Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / V. Haftzuschlag

Rechtsanwalt R 2 stehen demnach für seine erbrachte Pflichtverteidigertätigkeit die Grundgebühr mit Zuschlag nach Nr. 4101 VV, die Terminsgebühr mit Zuschlag nach Nr. 4103 VV und die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV zu. Der Haftzuschlag entstehe auch dann, wenn der Mandant zunächst nur vorläufig festgenommen wurde (vgl. Gero...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 2. Abrechnung als Beweisanwalt

Der weitere Auftrag, den Beweistermin wahrzunehmen, ist ein gesonderter Auftrag, der nach Nr. 3401 VV vergütet wird und eine 0,65-Verfahrensgebühr sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer auslöst. Insoweit stellt sich die Frage, ob für den R eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Diese Frage ist eindeutig dahingehend zu beantwo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Besonderheiten einzelner Branchen

Rz. 250 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Stand: 5. A. – Update 2/2020 Zu den besonderen Auswirkungen der USt-Absenkung vgl. die Branchenschwerpunkte Handel (allgemein) Kfz-Handel Dienstleistungen (allgemein) Gastronomie Rechtsanwälte Steuerberater in eigener Sachemehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / a) Nur 0,8-Verfahrensgebühr entstanden

Über den gebührenrechtlichen Einwand, es sei nur eine 0,8-Verfahrensgebühr entstanden, hat der Rechtspfleger in der Sache zu entscheiden. Dieser Einwand des Beklagten ist jedoch unbegründet. Rechtsanwalt A ist die geltend gemachte 1,3-Verfahrensgebühr dadurch entstanden, dass er mit dem Klageabweisungsantrag einen Schriftsatz mit Sachantrag bei Gericht eingereicht hat und er...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / [Ohne Titel]

Das VV RVG sieht an vielen Stellen Gebühren mit Zuschlag vor, so z.B. in den Nrn. 4101, 4103, 4105, 4107 VV usw. Wann der Rechtsanwalt diese gegenüber der normalen Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen ausgestattete Gebühr erhält, regelt die Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Über das Entstehen dieses Zuschlags kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit. Der nachfolgende Beitrag st...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Zahlung einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR zu einem Rechtsanwaltshonorar in Anspruch. Der klagende Rechtsanwalt tritt im Internet unter der Bezeichnung "pp [vermutlich "Blitzerkanzlei" o.ä.]" auf. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe am 11.8.2019 einen Rechtsanwaltsvertrag hinsichtlich der Überprüfung des Vorgehens gegen einen Bußgeldbesch...mehr

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AGS 04/2023, Keine Mutwilli... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist jeder Hinsicht zutreffend 1. Keine Ermäßigung der Einigungsgebühr Während ein Teil der Rspr. hier immer schon eine 1,5-Einigungsgebühr gewährt hat, waren andere Gerichte der Auffassung, das Verfahren über die Erstreckung der PKH führe bereits zur Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV, sodass dies eine Gebührenreduzierung auf 1,0 rechtfertige (OLG Bamberg AGS 201...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der seine Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, genügt den Anforderungen gem. § 312j Abs. 3 S. 2 BGB nicht, wenn er den Button (Schaltfläche), über den der Vertragsschluss erfolgt, mit den Worten "Bußgeld jetzt abwehren" beschriftet. Der Ausschluss gem. § 312j Abs. 5 S. 1 BGB greift nicht, wenn vorhergehende Kommunikation – wie die Ü...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 1. Lösung zum Ausgangsfall

In seinem Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG wird Rechtsanwalt A seinen gesetzlichen Vergütungsanspruch gegen B geltend machen, der sich wie folgt zusammensetzt:mehr

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AGS 04/2023, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. In der Sache geht es um einen Zahlungsanspruch, auch wenn dieser in Form eines Feststellungsantrags zur Entscheidung gestellt worden ist. Für Zahlungsanträge ist die Vorschrift des § 41 Abs. 5 GKG aber nicht anwendbar, wie der BGH bereits mehrfach festgestellt hat (u.a. NJW-RR 2017, 204 = AGS 2016, 478). Zahlungsanträge sind vielmehr nach den...mehr

