Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Nachehelicher Unterhalt / 6.1.2 Rangfolge

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609 BGB,[1] soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, allen Unterhalt zu gewähren. An erster Stelle muss immer minderjährigen unverheirateten Kinder und volljährigen Kinder (bis 21 Jahren) in Schulausbildung, die zu Hause wohnen, Unterhalt gezahlt werden.[2] An zweite...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 1 Folgen einer Scheidung für den Unternehmer

Gibt es keinen die Trennungs-/Scheidungsfolgen regelnden Ehevertrag (§ 1408 BGB) oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, kann eine Trennung und die anschließende Scheidung schnell existenzbedrohend für den Freiberufler/Unternehmer sein. Alles, was die Eheleute bisher gemeinsam angeschafft und zusammen finanziert haben, muss grundsätzlich aufgeteilt werden. Zudem ergeben sich...mehr

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AGS 07/2025, Patzelt/Volpert, Schwarzwälder Gebührentabelle - Übersichtstabelle für Rechtsanwälte, Kostenbeamte und Schadenssachbearbeiter

Begründet von Rechtsanwalt Dr. Georg Patzelt; bearbeitet von Diplom-Rechtspfleger Joachim Volpert und Steuerberater Helmut Kögler. 36. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 88 S., 23,90 EUR Alles neu macht der Mai. Pünktlich vor Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 hat der Verlag die Neuauflage des von Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und Steuerberater Helmut Kögler b...mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Par... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der Rechtsprechung des BGH, der sich seitdem die Instanzrechtsprechung angeschlossen hat. Die Rechtsprechung des BGH Der BGH (NJW-RR 2007, 1147 = RVGreport 2007, 351 [Hansens]) hatte in seinem Beschl. v. 14.2.2007 – XII ZB 112/06 – entschieden, dass der bedürftigen Partei trotz des ihrem beigeordneten Rechtsanwalt gem. § 126 Abs....mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei...mehr

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AGS 07/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Christian Cremers, Formerleichterungen bei Anwaltsrechnungen, NJW 2024, 3497 Seit vielen Jahrzehnten erfordert eine formgerechte Kostenberechnung des Rechtsanwalts dessen eigenhändige Unterschrift. Cremers weist in seinem Beitrag darauf hin, dass seit dem 17.7.2024 nunmehr nach der Neufassung des § 10 RVG die Textform genüge. Nach der alten Fassung des § 10 Ab...mehr

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AGS 07/2025, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Terminsgebühr ohne Termin In Verfahren nach Teil 4, 5 und 6 VV erhält der Rechtsanwalt auch eine Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2, Vorbem. 5 Abs. 3 S. 2, Vorbem. 6 Abs. 3 S. 2 VV). Diese Gebühr entsteht, wenn der Rechtsanwalt zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht statt...mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Par... / 2 Aus den Gründen:

…“1. Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 ZPO. Der Wert des Beschwerdegegenstandes, der der Differenz zwischen dem festgesetzten Erstattungsbetrag und der mit der sofortigen Beschwerde erstrebten Festsetzung entspricht, übersteigt 200 EUR...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

In Strafverfahren gegen den Verurteilten wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem AG hat der Strafrichter mit Einverständnis des Verurteilten den in unmittelbarer Nähe des AG kanzleiansässigen Rechtsanwalt R 2 für den Hauptverhandlungstag am 26.4.2022 als Pflichtverteidiger beigeordnet, nachdem der für das Verfahren bereits beigeordnete Pflichtverteidiger R 1 für diesen T...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 5)

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / III. Ermittlung des erbrachten/abgerechneten Arbeitsaufwandes

Den von der Klägerin geltend gemachten und ihrer Klage zugrunde gelegten Arbeitsaufwand hat das OLG indes nur teilweise feststellen können. Der die Zahlung eines Zeithonorars beanspruchende Rechtsanwalt habe grds. den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist. Dies erfordere eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 5)

Dr. Markus Adick Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bonn Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Prof. Dr. Frank Althoff Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, THM – Technische Hochschule Mittelhessen, Giesen Karl-Christian Bay, LL.M. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, Lindau Sven Capousek Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, K...mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / IV. Herabsetzung nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG?

