Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 07/2025, Kein Anspruch ... / Leitsatz

Ein Kläger, der durch seinen Rechtsanwalt vorgerichtlich nicht begründete Ansprüche aufgrund der unzutreffenden Behauptung verfolgt, Eigentümer des unfallbeschädigten Fahrzeugs zu sein, im Prozess dann zutreffend Ansprüche der Bank geltend macht, der das Fahrzeug als Sicherheit übereignet war, hat gegen den Unfallverursacher insoweit keinen Schadenersatzanspruch auf Erstattu...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag für eine neue Angelegenheit erteilt worden, so ist der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts maßgebend. Es gilt insoweit allgemeines BGB (§ 158 Abs. 1 BGB). Beispiel 4 Der Anwalt hatte vom Beschuldigten im Januar 2025 den Auftrag erhalten, ihn im Ermittlungsverfahren zu vertreten, und für den Fall, dass es zur Anklage kommt, auch im ger...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / V. § 60 Abs. 1 S. 5 RVG (Pflichtanwalt wird Wahlanwalt)

Soweit nach den vorstehenden Ausführungen zu § 60 Abs. 1 S. 2 bis 4 RVG (s. III. und IV.) gegenüber der Landeskasse nach altem Recht abzurechnen ist, gilt dies nach § 60 Abs. 1 S. 5 RVG auch für eine daneben hinzukommende Wahlanwaltsvergütung. Beispiel 14 Der Anwalt war im April 2025 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Im Juli 2025 wird ihm der Wahlanwaltsauftrag erteilt....mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.3 Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel

Neben dem Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde kann der Gläubiger Klage auf Erteilung der Klausel gemäß § 731 ZPO erheben, wenn er die Rechtsnachfolge nicht in der vorgeschriebenen Weise gemäß §§ 727 bis 729 ZPO nachweisen kann, er also den Nachweis nicht durch öffentliche Urkunde oder öffentlich beglaubigte Urkunde führen und deshalb die Klausel nicht erteilt werden kann....mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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AGS 07/2025, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Wird die Herausgabe eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt, gilt für den Gebührenstreitwert die Vorschrift des § 41 Abs. 2 GKG. Dabei ist zu unterscheiden,mehr

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AGS 07/2025, Schneider, Das neue Gebührenrecht 2025 (KostBRÄG 2025): RVG - GKG - FamGKG - GNotKG

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 440 S., 39,00 EUR Das von dem bekannten Kostenrechtspraktiker Norbert Schneider verfasste Handbuch vereinfacht den Einstieg in die Neuerungen des KostBRÄG 2025. In den ersten rund 190 S. umfassenden Teilen stellt der Autor die Änderungen der Kostengesetze dar, die mit vielen Beispielen und Musterberechnungen ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vergütung, Vorschuss und Auslagenersatz

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft ist zur Entrichtung der vereinbarten, hilfsweise der üblichen Vergütung verpflichtet (§§ 612, 632 BGB). Eine Gebührenordnung gibt es für Abschlussprüfung nicht. Von der in § 55 WPO aF enthaltenen Möglichkeit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft eine Gebührenordnung für Pflichtprüfungen erlässt, hatte es keinen Gebrauch gemacht h...mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / Leitsatz

Die Mangelnde Klarheit und Verständlichkeit einer AGB-Bestimmung führt weder zwingend noch im Zweifel zu deren Unwirksamkeit. Unwirksamkeit ist nur gegeben, wenn sich aus den Mängeln eine unangemessene Benachteiligung ergibt. Bei einer Zeithonorarvereinbarung ist von einer unangemessenen Benachteiligung nicht bereits dann zu sprechen, wenn dem Mandanten vor Vertragsschluss ke...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2 Einkommensermittlung

Die eigentliche Kunst der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts im Unterhaltsrecht besteht weniger in der mathematisch genauen Anwendung der durch die Rechtsprechung vorgegebenen Berechnungsmethoden, sondern vielmehr in der richtigen Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, unabhängig davon, ob der Unterhaltsschuldner oder der Unterhaltsberechtigte vertreten...mehr

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AGS 07/2025, Fiktive Termin... / III. Bedeutung für die Praxis:

