Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / Zusammenfassung

Überblick Notwendige Steuerberaterkosten können unter bestimmten Voraussetzungen bei einem erfolgreichen Einspruch vom Steuerpflichtigen aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs von der Finanzverwaltung erstattet verlangt werden. Dafür erforderlich ist insbesondere die schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht mit drittschützender Wirkung durch den Finanzbeamten. Ersetzt werden m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2 Amtspflichtverletzung

Eine Definition bzw. Aufzählung von Amtspflichten enthält § 839 Abs. 1 BGB nicht. Sie sind nicht konkretisiert, sondern werden vorausgesetzt.[1] Amtspflichten wurden kontinuierlich durch Rechtsprechung und Rechtslehre aus Einzelfällen heraus entwickelt. Zwischenzeitlich wurden Fallgruppen gebildet, die überwiegend in Gesetzen Niederschlag gefunden haben.[2] 3.2.1 Definition d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Günstigkeitsprinzip / Zusammenfassung

Begriff Das Günstigkeitsprinzip löst die Kollision rangverschiedener arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren, insbesondere regelt es das Verhältnis von kollektiv- zu einzelvertraglichen Regelungen (dagegen lösen das Spezialitäts- und Ordnungsprinzip das Verhältnis ranggleicher Regelungen). Es schreibt im Grundsatz den Vorrang einer günstigeren Individualabrede (des rangnieder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.3 Nichtvermögensschaden

§ 253 BGB ist anwendbar. Ein Amtshaftungsanspruch kann deshalb auch auf Schmerzensgeld gerichtet sein (Ersatz eines immateriellen Schadens).[1] Nichtvermögensschäden sind zu ersetzen.[2] Darunter fallen z. B. Verletzungen des Körpers oder der Psyche durch Schock, Aufregung, Schlaflosigkeit, Schmerzen, Wesensveränderungen oder Einbußen der Lebensqualität.[3] Zu zahlen ist eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.1 Haftung der EU-Staaten für nicht umgesetzte Richtlinien

Der EuGH hat mit der Haftung eines Mitgliedsstaats bei nicht fristgerechter Umsetzung einer Richtlinie zur Sicherung der Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts im Rahmen der Rechtsfortbildung ein Instrument entwickelt, den durch die Richtlinie begünstigten Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen. Es widerspricht dem europäischen Gedanken, wenn nur einige Länder die Richtlinie u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung trotz gegenteiliger Beteuerungen der Finanzpolitiker immer komplizierter.[1] Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschlossen.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.4 Durchsetzung des Anspruchs

Die Regelung des Verfahrens zur Geltendmachung sowie zur gerichtlichen Durchsetzung bleiben dem nationalen Recht überlassen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist es mangels gemeinschaftsrechtlicher Regelungen Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren auszugestalten, die den vollen Schutz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.8 Verjährung

Ansprüche aus Amtshaftung verjähren grds. nach 3 Jahren (§ 195 BGB).[1] Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[2] Die erforderliche Kenn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 31c... / 2.3 Befristung und Beendigung der Beleihung (Abs. 3)

Rz. 5 Die Beleihung ist nach Abs. 2 Satz 1 zu befristen, soll allerdings 5 Jahre nicht unterschreiten und kann (Satz 2) verlängert werden. Die Befristung schafft so ein Entscheidungsspielraum für das BMG, um auf die Errichtung eines funktionsfähigen, effizienten und sicheren Registers hinzuwirken. Der vorgegebene Mindestzeitraum von 5 Jahren stellt nach Auffassung des Gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5 Haftung auf europäischer Ebene

Die unionsrechtliche Haftung der Mitgliedsstaaten ist nicht ausdrücklich geregelt, d. h. eine unmittelbare ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch von Privaten gegen die Mitgliedsstaaten der EU auf Ersatz der Schäden, die ihnen aus Unionsrechtsverstößen der Mitgliedsstaaten erwachsen, kennt das Unionsrecht nicht.[1] Der EuGH stützt die gemeinschaftsrechtliche Staatsh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuteilung von Paypal-Aktien durch Ebay-"Spin-Off" ist nicht einkommensteuerpflichtig

Leitsatz Das FG Köln entschied mit Urteil vom 11.3.2020, dass es sich bei der Zuweisung von Paypal-Aktien durch Ebay im Rahmen eines "Spin-Offs" im Jahr 2015 um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG gehandelt hat. Sachverhalt Der Kläger hielt Aktien an der Ebay Inc. (Ebay) in seinem Depot. Im Jahr 2015 buchte die depotführende Bank ihm aufgrund eines sog. "Separation ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.3 Drittbezogenheit der Amtspflicht

