Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3 Erfolgte Zulassung

Rn 39 Wird die Rechtsbeschwerde von dem Arbeitsgericht zugelassen, muss die Zulassungsentscheidung nicht in der von den ehrenamtlichen Richtern mitunterzeichneten Beschlussformel enthalten sein. Es genügt, dass sich die Zulassung aus den nur von dem Vorsitzenden unterschriebenen Gründen ergibt.[114] An die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Arbeitsgericht ist das Bunde...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 22.1.2020 – XII ZB 329/19 Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nach § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB kommt nur zum Tragen, wenn hierfür eine geeignete Person zur Verfügung steht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 11.7.2018 – XII ZB 642/17, FamRZ 2018, 1772). BGH, Beschl. v. 8.1.2020 – XII ZB 368/19 Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.1 Zulassungsvoraussetzungen

Rn 35 Die Voraussetzungen, unter denen das Arbeitsgericht die Rechtsbeschwerde zulassen muss, ergeben sich aus §§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 72 Abs. 2 ArbGG. Von den in § 72 Abs. 2 ArbGG genannten Fällen relevant sind nur die, dass eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat oder der ergangene Beschluss von einer Entscheidung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.2 Rechtsbeschwerdegründe

Rn 41 Die Rechtsbeschwerdeinstanz ist eine reine Rechtsfehlerkontrollinstanz, so dass das Arbeitsgericht im Verfahren nach § 126 die einzige Tatsacheninstanz ist.[118] Der Vortrag neuer Tatsachen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren – in Anlehnung an die zum Revisionsverfahren ergangene Rechtsprechung[119] – jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn die neuen Tatsachen erst nach dem A...mehr

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AGS 04/2020, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss unterliegt gem. § 567 Abs. 2 ZPO nicht der sofortigen Beschwerde gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 567 ZPO, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt. Da das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht eröffnet ist, ist § 11 Abs. 2 RPflG anwendbar. Danach ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nur die befristetet Erinnerun...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.8.2019 – 20 WF 105/19 Eine Kostenentscheidung nach beiderseitiger Erledigterklärung in einer Familienstreitsache ist nicht anfechtbar, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht zulässig wäre (hier: Verfahren auf einstweilige Anordnung der Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt). OLG Brandenburg Beschl. v. 15.8.2019 – 13 WF 134/19 § 243 Fam...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.1 Fristen

Rn 40 Die Rechtsbeschwerde ist binnen eines Monats nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (§§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs. 3 Satz 3). Das Bundesarbeitsgericht kann auf Antrag die Frist zur Begründung verlängern.[117]mehr

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AGS 04/2020, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig. Es kommt nicht darauf an, ob – wie vorliegend geschehen – die Beschwerde ''verfahrensrechtlich“ namens und im Auftrag der Beklagten eingelegt wurde. Entscheidend ist, dass die Rechtsschutzversicherung der Beklagten diese bzw. ihren Prozessbevollmächtigten zur Einlegung der Beschwerde veranlasst hat. Der Umstand, dass die Beklagte die Bes...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.3 Beteiligte, Teil-Rechtskraft

Rn 42 Wird hinsichtlich einzelner im Antrag aufgeführter Arbeitnehmer im Anhörungstermin vor dem Arbeitsgericht (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 83 Abs. 4 Satz 2 ArbGG) kein mündlicher Antrag gestellt, betrifft der in erster Instanz ergehende Beschluss sie nicht, so dass sie an einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu beteiligen sind.[121] Die von einem Arbeitnehmer ...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / c) Beschleunigung und Justizentlastung

Anders als bei der "klassischen" Stufenklage kann das Gericht bei einem Vorgehen nach § 235 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheiden;[84] die (s.o. unter Ziff. 2.a) im Rahmen von § 254 ZPO geschilderten Verzögerungen entfallen. Weiter tragen zur Beschleunigung bei:mehr

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AGS 04/2020, Vergütungsfest... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO statthafte sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss v. 26.7.2019 ist unzulässig. Sie wurde nicht binnen der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist, auf welche in dem Beschluss auch hingewiesen wurde, eingelegt. Das FamG hat zutreffenderweise sowohl die Anhörung zu dem Kostenfestsetzungsantrag v. 18.6.201...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Entscheidung des Gerichts

Rn 7 Vor der Entscheidung des Gerichts ist dem Verwalter rechtliches Gehör zu gewähren, da durch eine Untersagungsverfügung in seine verfahrensrechtliche Stellung eingegriffen wird.[15] Zudem dient die Anhörung des Verwalters der Qualität der Entscheidung, da ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Gründe seiner Entscheidung darzulegen.[16] Rn 8 Das vom Schuldner nach Satz 2 an...mehr

