Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger (vgl. auch III., 3.).mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / III. Anwaltliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung

Zwar kann eine anwaltliche Versicherung im Kostenfestsetzungsverfahren ein Mittel der Glaubhaftmachung sein.[7] Der BGH erfordert noch, dass der Rechtsanwalt die anwaltliche Versicherung unter Berufung auf seine Standespflichten abgegeben haben muss, was hier nicht der Fall war.mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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zfs 03/2023, Deckungsanspru... / Leitsatz

Der Deckungsanspruch gegen seinen Rechtsschutzversicherer schließt die Annahme eines (Kosten-)Schadens des Mandanten infolge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt. BGH, Urt. v. 29.9.2022 – IX ZR 204/21mehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. 1. Verfahrensrechtliches Die Verfahrensweise der Rechtsanwältin der Antragsgegnerin zeigt, dass das Rechtsbehelfssystem bei der Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung nicht überall bekannt ist. Für die Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung ist gem. § 55 Abs. 1 RVG der UdG...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar.mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 2. Anfall der Umsatzsteuer

Ob die geltend gemachte Umsatzsteuer überhaupt angefallen ist, ist hingegen im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Die vom Rechtspfleger vorzunehmende Prüfung ergibt in diesem Fall, dass Rechtsanwalt A, der sein Honorar eingeklagt hat, in einer eigenen beruflichen Angelegenheit tätig geworden ist und daher keine umsatzsteuerbare Leistung gegen Entgelt erbracht hat, die au...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / I. Sachverhalt

In einem Rechtsreit hatte sich eine Partei durch einen auswärtigen Rechtsanwalt vertreten lassen, dieser war weder am Gerichtsort noch am Sitz der vertretenen Partei ansässig. Im Kostenfestsetzungsverfahren stritten sich die Parteien über dessen Erstattungsfähigkeit. Das OLG Dresden sah die Erstattungsfähigkeit als gegeben an – jedoch nur ausnahmeweise. Nach Ansicht des OLG ...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / Leitsatz

Eine Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59:59, danach beginnt die nächste Stunde. Nach Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen, ausgenommen hiervon sind nur Wartezeiten und Unterbrechungen, die der Rechtsanwalt zu vertreten hat, sowie Unterbrechungen von jeweils mindestens einer Stunde. AG ...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / Leitsatz

Die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn ein zweiter Rechtsstreit aus einer Gegenabmahnung mit denselben Vertretern resultiert. OLG Dresden, Beschl. v. 11.1.2023 – 12 W 638/22mehr

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FF 03/2023, Forum Kind im Fokus

Dr. Christian Grabow Im familienrechtlichen Alltag nehmen Auseinandersetzungen getrennt lebender Eltern über ihre gemeinsamen Kinder einen breiten Raum ein. Dies gilt für "klassische" kindschaftsrechtliche Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht ebenso wie für Streitigkeiten über den Kindesunterhalt. Ergänzt werden die Auseinandersetzungen mitunter um Herausgabeverlangen (§...mehr

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FF 03/2023, Kein Kindesunte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Ausbildungsobliegenheit des nicht mehr schulpflichtigen Kindes. Im vorliegenden Fall hatte die allein sorgeberechtigte Mutter entschieden, das Kind solle nach dem bestandenen Hauptschulabschluss einen Online-Kurs mit dem Ziel der Zulassung zur Realschulabschlussprüfung (Schulfremdenprüfung) absolvieren. Diese Pläne wurden dem Unterhaltsv...mehr

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AGS 03/2023, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. (A.U., Washington, D.C.) und Prof. Dr. Christian Alexander. 41. neu bearb. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.632 S., 199,00 EUR Die Neuauflage des führenden Standard-Kommentars von Köhler/Bornkamm/Feddersen enthält eine vollständige und aktuelle Kommentierung des UWG, des UKl...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) Defintion

Rz. 14 Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ei...mehr

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AGS 03/2023, Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz - Kommentar