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AGS 04/2023, Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen

Von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 17. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 676 S., 53,00 EUR Über den Grüneberg muss man nicht mehr viele Worte verlieren. Kaum ein Verkehrsunfallprozess in Deutschland wird ohne ihn entschieden. Die Stoffsammlung von zwischenzeitlich über 5.400 Einzelfallentscheidungen zu den verschiedensten Verfahrenskonstellationen bietet für die tä...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / V. § 30 RVG

Diese Vorschrift regelt den Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz. Das zum 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (AsylVfBG) vom 21.12.2022 (BGBl I, 2817) hat das asylrechtliche Verfahren zum Zwecke der Entlastung der Verwaltungsgerichte geändert. Eine dieser Änderungen, die in § 77 Abs. 4 As...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 – nunmehr in Koautorenschaft mit Frank – erschienen.[54] Wever hat sich ferner in der Festschrift für Dose [55] mit einer praxisrelevanten Konstellation aus dem Abgrenzungsbereich von Nebengüterrecht und Zugewinnausgleich befasst: Sche...mehr

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AGS 04/2023, Lackner/Kühl/Heger, StGB-Kommentar

Bearbeitet von Prof. Dr. Martin Heger; begründet von Dr. Eduard Dreher und Dr. Hermann Maassen; fortgeführt von Dr. Karl Lackner; Dr. Dr. Dres. h.c. Kristian Kühl und Dr. Martin Heger. 30. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. LXXI, 2248 S., 95,00 EUR Der Kommentar vermittelt ein sicheres Verständnis für die Systematik des StGB und ist insbesondere für Studierende und das R...mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend, zumindest dann, wenn die Fahrerlaubnis im Verfahren eingezogen worden ist, was sich aus dem Beschluss nicht eindeutig ergibt. Allerdings: Man fragt sich dann, was ist daran so schwer, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung der Führerscheinformulars gebührenrechtlich richtig einzuordnen? Die Entziehung ist keine Einziehu...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / II. Kostenneutrale Umbeiordnung zulässig

Nach Auffassung des LG findet die angegriffene gerichtliche Bestimmung, dass für den Rechtsanwalt R 2 ein Anspruch auf die bereits entstandenen Verteidigerkosten nicht bestehe, keine Stütze im Gesetz und sei daher aufzuheben. Der Wechsel des Pflichtverteidigers sei nunmehr seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) gesetzlich in § 143a StPO geregelt. Der v...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es bleibt auch nach dieser Entscheidung dabei: Die (kostenneutrale) Umbeiordnung eines Pflichtverteidigers ist möglich, allerdings muss der neue Pflichtverteidiger auf "Mehrkosten" verzichten. Vor Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung zum 13.12.2019 war teilweise umstritten, ob eine kostenneutrale Umbeiordnung und einen Verzicht auf Pflichtverte...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / V. Bedeutung für die Praxis

Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe wird ein Pflichtverteidiger nicht für jede Instanz gesondert bestellt, sondern von vornherein für alle Instanzen (§ 143 Abs. 1 StPO). Daher kann hier nicht auf den Auftrag zur jeweiligen Instanz abgestellt werden; vielmehr ist hier darauf abzustellen, wann die nächste Instanz eingeleitet worden ist. Insoweit ist auch noch zu berücksichtige...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9b RVG

Diese Vorschrift bestimmt, dass die anwaltlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von dort geregelten Bescheinigungen zum Rechtszug gehören. Der in dem Verfahren als Vertreter beauftragte Rechtsanwalt erhält deshalb für die Tätigkeit hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigungen keine besondere Vergütung. Die Neuregelung erstreckt den Anwendungsbereich der ...mehr

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FF 04/2023, Handbuch Familienvermögensrecht

Klein (Hrsg.)3. Aufl. 2022, Luchterhand Verlag, 1582 SeitenISBN 978-3-472-09674-0, 149 EUR Um es vorwegzunehmen: Wer eine umfassende, vertiefte, vertiefende, praxisgestaltende und praxisorientierte Darstellung über all das, was im Familienrecht im weiteren Sinne und auch im Erbrecht mit Vermögen zu tun hat, sucht, wird um dieses Werk nicht herumkommen. In 15 Kapiteln ist es 19...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / Leitsatz