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AGS 04/2020, Gerichtsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Kostenansatz ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdesumme nach § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG erreicht. Der Antragsteller begehrt mit seiner Beschwerde die Rückerstattung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses i.H.v. insgesamt 213,00 EUR. Die Beschwerde hat insoweit Erfolg, als sich mit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Betreiben der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger

Rn 7 Die Art und Weise der durch einen Gläubiger eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist für die Fiktion im Rahmen des § 305 a ohne Belang. Erfasst werden daher alle denkbaren Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob bewegliche oder unbewegliche Gegenstände des Schuldnervermögens betroffen sind. Eine ggf. langwierige Prüfung der Zulässigkeit der durch...mehr

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AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Gegen den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss war gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Rechtsmittel, über das der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG zu entscheiden hat (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.11.2017 – 1 Ws 196/17 [unveröffentlicht]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.2.2018 – 1 Ws 140/17, jur...mehr

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AGS 04/2020, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Entgegen der Auffassung des OLG Hamburg richtet sich die Terminsgebühr in einem familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nach Nr. 3104 VV, sondern gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV nach Nr. 3202 VV. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind allerdings aufgrund der Verweisung in Anm. zu Nr. 3202 VV die gleichen. Die Ausführungen des OLG Hamburg sind nur insoweit zutreffend, als be...mehr

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FF 04/2020, Keine Umsatzste... / 2 Anmerkung

Steuerrecht in der FF? Nein – die FF bleibt beim Familienrecht. Die hier vorzustellende Entscheidung[1] des Bundesfinanzhofs ist jedoch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Verfahrensbeistände die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, von großer praktischer Relevanz, weil sie faktisch zu einer Erhöhung der Rege...mehr

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ZErb 04/2020, Prüfungsumfan... / 1 Gründe

I. In Abteilung I des Wohnungseigentumsgrundbuchs ist unter Nr. 3b und 3c jeweils W. Th. als Inhaberin eines Hälfte-Bruchteils am Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Hotelappartement mit Tiefgaragenstellplatz, eingetragen. Die Eintragung unter Nr. 3b beruht auf dem rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Hälfte-Anteils vom vormaligen Alleineigentümer. Die...mehr

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AGS 04/2020, Keine Ermäßigu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gem. § 66 GKG gegen den Beschluss des LG ist unzulässig. Es fehlt an der für jedes Rechtsmittel erforderlichen Beschwer auf Seiten der Beklagten. 1. Unter dem 23.1.2019 schlossen die Parteien einen Vergleich mit der Regelung, dass die Kosten des Rechtsstreits die Beklagten zu tragen haben, während die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben...mehr

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AGS 04/2020, Geschäfts- und... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das LG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Der Verfahrenspfleger sei berechtigt, seine Vergütung i.H.v. 1.543,19 EUR gegenüber der Staatskasse nach den Gebührensätzen des RVG abzurechnen, da sich seine Tätigkeit im vorliegenden Verfahren in dem beauftragten Aufgabenkreis gehalten habe und er ausnahmsweise eine Vergütung wie ein...mehr

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AGS 04/2020, Gegenstand der... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde nach §§ 165, 151 VwGO i.V.m. § 11 RVG gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung ist zu verwerfen. Sie ist bereits unzulässig. Soweit die Erinnerungsführerin im Beschwerdeverfahren sich gegen die Nichtanerkennung einer Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) wendet, steht dem insoweit die Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Urkundsbeamtin der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 176 [Autor/Stand] Im Rahmen der Erläuterungen der bewertungsrechtlichen Vorschriften über das Erbbaurecht können die Fragen einer Beiladung des Erbbauberechtigten bzw. des Erbbauverpflichteten im Rechtsbehelfsverfahren gemäß den Vorschriften der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur am Rande angesprochen werden. § 60 FGO unterscheidet zwischen der einfachen Beiladung (Absätze ...mehr

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zfs 04/2020, Mithaftungsquo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] I. Die Bekl. haften dem Kl. samtverbindlich zu 70 % für dessen unfallbedingt entstandene Schäden. Dem Kl. ist ein Mitverschulden von 30 % hinsichtlich des nicht angelegten Sicherheitsgurtes zuzurechnen. [28] 1. Die Abwägung und Gewichtung der Verursachungsbeiträge und des (Mit-) Verschuldens ist nach §§ 17 Abs.1, Abs. 2 StVG vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigun...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2.4 Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (Abs. 4)

Rz. 12 Die Arbeitsergebnisse aller Aufträge sind dem G-BA als Empfehlung zuzuleiten (Satz 1). Dazu gehören die Ergebnisse aufgrund von Einzelaufträgen des G-BA (Rz. 4), der Beobachtungspflicht (Rz. 5), des Generalauftrags des G-BA (Rz. 6), des Antragsrechts des BMG (Rz. 8) und der durch das BMG finanzierten Aufträge (Rz. 9). Rz. 13 Die Empfehlungen des IQWiG haben keinen normative...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Unbestimmtes Rechtsmittel

