Überblick

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.2016 wurde die Grundlage für die leicht zugängliche, transparente Verbraucherstreitschlichtung außerhalb von Gerichten zusätzlich zu bereits vorhandenen außergerichtlichen Einigungsverfahren geschaffen.

Mit einem Netz von Schlichtungsstellen haben Verbraucher seitdem eine zusätzliche Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmern schnell und kostengünstig zu lösen. Insbesondere bei online geschlossenen Verträgen, sei es mit deutschen oder ausländischen Unternehmern, ebneten die europaweit einheitlichen Vorgaben den Weg für Verbraucher, ihre Beschwerden ohne große Hürden zu klären.

Im Juli 2018 ist das Verfahren der zivilprozessualen Musterfeststellungsklage hinzugekommen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Auslöser war die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ODR Verordnung).

Diese wurden mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" in deutsches Recht umgesetzt. Seit dem 1.4.2016 galt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz als Kernstück dieser Reform.

2019 wurde das "Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze" verabschiedet, das im Wesentlichen seit dem 1.1.2020 gilt.[1]

Als weiteres Verbraucherschutzelement ist am 18.7.2018 das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft getreten.

[1] BT-Drs. 19/10348, BGBl. I 2019, S. 1942.

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