Auch ein unklares, konfuses und von Verworrenheit und Beleidigungen geprägtes Schreiben des im Vergütungsfestsetzungsverfahren in Anspruch genommenen Antragsgegners ist als Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) anzusehen, wenn ihm mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen ist, dass es sich gegen den gerade zugestellten Vergütungsfestsetzungsbeschluss richtet. De...mehr

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zfs 04/2023, Alkoholverbot ... / II. Verwaltungsrechtliche Folgen

Für die beratende Tätigkeit des Rechtsanwaltes sind neben den unmittelbaren ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen auch die verwaltungsrechtlichen Sanktionen von erheblicher Bedeutung. Sie sind nämlich der eigentliche Grund, weshalb die Verurteilung nach § 24c StVG auf jeden Fall aus Sicht des Betroffenen vermieden werden muss. Neben einem Punkt im FAER (Nr. 3.1.1 Anlage...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / II. Entscheidung durch den Senat

Das OVG Münster hat über die Beschwerde der Rechtsanwälte gegen den Beschluss des VG Gelsenkirchen über die Erinnerung gegen die von der UdG des Gerichts erfolgte Vergütungsfestsetzung gem. § 9 Abs. 3 S. 1 VwGO, § 109 Abs. 1 S. 1 und 2 JustG NRW entschieden. Es seien nämlich weder die Vorschriften einschlägig, die bei Kosten- und Streitwertbeschwerden eine Entscheidung durch...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / IV. § 1 Abs. 2 RVG

Eine weitere Änderung des RVG hat der Gesetzgeber durch Art. 15 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VBRRefG) vom 4.5.2021 (BGBl I, 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 in § 1 Abs. 2 RVG vorgenommen. In der bisherigen Fassung des § 1 Abs. 2 S. 3 RVG hieß es, dass die Bestimmung des § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt. Diese Vorschrift regelte den Aufwend...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Gebühren mit Zuschlag können in allen Verfahrensabschnitten entstehen, also im vorbereitenden Verfahren (s. Nr. 4105 VV) und im gerichtlichen Verfahren in jedem Rechtszug. Auch die Grundgebühr kann mit Zuschlag anfallen (vgl. Nr. 4101 VV). Die Gebühr mit Zuschlag entsteht für jeden Hauptverhandlungstag (vgl. z.B. Nr. 4109 VV).[4] Endet das Verfahren durch Einstellung oder an...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / II. Meinungsstreit

Rechtsanwalt R 2 sei, so das OLG, dem Beschuldigten mit Beschluss des AG vom 24.8.2021 für den Termin zur Haftbefehlseröffnung, nachdem ein Fall notwendiger Verteidigung gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorlag und weil die zuvor bereits bestellte Pflichtverteidigerin an der Wahrnehmung des für diesen Tag angesetzten Termins zur Haftbefehlseröffnung verhindert gewesen sei, als Pf...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / Leitsatz

Der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert ist für die Gebühren des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 1 RVG nur maßgebend, soweit der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit dem der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist. Wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung teilweise zurückgenommen, so berechnet sich die Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV jedenfalls dann nicht nach dem ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 1 Abs. 1 S. 2 RVG

Diese Vorschrift regelt den persönlichen Anwendungsbereich des RVG. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG gilt das RVG für die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. S. 2 regelt die Fälle, in denen das RVG ebenfalls Anwendung findet. Bisher war in dieser Vorschrift lediglich die Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 ZPO geregelt. Durch...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / E. Dokumentation

Interessant sind für den mit der Schadensregulierung beauftragten Anwalt zudem die im Rahmen des neuen Notvertretungsrechts zu erstellenden Dokumente. Das Dokument mit der Bestätigung des Arztes über Krankheit und Zeitpunkt des Eintritts des Notvertretungsrechts sowie der Versicherung des vertretenden Ehegatten über fehlende Ausschlussgründe ist dem vertretenden Ehegatten au...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / Leitsatz

