Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / IV. Begründetheit der Beschwerde

Nach den weiteren Ausführungen des OVG Münster hatte die Beschwerde der Rechtsanwälte jedoch keinen Erfolg, da das VG Gelsenkirchen auf die Erinnerung des Klägers den Vergütungsfestsetzungsbeschluss der UdG vom 7.4.2022 zu Recht aufgehoben habe. 1. Auslegung des Schriftsatzes vom 12.4.2022 als Erinnerung Die Rechtsanwälte hatten mit ihrer Beschwerde geltend gemacht, dem Schrei...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / I. Einlegung der Beschwerde, § 64 FamFG

Die Beschwerde kann wirksam nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Entscheidung angefochten wird, vgl. § 64 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerdeschrift muss schriftlich mit Unterschrift einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts eingelegt werden, soweit die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, vgl. § 114 FamFG. Dies ist in Ehesachen und Folgesachen sowie selbstst...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VII. Beispielsfälle

Beispiel 1 Gegen den Beschuldigten ist ein Sicherungsverfahren anhängig. In diesem bestellte der Vorsitzende der Strafkammer den Rechtsanwalt am 24.9.2022 zum Pflichtverteidiger. Der Rechtsanwalt nimmt am 6.10.2022 Akteneinsicht. Nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Unterbringungsbefehls der Strafkammer vom 31.10.2022 am 28.11.2022 festgenommen und anschließend im Maßrege...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Mit Verfügung vom 19.8.2022 übersandte die Staatsanwaltschaft die Akte an das AG mit dem Antrag, dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Mit Schreiben vom 31.8.2022 legitimierte sich Rechtsan...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / III. Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV

Die Gebühr für die Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung im Rahmen einer Einzeltätigkeit sei in Nr. 4301 Nr. 4 VV geregelt. Vernehmung in diesem Sinne sei auch die Vernehmung bei einer Vorführung gem. § 115 Abs. 2 StPO (Toussaint/Felix, KostR, 52. Aufl., 2022, VV 4301 Rn 13; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4301 Rn 15). Der Auffassung, der Pfli...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den B als Beklagten in einem Zivilprozess vor dem LG Berlin vertreten, in dem der Kläger die Zahlung von 20.000,00 EUR verlangt hat. Rechtsanwalt A hat in diesem Rechtsstreit einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht, der einen Klageabweisungsantrag und dessen Begründung enthielt. Der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer hat Termin zur mündlichen Verhan...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. § 41 RVG

§ 41 RVG regelte bisher die Vergütung des Prozesspflegers nach §§ 57 oder § 58 RVG. Dort wurde bestimmt, dass der als solcher Vertreter bestellte Rechtsanwalt die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen kann. Durch das BRAORefG wurde diese Vorschrift ergänzt. Nach der Neufassung kann der Rechtsanwalt, der als besonderer Vertreter nach §...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / III. Verzicht des neuen Pflichtverteidigers fehlt

Diesen Voraussetzungen werde die angefochtene Entscheidung nicht gerecht, sodass sie keinen Bestand haben könne. Einen Verzicht auf die bereits Rechtsanwalt R 1 entstandenen Gebühren habe Rechtsanwalt R 2 nicht erklärt. Er sei diesbezüglich auch nicht durch das Amtsgericht angehört worden. Eine gerichtliche Kompetenz, die Gebühren des neuen Pflichtverteidigers nach Pflichtve...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / II. Teil 4 Abschnitt 3 VV

In Teil 4 Abschnitt 3 VV sei nach Abs. 1 der Vorbem. 4.3 VV die Vergütung des Rechtsanwalts geregelt, der nicht insgesamt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt ist, also nicht den vollen Verteidigungsauftrag habe, sondern hieraus nur eine einzelne Tätigkeit übernimmt. Bei den dort genannten Einzeltätigkeiten erhalte der Rechtsanwalt jeweils eine Verfahrensgebühr, andere G...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Dem Beschuldigten war in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren eine Rechtsanwältin R 1 als Pflichtverteidigerin bestellt worden. Am 24.8.2021 erließ der Ermittlungsrichter des AG das Haftbefehl gegen den Beschuldigten, aufgrund dessen er noch am selben Tag festgenommen wurde. Zu dem daraufhin anberaumten Termin zur Haftbefehlseröffnung konnte die Pflichtverteidigerin ...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / II. Streitwertbeschwerde unzulässig

1. Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht beschwert Nach Auffassung des OLG Celle ist die Prozessbevollmächtigte der Beklagten durch den angefochtenen Streitwertfestsetzungsbeschluss nicht beschwert. Dabei hat das OLG offengelassen, ob die vom LG Hannover vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung überhaupt zulässig ist (dagegen OLG Dresden AGS 2022, 463 [Hansens] = J...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur ersten Abwandlung

Der Rechtspfleger wird die Einwendung des Beklagten zunächst auszulegen haben. Der Einwand des Beklagten, er habe dem Rechtsanwalt keine Vollmacht erteilt, ist als solcher unbeachtlich und führt deshalb auch nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG. Zwar bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen keiner Substantiierung oder gar Schlüssigkeit...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / b) Zahlungseinwand

Der Einwand des Beklagten, er habe Rechtsanwalt A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt, ist ein außergebührenrechtlicher Einwand i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG. Damit behauptete der Beklagte nämlich die (teilweise) Erfüllung der Vergütungsforderung des Rechtsanwalts A. Der Rechtspfleger hat die Richtigkeit dieses Einwands im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht zu prüfe...mehr

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AGS 04/2023, In diesem Heft

Erstaunlicherweise hat es aus Anlass des Inkrafttretens des KostRÄG 2021 kaum Entscheidungen zum Übergangsrecht gegeben, was vermutlich daran liegt, dass die neue Übergangsregelung (§ 60 RVG) diesmal wirklich gut gelungen ist und sämtliche Problemfälle erfasst, was man von der Vorgängervorschrift nicht unbedingt behaupten konnte. Offenbar bereitet es manchem Rechtspfleger ab...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / I. Allgemeines

Die Gebühren mit Zuschlag sind gegenüber der "normalen" Gebühr im Gebührenrahmen erhöht. Wann der Rechtsanwalt diese Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen erhält, regelt Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Danach verdient der Rechtsanwalt/Verteidiger diese erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte/sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Durch diese erhöhten Gebühren sollen diejenig...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung reiht sich nahtlos in die Reihe der Entscheidungen ein, die die Frage, welche Gebühren der Rechtsanwalt verdient, der nach § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO für eine Vorführung als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dahin falsch entscheiden, dass es sich nur um eine Einzeltätigkeit handelt und daher nur eine Gebühr Nr. 4301 Nr. 4 VV anfällt. Ich habe bereits in m...mehr

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zfs 04/2023, E-Scooter - Folgen einer ausgebliebenen Verkehrswende

Den Rechtsanwalt freut's? Am 17. Mai 2019 – unmittelbar nachdem der Bundesrat mit dem Beschluss vom selben Tag den Weg für eine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland frei gemacht hatte – veröffentlichte der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Pressemitteilung mit der Überschrift "E-Scooter: Bausteine einer nachhaltigen Verkehrswende". Ausgeführt wurde, dass...mehr

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FF 04/2023, Mitglieder des Ausschusses Familienrecht ab Januar 2023

Zuständig in der DAV-Geschäftsstelle FF 4/2023, S. 154mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte B macht geltend, dem Rechtsanwalt A sei nur eine 0,8-Verfahrensgebühr angefallen. Außerdem trägt B vor, er habe auf die Vergütung des Rechtsanwalts A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt. Rechtsanwalt A vertritt die Auffassung, sein Vergütungsfestsetzungsantrag sei zutreffend und bestreitet die Zahlung. Welche Entscheidung...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zu der Entscheidung ist – zur Vermeidung von Wiederholungen – lediglich anzumerken: Zutreffend, und zwar sowohl im Ergebnis als auch in der Argumentation (a.A. jüngst OLG Stuttgart, a.a.O.). Es ist zu hoffen, dass diese richtige Auffassung zur Honorierung des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers sich (endlich) durchsetzt (ebenso bereits LG Aachen, Beschl. v. 20.10.20...mehr

