Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 39 Gegen die Zurückweisung des Antrages steht dem Gläubiger die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen oder wegen der in § 802d ZPO geregelten Sperrwirkung, so findet gegen die Anordnung zur Abgabe als Vollstreckungshandlung ebenfalls Eri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 23 Bei der Pfändung nach Abs. 1 kann der Gläubiger im Falle der Zurückweisung des Pfändungsantrags, gleich ob der Richter oder – wie üblich – der Rechtspfleger entschieden hat, die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 ff. ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) einlegen. Der Drittberechtigte kann gegen die Pfändung mit der Klage nach § 771 ZPO vorgehen, wen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe – Kosten

Rz. 6 Dem Gläubiger steht gegen die Ablehnung und dem Schuldner gegen die Anordnung von Maßnahmen die Vollstreckungserinnerungnach § 766 ZPO zu. Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr in Höhe von 52 EUR nach KV Nr. 250 der Anlage zu § 9 GvKostG. Diese Gebühr erhöht sich nach KV Nr. 500 nach KV Nr. 250 der Anlage zu § 9 GvKostG um 20 EUR je weiterer ang...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 21 Dem Schuldner und Drittschuldner steht das Recht der Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Dem Gläubiger steht bei Antragszurückweisung die sofortige Beschwerde gem. § 11 RPflG, § 793 ZPO zu. Ein Dritter kann die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben. Bei Verfahrensverstößen des Grundbuchamts greift § 71 GBO als lex specialis. Im Eintragungsantragsverfahren ist jedoch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Schuldner und Drittschuldner haben die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO), wenn gem. Abs. 3 eine Anhörung stattgefunden hat, andernfalls ist die Erinnerung gem. § 766 ZPO gegeben. Ein Verstoß gg. das Anhörungsgebot nach Abs. 3 berechtigt nicht die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (LG Lübeck, Rpfleger 1993, 207). Vielmehr kann das Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 48 Gegen Zwangsvollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers kann sowohl der Schuldner, der Gläubiger als auch ein Dritter mit der Erinnerung nach § 766 ZPO vorgehen. Gegen die Erinnerungsentscheidung ist sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO möglich. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers nach § 885 Abs. 1 ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 18 .Gegen den Erlass bzw. Ablehnung des Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde gegeben (§§ 793, 567 ff. ZPO; LG Tübingen, Beschluss v. 14.4.2015, 5 T 55/15 m. w. N., juris; LG Münster, InVo 2000, 34) und zwar sobald dieser mit seiner Hinausgabe existent wird. Die zweiwöchige Notfrist nach § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO beginnt aber erst mit der Übergabe des Haftbefehls an den...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Gegenstandswert

Rz. 39 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat, also nach dem Interesse, das er an der Vornahme der Handlung hat (LG Halle, Beschluss v. 6.3.2012, 4 O 1712/11). Maßgeblich ist insoweit das Erfüllungsinteresse an der titulierten Verpflichtung (OLG Köln, AGS 2005, 262 m. Anm. Mock; OLG Rostock, AGS 2009, 187 = Wert d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift normiert die Pflicht des Gläubigers, in einem Prozess gegen den Drittschuldner auf Zahlung der gepfändeten und überwiesenen Forderung oder auf Hinterlegung des geschuldeten Betrags oder gegebenenfalls auf Feststellung des Bestehens der gepfändeten Forderung dem Schuldner den Streit zu verkünden Die Verpflichtung besteht sowohl bei der Überweisung zur Ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1 Anwaltsgebühren sowie die Anwaltsvergütung aus Bundes- oder Landeskasse

Rz. 122 Gebührenforderungen von Rechtsanwälten unterliegen grundsätzlich der Pfändung. Die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen führt nicht zu einer Unübertragbarkeit im Sinne von § 851 Abs. 1 ZPO (BFH, NJW 2005, 1308 = ZSteu 2005, R285 = BB 2005, 814 = FamRZ 2005, 980 = Information StW 2005, 481 = InVo 2005, 317 = AGS 2005, 362 = NJ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkung der Aufhebung des nämlichen Urteils (Satz 2)

Rz. 9 Wird das vorläufig vollstreckbare Urteil aufgehoben, werden Vormerkung und Widerspruch von selbst wirkungslos (OLG Köln, Beschluss v. 5.5.2010, 2 Wx 65/10 – Juris). Sie sind dann auf Antrag des Schuldners, ohne dass der Gläubiger dies bewilligen müsste, zu löschen. Wird ein aufgehobenes Urteil auf ein Rechtsmittel des Gläubigers (Klägers) wiederhergestellt, bleibt der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsverordnung der Länder (Absatz 2)

Rz. 4 Satz 1 sieht entsprechend § 802k Abs. 3 ZPO vor, dass die Länder das zentrale Vollstreckungsgericht nach Absatz 1 durch Rechtsverordnung bestimmen. Satz 2 verweist auf die in der Parallelvorschrift des § 802k Abs. 3 Satz 2 ZPO enthaltene Subdelegationsermächtigung. Entsprechend der Verwaltung der Vermögensverzeichnisse in § 802k Abs. 3 Satz 3 ZPO ist das zentrale Volls...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift schützt den Schuldner vor einer ungerechtfertigten Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. In Eilfällen regelt Abs. 2, dass der Schuldner die Eintragungsanordnung durch einstweiligen Rechtsschutz unterbinden kann. Abs. 3 regelt eine Belehrungspflicht, damit der Schuldner die Rechtsbehelfe gem. Abs. 1, 2 beanspruchen kann.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Buchhypothek

Rz. 3 Erforderlich zur materiell-rechtlichen Wirksamkeit der (Teil-)Pfändung einer Buchhypothek (§ 1116 Abs. 2 BGB) ist neben dem Erlass eines Pfändungsbeschlusses die Eintragung der Pfändung in das Grundbuch Abs. 1 Satz 3). Hierzu zählen auch die Sicherungshypothek (§§ 1184, 1185 Abs. 1 BGB), die Zwangssicherungshypothek (§ 866 Abs. 1 ZPO), die Arrestsicherungshypothek (§ 9...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich – Voraussetzungen

Rz. 2 Erfasst werden sämtliche Fälle, in denen ein Urteil die Willenserklärung des Schuldners fingiert (§§ 894, 895 ZPO). "Öffentliches Buch oder Register" sind neben den in § 895 ZPO genannten Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister u. a. auch das Handels- wie Genossenschaftsregister, Erbbau-, Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch sowie Muster- und Patentrolle. Zur Eintr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Pfändungsverfahren

Rz. 48 Es ist das gesetzlich vorgegebene Muster gem. § 2 Nr. 1 ZVFV für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zwingend zu verwenden (§ 829 Abs. 4 ZPO). Die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel gegen den Unterhaltsverpflichteten führt keineswegs automatisch dazu, dass dessen Arbeitseinkommen in dem erweiterten Umfang der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 § 882 a Abs. 1 ZPO bezweckt einerseits, die Erfüllung der dem Staat oder der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts obliegenden öffentlichen Aufgaben bzw. wo ein öffentliches Interesse entgegensteht (LG Berlin, Kunst und Recht 2010, 130) zu sichern, indem durch eine Wartefrist Gelegenheit zur Bereitstellung von Mitteln oder Einlegung von Rechtsbehelfen gegebe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Fehlerhafte Eintragung (Absatz 4)

Rz. 10 Der Schuldner kann gegen eine aus seiner Sicht fehlerhafte Eintragung durch Widerspruch nach § 882d Abs. 1 Satz 1 ZPO vorgehen. Mit dem Widerspruch kann er sowohl das Fehlen eines Eintragungsgrundes als auch Fehler des Inhalts der Eintragung rügen. Ist eine Eintragung zwar ursprünglich zu Recht erfolgt, der Eintragungsgrund aber später weggefallen, kann der Schuldner ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Absatz 1 Satz 1 räumt dem Schuldner ein Widerspruchsrecht erst dann ein, wenn der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO erlassen hat (LG Wuppertal, Beschluss v. 5. 4.2017, 16 T 130/17 – Juris). Erst dann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis den Schuldner vor unberechtigter Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zu schützen. Der Widerspruch als ein b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Inhalt der Eintragungsanordnung

Rz. 16 Die Eintragungsanordnung hat die in § 882b Abs. 2 ZPO genannten Daten zu enthalten, die zur sicheren Identifizierung des Schuldners benötigt werden (Abs. 3 Satz 1). Die Ermittlung dieser Daten obliegt dem Gerichtsvollzieher. Die Eintragungsanordnung bedarf der Unterschrift des Gerichtsvollziehers. Eine eingescannte und in die Anordnung hineinkopierte Unterschrift genü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 2 Zuständig für die gerichtlichen Handlungen, die die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Das gilt auch für die Pfändung aufgrund einstweiliger Verfügungen und dann, wenn ein Titel eines Familiengerichts oder Arbeitsgerichts v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsverordnung des Bundes (Absatz 3)