Ist der Anwalt vor dem 1.1.2021 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.2020 auch in einem Rechtsmittelverfahren, dann richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen neues Gebührenrecht. AG Korbach, Beschl. ...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / III. Grundsätzlich Bestellung maßgebend

Grds. ist dabei nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen. Liegt – wie hier – kein Auftrag zugrunde, weil der Anwalt vom Gericht bestellt wurde, ist auf den Zeitpunkt der Bestellung abzustellen (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Dies führt vorliegend erstinstanzlich dazu, dass altes Gebührenrecht anzuwenden ist.mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / F. Sonstige rechtliche Aspekte

Die neue Regelung für Ehegatten findet über § 21 LPartG auch auf Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Anwendung, sofern diese nicht sowieso bereits nach § 20a LPartG die Ehe geschlossen haben. Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet § 1358 BGB schon aus formalen Gründen keine Anwendung, selbst bei inhaltlich langer Beziehung der Beteiligten.[16] Hier kann dan...mehr

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AGS 04/2023, Keine Mutwilli... / III. Begründetheit der Beschwerde

1. Bindungswirkung der Beiordnung Dem Beschwerdeführer steht die vollständige von ihm beantragte Vergütung für das vorliegende Verfahren zu. Dem steht der Grundsatz der möglichst wirtschaftlichen Prozessführung nicht entgegen. Zwar hat der Beschwerdeführer nahezu identische Verfahren hinsichtlich der Klägerin und ihres Ehemannes eingereicht; jedoch ist in jedem Verfahren unab...mehr

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AGS 04/2023, Keine neue Ges... / I. Sachverhalt

Anlässlich eines Rechtsstreits hatten die Parteien außergerichtlich einen Vergleich geschlossen, der auch vorsah, dass der Beklagte einen bestimmten Betrag zahle und darüber hinaus eine beim Kläger angefallene 2,0-Geschäftsgebühr übernehme, und zwar – so wörtlich – für "sämtliche außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorliegenden Angelegenheit". Nachd...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / C. Neuregelung in § 1358 BGB ab dem 1.1.2023

Nunmehr soll ein neues Ehegattennotvertretungsrecht in entsprechenden gesundheitlich kritischen Situationen das bisherige Dilemma vermeiden und dem Ehegatten zeitlich und inhaltlich begrenzte Entscheidungsbefugnisse verschaffen. Die hierfür geschaffene Lösung lautet im Wortlaut zunächst wie folgt: Zitat § 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundh...mehr

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

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FF 04/2023, Europäisierung des Scheidungsrechts - wer ist eigentlich Richter?

Argiris Balomatis Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Dieser Grundsatz prägt das deutsche Scheidungsrecht. Muss er jetzt hinterfragt werden? Richten wir unseren Blick ins europäische Ausland, so merken wir, dass mittlerweile 10 Staaten die Scheidung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zulassen. Wie gehen wir also mit außergerichtlichen Sch...mehr

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FF 04/2023, Teilungsverstei... / 2 Anmerkung

Die nachfolgende Anmerkung beschränkt sich auf die Aspekte der Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Gemeinschaft, die sog. Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff. ZVG. Die Entscheidung vom 16.11.2022 bringt die erhoffte Klarheit für die Praxis, wie (nicht nur) vor Rechtskraft der Ehescheidung mit Teilungsversteigerungsverfahren umzugehen ist. Auslöser der streitgege...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / IV. Abweichende zutreffende Auffassung des OLG Karlsruhe

Nach anderer, vom OLG Karlsruhe für zutreffend erachteter Auffassung, beschränke sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin, einen Haftprüfungstermin oder den Termin zur Haftbefehlseröffnung als Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten bestellt worden ist, nicht auf die Terminsgebühren, s...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / IV. Schaltfläche

Bei dem Bestellbutton mit der Beschriftung "Bußgeld jetzt abwehren!" handelt es sich um eine Schaltfläche i.S.d. § 312f Abs. 3 S. 2 BGB. Der Begriff der Schaltfläche ist weit zu verstehen. Eine Schaltfläche sei jedes grafische Bedienelement, das dem Anwender erlaubt, eine Aktion in Gang zu setzen oder dem System eine Rückmeldung zu geben (MüKo BGB/Wendehorst, a.a.O., § 312j ...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / G. Fazit