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AGS 04/2023, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat zutreffend erkannt, dass ihm die Korrektur seines eigenen Versehens, es unterlassen zu haben, gem. § 101 Abs. 1 ZPO auch über die Kosten der Streitverkündung zu entscheiden, nicht mehr möglich war. 1. Unterlassene Nebenentscheidungen In der Hektik des Alltags kommt es leider nicht selten vor, dass Gerichte eine Entscheidung über einen Teil des ihnen unterbreiteten ...mehr

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AGS 04/2023, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens beantragte die Klägerin die Kostenfestsetzung und machte dabei auch Auslagen ihrer Prozessbevollmächtigten für einen von diesen zur Wahrnehmung eines auswärtigen Verhandlungstermins beauftragten Terminsvertreters geltend. Zugrunde lag eine Vereinbarung der Prozessbevollmächtigten mit dem Terminsvertreter, wonach dieser von den Prozessbevollmächt...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. Nr. 3328 VV

Nr. 3328 VV gewährt eine 0,5-Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Anordnung, dass Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wurde um die "Aussetzung der Zwangsvollstreckung" erweite...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Der Zuschlag steht ggf. sowohl dem Wahlanwalt als auch dem gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt, also i.d.R. dem Pflichtverteidiger, zu. Für den Rechtsanwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden ist, wird ein Zuschlag nicht gewährt (vgl. Nrn. 4300 ff. VV). Die Vorbem. 4 Abs. 4 VV gilt für den Vertreter/Beistand des Nebenklägers "entsprechend". Da...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / [Ohne Titel]

Der am Sitz der Partei in Köln ansässige Rechtsanwalt R wird beauftragt, den Verkehr mit dem vor dem AG München bestellten Prozessbevollmächtigten P zu führen. Der Streitwert beträgt 5.000,00 EUR. In München wird verhandelt und sodann ein Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Zeuge in Köln im Wege der Rechtshilfe vernommen werden soll. Rechtsanwalt R wird nunmehr beauftragt, ...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / II. Regelung Nr. 4102 VV abschließend? Unterschiedliche Ansichten

Die Frage, ob es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV um eine abschließende Regelung handelte, die eine analoge Anwendung auf andere Sachverhalte ermögliche, sei, so das OLG, umstritten. Bisweilen werde zwar eine entsprechende Anwendung für zulässig gehalten (vgl. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 24.11.2016 – 617 Ks 22/16, m.w.N.). Überwiegend sehe die h.A. jedoch eine abschließe...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Der Rechtsanwalt verdient die erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte / sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Weitere Voraussetzungen hat die Gebühr nicht. Der Begriff "nicht auf freiem Fuß" ist weit auszulegen. Gemeint ist jede (behördliche) Anordnung, die den Betroffenen in der Wahl seines Aufenthaltsortes beschränkt.[6] Dieser Sinn und Zweck der Regelung erfasst ...mehr

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AGS 04/2023, Hinne/Klees/Müllerschön/Winkler/Zastrow, Vereinbarungen mit Mandanten

Von Dirk Hinne, Hans Klees, Albrecht Müllerschön, Klaus Winkler und Marc Zastrow. 5. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 305 S., 49,00 EUR Das nunmehr bereits in 5. Aufl. vorliegende Handbuch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk, wenn es um die Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder Haftungsbeschränkungen geht. Neu aufgenommen in da...mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Das Hauptzollamt hatte gegen die in Bedarfsgemeinschaft lebenden Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges eingeleitet. Die Antragsteller benötigten zwecks Verteidigung gegen den bestehenden Strafbefehl Akteneinsicht und wollten hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit gemeinsamem Berechtigungsschein vom 1.10.2021 ist den Antragstellern, di...mehr

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ZErb 04/2023, Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen

Ettinger/Schmitz 6. Auflage 2022 567 Seiten inklusive Online-Version, 99 EUR NWB Verlag, ISBN 978-3-482-59936-1 Die Umstrukturierung im steuer- und rechtlichen Bereich ist gerade im Bereich der mittelständischen Unternehmen häufig für die beteiligten Berater eine große Herausforderung. Für die Steuerberater ist dies ein Thema, das nicht alltäglich vorkommt, weshalb es besonders ...mehr

