Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 38 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist auch ein gebührenrechtlich selbstständiges Verfahren (§ 31 II 1 1 FamGKG, sodass gem § 29 FamGKG die Gerichtsgebühren gesondert erhoben werden (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 32 FamGKG Rz 2). Anders die Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3: Nach der ausdrücklichen Regelung in § 32 Abs 2 S 2 gehören diese Verfahren kostenrechtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mündliche Verhandlung.

Rn 68a Findet eine mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht statt (§ 1047), hat die Partei aus Art. 103 I GG Anspruch auf Äußerung in der Verhandlung. Lehnt das Schiedsgericht einen begründeten Antrag fehlerhaft ab, den Termin für die Verhandlung zu verlegen und führt den Termin ohne die Partei und deren Anwalt durch, ist deren Gehörsrecht verletzt. Der Maßstab ist der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnisentscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 4 Wird dem Scheidungsantrag stattgegeben, kann in Unterhalts- oder Güterrechtssachen bei Vorliegen der sich aus § 113 I 2 iVm §§ 330 ff ZPO ergebenden Voraussetzungen eine Säumnisentscheidung ergehen. Diese Einschränkung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift. Einer Säumnisentscheidung gg den Antragsgegner steht in Ehesachen aber bereits § 130 II en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entspr der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzahlung a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren nach § 106 zwingend; es besteht kein Ermessen. Mit Eingang des ersten Festsetzungsantrags fordert der Rechtspfleger die Gegenseite zur Einreichung ihrer Kostenberechnung auf. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs ist eine Abschrift der Kostenberechnung zu übersenden. Auf die Folgen der Fristversäumnis, Abs 2, ist der Gegner hin...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Das obligatorische Schlichtungsverfahren

Rz. 60 Einige Bundesländer haben auf der Grundlage von § 15a EGZPO bei Gegenstandswerten vor dem Amtsgericht unter 750,00 EUR ein Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Umgangen werden könnten diese obligatorischen Verfahren durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder durch die Geltendmachung der Forderung im Urkunden- oder Wechselprozess. Sämtliche Bundeslä...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XLI. Widerklage, Drittwiderklage (Widerantrag, Drittwiderantrag)

Für eine Widerklage gilt das Gleiche wie für die Klageerweiterung. Auch die Widerklage eröffnet keine neue Angelegenheit. Es gilt einheitlich bisheriges Recht, auch wenn der Auftrag zur Widerklage bzw. zum Widerantrag nach dem Stichtag erteilt worden ist.[27] Nur dann, wenn eine bisher nicht beteiligte Partei in den Prozess einbezogen wird, also durch eine Drittwiderklage, gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVI. Streitgenossen.

Rn 30 Gewinnt der Kl gg sämtliche Streitgenossen oder gewinnen sämtliche Streitgenossen gg den Beklagten, ist nach § 91 zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn nach § 100 I die Kosten nach Kopfteilen verteilt werden. Wird die Klage nur eines Streitgenossen oder die Klage nur gg einen Streitgenossen abgewiesen, liegt insoweit wiederum ein teilweises Unterliegen vor, so dass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumung.

Rn 3 Eine Prozesshandlung ist versäumt, wenn sie nicht bis zum Ablauf einer dafür bestehenden Frist wirksam vorgenommen wurde. Versäumt ist sie deshalb auch dann, wenn sie zwar innerhalb der Frist vorgenommen wurde, aber an Mängeln leidet, die zur Unwirksamkeit führen (fehlende Unterschrift unter bestimmenden Schriftsatz; Antrag durch nicht postulationsfähigen Anwalt oder du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Das Verfahren der Sicherungsvollstreckung und die nachfolgende Verwertung sind eine Angelegenheit, sodass die Gebühren nur einmal erhoben werden dürfen (AG München DGVZ 07, 43). Der Anwalt erhält die Gebühren nach Nr 3309 VV RVG. Der Gegenstandswert beläuft sich nach § 25 I Nr 1 RVG auf den vollen Wert des zu vollstreckenden Anspruchs. Ein Abschlag ist nicht vorzunehmen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXIX. Verweisung