Rz. 35 Der Beschwerdeführer kann die Wahl zwischen Berufung und Revision zunächst offenlassen, d.h. sich mit der Erklärung begnügen, er lege gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel ein (BGHSt 6, 206). Die endgültige Wahl des Rechtsmittels kann er dann noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist treffen (OLG Düsseldorf NStZ 1983, 471). Gibt der Beschwerdeführer innerhal...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel, insbesondere bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbotes

A. Strafbefehl I. Notwendiger Inhalt Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des An...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / IV. Tipp: Rücknahme von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelf

Rz. 33 Die Anrechnungsvorschrift des § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist vor allem bei der Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl, der Rücknahme der Berufung oder der Revision sowie deren Verwerfung von Bedeutung, da dann die Sperrfrist ab der letzten tatrichterlichen Überprüfung zählt. Rz. 34 Die Vorschrift gilt beim Strafbefehl entsprechend mit der Maßgabe, dass der Verkü...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / III. Rechtsmittel

1. Zurückgenommenes Rechtsmittel Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 6...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / II. Annahmeberufung

1. Zulassungsvoraussetzungen Rz. 24 Gegen ein nicht mehr als 15 Tagessätze verhängendes Urteil ist eine Berufung nur möglich, wenn das Berufungsgericht sie zulässt. Deshalb muss der Berufungsführer seine Zulassungsberufung begründen. 2. Ausnahmen Rz. 25 Gegen ein in einem Strafbefehlsverfahren ergangenes Verwerfungsurteil ist die Berufung zulässig, ohne dass sie einer Annahme n...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / D. Rechtsmittelbeschränkung

I. Zeitpunkt Rz. 39 Die Beschränkung kann schon bei der Einlegung erklärt oder später durch Teilrücknahme herbeigeführt werden, die allerdings nach Eintritt in die Hauptverhandlung der Zustimmung des Staatsanwaltes bedarf. II. Trennbarkeitsformel Rz. 40 Die Wirksamkeit der Beschränkung richtet sich nach der Trennbarkeitsformel. Danach ist die Beschränkung nur möglich, wenn sie ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Rücknahme

1. Zahlung der Strafe Rz. 11 In der Zahlung der Strafe liegt kein Verzicht auf die Einlegung des Einspruches oder dessen Rücknahme (OLG Hamm VRS 36, 217; LG Hannover MDR 1960, 630; OLG Stuttgart DAR 1998, 29; OLG Rostock NZV 2002, 137). 2. Vor Eintritt in die Hauptverhandlung Rz. 12 Vor Eintritt in die Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustim...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Zurückgenommenes Rechtsmittel

Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 69). Entsprechendes gilt für die ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VI. Rücknahme

Rz. 30 Die Rücknahme der Berufung ist nach Eintritt in die Hauptverhandlung (= Aufruf der Sache) nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich (§ 303 StPO). Rz. 31 Nach Eintritt in die Hauptverhandlung lebt die Befugnis des Beschwerdeführers, über sein Rechtsmittel alleine zu verfügen, nicht wieder auf (BGHSt 23, 277), d.h., nach einer Vertagung kann der Angeklagte die Be...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / V. Übergang zur Revision

Rz. 29 Trotz der Bezeichnung des Rechtsmittels als Berufung kann der Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zur Revision übergehen. Seine Erklärung muss allerdings rechtzeitig beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein (BGH NJW 1995, 2367).mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / 6. Gegen Ablehnung kein Rechtsmittel

Rz. 33 Da es sich bei der Entscheidung über den Antrag um eine prozessleitende Entscheidung handelt, gibt es hiergegen kein Rechtsmittel. Die Entscheidung kann vielmehr nur im Rahmen der Rechtsbeschwerde angegriffen werden (OLG Düsseldorf DAR 1995, 259).mehr

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§ 30 Einspruch sowie Überle... / 7. Rechtsmittel gegen Verurteilung

Rz. 54 Ist das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet worden, finden für die Rechtsmittel ausnahmslos die Vorschriften der StPO auch dann Anwendung, wenn der Betroffene gleichwohl nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde. Ein Urteil ist nämlich – unabhängig von dem Ergebnis – immer nur mit den für den Verfahrensablauf geltenden prozessualen Mitteln an...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 2. Rechtsmittel

Rz. 8 Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde kann der Halter gerichtliche Entscheidung beantragen, § 62 OWiG. In diesem Verfahren darf er weder mit dem Einwand, er habe keinen Anhörungsbogen bekommen, noch mit dem, es habe gar kein Verstoß vorgelegen, ausgeschlossen werden (VerfGH Berlin DAR 2011, 387). Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes - die gerichtsgebührenfre...mehr