Die Entscheidung ist zutreffend. Wird im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO entschieden, dann entsteht die fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, auch wenn das Gericht die Entscheidung nach anderen Vorschriften ebenfalls im schriftlichen Verfahren hätte erlassen können. So hat zur Vorgängervorschrift des § 35 BRAGO für eine Kostenentscheidung ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.2 Zusätzliche Altersvorsorge

Neben der primären Altersvorsorge können weitere 4 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 5 %) für eine sekundäre Altersvorsorge abgesetzt werden.[1] Dementsprechend besteht insgesamt ein Anspruch darauf, 22,6 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 23,6 %) für eine Altersvorsorge einzusetzen und den entsprechenden Betrag einkommensmindernd im Rahmen der Unterhalt...mehr

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AGS 07/2025, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Den Ausführungen des LG zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für das private Sachverständigengutachten ist nichts hinzuzufügen. Sie treffen so in einer Vielzahl von Bußgeldverfahren zu (vgl. auch noch LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 4.5.2023 – 6 Qs394 Js 26340/21 (56/23), AGS 2023, 398 m.w.N.; LG Wuppertal, Beschl. v. 8.2.2018 – 26 Qs 214/17, DAR 2018, 236 = RVGreport 2019, 71; ...mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Angesetzte Arbeitszeit Die umfassend begründete Entscheidung, die vor allem auch die "Absetzungen" des Senats betreffend die geltend gemachten Arbeitsstunden eingehend und überzeugend, allerdings einzelfallbezogen, begründet hat, ist zutreffend. Sie setzt vor allem die angeführte neuere Rspr. des EuGH und die darauf aufbauende BGH-Entscheidung v. 12.9.2024 (IX ZR 65/23, AG...mehr

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AGS 07/2025, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung dürfte im Ergebnis zutreffend sein. Allerdings kann man m.E. bezweifeln, ob mit der Abtrennung des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 und 2 StPO, wovon das OLG ausgeht, eine neue Angelegenheit entstanden ist (zur Trennung von Verfahren Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Teil A Rn 2114 ff. m.w.N. aus der Rspr.; Burhoff, AGS 2023, 1). Denn es dürfte sich bei den Vo...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Mit Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 stellt sich für den Anwalt wieder die Frage des Übergangsrechts, also die Frage, wann für ihn noch altes Recht anzuwenden ist und wann bereits neues Recht gilt. Der Schlüssel hierzu liegt in der Übergangsvorschrift des § 60 RVG, die durch das KostBRÄG 2025 unberührt geblieben ist. Im Nachfolgenden sollen die Grundsätze des § 6...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / II. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG (ausschließlicher Wahlanwalt)

Für den ausschließlich als Wahlanwalt tätigen Anwalt gilt § 60 Abs. 1 S. 1 RVG. Abzustellen ist auf den Tag der Auftragserteilung. Zu differenzieren ist dabei zwischen einem unbedingten und einem bedingten Auftrag. 1. Unbedingter Auftrag Liegt ein unbedingter Auftrag vor, ist auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Beispiel 1 De...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.4 Zustellung des Vollstreckungstitels

Die Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner erfolgt grundsätzlich durch das Gericht von Amts wegen. Es ist jedoch auch die Zustellung des Titels durch die Partei möglich, wobei nach § 750 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Ausfertigung des Urteils keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthalten muss (sogenannte abgekürzte Urteilsausfertigung). Arbeitsgerichtliche Ve...mehr

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ZErb 07/2025, Künstliche Intelligenz sollte die natürliche Intelligenz nicht verdrängen!

Die Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz (KI) haben zahlreiche Bereiche unseres Lebens revolutioniert, und die Testamentsgestaltung ist da keine Ausnahme. Die Integration von KI in diesen sensiblen und persönlichen Prozess birgt jedoch nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Risiken und Herausforderungen, die eine kritische Betrachtung erfordern. Künstliche Intellig...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

§ 44 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen mit widerruflicher Bezugsberechtigung (§ 159 Abs. 2 VVG) Rz. 669 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl (K) ab. Dieser soll bei ihrem Tode 40.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prä...mehr

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AGS 07/2025, Auslagenerstat... / 2. Verjährungseintritt in Bußgeldverfahren