Die Einführung des Ehegattennotvertretungsrechts entspricht dem Gefühl der meisten Ehepaare, dass man doch in solchen Notsituationen selbstverständlich für den anderen sorgen und entscheiden können muss. Typisch für Juristen wird in der Rezeption dieser neuen Regelung eher das Missbrauchspotential hervorgehoben und nicht die geschaffene Rechtssicherheit, eher der neue Verwal...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / II. §§ 1, 44, 45 RVG

Grundlage für die Änderung dieser Gebührenvorschriften, die mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft getreten sind, ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG – BGBl I 2021, S. 2363). Durch dieses Gesetz werden den Anwält...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / A. Einleitung

Innerhalb der betroffenen Gerichtsdezernate, der Betreuungsbehörden, der Betreuungsvereine, bei den Krankenhäusern und bei den Betreuungsvereinen waren die letzten Monate vor dem großen Reformwurf des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023[2] davon geprägt, die gesetzlichen Neuerungen im BGB, im BtOG, in der ZPO und anderenorts zu erfassen, kennen zu lernen, zu be...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war am 10.7.2020 im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung vom 28.4.2021 verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Pflichtverteidiger Berufung ein und erhob später auch noch gegen das Berufungsurteil Revision. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens rechnete er seine Verg...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / IV. Ausnahme für Rechtsmittelverfahren

Hinsichtlich der Rechtsmittelverfahren fehlt es ebenfalls an einem Auftrag, da der Anwalt vom Gericht bestellt worden ist. Würde man auch hier auf den Zeitpunkt der Bestellung abstellen, bliebe es auch für diese Instanzen beim alten Recht. Insoweit ordnet allerdings § 60 Abs. 2 S. 4 RVG an, dass in den Fällen einer Bestellung, die sich auch auf zukünftige Angelegenheiten ers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt

Rn. 105 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften ist auch bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu beachten, dh, die Vergütung muss grds in einem VZ zufließen, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 64 (August 2019); Kirchhof, § 34 EStG Rz 47; H 34.3 EStH 2021 "Entschädigung in zwei VZ". Die Vergütung muss somit idR in einer Summe gewährt ...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / A. Einführung

Der Missbrauch von Vorsorgevollmachten ist ein verdrängtes und auch durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023[2] (Reform 2023) nicht gelöstes Problem. Nach einem Erfahrungsbericht aus der Praxis im Januar-Heft dieser Zeitschrift[3] befasst sich der folgende Beitrag mit dem Konzept der Reform 2023 und dessen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. ...mehr

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FF 04/2023, Handbuch der Justiz 2022/2023Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland

Herausgegeben und bearbeitet vom Deutschen RichterbundC.F. Müller Verlag, Heidelberg, 36. Jahrgang 2022geb., 862 S., ISBN 978-3-8114-8705-5, 99 EUR Das Handbuch der Justiz erscheint seit 1953: Der in einem edlen Rot eingebundene, inzwischen im Zwei-Jahres-Turnus erscheinende Band hat sich als ein universelles Nachschlagewerk zu den Behörden und Einrichtungen der Justiz bewähr...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / II. Festhalten an früherer Rechtsprechung

Das OLG hält ausdrücklich an seiner bisherigen Rspr. (Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09, RVGreport 209, 464 = Rpfleger 2009, 645 = VRR 2009, 399 = StRR 2010, 115 = AGS 2009, 534; s. auch noch StRR 2010, 443 [Ls.]), wonach die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV nicht anfällt, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.2 Definition tauschähnlicher Umsatz

Ein tauschähnlicher Umsatz liegt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG dann vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung besteht. Ein tauschähnlicher Umsatz ergibt sich aber auch, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer sonstigen Leistung besteht.[1] Erfolgt im Rahmen eines solchen tauschähnlichen Umsatzes auch noch eine...mehr