Von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler. 5. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX, 1.080 S., 119,00 EUR Das am 1.7.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts hat das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz ersetzt und mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine zeitgemäße Form gefunden. Seitdem bestimmen die...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 7

Auf einen Blick Bei einer Zuwachsung eines zusätzlich vererbten Kommanditanteils nach dem Tod eines Personengesellschafters ist der’höchste Bereicherungswert laut Gesellschaftsvertrag die steuerlich maßgebliche Bemessungsgrundlage. Dabei kann durch Addition eines erbrechtlichen oder schenkungsteuerlich relevanten Mehrwerts der maßgebliche Steuerwert, sei es’der Anteilswert o...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / aa) Begriff des Rechtsmittels

Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsmittel nur gegen eine Zwischen...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / Leitsatz

Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / IV. Bedeutung für die Praxis

Auch wenn es sich nur um eine Einzelfallentscheidung handelt, spiegelt sie doch den wichtigen Aspekt der Einzelfallbetrachtung wieder. Dieser folgend muss auch der bekannte "Blick über den Tellerrand" hinaus in Betracht gezogen und dabei stets auf die Perspektive der Partei abgestellt werden. Ergibt sich hieraus in einer Gesamtbetrachtung ein wirtschaftlicher oder verfahrens...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und erinnert noch einmal daran, dass es für den Pflichtverteidiger sinnvoll ist/sein kann, beim Gericht die Feststellung der Notwendigkeit von als erforderlich angesehener Auslagen/Aufwendungen, also z.B. Kopien aus der Akte, Reisen oder eben auch Übersetzungen, zu beantragen. Stellt das Gericht die Erforderlichkeit fest, gilt das auch für ...mehr

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zfs 03/2023, Deckungsanspru... / 1 Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten Rechtsanwalt aus abgetretenem Recht seines Rechtsschutzversicherers auf Ersatz eines Kostenschadens in Anspruch. Der Schaden soll dadurch entstanden sein, dass der Bekl. einen von vornherein aussichtslosen Rechtsstreit geführt habe. Der Bekl. erwirkte in 2009 im Auftrag des Kl. gegen K. A. ein Versäumnisurteil über eine Hauptforderung in Höhe von 3...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Das OLG Stuttgart schließt sich mit überzeugender Begründung der zutreffenden überwiegenden Ansicht in der Rspr. der Instanzgerichte und eben auch des OLG Bamberg (a.a.O.) und des OLG Nürnberg (a.a.O.) an. Dem ist nichts hinzuzufügen (ebenso bereits Hillenbrand, StRR 3/2022, 5 ff. m.w.N.). 2. Als Verteidiger muss man darauf achten, den Beiordnungsantrag rechtzeitig zu stel...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie liegt auf der Linie der (ober-)gerichtlichen Rspr. zum Gegenstandswert für die Nr. 4142 VV, wenn Gegenstände eingezogen werden sollen oder eingezogen worden sind, denen die Rechtsordnung keinen messbaren Wert zuschreibt. Das LG verweist in dem Zusammenhang zutreffend auf Falschgeld, unversteuerte und unverzollte Zigaretten und illegal...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / a) Grundsätze

Die Verfahren vor dem verweisenden und dem annehmenden Gericht bilden einen Rechtszug und damit nach § 15 Abs. 2 RVG eine Angelegenheit. Der Rechtsanwalt/Verteidiger, der in beiden Verfahren tätig wird, kann die Gebühren für beide Verfahren daher nur einmal fordern. Beispiele für Verweisung innerhalb derselben Instanz sind die Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit vom A...mehr

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AGS 03/2023, Sofortiges Ane... / III. Bedeutung für die Praxis

1. OLG verkennt den Wortlaut Das OLG München und die weiteren Vertreter dieser Rechtsauffassung verkennen zunächst einmal den eindeutigen Wortlaut, der gerade nicht voraussetzt, dass auch die Kosten anerkannt werden müssen. Dass dem Gesetzgeber die Problematik einer streitigen Kostenentscheidung bekannt war, ergibt sich daraus, dass er sowohl bei einer Klagerücknahme als auch...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Gebühren