Das Kriterium der Drittbezogenheit bzw. des Drittschutzes der Amtspflicht ist das maßgebliche Kriterium, mithilfe dessen die Risikosphären der öffentlichen Hand und des geschädigten Bürgers voneinander abgegrenzt werden.[1] Amtspflichten bestehen zunächst im Interesse des Staates und der Allgemeinheit.[2] Nicht jede objektive Amtspflichtverletzung führt zu einem Schadenersat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Ähnliche offenbare Unrichtigkeit": Würdigung hypothetischer Geschehensabläufe – bewusste Nichtkenntnisnahme

Leitsatz 1. Steht nach Aktenlage nicht fest, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu einer offenbaren Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das FG den Sachverhalt insoweit aufklären und gegebenenfalls auch Beweis erheben. 2. Lässt sich nicht abschließend klären, wie es zu der Unrichtigkeit im Beschei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2.1 Besorgnis der Befangenheit

Rz. 27 Die Besorgnis der Befangenheit ist nach der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 ZPO anzunehmen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich voreingenommen ist[1] oder sich selbst als befangen ansieht.[2] Andererseits reicht eine rein subjektive Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschriften des § 51 FGO i. V. m. § 41 ZPO sowie ergänzend des § 51 Abs. 2 FGO regeln, in welchen Fällen ein Richter in einem bestimmten Verfahren von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist. Die Aufzählung dieser relativen Ausschließungsgründe ist abschließend.[1] Die Ausschließung beruht in diesen Fällen entweder auf der Beziehung der Ger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Art. 103 Abs. 2 GG im Steuerstrafrecht

Rz. 12 Aus Art. 103 Abs. 2 GG sowie Art. 49 Abs. 1 EU-GrCh ergibt sich das sog. Gesetzlichkeitsgebot. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz) kann eine Tat einerseits nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Diese Garantie findet sich ferner in Art. 7 EMRK. Andererseits muss gem. Art. 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.7 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung mit Sachgrund

– Probezeit Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten die ersten 6 Monate als Probezeit. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Wochen zum Monatsschluss, § 30 Abs. 4 TVöD . Mit der Vorgabe von 6 Monaten Probezeitdauer entspricht die Regelung der auch bei unbefristeten Verhältnissen in § 2 Abs. 4 TVöD vorgegebenen Probezeit. Die dort geschilderten Grundsätze, auch zur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.1 Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung

Eine unzulässige Gesetzesumgehung liegt vor, wenn durch den befristeten Vertrag zum einen zwingende Kündigungsschutzvorschriften unterlaufen werden und damit dem Arbeitnehmer der Bestandsschutz seines Arbeitsverhältnisses entzogen wird[45b] und zum anderen für die Befristung als solche sowie grundsätzlich für deren Dauer[45c] (näher Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.1 Zeitliche Unterbrechung

Die Kettenvertragsproblematik ist nicht nur betroffen, wenn befristete Arbeitsverhältnisse mit Sachgrund unmittelbar aneinandergereiht werden. Bei erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses rechnet die Rechtsprechung die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber mit an, "wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz war und zwischen beiden Arbeitsve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen

– § 14 Teilzeit und Befristungsgesetz Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.4 Bedeutung der vorangegangenen Verträge

Das BAG verlangt bei Abschluss eines jeden befristeten Vertrags eine Prognose des Arbeitgebers, nach dem jeweils vorgesehenen Vertragsablauf werde kein Bedürfnis, keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers mehr bestehen.[1] Zunächst hatte das BAG entschieden, bei Abschluss des maßgebenden letzten Vertrags müsse die Prognose des Arbeitgebers, eine Weiterbeschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.5 Angabe des Befristungsgrunds im Arbeitsvertrag?

Der Befristungsgrund sollte konkret im Arbeitsvertrag benannt werden. Auch wenn die Rechtsprechung dies nicht stets fordert[1], wird immer wieder verlangt, dass der Mitarbeiter den Befristungsgrund bei Vertragsschluss kennen muss, so bei der Probezeitbefristung (vgl. Punkt 5.2.2) und bei der Befristung auf Wunsch des Mitarbeiters (vgl. Punkt 5.2.12), sowie bei zweckbefristete...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.8 Vergütung aus Haushaltsmitteln

Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG setzt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die befristete Beschäftigung in einem Haushaltsplan und die Vergütung des Arbeitnehmers aus diesen Haushaltsmitteln voraus. Die Haushaltsmittel müssen hierbei im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3 Schriftformerfordernis

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung ohne Grund in den schriftlichen Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.4 Vertretung von Lehrkräften

Für Lehrer gelten zunächst die unter Ziffer 5.2.4 entwickelten Grundsätze, es bestehen jedoch folgende Besonderheiten: Der Sachgrund der Vertretung kommt nach der Rechtsprechung des BAG sowohl in Fällen unmittelbarer als auch mittelbarer Vertretung in Betracht.[1] Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.4 Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge

Innerhalb des Gesamtzeitraums von 2 Jahren darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Zulässig ist nur die Vereinbarung einer Zeitbefristung, mit Enddatum. Die "Verlängerung" muss vor Ende des bisherigen Zeitvertrags vereinbart werden, d. h. sich unmittelbar ohne Unterbrechung an den vorhergehenden Vertrag anschließen. Praxis-Tipp Der bis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.2 Vertragsänderung

Wird ein befristeter Arbeitsvertrag in seinem wesentlichen Inhalt geändert, z. B. dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen oder die Vergütung neu vereinbart, während die Befristung unverändert bleibt, so betrachtet die Rechtsprechung diese wesentliche Änderung als Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.1 Befristung zur Aushilfe unter 6 Monaten?