Rz. 5 Die Einzelheiten der Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Einsichtnahme durch ein automatisiertes Abrufverfahren werden durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz geregelt. Ebenso wie bei der Verordnung nach § 802k Abs. 4 ZPO kann der Verordnungsgeber auch Einzelheiten der Form und Übermittlung der Eintragungsanordnungen vorgeben, um sicherzustelle...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 19 Das Vorliegen der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen (z. B. Leistung einer Sicherheit; BGH, Vollstreckung effektiv 2009, 42 = NJW 2008, 3220; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1990, 124) ist von Amts wegen zu prüfen. Insofern kann aus einem Unterlassungsurteil, das gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, bis zur Erbringung der Sicherhe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6.2 (Isolierte) Pfändung auf Zahlung des Kaufpreises

Rz. 147c Der BGH (Vollstreckung effektiv 2017, 42; = DGVZ 2016, 253 = DNotZ 2016, 957 = Rpfleger 2017, 40) hat klargestellt, dass wenn eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt wird, sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Die mit der Pfändung des Hauptrecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Zugriffsbereich der Pfändung

Rz. 15 Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses prüft das Vollstreckungsgericht nicht, ob die zu pfändende Forderung besteht; es prüft nur, ob diese nach dem Sachvortrag des Gläubigers dem Schuldner gegen den Drittschuldner zustehen kann und ob sie nicht unpfändbar ist (BGH, WM 2004, 934 = Vollstreckung effektiv 2004, 93 ...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichtskostenfreiheit bei nicht statthaftem Rechtsbehelf

GKG § 66 Abs. 8; SGG §§ 172 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2c, 183, 197a Leitsatz Bei einem nicht statthaften Rechtsbehelf besteht keine Gerichtskostenfreiheit, auch wenn das Verfahren im Übrigen seiner Art nach gerichtsgebührenfrei ist. Bayerisches LSG, Beschl. v. 21.11.2019 – L 20 KR 1/19 B ER 1 Sachverhalt Der Beschwerdeführer begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Aufhebung ...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung von § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 154 Abs. 2 VwGO. Für einen – wie hier – unstatthaften Rechtsbehelf kommt die Kostenprivilegierung des § 183 SGG nicht zur Anwendung. Eine Regelung, die eine Gebührenfreiheit konstituiert (hier: § 183 S. 1 SGG), kommt weder direkt noch analog zur Anwendung, da eine gesetzlich bes...mehr

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AGKompakt 02/2020, Streitwert wechselseitiger Berufungen zur Haftungsquote

Wechselseitige Berufungen bei Haftungsquote Wechselseitige Berufungen in Verkehrssachen kommen regelmäßig vor: Das erstinstanzliche Gericht geht von beiderseitigem Mitverschulden aus und trifft eine Haftungsquote, wonach es der Klage teilweise zuspricht und sie i.Ü. abweist. Keine der Parteien ist damit einverstanden, sodass jede in Berufung geht. Die eine Partei will die Haf...mehr

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zfs 02/2020, Zurückweisung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch ansonsten zulässige Rechtsbeschwerde des Betr. hat in der Sache zumindest einen vorläufigen Erfolg. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils mit den zugrunde liegenden Feststellungen und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG. Das Rechtsmittel drin...mehr

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AGS 02/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Berichterstatter des nunmehr alleine für Kostensachen zuständigen 10. Senats des LSG Baden-Württemberg als Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 155 Abs. 4 SGG, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 und 3 RVG); die Streitsache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch ke...mehr

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AGS 02/2020, Ergänzung eine... / 2 Aus den Gründen

II. Die (sofortige) Beschwerde der Mutter ist das gem. § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 567 ff. ZPO statthafte Rechtsmittel, da ein Beschluss – wie hier der Ergänzungsablehnungsbeschluss –, der im Verfahrenskostenhilfeverfahren ergeht, mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist. Die sofortige Beschwerde ist auch innerhalb der Monatsfrist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO e...mehr

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FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Richtiges Rechtsmittel ist die Beschwerde nach § 71 GBO Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek im Wege der Zwangsvollstreckung (§ 866 ff. ZPO) wird das Grundbuchamt nach Ansicht des OLG als Vollstreckungsorgan tätig. Die Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes erstreckt sich dabei nicht nur auf die grundbuchrechtlichen, sondern auch auf die vollstreckungsrechtlichen Vorauss...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / 3 Anmerkung

Die Ausführungen des LSG sind rechtlich sicherlich interessant. Allerdings dürfte die Kostengrundentscheidung nichts mit der Frage zu tun haben, ob Gerichtkosten erhoben werden. Die Kostengrundentscheidung regelt, wer die Kosten zu tragen hat. Darüber ist im Erkenntnisverfahren nach den Vorschriften des SGG zu entscheiden. Darüber, welche Kosten anfallen, ist dagegen im Kosten...mehr

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zfs 02/2020, Umfang der Pro... / 3 Anmerkung:

Welche Auswirkungen es hat, wenn eine bedürftige, um PKH nachsuchende Partei durch denselben Rechtsanwalt vertreten wird wie ihr finanziell leistungsfähiger Streitgenosse, ist in Rspr. und Literatur seit Jahrzehnten umstritten. Dieser Streit tritt in zwei verschiedenen Fallgestaltungen auf, die in der Praxis nicht immer unterschieden werden. Entscheidung im PKH-Bewilligungsve...mehr

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AGS 02/2020, Keine Gerichts... / Leitsatz

Bei einem nicht statthaften Rechtsbehelf besteht keine Gerichtskostenfreiheit, auch wenn das Verfahren im Übrigen seiner Art nach gerichtsgebührenfrei ist. Bayerisches LSG, Beschl. v. 21.11.2019 – L 20 KR 1/19 B ERmehr

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AGS 02/2020, Reisekosten de... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg. Sie führt zur Berücksichtigung der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten des Beklagten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom Gerichtsort entfernt ansässigen Rechtsanwalts u...mehr

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AGS 02/2020, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das OLG Köln ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht zuständig. Die Vorlageentscheidung des AG Brühl ist daher abzuändern und die Sache unmittelbar dem zuständigen LG Köln vorzulegen. Für die Entscheidung über die nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässige Beschwerde ist nicht das OLG Köln, sondern gem. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG das LG Köln zuständig. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. ...mehr

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AGS 02/2020, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und auch i.Ü. zulässig, sie ist insbesondere binnen der Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO) eingelegt worden, und die Beschwer im Kostenpunkt übersteigt den maßgeblichen Wert von 200,00 EUR – § 567 Abs. 2 ZPO. Das Rechtsmitte...mehr

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ZErb 02/2020, Einsetzung ei... / 1 Gründe

1. Der Beteiligte zu 1) wurde im Jahr 1988 wegen eines frühkindlichen Hirnschadens entmündigt; seit dem Jahr 1992 besteht eine rechtliche Betreuung für alle Angelegenheiten, auch für den Bereich der Vermögenssorge. Vormund, bzw. Betreuerin war zunächst seine Mutter; nach deren Versterben dann seine Schwester. Die Betreuung wurde zuletzt mit Beschl. v. 24.10.2012 bis zum 24.1...mehr

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zfs 02/2020, Bindung an die... / 2 Aus den Gründen:

"… Il." Das Rechtsmittel ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdebefugt, weil ausweislich der bereits mit Kostenfestsetzungsantrag vom 12.10.2...mehr

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zfs 02/2020, Mitverschulden... / 2 Aus den Gründen:

"…" [51] Die Berufung des Kl. bleibt ohne Erfolg, die der Bekl. hingegen hat teilweisen Erfolg. [52] 1. Schmerzensgeld [53] Das LG hat dem Kl. ein weiteres Schmerzensgeld – über vorgerichtlich gezahlte EUR 30.000 hinaus – von EUR 10.000 zugesprochen. [54] Damit sind die berechtigten Schmerzensgeldansprüche des Kl. (§§ 7 Abs. 1, 11 S. 2 StVG i.V.m. § 253 Abs. 1 BGB) erfüllt. [55] ...mehr

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AGS 02/2020, Keine Rechtsbe... / 1 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, damit der BGH die Frage klärt, ob der Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 788 Abs. 2 ZPO von der Zahlung eines Vorschusses von je 3,50 EUR für die Zustellung der Anhörung des Schuldners im Kostenfestsetzungsverfahren und des Kostenfests...mehr

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zfs 02/2020, Nach Einspruch... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Wie Beschwerdeführer und Generalstaatsanwaltschaft jeweils zutreffend ausführen, stand der Einspruchsverwerfung im Urteilswege das durch die wirksame Einspruchsrücknahme (§ 67 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 302 StPO) bereits vor Urteilserlass geschaffene und von Am...mehr

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AGS 02/2020, Keine Rechtsbe... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob der Erlass oder die Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren nach § 788 ZPO von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden darf, ist umstritten. Dies ist letztlich eine Frage des GKG, nämlich des § 17 GKG. Diese Frage kann daher auch nur in einem Verfahren nach dem GKG entschieden werden. In Verfahren nach dem GKG ist allerdings...mehr