Auf der Berechnungsgrundlage des OLG ergab sich unter Berücksichtigung von Zahlungen der Beklagten und einer Aufrechnung noch ein Zahlungsanspruch der Klägerin über 6.635,67 EUR. Der in dieser Höhe festgestellte Zahlungsanspruch war nach Ansicht des OLG nicht nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG herabzusetzen. Dass die vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangem...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Zukünftige Angelegenheiten (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beisp...mehr

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AGS 07/2025, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Gebührenrecht

Das KostBRÄG 2025 ist ab 1.6.2025 in Kraft getreten.[1] Die Gebühren des Prozessbevollmächtigten des Beklagten – gleiches gilt i.Ü. für die Gebühren des Klägervertreters – berechnen sich noch nach dem RVG i.d.F. des KostRÄG 2021. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG stellt nämlich darauf ab, ob dem Rechtsanwalt der unbedingte Prozessauftrag vor dem Inkrafttreten ...mehr

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ZErb 07/2025, Zum Vergütung... / 1 Gründe

I. Das AG hat mit Beschl. v. 12.12.2023 für die unbekannten Erben des Erblassers Nachlasspflegschaft angeordnet und den Beteiligten zu 1 zum Nachlasspfleger mit den Aufgabenkreisen Ermittlung der Erben, Sicherung des Nachlasses und Verwaltung des Nachlasses bestellt (Bl. 4 d. A.). Der Beteiligte zu 1 teilte dem Nachlassgericht mit Schreiben vom 21.7.2024 (Bl. 47 d. A.) mit, da...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 4)

Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Dr. Christoph Eppinger Wirtschaftsprüfer, Stuttgart Dr. Daniela Kelm, LL.M. (Wolverhampton) Rechtsanwältin, Köln Dr. Max Meinhövel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU) Wirtschaftsuniversität Wien Prof. Dr. Holger Philipps Wirtschaftsprüfer und Steuerber...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 4)

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bestätigung von LG Neuruppin AGS 2024, 224 Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG bestätigt damit den Beschl. v. 25.3.2024 des LG Neuruppin (11 Qs 76/23), den wir in AGS 2024, 224 vorgestellt haben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anmerkung zur Beschwerdeentscheidung des LG Neuruppin verwiesen und auf die o.a. angeführten Entscheidungen. Dem ist nichts hinzuzufügen. 2...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / Leitsatz

Bei der Gewährung einer Pauschgebühr ist für die Bewertung, ob die gesetzlichen Gebühren zumutbar sind, eine Gesamtbetrachtung des Verhältnisses zwischen den vom Anwalt erbrachten Tätigkeiten einerseits und den gesetzlichen Gebühren sowie etwaigen zusätzlichen Zahlungen des Mandanten oder Dritter an den Anwalt andererseits vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Antr...mehr

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AGS 07/2025, RVG - Textausgabe mit Tabellen

42. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 120 S., 15,00 EUR Die seit Jahrzehnten eingeführte und in der Praxis weitverbreitete Textausgabe des RVG des Deutschen Anwaltverlags weist in ihrer 42. Aufl. den durch das KostBRÄG 2025 geänderten Gesetzesstand nach. Wenn man sich sonst den aktuellen Gesetzeswortlaut des RVG aus größeren Gesetzessammlungen oder gar aus Kommentare...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / II. Terminsvertreter verdient alle Gebühren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg ist dem Pflichtverteidiger Rechtsanwalt R 2 die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV neben der Terminsgebühr Nr. 4106 VV und der Grundgebühr Nr. 4100 VV angefallen. 1. Grundgebühr und Terminsgebühr Es ist in Rspr. und Lit. umstritten, ob der wegen Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers (nur) für einen Hauptverhandlungstermin beigeordnete V...mehr

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AGS 07/2025, Zusätzliche Ge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob im Fall der Rücknahme der Revision für den Verteidiger die Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV entsteht, ist in Rspr. und Lit. nicht unumstritten. Dabei ist allerdings zu unterscheiden: Geht es um die Revision des Angeklagten, wird von der h.M. in der Rspr. und wohl auch der Lit. die Gebühr der Nr. 4141 VV nicht gewährt. Davon geht auch das LG Kaiserslautern aus, ob...mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin, die Wahlverteidigerin des Betroffenen, verlangt zu Recht von der Antragsgegnerin, welche die Trägerin der Verwaltungsbehörde eines Bußgeldverfahrens ist, auch die Erstattung einer Gebühr nach Nr. 5115 Anlage I RVG. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch begründet, so dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbescheid zu ergänzen ist. De...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / VII. § 60 Abs. 2 RVG (zusammengerechnete Werte)

Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach § 60 Abs. 1 RVG auch nur für einen der Gegenstände gelten würde (§ 60 Abs. 2 RVG). Häufig werden hier die Fälle von Klageerweiterung oder Widerklage als Anwendungsfälle genannt. Dabei wird jedoch übersehen, dass diese F...mehr

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AGS 07/2025, Unangemessene ... / II. Wirksamkeit der Zeithonorarvereinbarung

Das OLG hat – anders als das LG – keine durchgreifenden Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung. 1. Fehlender Hinweis nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG Entgegen der Auffassung des LG kam es nach Ansicht des OLG nicht darauf an, ob die im vorletzten Satz der Vereinbarung verwendete Formulierung, dem Auftraggeber sei bekannt, "dass die Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Terminsgebühr ... / II. Keine eigenständige Hauptverhandlung

Die Beschwerde hatte beim OLG Brandenburg keinen Erfolg. Nach Auffassung des OLG kann der Verteidiger in dem abgetrennten und sodann unmittelbar anschließend (zugleich) eingestellten Verfahren keine Terminsgebühr nach Nr. 4114 VV beanspruchen. Das LG habe die beantragte Terminsgebühr nach Nr. 4114 VV für das abgetrennte und gem. § 154 Abs. 1 und 2 StPO eingestellte Verfahren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.1 Einreichung des Antrags als elektronisches Dokument

Anträge auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme können von Personen und Gesellschaften des Privatrechts grundsätzlich per Post beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, wenn die vorgeschriebenen Formulare verwendet und die entsprechenden Unterlagen (Vollstreckungstitel, Forderungsaufstellung usw.) eingereicht werden. Nach § 130a ZPO besteht die Möglichkeit, entsprechende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

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ZErb 07/2025, Zum Vergütung... / Leitsatz

1. In einem Genehmigungsverfahren betreffend die Veräußerung einer Nachlassimmobilie durch den Nachlasspfleger bedarf es nicht ohne Weiteres der Bestellung eines Verfahrenspflegers für die unbekannten Erben (dann nicht, wenn – wie hier – der Nachlasspfleger Rechtsanwalt ist). 2. Ein Verfahrenspfleger kann im Falle einer Bestellung in einem Genehmigungsverfahren betreffend die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.6 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen

Wenn ein Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen, § 887 Abs. 1 ZPO. Auf diese Weise wird dem Gläubiger die Ersatzvornahme einer vertretbaren...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn und einen Mitangeschuldigten Anklage zum LG zur Jugendkammer als Schwurgericht wegen des Vorwurfs gemeinschaftlichen Mordes in drei tateinheitlichen Fällen erhoben. Die Hauptverhandlung fand an insgesamt 80 Tagen statt. Der Pflichtverteidiger nahm an 79 Terminen teil, 24 davon daue...mehr

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ZErb 07/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bork/Hölzle (Hrsg.) Handbuch Insolvenzrecht 3., neu bearbeitete Auflage, 2024 RWS Verlag, ISBN 978-3-8145-1022-4, 198 EUR Die neu bearbeitete 3. A...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Unbedingter Auftrag

Liegt ein unbedingter Auftrag vor, ist auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Beispiel 1 Der Anwalt war im Mai 2025 beauftragt worden, eine Strafverteidigung zu übernehmen. Im Juni 2025 bestellt sich der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft. Maßgebend ist der Auftrag im Mai 2025. Für den Verteidiger gilt daher noch altes Recht. D...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / VI. § 60 Abs. 1 S. 6 RVG (Verweisung auf andere Gesetze)