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AGS 04/2023, Keine neue Ges... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Weitere Geschäftsgebühr ? Die erste Frage, die sich stellte, war die, ob für das Anmahnen der Vergleichssumme eine neue Geschäftsgebühr angefallen ist. Dies dürfte zu bejahen sein. Mit Abschluss des Vergleichs war die Angelegenheit erledigt. Der Vergleich hat eine neue selbstständige Forderung geschaffen. Wird der Anwalt sodann beauftragt, aus dem Vergleich vorzugehen (hier...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / II. Zustandekommen eines Anwaltsvertrages

Die Klage ist unbegründet. Das AG hat das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages gem. §§ 611 Abs. 1, 675 BGB verneint. Zwischen den Parteien sei gem. § 312j Abs. 4 BGB kein Anwaltsvertrag zustande gekommen, indem der Beklagte am 11.8.2019 um 01:17 Uhr die Schaltfläche "Bußgeld jetzt abwehren!" aus der E-Mail des Klägers vom 10.8.2019 um 12:51 anklickte, da der Kläger mit der ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG

In § 44f IntFamRVG ist die Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 56 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1111 geregelt worden. Hierdurch wurde die Folgeänderung in § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG erforderlich, der bestimmt, welche Verfahren gebührenrechtlich als besondere Angelegenheiten zu behandeln sind. Die Neuregelung erfasst neben den bisher unter anderem dort aufgeführten V...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / IV. Beschwerdebegründungsfrist

Nach § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beträgt die Frist zur Begründung der Beschwerde 2 Monate.[45] Anwälte dürfen regelmäßig mit einer erstmaligen Fristverlängerung rechnen, wenn sie sich dazu auf einen erheblichen Grund, wie z.B. Arbeitsüberlastung, berufen.[46] Stolperfalle: Allerdings ist eine Begründung des Fristverlängerungsantrags auch bei erstmaliger Fristverlängerung erforderli...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / III. Klarstellende Hinweise

Ergänzend hat die die Kammer angesichts der vorhandenen Unklarheiten im Geschäftsgang auf Folgendes hingewiesen: 1. Art der Hinzuziehung des Dolmetschers Die Anträge der Dolmetscherin/Übersetzerin an die StA seien unzutreffend adressiert, da von dort aus keine Beauftragung ihrer Person stattgefunden habe. Die Dolmetscherin/Übersetzerin müsse sich an den Rechtsanwalt als ihren ...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Abgegolten werden durch den (Haft-)Zuschlag u.a. die Schwierigkeiten bzw. Erschwernisse, die der Rechtsanwalt hat, um Zugang zu seinem Mandanten zu bekommen, um sich mit diesem zu besprechen, insbesondere also Besuche in der Justizvollzugsanstalt. Es werden aber auch die besonderen Verfahren, die ggf. durch eine Inhaftierung ausgelöst werden, wie also z.B. Haftbeschwerden, B...mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des... / II. Entziehung ist keine Einziehung

Nach Auffassung des AG löst die anwaltliche Vertretung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren, in dessen Lauf die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird, keinen Gebührenanspruch nach Nr. 4142 VV aus. Einer solcher Auslegung stehe der eindeutige Wortlaut der Vorschrift sowie die Anm. Abs. 1 zu Nr. 4142 VV entgegen. Die Tätigkeit des Verteidigers müsse sich auf die Einzieh...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / III. Fortgeltung der Argumentation

Diese Ausführungen haben nach Auffassung des OLG weiter Bestand und gelten nach seiner Ansicht auch für den vorliegenden Fall, dass von Anfang an übereinstimmend das Strafbefehlsverfahren gewählt und der Angeklagte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt (vgl. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., 2021, VV Nr. 4141–4147 Rn 23). Auch bei dieser Fall...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Umfassend und soweit ersichtlich weitgehend zutreffend begründet. Dabei muss aber letztlich die Richtigkeit der Ausführungen des LG zur Erforderlichkeit der Übersetzungen (oben III. 2. b)) offen bleiben, da man die Schriftstücke/Aktenbestandteile, deren Übersetzung das AG nicht als erforderlich angesehen hat, nicht kennt. Die Ausführungen des LG an der Stelle scheinen auc...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / III. Teilnahme an Zusatztermin Frage der Wertung in § 14 RVG

Das OLG Brandenburg sieht keine Erweiterungsmöglichkeit der Nr. 4102 VV auf sonstige Termine oder Sachverhalte. Nehme der Verteidiger bzw. hier die Nebenklägervertreterin an besonderen Terminen teil, die nicht gesondert gesetzlich abrechenbar seien, dann wäre dies – so das OLG – einer Würdigung nur in § 14 Abs. 1 RVG zugänglich. Handelt es sich um einen bestellten oder beige...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie setzt die Rspr. des BGH (AGS 2021, 90 = NJW 2021, 304) zum elektronischen Abschluss eines Anwaltsvertrages konsequent um. Danach sind die §§ 312i f. BGB auf den Abschluss von Verträgen mit Rechtsanwälten anzuwenden. Auch ist bereits geklärt, dass allein auf den Inhalt der Schaltfläche abzustellen ist. Und sie war hier eben nicht eindeutig...mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Strafverfahren ist die Bewilligung von Beratungshilfe nicht so häufig, sie wird aber auch gewährt (wegen der Einzelheiten Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 369 ff. m.w.N.). Mit den Auswirkungen des § 146 StPO, der die sog. Mehrfachverteidigung im Strafverfahren verbietet (vgl. dazu Burhoff, in: Burhoff, Handbuch für das straf...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 4. § 45 RVG

§ 45 RVG betrifft den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts. Nach dessen Abs. 1 erhält sowohl der im Wege der PKH beigeordnete als auch der nach § 57 oder § 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt, der in Verfahren vor den Bundes- oder Landesgerichten tätig geworden ist, die gesetzliche Vergütung aus der entsprechenden Staatskasse. Der A...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entsprechende Anwendung Ich hatte ja schon in AGS 2023, 74 dargelegt, dass m.E. eine entsprechende Anwendung in Betracht kommt und das LG Nürnberg-Fürth, den richtigen Weg eingeschlagen hatte (ebenso falsch wie das OLG Nürnberg übrigens auch noch: LG München I, Beschl. v. 24.11.2021 – 26 Qs 60/21 und AG München, Beschl. v. 20.102.2021 – 845 DS 235 Js 136362/21). Dazu noch ...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / Leitsatz

Der einem Beschuldigten für die Haftprüfung beigeordnete Rechtsanwalt verdient nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit. OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 137/23mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / III. Zulässigkeit der Beschwerde

Nach Auffassung des OVG Münster war die Beschwerde der Rechtsanwälte gem. §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 Abs. 1 S. 1 VwGO, § 11 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig.mehr

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AGS 04/2023, Einziehung des... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verteidigt. Dem Angeklagten ist mit Beschluss des AG die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Der Verteidiger macht nunmehr für diese Maßnahme, die auch mit der vorherigen Beschlagnahme des Führerscheinformulars verbunden war, eine Gebühr nach Nr. 4142 VV geltend. Die Bezir...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / III. Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr

1. Verbrauchervertrag Gem. § 312j Abs. 3 BGB habe der Unternehmer bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolge die Bestellung über eine Schaltfläche, sei die Pflicht des Unternehmers nur erfüllt, wenn d...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Nicht auf freiem Fuß

Die Gebühr mit Zuschlag setzt nur voraus, dass der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet. Weshalb der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, ist für das Entstehen der Zuschlagsgebühr unerheblich (s. IV., 1.). In der Praxis wird am häufigsten der Fall der Untersuchungshaft des Beschuldigten sein. Die Vorschrift gilt jedoch – wie schon § 83 Abs. 3 BRAGO – auch dann, wenn d...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 1. Abrechnung als Verkehrsanwalt

Als Verkehrsanwalt erhält R nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3400 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Eine Terminsgebühr ist für den Verkehrsanwalt nicht vorgesehen, da die Wahrnehmung von Terminen gerade nicht zu seinem Aufgabenbereich zählt.mehr