Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a § 45 EStG wurde durch G. v. 25.7.1988[1] in das EStG eingefügt und soll im Grundsatz sicherstellen, dass dem Erwerber von Dividenden- oder Zinsscheinen die KapESt nicht etwa deshalb erstattet wird, weil er im Verhältnis zum Emittenten der Schuldverschreibung nicht Gläubiger der Kapitalerträge ist, sondern lediglich eine entgeltlich erworbene Forderung einzieht.mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / d) Reduzierter Kapitalmarktzinsfuß

Rz. 49 Beachte Je niedriger der Kapitalmarktzinsfuß ist, je höher ist der Barwert. Der Berechtigte darf das Kapital nicht in den Sparstrumpf stecken, sondern er muss es – gedanklich betrachtet – verzinslich anlegen. Welchen Zinsfuß hat der Berechtigte auf dem Kapitalmarkt zu erzielen? Zu empfehlen ist, von der Umlaufrendite der börsennotierten Wertpapiere auszugehen. Die Umla...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / e) Rechnungszinsfuß

Rz. 55 Zur täglichen Praxis der Regulierung von Personenschäden gehört die Kapitalisierung von laufenden Schadensersatzansprüchen, z.B. nach einem Verkehrsunfall. Strittig ist die Höhe des Rechnungszinsfußes. Er ist der entscheidende Faktor bei der Berechnung des Barwertes: Je niedriger der Rechnungszinsfuß, desto höher ist der Barwert. Seit Jahrzehnten bestimmen die Versich...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 3 Verkauf der Immobilie gegen Kaufpreisraten

Kaufpreisraten werden vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für eine Immobilie in Teilbeträgen zu zahlen ist. Werden die Kaufpreisraten verzinst, sind die Zinsen beim Verkäufer als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.[1] Kaufpreisraten, deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden steuerlich auch ohne diesbezüglich...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.1 Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäft

Zeitrenten [1] sind Renten, die nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig sind, sondern für eine bestimmte von vornherein festgelegte Zeitspanne gezahlt werden. Da wiederkehrende Zahlungen nur Renten sind, wenn sie über eine längere Zeit geleistet werden, hält der BFH[2] bei zeitlich befristeten Renten i. d. R. einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren für erforderlich und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.5 Abführen der einbehaltenen KapESt (S. 5 und 6)

Rz. 49 Grundsätzlich ist die innerhalb eines Kalendermonats insgesamt einbehaltene KapESt von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge, von der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle bzw. von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle) jeweils bis zum 10. des darauffolgenden Monats an das FA abzuführen, bei dem er (der zum Steuerabzug Verpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2 Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 7 Schuldner der KapESt ist der Gläubiger der Kapitalerträge. Rz. 8 Gläubiger der Kapitalerträge ist derjenige, dem die Erträge aus dem Kapitalvermögen steuerrechtlich zugerechnet werden, d. h. derjenige, der den Tatbestand des Erzielens von Einkünften aus Kapitalvermögen verwirklicht. Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt der Inhaber des Kapitalvermögens, d. h. der, der d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3 Entstehung der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 11 Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das jeweilige Einzelsteuergesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Tatbestand, an dessen Verwirklichung das EStG die Pflicht zur Leistung der KapESt (als besonderer Erhebungsform der ESt; § 43 EStG Rz. 5) knüpft, ist das Beziehen von Einnahmen aus Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4 Einbehalten und Abführen der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 3 bis 9 EStG)

4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag (S. 3 und 4) 4.1.1 Allgemeines Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.6 Entwicklung der Verwaltungsauffassung

Rz. 5 Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer [1] grundlegend zu § 44 EStG bzw. grundlegend zu KapESt-Abzugsverpflichtungen für auszahlende Stellen bei der Abgeltungsteuer geäußert. Durch das Schreiben v. 13.5.2017 [2] wurden im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer durch das Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) v. 23.6...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44 Entrichtung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.1 Allgemeines

