 Im Juni 2021 wurde vom Deutschen Bundestag eine umfassende Reform des Stiftungsrechts durch die Einführung eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen.[3] An die Stelle der bisherigen neun Paragrafen der §§ 80–88 BGB treten insgesamt 36 weitgehend neugefasste Regelungen. Die große Zahl der Änderungen erklärt sich vor allem mit dem Ziel der Refo...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Anerkennung der Stiftung

Rz. 27 Mit Art. 3 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wird zum 1.1.2026 ein Stiftungsregister (§§ 82b–82d BGB n.F.) eingeführt, dessen Einzelheiten durch die §§ 1–20 des Stiftungsregistergesetzes (StiftRG) geregelt werden. Diese Übergangszeit soll genutzt werden, um die noch notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Aufbau und den Bet...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Richtlinie "MwSt-Vorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände"

Am 17.5.2023 hat die Kommission im Rahmen einer breit angelegten und umfassenden Reform der Zollunion ein Paket von Vorschlägen zusammen mit einer Mitteilung mit dem Titel "Zollreform: Ausbau der Zollunion" vorgelegt (vgl. UStB 2023, 299). Dieses Paket umfasst auch einen Vorschlag, der die Mehrwertsteuer betrifft, nämlich einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änd...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Unternehmensverbundene Stiftungen

Rz. 62 Bereits auf den ersten Blick wirft das Stichwort unternehmensverbundener Stiftungen Fragen bzgl. der Begrifflichkeit, ihres Typus und ihrer maßgeblichen praktischen Relevanz auf. Als ein besonderer Anwendungstypus der Stiftung im Sinne des BGB ist allen unternehmensverbundenen Stiftungen gemein, dass sie durch eine besondere Zwecksetzung, Vermögensausstattung und mitu...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungszweck

Rz. 6 Der Stiftungszweck ist das bestimmende und zentrale Element der Stiftung.[18] Er konkretisiert den Stifterwillen, was unmittelbar dazu führt, dass der Stiftungszweck die "Marschroute" der Stiftung vorgibt. Der Stiftungszweck bildet insoweit die Leitlinie für die gesamte künftige Stiftungstätigkeit.[19] Mitunter wird deshalb auch zutreffend vom Stiftungszweck als die "S...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 6. Besondere Erscheinungsformen der privatrechtlichen Stiftung

Rz. 53 Wie bereits dargelegt, gehen die stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80–88 BGB nicht von unterschiedlichen Stiftungsformen aus, vielmehr regelt das BGB das Grundmodell einer Stiftung, welches auch als eine sog. Einheitsstiftung bezeichnet wird. In der Praxis und dem Stiftungsrecht der einzelnen Länder sind jedoch verschiedene Arten der privatrechtlichen Stiftung...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Verbrauchsstiftung, § 80 Abs. 2 S. 2 BGB

Rz. 34 Durch die Einfügung des neuen S. 2 in § 80 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013[83] wurde die bis dahin umstrittene Frage, ob eine Verbrauchsstiftung zulässig ist, positiv beantwortet.[84] Unter einer Verbrauchsstiftung versteht man eine Stiftung, die auf einen Vermögensverzehr im Zuge der Zweckverfolgung ausgerichtet ist. Die Verbrauch...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungserrichtung unter Lebenden

Rz. 41 Ist im Stiftungsgeschäft bestimmt, dass die Stiftung bereits zu Lebzeiten des Stifters entstehen soll und werden Stiftungsgeschäft und Satzung zu Lebzeiten bei der zuständigen Stiftungsbehörde zum Zwecke der Anerkennung eingereicht, so handelt es sich um eine Stiftungserrichtung unter Lebenden (das Stiftungsgeschäft unter Lebenden wird im § 81 Abs. 1–3 BGB n.F. gerege...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Unselbstständige Stiftung

Rz. 32 Von der selbstständigen Stiftung ist die unselbstständige Stiftung, die als Pendant zur rechtsfähigen Stiftung auch als nicht-rechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, zu unterscheiden. Wie bei der rechtsfähigen Stiftung sind auch bei der nicht-rechtsfähigen Stiftung der Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation wesentliche Elemente.[77] Anders ...mehr

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Herbstlaub: Haftung und Schadensersatz bei Unfällen

Herbstlaub kann im Regen rutschig werden – Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können, sonst haften sie unter Umständen bei Unfällen. So haben die Gerichte entschieden. Nasses oder feuchtes Laub kann für Passanten zur Gefahr werden. Mieter und Eigentümer sind grundsätzlich verpflichtet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Zwei Jahre Heizungsgesetz und alles für die Katz'?