Es entstehen ggf. nur die Gebühren für das gerichtliche Verfahren noch einmal.[43] Die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren (Nr. 4104 VV) entsteht nicht erneut. Dieser Verfahrensabschnitt ist bereits beendet. Auch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entsteht im Verfahren nach Zurückverweisung nicht noch einmal.[44] Sie entsteht nur für die erstmalige Einarbeitung in ...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Sonderaufgaben

Eine Delegation von Sonderaufgaben kann (muss aber nicht) ebenfalls zu einer Erleichterung der sonstigen Insolvenzverwaltervergütung führen. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Unabhängig davon können Sonderaufgaben delegiert oder auch im Rahmen eines Zuschlages gewürdigt werden. Wichtig für die Frage, was eine Regel- oder Sonderaufgabe darstellt, wird wieder die Eingang...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenfreihe... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gesetz gibt keinen Zeitpunkt vor Die Entscheidung ist zutreffend. Der Wortlaut der Vorbem. 8 GKG KV ist eindeutig und knüpft im Gegensatz zu anderen Privilegierungstatbeständen des GKG gerade nicht an einen bestimmten Zeitpunkt an. Daher muss die Privilegierung bis zum Eintritt der Rechtskraft möglich sein. 2. Auch sozialpolitische Gründe sprechen für einen Wegfall Für einen...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Übertragung auf Dritten – Abrechnung zu Lasten der Masse

Grds. können Sonderaufgaben auch an Dritte delegiert werden und dies dürfte auch der gängigste praktische Sachverhalt sein. Im Unterschied zu b) werden hier die Gebühren nicht vorfinanziert, sondern direkt der Masse entnommen. Als Geschäftsbesorgungsvertrag können solche Aufträge direkt durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und zu Lasten der Masse abgerechnet werden.[20...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / II. Mehr als fünf Stunden

Der Längenzuschlag nach Nr. 4128 VV entstehe, wenn der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt mehr als 5 und bis 8 Stunden an der (Berufungs-)Hauptverhandlung teilgenommen haben. Dies sei der Fall gewesen, denn die Hauptverhandlung habe ausweislich des Protokolls von 09:04 Uhr bis 14:00 Uhr gedauert. Bei der Berechnung des Längenzuschlags sei ausschließlich auf...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / I. Sachverhalt

Der (ehemalige) Angeklagte ist vom AG wegen versuchten Diebstahls verurteilt worden. Dagegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten Berufung eingelegt. Der Verteidiger hat die Berufungskammer darauf hingewiesen, dass sich der Angeklagte nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe in Haft befand und zugle...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / IV. Überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung

Die überwiegende obergerichtliche Rspr. habe eine rückwirkende Beiordnung bislang mit dem Argument ausgeschlossen, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers diene der ordnungsgemäßen Verteidigung eines Angeklagten sowie der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs. Sie erfolge nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder im Interesse eines Verteidigers an ein...mehr

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AGS 03/2023, Berechnung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. ... es kommt auf die Sekunde an … Es kommt auf die Sekunde an. Mal wieder und das auch noch im Gebührenrecht. Denn es geht in der Entscheidung um die Frage: Wann endet eine Stunde und wann ist ein Zeitraum von mehr als eine Stunde erreicht? Das AG bezieht sich für seine Ansicht auf die Entscheidung des LG Karlsruhe (a.a.O.), das davon ausgeht, dass die fünfte Stunde der Nr...mehr

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AGS 03/2023, Rückwirkende P... / III. Ausnahmsweise rückwirkende Bestellung

Obwohl zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorlagen, habe das LG den Angeklagten nicht unverzüglich (§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO) den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, sondern bis November 2022 zugewartet, um dann das Verfahren einzustellen und den Beiordnungsantrag abzulehnen. In Fällen, in denen wie vorliegend die sac...mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 1 Sachverhalt