Rz. 19 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG, in denen die Kapitalerträge der allgemeinen KapESt unterliegen, wird die KapESt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Gläubigers der Kapitalerträge erhoben. Aus diesem Grund wurde die Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs dem Schuldner der Kapitalerträge übertragen (Rz. 24ff.). Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Steuerabzug bei Tafelgeschäften (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1a Doppelbuchst. bb EStG)

Rz. 40 Um ein Tafelgeschäft handelt es sich, wenn die Wertpapiere bei der auszahlenden Stelle nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern die Kapitalerträge am Bankschalter (d. h. der Tafel) Zug um Zug gegen Übergabe der Zinsscheine oder – bei Wertpapieren ohne Zinsscheine – gegen Übergabe der Wertpapiere an den Bankkunden bar ausgezahlt werden, ohne dass bei diesem Geschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.1 Allgemeines

Rz. 92 Der zum Steuerabzug Verpflichtete – d. h. der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 26), die den Verkaufsauftrag ausführenden Stellen (Rz. 27f.) bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (Rz. 31ff.) – haftet für die KapESt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Haften i. S. d. Vorschrift bedeutet das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, die Steuerschuld des Gläu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7 Inanspruchnahme des Gläubigers der Kapitalerträge (Abs. 5 S. 2)

Rz. 119 Der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt – vgl. Rz. 7ff.) wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Schuldner, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig um die KapESt gekürzt hat (Rz. 100 und 121), wenn der Gläubiger weiß, dass der Schuldner, die den Verka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht einer auszahlend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.3 Zweck der Regelung

Rz. 2 § 44 EStG dient zunächst der Verpflichtung der auszahlenden Stellen zur Durchführung des KapESt-Abzugs. In diesem Zusammenhang werden den auszahlenden Stellen daneben weitere Verpflichtungen auferlegt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die KapESt-Besteuerung von den Finanzämtern auf die auszahlenden Stellen verlagert hat. Die auszahlenden Stellen dienen insoweit al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Systematik

Rz. 1a § 44 Abs. 1 EStG enthält Vorschriften über die Entrichtung/Abführung der KapESt unter Bezugnahme auf die in § 43 Abs. 1 EStG i. V. m. § 20 EStG geregelten einzelnen Steuerabzugstatbestände. Dabei bestimmt § 44 Abs. 1 EStG den Schuldner der KapESt, den Zeitpunkt der Entstehung und Einbehaltung der KapESt sowie den zum Einbehalt und Abführung der KapESt-Verpflichteten. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.4 Steuerabzugsverpflichtung der auszahlenden Stelle bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag (Sonderfälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4)

Rz. 28 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG gelten auch Einnahmen, die anstelle der Dividende von einem anderen als dem Anteilseigner bezogen werden (Dividendenkompensationszahlungen oder auch "künstliche Dividenden" genannt), als sonstige Bezüge, wenn die Aktien kurz vor dem Dividendenausschüttungstermin mit Dividendenberechtigung ("cum") erworben, aber ohne Dividendenanspruch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.5 Die Kapitalerträge auszahlende Stelle (S. 4)

Rz. 31 S. 4 der Vorschrift, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, definiert den für die Erhebung des KapESt-Abzugs maßgebenden Begriff der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle. Rz. 31a Durch G. v. 14.8.2007[2] kommen mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, nicht nur inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3 Verletzung der Abführungspflicht

Rz. 106 Der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) muss die KapESt nicht nur einbehalten, sondern die einbehaltene KapESt auch an das für ihn zuständige FA (Rz. 49ff.) abführen. Eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abführen einbehaltener KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Kein Haftungsbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

Rz. 113 Verletzungen der Einbehaltungs- bzw. Abführungspflicht von KapESt werden im Regelfall im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei dem zum Steuerabzug Verpflichteten aufgedeckt. Durch den Beginn einer steuerlichen Außenprüfung wird zwar nach § 171 Abs. 4 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, gehemmt. Diese Ablau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Verletzung der Einbehaltungspflicht

Rz. 100 Ist der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) seiner Einbehaltungspflicht nicht nachgekommen (hat er also von den Kapitalerträgen zu wenig oder überhaupt keine KapESt einbehalten), hat das für die Besteuerung des Steuerabzugsverpflichteten zustä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.6 Inanspruchnahme des Steuerabzugsverpflichteten trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Anteilseigner

