Prozesskosten sind zum anderen die außergerichtlichen Kosten. Das sind die Kosten für den Rechtsanwalt, Ausgaben für sonstige Prozessbevollmächtigte und Beistände, die aufgrund der Prozessvertretung gemäß § 11 ArbGG anfallen, sowie Gerichtsvollzieherkosten und Parteikosten.
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