Am 8.9.2023 hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. Die neue schwarz-rote Regierung will es offiziell abschaffen. Was das konkret heißen soll, ist immer noch nicht bekannt. Was wird zum Beispiel aus der Förderung? Es war umstritten wie kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung: Vor zwei Jahren, am 8.9.2023, verabschiedete der Bundestag die Reform de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt ist der Abfindungsanspruch des § 1a KSchG am 1.1.2004 in Kraft getreten.[1] Der Arbeitnehmer soll sich entscheiden können, ob er gegen die betriebsbedingte Kündigung gerichtlich vorgehen oder ob er stattdessen eine Abfindung beanspruchen will.[2] Damit wollte der Gesetzgeber die kündigungsschutzrechtlichen Regelungen bei betri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 I. R. d. Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches wurde § 335a HGB neu eingefügt.[1] Durch die Konzentration der Regelungen zum gerichtlichen Verfahren in einer gesonderten Vorschrift soll die Verständlichkeit der Regelungen im Ordnungsgeldverfahren erhöht werden. Daneben soll durch die Einführung der Re...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Finanzielle Interessen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 39 Wer Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapG/KapCoGes oder eine Beteiligung an einem Unt besitzt, das mit der zu prüfenden KapG/KapCoGes verbunden ist, oder von dieser mehr als 20 % der Anteile besitzt, darf nicht Abschlussprüfer sein. Rz. 40 Als Anteilsbesitz gilt jede Beteiligung am gezeichneten Kapital der zu prüfen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.1 Externe Rotation

Rz. 39 Im Mittelpunkt der Reform der Abschlussprüfung und auf europäischer Ebene am heftigsten diskutiert war die externe Pflichtrotation der WPG/des Abschlussprüfers. Gem. Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 darf bei Unt von öffentlichem Interesse das Prüfungsmandat grds. nicht länger als zehn Jahre laufen (Grundrotationsperiode). Nach Ablauf der Höchstlaufzeit dürf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 318 HGB regelt Zuständigkeit und Form für die Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers bei allen prüfungspflichtigen KapG und KapCoGes. Weiterhin regelt die Vorschrift das Kündigungsrecht des Abschlussprüfers sowie eine Informationspflicht an die WPK bei Kündigung oder Widerruf. § 318 HGB gilt unmittelbar für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Als Abschlussprüfer zugelassener Personenkreis (Abs. 1 Sätze 1 und 2)

Rz. 13 Gem. Abs. 1 sind als Abschlussprüfer generell nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüffungsgesellschaften sowie für die Prüfung mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) und mittelgroßer KapCoGes (§ 264a HGB) auch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften zugelassen. Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG[1] ist die Möglichkeit einer vereinfachten Gründu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 6 § 323 HGB enthält spezielle zivilrechtliche Regelungen, die tw. "Sondervertragsrecht" für den Prüfungsvertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Ges. darstellen.[1] Der Pflichtenrahmen des Abschlussprüfers bestimmt sich dem Grund nach bereits aus den zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 675 Abs. 1, 631, 633, 242 BGB); gleiches gilt für die Haftung (§ 280 Abs. 1 BGB). ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einsichtnahmeberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Das Einsichtnahmerecht besteht für Gläubiger und Gesellschafter des insolventen Unt. Unter Gläubiger sind alle Gläubiger der Ges. im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen. Gläubiger sind somit auch die Inhaber von gewinnabhängigen Zahlungsansprüchen, wie z. B. aus Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stille Ges.[1] Nicht zu den einsichtsberechtigten Gläubigern zählen som...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Dokumentation

Rz. 48 Die Regierungsbegründung zum BilMoG sah die Dokumentation einer Sicherungsbeziehung als tatbestandliche Voraussetzung einer Bewertungseinheit vor. In der Begründung des Rechtsausschusses heißt es nur noch lapidar: "Die Dokumentation wird nicht zum Tatbestandsmerkmal erhoben. Deshalb enthält § 285 Nr. 23 HGB umfangreiche Angabepflichten".[1] Diese Aussage kann leicht m...mehr