Durch eine Verweisung entsteht grds. keine neue Angelegenheit (§ 20 S. 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht gilt. Eine Ausnahme greift nur dann, wenn nach § 20 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit beginnt. Dann richtet sich das Verfahren nach Verweisung nach neuem Recht, sofern die Verweisung nach dem Stichtag erfolgt ist. Beispiel 24 Der Anwalt war im Jahr 2024 i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Es besteht kein Formzwang, der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Möglich ist auch die Antragstellung bei der Rechtsantragstelle oder zu Protokoll des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Auch wenn für das beabsichtigte Verfahren Anwaltszwang besteht, gilt dies nicht für das PKH-Verfahren (§ 78 V). Stellt ein Anwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablichtungen.

Rn 12 Die Kosten von Ablichtungen, soweit sie zur Unterrichtung des Gerichts und sonstiger Beteiligter gefertigt werden, sind in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattungsfähig. Eine pauschale Abrechnung wie beim Anwalt oder wie beim Gericht ist hier allerdings nicht vorgesehen. Kann eine konkrete Abrechnung nicht vorgelegt werden, ist eine Schätzung nötig. Soweit aufgrund be...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Im Zuge der Vorbereitung des Mandatsverhältnisses ist die Vergütung des Beratenden dem Mandanten transparent darzulegen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Für die Testamentserrichtung bietet sich regelmäßig die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder einer Pauschale, ggf. auch die Kombination aus beiden Modellen, an. Rz. 11 Zur Vergütungsvereinbarung siehe au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Akten.

Rn 2 Vorzulegen sind nach § 143 Akten, die sich im Besitz einer Partei befinden. Aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich, dass mit dem Begriff der Akten dabei nur diejenigen in Papierform oder elektronischer Form vorliegenden Unterlagen gemeint sind, die an sich Teil der Gerichtsakten sind, als Duplikate oder aus einem sonstigen Ereignis heraus sich aber in der Hand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eingang des Dokuments.

Rn 8 Abs 5 legt den Zeitpunkt der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf den Moment der Aufzeichnung der Datei und damit der Speicherung durch das vom Gericht bereitgestellte Empfangsgerät fest (Speicherung im EGVP s BGH MDR 20, 1272; 20, 1330 [BGH 25.08.2020 - VI ZB 79/19]). Der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht ist insb iRv § 167 maßgeblich, wenn es um die Wahrung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten und Gebühren.

Rn 25 Die in § 160 Abs 1 vorgeschriebene Anhörung der Eltern durch das Gericht stellt keine mündliche Verhandlung iSv Nr 3104 I Nr 1 VV-RVG dar, sodass für die Teilnahme allein an einer Anhörung eines Elternteils eine Terminsgebühr des Anwalts nicht entsteht (Schlesw NZFam 14, 470; Köln OLGR 09, 126; Stuttg FamRZ 07, 233; Sternal/Schäder § 160 Rz 25; aA Prütting/Helms/Hammer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 53 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 24,–. Für den Antrag nach Abs 6 entsteht eine gesonderte Gebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt, § 8 Abs 2 S 4 Hs 1 EStG

Rn. 430 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage...mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 28.11.2022 – 6 O 12/22 hat keinen Erfolg. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Feststellung von weiteren Ansprüchen auf Ersatz des Erwerbsschadens aus §§ 7, 17 StVG, 823, 843 Abs. 1 BGB, 115 VVG bzw. § 3 PflichtVG a.F. gegen die Beklagten zu. Denn die von ihm im Wege der Feststellungsklage geltend gemachten Ansprüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag des Titelgläubigers.

Rn 6 Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung erfolgt nur auf formlosen Antrag, der nicht zwingend von einem Anwalt gestellt werden muss. Antragsberechtigt ist grds diejenige Person, die das zu vollstreckende Urt erstritten hat und die folglich der Titel als Gläubiger ausweist (BGHZ 92, 347; NJW 84, 806). Von der formellen Antragsberechtigung nach § 724 I ist die Eig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbesserung.