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§ 45 Rechtsfolgen des § 142... / F. Rechtsmittel

Rz. 13 Trotz der Einheitlichkeit des Gesamtgeschehens ist ein auf die Verurteilung wegen § 142 StGB beschränktes Rechtsmittel grundsätzlich zulässig (BGHSt 24, 185). Dies gilt allerdings in den Fällen nicht, in denen dem Urteil eine nach dem Unfall weitergeführte Trunkenheitsfahrt oder ein anderes Dauerdelikt zugrunde liegt. Sonst könnte im Falle der Verneinung der Unfallfluc...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 24 Gegen ein nicht mehr als 15 Tagessätze verhängendes Urteil ist eine Berufung nur möglich, wenn das Berufungsgericht sie zulässt. Deshalb muss der Berufungsführer seine Zulassungsberufung begründen.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VIII. Beschränkung

1. Allgemein Rz. 14 Die Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Beschwerdepunkte (§ 410 Abs. 2 StPO) ist im gleichen Maße möglich, wie die Berufung gegen Urteile beschränkt werden kann (BayObLG NJW 2003, 239). Allerdings benötigt der Verteidiger eine ausdrücklich hierzu legitimierende Vollmacht (OLG Bamberg, Beschl. v. 3.4.2018 – 3 Ss OWi 330/18), wobei in dem Schweigen des...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Zeitpunkt

Rz. 39 Die Beschränkung kann schon bei der Einlegung erklärt oder später durch Teilrücknahme herbeigeführt werden, die allerdings nach Eintritt in die Hauptverhandlung der Zustimmung des Staatsanwaltes bedarf.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Zahlung der Strafe

Rz. 11 In der Zahlung der Strafe liegt kein Verzicht auf die Einlegung des Einspruches oder dessen Rücknahme (OLG Hamm VRS 36, 217; LG Hannover MDR 1960, 630; OLG Stuttgart DAR 1998, 29; OLG Rostock NZV 2002, 137).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / III. Strafmaßberufung und Jugendrecht

Rz. 27 Im Jugendstrafrecht ist eine Strafmaßberufung grundsätzlich unzulässig (§ 65 JGG). Diese Beschränkung gilt indessen nicht, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wurde.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / A. Strafbefehl

I. Notwendiger Inhalt Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des Angeklagten (Bay...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / B. Berufung

Rz. 20 Achtung: Ausländer Ausländern muss die Rechtsmittelbelehrung auch übersetzt öffentlich zugestellt werden (§ 35a S. 2 StPO). I. Nach Rechtsmittelverzicht? Rz. 21 Sowohl der vom mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Verteidiger, als auch der vom Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht ist wirksam. Er ist unwiderruflich und unanfechtbar (KG NZV 2003, 99), das gilt ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VIII. Auf die Dauer der Sperrfrist

Rz. 51 Die Dauer der Sperrfrist ist nur dann selbstständig anfechtbar, wenn die zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Gründe von denen für die Fristbemessung maßgeblichen trennbar sind (BGH VRS 21, 262).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / C. Revision, Sprungrevision

Rz. 34 Achtung: Anforderungen an die Urteilsgründe In den Urteilsgründen muss das Tatgericht die festgestellte Tat nach Ort, Zeit und Art der Begehung so konkret bezeichnet haben, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Identität zwischen der angeklagten und der abgeurteilten Tat ermöglicht wird. Ist dies nicht geschehen, ist das Verfahren wegen eines Prozesshindernis...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 2. Vor Eintritt in die Hauptverhandlung

Rz. 12 Vor Eintritt in die Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Aufruf der Sache bedarf er zur Rücknahme jedoch deren Zustimmung (§ 411 Abs. 3 StPO). Unabhängig davon kann die Rücknahme jedoch nur bis zum Beginn der Urteilsverkündung erklärt werden (KG NZV 2011, 314).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IX. Auf die Ausnahme von der Sperre

Rz. 52 Ein Rechtsmittelangriff kann auch nicht auf die nach § 69a Abs. 2 StGB gewährte Ausnahme von der Sperre beschränkt werden (BayObLG DAR 1991, 388; OLG Frankfurt NZV 1996, 414).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 3. Neue Beweisanträge

Rz. 26 Der Tatbestand der Offensichtlichkeit in § 313 Abs. 2 S. 1 StPO ist bei Ankündigung neuer Beweisanträge nur dann erfüllt, wenn an der Richtigkeit der erstinstanzlichen tatsächlichen Feststellungen vernünftige Zweifel nicht bestehen, was das Berufungsgericht zu begründen hat, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt (BVerfG NJW 1996, 2785).mehr