Die sogenannte Solarpflicht ist fester Bestandteil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. In einigen Bundesländern greift sie unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene schon heute durch unterschiedliche Ländergesetze, die in ihren Vorgaben variieren.

  • Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland zum 1.1.2022 eine umfassende Solarpflicht für Nichtwohngebäude eingeführt. Mittlerweile schließt sie ebenso Wohngebäude ein. Private Neubauten müssen seit dem 1.5.2022 verpflichtend PV-Anlagen auf Dächern installieren. Hausbesitzer, die nach dem 1.1.2023 eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, sind ebenso zur Installation einer Anlage verpflichtet.

  • Berlin

    In Berlin greift seit dem 1.1.2023 ein neues Solargesetz, das Eigentümer von privaten Neubauten sowie Bestandsbauten (bei einer grundlegenden Dachsanierung) zur Installation von PV-Anlagen auf der Dachfläche verpflichtet. Alternativ darf auch eine PV-Anlage an der Gebäudefassade oder eine Solarthermie-Anlage installiert werden.

  • Bremen

    Bremen verabschiedete bereits 2022 ein Gesetz, das für alle Neubauten ab 2024 gelten soll. Auch Bestandsbauten fallen unter die neue Solarpflicht, sofern eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird. In Kraft getreten ist das Gesetz jedoch noch nicht.

  • Niedersachsen

    In Niedersachsen müssen seit dem 1.1.2023 Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung sowie einer Dachfläche von wenigstens 75 Quadratmetern laut reformierter Landesbauordnung wenigstens zur Hälfte mit PV-Anlagen bestückt werden. Private Bauherren hingegen müssen lediglich dafür Sorge tragen, dass sich Solaranlagen künftig auf dem Dach nachrüsten lassen.

  • Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen sieht die Reform der Landesbauordnung vor, dass geeignete Parkflächen für Autos seit dem Jahresbeginn 2022 mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Passende Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen müssen fortan überdacht sein und eine PV-Anlage aufweisen. Allerdings gilt diese Verordnung nur für Parkplätze, die zu Nichtwohngebäuden gehören.

  • Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz greift seit Anfang 2023 ebenso eine Solarpflicht. Sie schreibt vor, dass gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Zusätzlich müssen neue Parkplätze mit Überdachung und mit 50 Stellplätzen oder mehr ebenfalls Solarmodule bekommen. Rund 60 % der dabei geeigneten Dachflächen müssen mit den Stromerzeugern ausgestattet werden. Allerdings können Gebäudebesitzer zur Erfüllung der Bedingungen ebenso eine solarthermische Anlage statt einer PV-Anlage installieren.

  • Schleswig-Holstein

    Schleswig-Holstein verfügt seit dem 1.1.2022 über eine Neufassung seines Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EKGW). Es sieht vor, dass eine Installation auf allen geeigneten Dachflächen bei Neubauten von Nichtwohngebäuden erfolgen muss. Auch hier greift eine Renovierungsklausel, bei der Hausbesitzer bei einer Sanierung von mehr als 10 % der Dachfläche verpflichtet sind, eine PV-Anlage zu installieren. Außerdem gibt es eine Solarpflicht beim Neubau von Parkflächen mit mindestens 100 Plätzen.

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