Soweit im RVG auf andere Gesetze verwiesen wird, gilt die Fassung des jeweiligen Gesetzes zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese Variante hat Bedeutung für die Fälle, in denen Streit- oder Verfahrenswertvorschriften geändert worden sind, auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG Bezug nimmt und die damit auch für den Gegenstandswert der anwaltlichen Vergütung gelten. Beispiel 16 Die ...mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Aktuelle Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, dann fehlt es an einer Auftragserteilung. In diesem Fall wird gem. § 60 Abs. 1 S. 3 RVG auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Beispiel 9 Der Anwalt war im April 2025 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / III. § 60 Abs. 1 S. 2 RVG (Wahlanwalt wird Pflichtanwalt)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse hinzukommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der vorherigen Auftragserteilung abgestellt. Beispiel 7 Der Anwalt war im April 2025 als Wahlverteidiger beauftragt und ist im Juni 2025 zum Pflichtverteidiger bestellt worden. Für die Wahlanwaltsvergütung gilt altes Recht. Auch für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / III. Bedeutung für die Praxis

Mal wieder ein Beschluss zum Ärgern: Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht falsch. 1. Zuzahlung des Mandanten Falsch ist es zunächst, die Zuzahlung des Mandanten bereits bei der Frage der Zumutbarkeit heranzuziehen und mit der Zuzahlung die Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren zu verneinen. Die Frage spielt vielmehr erst bei der Festsetzung der Pauschge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Betriebsgefahr... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um wechselseitige Ansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis vom 14.8.2021, das sich auf der Straße … in … ereignete. Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (AG Erkelenz, Urt. v. 22.8.2024 – 8 C 27/22) Bezug genommen. Der Kläger hat erstinstanzlich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verjährung

Rz. 168 [Autor/Zitation] Bis zum WPRefG (v. 1.12.2003, BGBl. I 2003, 2446) enthielt Abs. 5 eine fünfjährige Sonderverjährungsfrist ab Anspruchsentstehung, welche die zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen (§§ 194, 199 BGB) verdrängte (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 2; Grothe in MünchKomm. BGB10, § 195 Rz. 4; Kilian/Rimkus, ZIP 2016, 608, 612). Gleichzeitig wurde insbes. au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Keine Verlänge... / V. Kein Widerruf des Vergleichs

Abschließend hat das KG festgestellt, dass das Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Berufungsklägerin vom 5.3.2025 nicht als Widerruf des Vergleichs vom 19.2.2025 ausgelegt werden kann. Zum einen hätten die Rechtsanwälte den Begriff "Widerruf" in ihrem Schriftsatz nicht ausdrücklich verwendet. Zum anderen folge aus dem Inhalt des Schreibens eindeutig, dass allein eine V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.5 Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen

Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, hat der Gerichtsvollzieher ihm diese wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben, § 883 Abs. 1 ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher die herauszugebende Sache nicht vorfindet, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahrnehmung des Informationsrechts durch Wirtschaftsprüfer

Rz. 16 [Autor/Zitation] Prüfungsberichte sind idR klar und verständlich abgefasst (vgl. § 321 Rz. 36 ff.); aber weniger geschäftserfahrene und auch durchaus selbst fachkompetente Gläubiger oder Gesellschafter haben häufig den Wunsch, sich durch Experten bei der Einsichtnahme und Auswertung der Prüfungsberichte unterstützen zu lassen. Gemäß Abs. 3 Satz 3 besteht hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr entsteht dem Rechtsanwalt nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten ist die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV u.a. für das Einreichen des Klageerwiderungsschriftsatzes vom 21.4.2023 beim Prozessgericht (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) und auch für weitere Tätigkeiten i.S.d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.3 Einkünfte neben einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit

Im Rahmen des Ehegattenunterhaltes ist – anders als beim Kindesunterhalt – die neben einer bereits vollzeitigen Erwerbstätigkeit ausgeübte Neben- oder Zweittätigkeit grundsätzlich als unzumutbar anzusehen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Zusatzarbeiten bei bestimmten Berufsgruppen Bestandteil der Haupttätigkeit sind und sich der Beruf aus mehreren Tätigkeiten zusammensetzt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Schneider, JVEG-Kommentar

Von Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider. 5. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XIII, 717 S., 139,00 EUR Die Vergütung von Sachverständigen und die Entschädigung von Zeugen stellt in einem Rechtsstreit häufig den größten Posten bei den Gerichtskosten dar. Nicht zuletzt aufgrund dieser wirtschaftlichen Bedeutung ist es unerlässlich, dass sich auch Rechtsanwälte mit dieser ...mehr