Rz. 114 Werden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen bei inländischen Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an beschränkt stpfl. ausl. Anteilseigner aufgedeckt, kann häufig die inländische Kapitalgesellschaft für die nicht abgeführte KapESt (ab 1995 auch für den nicht abgeführten SolZ zur KapESt) nicht mehr als Haftungsschuldnerin in Anspruch genomme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.3 Vorrang des Steuerabzugs durch die Internet-Dienstleistungsplattform

Rz. 48c Im Bericht des Finanzausschusses des Bundestages v. 7.11.2019[1] sind für die Praxis bedeutsame Klarstellungen enthalten. Für den Plattformbetreiber besteht nach Ansicht des Gesetzgebers eine Verpflichtung zum KapESt-Abzug nur in den Fällen, in denen die Plattform die Erlaubnis nach § 32 KWG als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut habe und auch die Kapitalerträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge auszahlende Stel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und SolZ

Rz. 18 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 4 S. 1 SolZG 1995 beträgt der Zuschlagsatz 5,5 % der ab 1.1.1998 zu erhebenden KapESt oder des ab diesem Zeitpunkt zu erhebenden Zinsabschlags. Bruchteile von Cents werden stets abgerundet (§ 4 S. 3 SolZG). Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 i. d. F. des Gesetzes zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v. 21.12.2000[1] sind au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift

Rz. 48a Mit § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG wurde durch das "G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019"") v. 17.12.2019[1] ein neuer KapESt-Abzugstatbestand eingefügt. Der KapESt-Abzugstatbestand ist aufgeteilt in zwei Untertatbestände, d. h. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a Buchst. a EStG: Steuerabzug dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.2 Beachtung der Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung (S. 3)

Rz. 17a In § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1] wurde durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[2] m. W. z. 1.1.2016 (Art. 18 Abs. 4 Steueränderungsgesetz 2015) aufgenommen, dass der Steuerabzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen ist". Damit sind primär ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.4 Einnahmen aus stiller Beteiligung oder partiarischen Darlehen (§ 44 Abs. 3 EStG)

Rz. 78 Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter ist auch für den Steuerabzug vom Kapitalertrag grundsätzlich der Tag, der vertraglich als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Rz. 79 Ist in dem Beteiligungsvertrag über den Zeitpunkt der Ausschüttung keine Vereinbarung getroffen, so gilt für den Abzug der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Steuerabzug bei vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen i. S. d. § 14 Abs. 3 KStG (Abs. 7)

Rz. 132 § 44 Abs. 7 EStG, der die Entstehung und Entrichtung der in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 EStG zu erhebenden KapESt regelt, wurde durch das G. v. 9.12.2004[1] an § 44 EStG angefügt. Nach § 44 Abs. 7 EStG ist in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG die im Zeitpunkt der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellschaft entstehende K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.1 Allgemein

Rz. 56 Zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen gehören nach § 43 Abs. 1 S. 2 EStG auch die besonderen Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–12 EStG ausdrücklich genannten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden (§ 43 EStG Rz. 116ff.). Bestehen diese Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld, sondern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.2 Schuldner der Kapitalerträge

Rz. 24 Die allgemeine KapESt ist vom Schuldner der Kapitalerträge von den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG im Einzelnen aufgeführten steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen einzubehalten. Zu den Fällen der Veräußerung von Dividendenscheinen unter Einschaltung eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts vgl. Rz. 27. Rz. 25 Vgl. auch § 45a EStG R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.1 Allgemeines