Rn 5 Es kommen sowohl Verbesserungen des Einkommens oder Wegfall von Belastungen als auch der nachträgliche Erwerb von Vermögen in Betracht. Beim Einkommen kann das sein die Erhöhung des Arbeitseinkommens oder der Bezug von Arbeitseinkommen, wenn zuvor Arbeitslosengeld bezogen wurde. Durch die gesetzliche Definition der Wesentlichkeit beim Einkommen ist der zuvor bestehende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen.

Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entspr Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Diskussion über die Qualität von familienpsychologischen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweis der Unrichtigkeit.

Rn 14 Wie bei den öffentlichen Urkunden über Erklärungen (§ 415 II) ist auch bei den öffentlichen Zeugnisurkunden der Beweis der Unrichtigkeit zulässig. Hierzu muss bewiesen werden, dass das in der Urkunde bezeugte Geschehen nicht mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmt. Funktional betrachtet handelt es sich um einen Gegenteilsbeweis (s § 415 Rn 30). Prozessuale Sonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Flucht in die Säumnis.

Rn 56 Bei der sog ›Flucht in die Säumnis‹ lässt die Partei ein Versäumnisurteil (vorläufige Vollstreckung: §§ 708 Nr 2, 719 I 2; keine Abwendungsbefugnis nach § 711) gg sich ergehen. In der Einspruchsfrist (§ 339 I [Notfrist]) legt sie Einspruch (§ 338) ein, sodass der Prozess in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt (§ 342) und ein Termin zur Verhandlung über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtverhandeln.

Rn 2 Nichtverhandeln ist die völlige Verweigerung einer Einlassung zur Sache (BGH NJW-RR 86, 1252, 1253). Das kann eine Partei im Termin ausdrücklich erklären. Nichtverhandeln liegt auch dann vor, wenn im Anwaltsprozess der Bevollmächtigte im Termin erklärt, nicht aufzutreten (BGH NJW 82, 280, 281 [BGH 21.10.1981 - IVb ZB 650/80]; NJW-RR 86, 286, 287; BAG MDR 07, 1023, 1024)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschränkt geschäftsfähige Ehegatten (Abs 1).

Rn 2 Verfahrensfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst oder durch einen selbst bestellten Verfahrensbevollmächtigten vornehmen oder entgegennehmen zu können (§ 50 ZPO Rn 10). Es handelt sich um eine Verfahrensvoraussetzung, die das Gericht in jeder Lage des Verfahrens gem § 56 I ZPO vAw zu prüfen hat (§ 50 ZPO Rn 11). Gem § 52 ZPO ist nur eine geschäftsfähig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Eingangsstempel, Empfangsbekenntnisse.

Rn 11 Gerichtliche und behördliche Eingangsstempel erbringen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens oder eines Schriftsatzes (BGH NJW 00, 1872, 1873; NJW 98, 461 [BGH 30.10.1997 - VII ZB 19/97]; NJW-RR 01, 280 [BGH 05.07.2000 - XII ZB 110/00]; NJW-RR 05, 75; NJW 17, 2285, 2286 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 224/16]; MDR 20, 627 [BGH 28.01.2020 - VI ZB 38/17]). Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1.

Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss. Es besteht auch im erstinstanzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 23 Das Aufhebungsverfahren wird vAw eingeleitet. Zuständig für die Aufhebung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Funktionell zuständig ist der Richter für die Aufhebung nach Nr 1. Für die Aufhebung nach Nr 2–4 ist der Rechtspfleger zuständig (§ 20 Nr 4c RPflG). Rechtliches Gehör ist zu gewähren, und zwar stets der Partei (Brandbg OLGR 01, 253). Vor der Aufhebun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kasuistik.

Rn 15 Der Kl braucht den Gerichtskostenvorschuss nicht von sich aus mit der Klage bzw dem Mahnbescheidsantrag einzuzahlen, sondern kann die Aufforderung durch das Gericht abwarten (BGH NJW 15, 3101 Rz 19 mN; NJW 16, 568 Rz 13; NJW-RR 16, 650 Rz 13). Bleibt eine Aufforderung aus, muss der Kl allerdings innerhalb von 6 Wochen nachfragen, einzahlen oder einen Antrag nach § 14 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 273a ZPO – Geheimhaltung.