Ist das Verfahrenshindernis aufgrund eines Umstands entstanden, der außerhalb der Sphäre des Betroffenen und ggf. allein in der Sphäre der Verwaltungsbehörde[38] liegt, kommt eine Versagung der Auslagenerstattung nicht in Betracht. Das ist z.B. der Fall, wenn im Bußgeldverfahren Verfolgungsverjährung bereits bei Eingang der Sache bei der Staatsanwaltschaft eingetreten war, s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einzelfallprüfungen

Rz. 570 [Autor/Zitation] Die Art der Prüfungshandlungen (vgl. Rz. 307) ist stark vom einzelnen Risiko falscher Darstellungen abhängig. Falls der Abschlussprüfer festgestellt hat, dass ein beurteiltes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene ein bedeutsames Risiko darstellt, sind gem. ISA 330 Rz. 21 aussagebezogene Prüfungshandlungen durchzuführen, die spezi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Rechtspolitische Erwägungen

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Entwurf einer 5. EG-Richtlinie auf dem Gebiet des Handelsrechts (sog. Strukturrichtlinie) sieht eine unbegrenzte Haftung des Abschlussprüfers vor (Art. 62 des geänderten Vorschlags v. 19.8.1983, BT-Drucks. 10/467, zuletzt geändert durch Vorschlag v. 20.11.1991, ABl. EG 1991 Nr. C 321, 9; vgl. auch H.-P. Müller, DB 1977, 1883, 1887; Ebke, Wirtschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Institutionelle Regeln zur personellen Zusammensetzung der Organe und Fachausschüsse, Weisungsunabhängigkeit und Finanzierung beim DRSC

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Verwaltungsrat des DRSC ist – neben Mitgliederversammlung und Nominierungsausschuss – ein wichtiges Organ (Rz. 13). Wie vorstehend dargestellt (Rz. 13), wird der zwanzigköpfige Verwaltungsrat mehrheitlich dominiert von Mitgliedern, die dem Segment der kapitalmarktorientierten Unternehmen angehören (zehn Sitze) sowie von Vertretern des wirtschaftspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Wählbarer Personenkreis

Rz. 45 [Autor/Zitation] Zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses von KapGes. jeder Rechtsform und offener Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 gleich welcher Größenklasse können WP und WPG gewählt werden (§ 319 Abs. 1 Satz 1). Für die Prüfung bei mittelgroßen GmbH und mittelgroßen Personengesellschaften iSd. § 264a wird dieser Personenkreis er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsbeschwerde

Rz. 14 [Autor/Zitation] Mit der weiterführenden Rechtsbeschwerde kann das OLG Köln gegen Entscheidungen des LG Bonn angerufen werden. Bevor § 335a Abs. 3 eingeführt wurde, konnte lediglich durch eine Anhörungsrüge nach § 44 FamFG eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt werden. Ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des LG war nicht vorgesehen. Auch wenn nunmehr die Möglichke...mehr

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AGS 07/2025, Streitwert bei... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob die Entscheidung zutreffend ist, kann anhand des Sachverhalts nicht festgestellt werden. Zutreffend ist der Ausgangspunkt. Wird eine Klageforderung nicht bestritten und wird mit mehreren Forderungen aufgerechnet, dann handelt es sich bei den Gegenforderungen bis zur Höhe der Klageforderung um eine Primäraufrechnung und i.Ü. um eine Hilfsaufrechnung. Diese Hilfsaufrechnungen...mehr

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ZErb 07/2025, Stiftungsrecht

Drittstaaten-Familienstiftungen: Erleichterungen für Stifter und Begünstigte in Deutschland Familienstiftungen sind nicht nur in Deutschland ein beliebtes Gestaltungsinstrument, sondern auch in anderen Ländern, wobei im anglo-amerikanischen Raum in erster Linie der Familientrust verbreitet ist. Wenn eine Familienstiftung mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland errichtet wird...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten, zwei von insgesamt sieben Geschwistern, streiten über die vom Beteiligten zu 1 an den Beteiligten zu 2 zu erstattenden außergerichtlichen Kosten in einem vorangegangenen Verfahren betreffend die Einziehung eines dem Beteiligten zu 2 erteilten Erbscheins. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 beantragte der Beteiligte zu 1, anwaltlich vertreten, den am 10.5.2021 dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. ABC der durchlaufenden Posten