Rz. 58 Den Steuerabzug vom Kapitalertrag muss der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) in dem Zeitpunkt vornehmen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger nach den Regeln des § 44 EStG zufließen. Rz. 59 Die Zuflussregeln des § 44 EStG sollen dem zum Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 § 44 EStG steht als zentrale Norm des KapESt-Abzugsverfahrens mit einer Vielzahl von anderen Vorschriften in Verbindung. § 44 EStG verweist in Abs. 1 bis 7 auf § 43 EStG, in dem die Kapitalerträge mit Steuerabzug definiert werden. § 44 Abs. 1a EStG nimmt Bezug auf den Steuerbetrag i. S. d. § 43a EStG . In § 44 Abs. 1b EStG wird aufgrund der – durch das InvStRefG[1] zum ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4a Durch Art. 7 des G. zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) v. 22.6.2011[1] sind in § 44 EStG grundlegende Änderungen für die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG erfolgt, wenn also Aktien kurz vor dem Ausschüttun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.2 Einziehung von Fehlbeträgen von Konten (§ 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG)

Rz. 57a Nach § 44 Abs. 1 S. 8 EStG kann der Steuerabzug Verpflichtete aufgrund der Änderung durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) v. 23.6.2016[1] den Fehlbetrag (d. h., der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der KapESt) nicht aus von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Allgemeiner Zuflusszeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

Rz. 61 Mit Ausnahme der Sonderregelungen in § 44 Abs. 2 und 3 EStG (Rz. 66ff. und 78ff.) gelten für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Rz. 14, 24 und 31) die allgemeinen Zuflussregeln des § 11 Abs. 1 EStG, d. h. die steuerabzugspflichtigen Erträge aus dem Kapitalvermögen fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge in dem Zeitpunkt zu, in dem er wirtschaftlich darüber verfügen k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.3 Die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen

Rz. 27 Für den Fall der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen unter Einschaltung eines Kreditinstituts wurde erst durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] m. W. v. 25.12.2008 in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG klargestellt, dass das den Verkaufsauftrag ausführende inländische Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut den KapESt-Abzug vorzunehmen hat. Die klarstellende Sonderregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vgl. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5a § 15b EStG gilt unmittelbar nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist lex specialis zu § 15a EStG (§ 15b Abs. 1 S. 3 EStG). Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten[1] gilt er gem. § 13 Abs. 7 EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG Rz. 366ff.), gem. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG für freiberufliche Einkünfte entsprechend, gem. § 20 Abs. 7 EStG für Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4 Zum Steuerabzug Verpflichteter (S. 3 und 4)

4.1.4.1 Allgemeines Rz. 19 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG, in denen die Kapitalerträge der allgemeinen KapESt unterliegen, wird die KapESt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Gläubigers der Kapitalerträge erhoben. Aus diesem Grund wurde die Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs dem Schuldner der Kapitalerträge übertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6 Steuerabzug bei Sachleistungen (S. 7–11)

4.6.1 Allgemein Rz. 56 Zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen gehören nach § 43 Abs. 1 S. 2 EStG auch die besonderen Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–12 EStG ausdrücklich genannten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden (§ 43 EStG Rz. 116ff.). Bestehen diese Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3 Steuerabzug bei "Crowdlending" (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG)

4.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift Rz. 48a Mit § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG wurde durch das "G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019"") v. 17.12.2019[1] ein neuer KapESt-Abzugstatbestand eingefügt. Der KapESt-Abzugstatbestand ist aufgeteilt in zwei Untertatbestände, d. h. § 44 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4 Der Haftungsbescheid (§ 191 AO)

Rz. 108 Soll der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, erteilt das für ihn zuständige FA (Rz. 49) einen Haftungsbescheid i. S. d. § 191 AO. Rz. 109 Ein solcher Haftungsbescheid darf nur ergehen, solange ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag (S. 3 und 4)

4.1.1 Allgemeines Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.3 Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 S. 10 EStG)

Rz. 57c Kann nicht auf ein Giro-, Kontokorrent- oder Tagesgeldkonto des Gläubigers zugegriffen werden oder deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Fehlbetrag nicht oder nicht vollständig, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den vollen Kapitalertrag [1] dem Betriebsstätten-FA nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.4 Keine Dividendenregulierung der Wertpapiersammelbank (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG)

Rz. 48d In § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) v. 22.12.2014[1] der Schuldner der Kapitalerträge als auszahlende Stelle zum Steuerabzug bei Kapitalerträgen gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG verpflichtet, soweit die ...mehr