Gesetzestext Das Gericht kann auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 Nummer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sein können; die §§ 16 bis 20 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind entsprechend anzuwenden. Rn 1 Gericht kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

Rn 16 Für den echten Hilfsantrag gilt § 45 I 2, 3 GKG; § 39 I 2 FamGKG trifft eine identische Regelung (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 39 FamGKG Rz 6). Voraussetzung der Wertaddition ist eine der Rechtskraft fähige Sachentscheidung über den Hilfsantrag (Köln JurBüro 97, 435; OLGR Brandbg 98, 70). Eine vorläufige Wertfestsetzung für die Gebühren erfolgt daher nur nach dem H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweichende Fristverlängerungen in der Revisionsinstanz.

Rn 3 Während in der Berufungsinstanz die Fristverlängerung ohne Einwilligung nur bis zu einem Monat möglich ist, kann der Vorsitzende in der Revisionsinstanz die Frist um bis zu zwei Monate ohne Einwilligung verlängern. Kann dem Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestellt.

Rn 3 Die Bestellung ist die Kundgabe des Vertretungsverhältnisses durch den ProzBev oder die vertretene Partei ggü dem Gericht oder dem Gegner. Sie kann bereits vorprozessual erfolgen (Hambg NJW-RR 93, 958; zB durch das Einreichen einer Schutzschrift, MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 6 mwN). Die Bestellung kann formlos und sogar konkludent erfolgen (zB Auftreten vor Gericht, BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fortbestand der Vollmacht.

Rn 7 Fortbestehen kann nur eine wirksam erteilte Vollmacht, also eine Vollmacht von einer im Zeitpunkt ihrer Erteilung dazu berechtigten Person (München, Urt v 9.5.19 – 23 U 2693/18, Rz 29, 30). Ist die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, endet die wirksam erteilte Vollmacht mit Wirkung für das gerichtliche Verfahren weder durch ihren Tod noch durch den Ver...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Umfang der Kosten.

Rn 8 Der Umfang der Kosten, die nach § 95 ausgetrennt werden können, beschränkt sich auf diejenigen, die durch eine Terminsversäumung bzw Fristverlängerung entstanden sind. Es muss sich also um Mehrkosten handeln, die ansonsten nicht entstanden wären. Im Falle eines Termins kann es sich also nur um die Kosten eines weiteren Termins handeln, niemals um die Kosten des vorangeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 In Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1410 ff KV. Jedes Arrest- oder Verfügungsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und löst die Gerichtsgebühren gesondert aus. Für das Verfahren entsteht zunächst nach Nr 1410 KV eine 1,5-Gebühr. Diese Gebühr fällt bereits mit der Einreichung des Antrags an, nicht erst mit Erla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten des Vergleichs.

Rn 7 Nach S 1 sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gericht hat diese Kostenfolge grds also auszusprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Verteilung vornehmen. Zu einer anderen Verteilung ist das Gericht verpflichtet, wenn die Parteien ›e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 5 Neben der verhältnismäßigen Teilung ermöglicht § 92 I 1, 1. Alt. auch, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, gilt § 92 I 2: Jede Partei hat ihre eigenen Kosten selbst zu tragen, also sowohl die eigenen Parteikosten als auch die eigenen Anwaltskosten. Die angefallenen Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden hälftig geteilt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entlassung wegen Gefährdung der Interessen des Kindes, Abs 4 S 2 Nr 2.

Rn 60 Ist der Verfahrensbeistand nachträglich nicht mehr geeignet und werden hierdurch die Interessen des Kindes gefährdet, muss er entlassen und durch einen anderen Verfahrensbeistand ersetzt werden. Ein Verfahrensbeistand kann grds nicht wegen der Art und Weise, in der er seine Tätigkeit ausübt, entlassen werden, da er nicht der Weisung des Familiengerichts unterliegt (Prü...mehr