Die Rechtsprechung hielt bis zum Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2011 einen sachlich gerechtfertigten Grund für erforderlich, wenn mit der Befristung zwingende Bestimmungen des Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers umgangen werden. Das Kündigungsschutzgesetz und damit der allgemeine Kündigungsschutz greift jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden hat ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.1 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer von 2 Jahren sind höchstens 3 Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nach dem Wortl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.7 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung ohne sachlichen Grund

Folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG wurden zwischen den Tarifvertragsparteien in § 30 Abs. 3 TVöD vereinbart: Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten; sie muss mindestens 6 Monate betragen. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1 Grundsätzliches

Nach der Rechtsprechung des BAG war und ist – abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG – eine Befristung grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür aus der Sicht verständiger und verantwortungsbewusster Vertragspartner ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Dahinter steht die Überlegung, dass durch die Befristung nicht die zwingenden Kündigungsschutzv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

– Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, ka...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4 Kettenarbeitsverhältnisse (Mehrfachbefristungen)

Bereits der erstmalige Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ist grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig, wenn nämlich ein sachlicher Grund die Befristung und damit den Wegfall des Kündigungsschutzes rechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Noch strengere Maßstäbe müssen angelegt werden, wenn mehrere befristete Verträge zeitlich aneinandergereiht werden. Mehrfach befristete A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.4 Dauer der Befristung

Ist die Befristung dem Grunde nach gerechtfertigt, so darf sie die angemessene Dauer nicht überschreiten, die "Befristungsdauer muss mit dem Befristungsgrund im Einklang stehen".[1] Bereits beim Abschluss des jeweiligen Vertrags muss ersichtlich sein, dass auch die vereinbarte Zeitdauer angemessen ist. Praxis-Beispiel Wenn ein Forschungsprojekt von vornherein auf 3 Jahre konz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.7 Verfahrensfragen

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG – Befristung ohne sachlichen Grund – gelten auch für Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz. Entsprechend befristete Verträge können mit Schwangeren, Schwerbehinderten und Wehrpflichtigen wirksam abgeschlossen werden. Die Dauer der Befristung darf 24 Monate nicht überschreiten. Der Vertrag kann aber auch für eine kürzere Zeit abge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.10 Gerichtlicher Vergleich

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig, vor allem wenn dadurch der Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung beendet wird.[1] Der Befristungsgrund setzt neben der vorausgesetzten Mitwirkung des Gerichts beim Zustandekommen des befristeten Arbeitsverhältnisses voraus, dass ein offener Streit der Pa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Befristungsregelungen entsprechend. Dennoch sind sie nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen, da sie vornehmlich dem Interesse d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11 Altersgrenze

Mit Erreichen der Altersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endete das Arbeitsverhältnis bisher mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Durch Art. 1 Nr. 8 des "Gese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.2 Vertretung erkrankter Beschäftigter

Die Vertretung erkrankter Mitarbeiter stellt einen anerkannten Befristungsgrund dar, für den die Ausführungen unter Punkt 5.2.4.1 gelten. In einer Entscheidung vom 29.6.2011 hat das BAG die Krankheitsvertretung als Fall einer "auflösenden Bedingung" betrachtet, für die jedoch die gleichen Grundsätze wie für die Zweckbefristung gelten.[107a] Folgende Besonderheiten sind jedoch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.1 Sozialer Überbrückungszweck

Die Befristung erfolgt hier aus sozialen Gründen, zugunsten des Arbeitnehmers kann ausnahmsweise befristet werden. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung ist es zulässig, dem Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung oder seines Studiums durch einen befristeten Arbeitsvertrag den Eintritt in das Berufsleben als soziale Überbrückungsmaßnahme zu erleichtern[1] (näher oben 5.2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.3 Zuletzt abgeschlossener Vertrag entscheidend

Bisher bestand Einigkeit zwischen den beteiligten Senaten des BAG, dass allein der zuletzt abgeschlossene befristete Vertrag entscheidend ist für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens eines sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist.[1] Dies gelte selbst dann, wenn der letzte Vertrag aufgrund einer Zweckbefristung enden soll.[2] Die Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.6 Erprobung des Mitarbeiters

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten im Normalfall die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, muss er kündigen. Für Schwangere verbietet jedoch § 17 MuSchG jegliche Kündigung, auch die während der ersten 6 Monate. Dies bedeutet, dass die Schwangere praktisch keine Probezeit hat. Bei verschiedenen...mehr