Rn. 1557 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Agenturgeschäft Ein Tankstellenpächter, der Kraft- und Schmierstoffe im Namen und für Rechnung einer Mineralölfirma verkauft, betreibt Geschäfte, die insoweit durchlaufende Posten sind (BFH BStBl II 1974, 518). Arbeitgeber-Anteil Ermittelt der Hausgewerbetreibende seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG, dann sind die Vereinnahmung und Abführung de...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / A. Ausschlagung und Ausschlagungsfrist

Rz. 42 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen (§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn ...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / E. Zuständigkeiten und Verfahren der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 85 Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte ist vor der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen. Nur wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte vorliegt, kann das im Inland örtlich zuständige Gericht bestimmt werden. Doch die internationale Zuständigkeit bestimmt sich regelmäßig nach der örtlichen Zuständigkeit, so dass dessen B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Mitverschulden

Rz. 135 [Autor/Zitation] Nach § 254 Abs. 1 BGB kann der Schädiger dem Geschädigten ein Mitverschulden und damit eine Unachtsamkeit in eigenen Angelegenheiten einwenden. Diese Bestimmung ist Ausdruck des Prinzips von Treu und Glauben, indem derjenige, der seine eigenen Interessen nicht wahrt, nicht umfassend Ersatz von einem anderen verlangen können soll (Oetker in MünchKomm. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einlegung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Ordnungsgeldverfahren als Justizverwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 EGGVG ist grds. der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. § 335a bestimmt hiervon abweichend die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen sämtliche von § 335 erfassten Entscheidungen des BfJ. Hierfür haben pra...mehr

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ZErb 07/2025, Internationales Erbrecht

Erbennachweis im Ausland: Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis? Im Berichtszeitraum standen einmal mehr Erbennachweise auf der Agenda der Gerichte. Nachdem der EuGH zum Europäischen Nachlasszeugnis in einem Urt. v. 23.1.2025 – C-187/23 (Albausy)[1] inzident – er erklärte das Vorabentscheidungsersuchen für unzulässig – Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a EuErbVO[2] dahin a...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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ZErb 07/2025, Ausstattung a... / 2 Anmerkung

I. Bei Erbengemeinschaften sind regelmäßig Fragen zu klären, ob Vorempfänge, die ein Abkömmling zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, bei der Erbauseinandersetzung gegenüber den anderen Abkömmlingen gem. §§ 2050 ff. BGB auszugleichen sind. Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten können zudem bei der Pflichtteilsberechnung gem. §§ 2315, 2316 BGB relevant sein. Ob die Werte ...mehr

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zfs 07/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten nur in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nebst Unkostenpauschale und Umsatzsteuer, berechnet aus einem Gegenstandswert von 3.365,48 EUR zusteht. 1. Ohne Erfolg macht der Kläger mit der B...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.8 Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsurteils

Handelt der Schuldner einer Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke...mehr

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AGS 07/2025, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist für die Praxis von besonderer Bedeutung, da Vorpfändungen recht häufig vorkommen. Deshalb soll hier zu den Entscheidungsgründen kurz Stellung genommen werden. 1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts Im Fall des BGH hatte der Rechtspfleger der Vollstreckungsabteilung des AG Melsungen die Kosten der Vorpfändung festgesetzt. Da das LG Kassel im Beschwerde...mehr

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AGS 07/2025, In diesem Heft

Volpert befasst sich im Aufsatzteil mit der Änderung des § 22 GKG (S. 289 ff.). Während nach bislang h.M. der Antragsgegner, der nach Widerspruch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, auch Kostenschuldner für die weitere 3,0-Gebühr der Nr. 1210 GKG KV ist, ist seit dem 1.6.2025 ausschließlich nur noch der Antragsteller des Mahnverfahrens Kostenschuldner für d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 19 Die Vererbung des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters (§§ 705 ff. BGB n.F.)

Rz. 311 Das MoPeG[24] – in Kraft seit dem 1.1.2024 – hat im Wesentlichen die GbR einer Modernisierung unterzogen, während bei den Personenhandelsgesellschaften nur redaktionelle Anpassungen erfolgten.[25] Die Regelungen des BGB gelten gem. § 105 Abs. 3 HGB n.F. für die OHG und KG (für den persönlich haftenden Gesellschafter) entsprechend. Rz. 312 Eine nicht-rechtsfähige (Inne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr