Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 79 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 20 EuMVVO – Überprüfung in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Nach Ablauf der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist ist der Antragsgegner berechtigt, bei dem zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats eine Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls zu beantragen, fallsmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel.

Rn 6 Nach Auffassung des BGH (Beschl v 3.4.13 – IV ZR 37/12) soll bei Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel jedes dieser Rechtsmittel kostenmäßig gesondert beurteilt werden. Diese Auffassung ist unzutreffend und verstößt gg den Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung. Es vielmehr entspr § 92 zu quotieren oder gegeneinander aufzuheben. Sowohl für die beteiligten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dogmatische Einordnung.

Rn 20 Die dogmatische Einordnung der Sicherungsanordnung ist auch auf Grund der ursprünglichen unklaren Gesetzesbegründung und der kurzfristigen Umformulierung durch den Rechtsausschuss mit erheblichen praktischen Konsequenzen äußerst strittig. Die ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Hinterlegungsanordnung gem § 302a ZPO-Entwurf hätte eine prozessuale Sicherhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch bei späterer Verurteilung zur Vorauszahlung eine Angelegenheit. Gem § 18 I Nr 12 RVG stellt die Vollstreckung der Entscheidung auf Zahlung eines Kostenvorschusses jedoch eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausführung.

Rn 4 Das zuzustellende Schriftstück ist zu übermitteln. Eine Papierabschrift muss beglaubigt sein (vgl § 169 Rn 3 f). Bei der Zustellung eines gerichtlichen elektronischen Dokuments (§ 130b) ist dagegen keine (weitere) Beglaubigung durch den Anwalt erforderlich (Dresd GRUR-RS 23, 26628). Die Übermittlung muss zum Zweck und mit dem Willen der Zustellung geschehen. Der Zustell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Norm betrifft die Kostengrundentscheidung im Urt nach § 343 S 2, in dem besonders auszusprechen ist, dass die säumige gewesene Partei die dadurch veranlassten Kosten zu tragen hat. Wird das ›übersehen‹, ist das Urt im Kostenpunkt nach § 321 zu ergänzen; eine Korrektur in der Kostenfestsetzung ist dagegen nicht möglich (str wie hier: MüKoZPO/Prütting Rz 10; Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertreterbestellung.

Rn 9 Die Prozessvollmacht ermächtigt ausdrücklich zur Bestellung eines Vertreters sowie zur Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten für die höhere Instanz. Deshalb ist die Bestellung eines Unterbevollmächtigten möglich, zB zur Wahrnehmung eines Termins (BGH NJW-RR 07, 356 [BGH 28.11.2006 - VIII ZB 52/06]). Zu beachten ist aber, dass eine umfassende Übertragung der Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozesshandlungsvoraussetzung.

Rn 12 Die Parteifähigkeit ist neben der Prozessfähigkeit (§ 51) und der Postulationsfähigkeit, der – in familiengerichtlichen und sonstigen Verfahren ab der Landgerichtsebene Anwälten vorbehaltenen (§ 78 I, II) – Fähigkeit, rechtswirksam prozessual zu agieren, Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH NJW 22, 3003 [BGH 02.06.2022 - I ZR 135/18] Rz 5). Fehlt die Parteifähigkeit, sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beglaubigungsbefugnis.

Rn 2 Die Geschäftsstelle hat die Beglaubigungsbefugnis für die bei der Zustellung zu übergebende beglaubigte Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks. Vom Anwalt eingereichte Schriftstücke kann gem S 2 auch dieser beglaubigen. Darüber hinaus hat der RA keine Beglaubigungsbefugnis (BGH NJW 84, 2890). Der GV ist bei der Parteizustellung beglaubigungsbefugt (vgl § 192 II 2). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 168. Zuständigkeit.

Rn 282 Im Zwischenstreit um die örtliche Zuständigkeit ist nach einer Ansicht der volle Wert anzusetzen (Ddorf RPfleger 72, 463; BayObLG, NJW-RR 02, 882; in Berufung geringer: OLGR Frankf 99, 153). Da indes bei der Rechtswegbestimmung (s dort) nur ein Bruchteil anzusetzen ist, gilt dies auch hier, jedenfalls wenn Hilfsverweisungsanträge gestellt sind und es deshalb nur um da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisaufnahme.

Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Terminswahrnehmung durch einen Vertreter der Partei nötig und sachgerecht ist (Brandbg AnwBl 96, 54). Es muss ein Beweisaufnahmetermin stattfinden, ein Termin zur mündlichen Verhandlung reicht nicht aus (Brandbg Beschl v 7.3.07 – 10 WF 53/07)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gg ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46a A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bewilligung von VKH richtet sich sowohl in Ehe- und Familienstreitsachen gem § 113 I 2 als auch in den fG-Familiensachen gem § 76 I nach den §§ 114 ff ZPO. Unterschiede ergeben sich für die fG-Familiensachen grds in Bezug auf die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Anwalts, die in § 78 II abweichend von § 121 II ZPO geregelt ist. Die Bewilligung von VKH in einer E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Entgegen der Überschrift betrifft die Vorschrift nicht generell die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren. Die Vorschrift regelt nur die Entscheidung über die Kosten, soweit das Rechtsmittel erfolglos war (Abs 1), das Rechtsmittel erfolgreich war, allerdings auf Grund neuen Vorbringens, das in einem früheren Rechtszug bereits hätte geltend gemacht werden können (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenerstattung.

Rn 41 Nach § 127 IV findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (BGH MDR 2010, 767). Damit erstreckt sich der Grundsatz, dass im PKH-Prüfungsverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, auch auf das Beschwerdeverfahren. Auch eine Erstattung der dem Beschwerdegegner entstandenen Kosten nach Maßgabe der im Hauptsacheverfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristsetzung.

Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutzversicherung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Geschäftsstelle bescheinigt auf Antrag den Zeitpunkt der Zustellung. (2) 1Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen. 2Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht bereits von diesem beglaubigt wurden. (3) 1Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle Bearbeitung begl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Entscheidung.

Rn 3 Über die Kosten der Nebenintervention muss entschieden werden. Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention ergeht von Amts wegen (§ 308 II). Ein Antrag ist nicht erforderlich. Gleichwohl schadet es nicht, das Gericht an seine Pflicht zur Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention zu erinnern, da in der Praxis diese Entscheidung häufig übersehen wird. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung über Tatsachen.

Rn 2 Der Zeuge, der sich hierbei nicht von einem Anwalt vertreten lassen muss (arg e § 387 II), hat die Tatsachen zu erklären, aus denen sich sein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt. Hiermit sind die tatsächlichen Umstände gemeint, nicht aber die Beweggründe, die den Zeugen dazu veranlassen, nicht aussagen zu wollen (§ 383 unter III). Darzulegen hat der Zeuge daher zB, woraus ...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXVI. Selbstständiges Beweisverfahren

Selbstständiges Beweisverfahren und zugehöriges Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten. Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[18] Beispiel 14 Der Mandant hatte dem Anwalt im Mai 2025 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens (Streitwert: 15.000,00 EUR) erteilt. Nach Abschluss des Beweisverfahrens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gg den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht Part...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 2 Gemäß Abs 1 muss die für die versäumte Prozesshandlung geltende Form eingehalten werden, also regelmäßig Schriftform (soweit nicht Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig ist, vgl § 496 im Parteiprozess); im Anwaltsprozess ist der Wiedereinsetzungsantrag von einem postulationsfähigen Anwalt zu stellen. Konnte die versäumte Prozesshandlung wahlweise bei zwei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen der Kündigung.

Rn 2 Die Wirkungen der Kündigung des Mandatsverhältnisses oder des Widerrufs der Vollmacht treten im Innenverhältnis sofort ein (§ 86 Rn 3), dieses wird nicht als fortbestehend fingiert (BGH NJW 59, 2307, 2308; 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]). Im Außenverhältnis treten die Wirkungen erst ein, wenn die weiteren Voraussetzungen nach Abs 1 erfüllt sind, es sei den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtzeitige Zustellung.

Rn 21 Auch die Rechtzeitigkeit der Zustellung ergibt sich aus dem für das Erstverfahren geltenden Prozessrecht. War die Frist des ausl Rechts unzureichend, und war dem Bekl deshalb eine Verteidigung nicht möglich, ist die Anerkennung zu versagen. Ob die Frist angemessen ist, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist dem Bekl ein höherer Zeitbedarf, etwa für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gleiches Rechtsverhältnis.

Rn 6 Räumungs- und der Zahlungsanspruch müssen auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen. Es muss sich also um Zahlungsansprüche handeln, die aus dem Rechtsverhältnis stammen, wegen dessen Nichterfüllung die Räumung betrieben wird (BTDrs 17/11894 S 33). Dies trifft vor allem auf den Anspruch auf Nutzungsentschädigung gem § 546a BGB zu. Es kann sich aber auch um den Anspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Terminsbestimmung.

Rn 5 Wenn der Schuldner die Offenbarungsversicherung nicht freiwillig abgibt, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Termin zu ihrer Abgabe beantragen (wegen § 78 III ohne Anwaltszwang). Dann wird der Schuldner ordnungsgemäß vom Rechtspfleger gem §§ 214 ff vAw geladen (§ 329 II 2; Anwalt und Gläubiger sind zu benachrichtigen). Die Terminsbestimmung selbst stellt...mehr

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§ 1 Vorfragen / I. Mandatsannahme

Rz. 27 Bereits bei der Mandatsannahme kann gleichsam vieles richtig oder alles falsch gemacht werden. Entscheidend ist, ob ein Vermögensnachfolgemandat richtig eingefädelt wird. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang, bereits die Mitarbeiter im Sekretariat, die den Erstkontakt durchführen, dahin gehend zu schulen, dass wichtige Eckdaten beim künftigen Mandanten unmittelbar a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle auch ohne Anwalt möglich (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einwilligung, Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung.

Rn 8 Nach § 566 I 1 Nr 1 ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Sprungrevision, dass der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. Diese Erklärung der Einwilligung ist dem Zulassungsantrag beizufügen (§ 566 II 4). Die Bedeutung der Einwilligung des Gegners zeigt sich daran, dass der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision und die Erklärung der Einwilligung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Praxis.

Rn 18 Die Erhebung einer Klage im Urkundenprozess will wohlbedacht sein. Sie bietet sich bei Anzeichen dafür an, dass der Bekl das Nachverfahren nicht durchführt, va aber dann, wenn der Kl ein besonderes Interesse hat, möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. In einer solchen Situation kann der Anwalt, der den Urkundenprozess nicht in Erwägung zieht, sich s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I VV RVG) und au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den (strengen) Grundsatz auf, dass allein die Fristversäumung dazu führt, dass deren hieran geknüpfte nachteilige Folgen eintreten; es bedarf mithin grds keiner Belehrung, keiner Androhung und auch (sofern nicht besonders gesetzlich angeordnet) keines gegnerischen Antrags. Dies ist insb für die Rechtsmittelfristen von Bedeutung. Im Zivilprozess erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenberechnung.

Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigefügte Unterlagen genü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltszwang (Abs 4).

Rn 7 Absatz 4 lockert den Anwaltszwang (§ 78; vgl auch Erl zu § 569) in solchen Fällen, in denen die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden darf. Eine schriftliche Beschwerdebegründung unterliegt unter den gleichen Voraussetzungen wie die Einlegung der Beschwerde nicht dem Anwaltszwang (§ 569 III). Die Anordnung einer schriftlichen Erklärung liegt berei...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXVI. Vergleich

Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[24] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich auch übe...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XL. Vollstreckungsandrohung

Vollstreckungsandrohung und Durchführung der angedrohten Vollstreckung sind dieselbe Angelegenheit, sodass es nicht auf die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme ankommt, sondern auf den Auftrag zur Androhung. Beispiel 25 Der Anwalt hatte vom Mandanten im April 2025 den Auftrag erhalten, dem Schuldner die Zwangsvollstreckung anzudrohen, wenn dieser nicht bis zum 6.6.2025 za...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 40. Richterablehnung.

Rn 50 Kosten im Richterablehnungsverfahren sind nicht erstattungsfähig, zumal das Richterablehnungsverfahren zum Rechtsstreit gehört. Im Beschwerdeverfahren sind dagegen die angefallenen Kosten zu erstatten (BGH NJW 05, 2233 = AGS 05, 413 = JurBüro 05, 482). Hierzu gehören insb die Kosten des Anwalts. Dabei ist es unerheblich, ob eine gesonderte Kostenentscheidung ergeht ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 3 Über den Wortlaut hinaus wird eine Beschränkung der Vollmacht in den Fällen des Vollmachtsmissbrauchs und der Interessenkollision befürwortet. Danach ist die Vollmacht auch im Außenverhältnis nach Maßgabe des Innenverhältnisses beschränkt, wenn sonst der Bevollmächtigte in eine Interessenkollision gedrängt und dem Vollmachtgeber nach Treu und Glauben eine Zurechnung des...mehr