Der Kl. ist Rechtsanwalt in H. Die Bekl. ist ein Versicherungsunternehmen. Der Kl. erwirkte am 6.12.2018 für einen Mandanten, der von einem Hund gebissen worden war, einen Vollstreckungsbescheid gegen eine bei der Bekl. haftpflichtversicherte, in H. wohnhafte VN. Die Bekl. legte mit Schreiben vom 14.12.2018 für ihre VN Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Der Kl. s...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / Leitsatz

Eine anwaltliche Versicherung stellt im Rahmen von § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO ein mögliches, aber nicht stets hinreichendes Mittel der Glaubhaftmachung dar. Die postalische Erreichbarkeit an einem Wohnsitz ist kein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts unter dieser Adresse. Zu den Voraussetzungen des Nachweises des tatsächlichen Aufenthalts am Sitz des beauftragten Anwalts. OLG Bamb...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Rz. 38 Nach § 121a BAO wurde ab dem 1.8.2008 allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende Wirtschaftsgüter eingeführt: Bargeldmehr

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AGS 03/2023, Einigungsgebüh... / II. Anfall der Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Nach Abs. 5 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht. Dies...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten um mögliche Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung. Im Jahr 1979 wurde mithilfe öffentlicher Mittel auf dem Grundstück der Großmutter der Kläger, … in Frankfurt am Main, ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und 639,60 qm Wohnfläche errichtet, das der Mietpreisbindung unterlag. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main bewilligte der ...mehr

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FF 03/2023, Pflicht zum Nac... / 1 Anmerkung

1. Gegenstand der Entscheidung und Kontext Die Entscheidung des BVerfG betreffen die Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG (Bestehen einer Masernimpfung im Falle Betreuung in einer Kindertagesstätte) und § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG (Notwendigkeit der Vorlage eines Nachweises über diese Impfung bei Betreten der Kindertagesstätte). Beschwerdeführer waren sowohl die...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / c) Leitpfaden für die Praxis

Diese Ansicht des OLG Nürnberg überzeugt, dürfte aber in der Praxis nur in wenigen Fällen tatsächlich umgesetzt werden können. Jedenfalls ist dem OLG Nürnberg im Ausgangspunkt zuzustimmen, da ein solches Interesse für den Beitritt auf Seiten des Gegners des eigenen Versicherungsnehmers dann anzunehmen ist, wenn das Haftungsurteil gegenüber dem Haftpflichtversicherer eine Bin...mehr

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AGS 03/2023, Verzögerungsge... / III. Begründetheit der Beschwerde

Die somit zulässige Beschwerde der Antragstellerin hatte nach Auffassung des OLG Frankfurt keinen Erfolg. 1. Rechtliches Gehör Die Antragstellerin hatte zunächst gerügt, ihr sei vor dem Erlass des Beschlusses vom 10.6.2022, durch den ihr die Verzögerungsgebühr auferlegt worden war, kein rechtliches Gehör gewährt worden. Das OLG Frankfurt hat ihr zugestanden, dass dies nach Akt...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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ZErb 03/2023, Missbrauch der Vorsorgevollmacht - nicht nur ein vermögensrechtliches Problem

Wenn es um den Missbrauch der Vorsorgevollmacht geht, denken wir allzu oft an die Immobilie oder das Bankkonto, etwaige Auskunfts- oder Rückforderungsansprüche und den "Rest", der – wenn der Vorsorgebevollmächtigte noch etwas übriglässt – auf die Erben übergeht. Das ist nicht falsch, aber vorschnell und unvollständig. Denn aus Sicht desjenigen, der sich nicht mehr ausreichend...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr i... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Frage, ob auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren bei der Bemessung der anwaltlichen Gebühren generell von der Mittelgebühr auszugehen ist oder nicht, ist in der Rspr. umstritten. Sie ist aber mit der wohl h.M. zu bejahen (vgl. dazu und wegen der Einzelheiten eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 5 VV R...mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / II. Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt im Kostenfestsetzungsverfahren zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Ist der Antragsteller hinsichtlich der geltend gemachten Umsatzsteuerbeträge vorsteuerabzugsberechtigt, wird er letztlich mit diesen Umsatzsteuerbeträgen ...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr