Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5a Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)[1] wurde mit m. W. v. 14.12.2010 in § 43a Abs. 3 S. 7 EStG geregelt, dass die auszahlende Stelle im Falle der Kenntnisnahme nach Ablauf des Kj. von der Veränderung einer Bemessungsgrundlage oder einer zu erhebenden KapESt die entsprechende Korrektur erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen hat. Die Neuregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.1 Allgemein

Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufließen. Die Vors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und Erstattungsanspruch

Rz. 31 Die KapESt ist auch dann zum vollen Steuersatz von 25 % oder 15 % gem. § 43a Abs. 1 S. 1 EStG einzubehalten, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen Anspruch auf volle Erstattung bzw. auf Teilerstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt hat – es sei denn, die betreffenden Kapitalerträge sind in das Freistellungsverfahren des § 50d Abs. 2 EStG einzubeziehen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Verlustmitteilung bei vollständiger Übertragung aller Wirtschaftsgüter

Rz. 85 Überträgt der Gläubiger seine im Depot befindlichen Wertpapiere vollständig auf ein auf ihn lautendes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat das abgebende Kreditinstitut dem übernehmenden Kreditinstitut auf Verlangen des Gläubigers die Höhe des noch nicht ausgeglichenen Verlusts mitzuteilen (§ 43a Abs. 3 S. 6 EStG). Durch die Mitteilung des Verlustüberhangs an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 5f Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] zu § 43a EStG geäußert. Durch das Schreiben der Finanzverwaltung v. 12.4.2018[2] wurden Änderungen bezüglich der Übermittlung der Anschaffungsdaten bei Übertragung von Investmentanteilen von einem anderen inländischen Institut ohne Gläubigerwechsel sowie mit Gläubigerwechsel bei einem unentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger der Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.3 Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage wegen fehlender Anschaffungsdaten (Abs. 2 S. 7)

Rz. 77 Fehlen der auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten, so ist die KapESt im Fall der Veräußerung nach 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung zu bemessen. Zu den Einnahmen aus der Veräußerung gehören auch die vereinnahmten Stückzinsen[1]. Rz. 78 Bei der Rücknahme oder Veräußerung von Investmentfondsanteilen ist der Zwischengewinn im Rücknahmepreis enthalten. Daneben unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.5 Kapitalertragsteuerübernahme durch den Gläubiger

Rz. 19 Trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, ist die zu erhebende KapESt in ihrer Bemessungsgrundlage enthalten. Der steuerabzugspflichtige Kapitalertrag stellt den Bruttoertrag dar, von dem die einzubehaltende KapESt nach den Steuersätzen des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG abzuziehen ist. Rz. 20 Wenn der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt trägt, ist diese zu folgen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.4 Entgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern mit Gläubigerwechsel

Rz. 79 Wird ein Depotübertrag mangels Mitteilung über dessen Unentgeltlichkeit (§ 43 EStG Rz. 121) als Veräußerung behandelt, so wird als Veräußerungspreis der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Börsenkurs angesetzt (§ 43a Abs. 2 S. 9 EStG). § 43a Abs. 2 S. 9 EStG i. d. F. des G. v.19.12.2008 hatte noch auf § 19a Abs. 2 S. 2 EStG verwiesen. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Sonderregelung für Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe

Rz. 88 Abweichend von § 43a Abs. 2 S. 2 bis 14 EStG regelt S. 15 den KapESt-Abzug bei Kapitalerträgen aus nicht für einen marktmäßigen Handel bestimmten schuldbuchfähigen Wertpapieren des Bundes und der Länder (z. B. Bundesschatzbriefe Typ A und B, ein- und zweijährige Finanzierungsschätze) und Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG aus nicht in Inhaber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.1 Grundlagen

Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelungen zur Übertragung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Rz. 102 Bleibt am Ende eines Kj. ein nicht ausgeglichener Verlust aus Kapitalanlagen, wird dieser bei der auszahlenden Stelle auf das Folgejahr vorgetragen (§ 43a Abs. 3 S. 3 EStG).[1] Der vorgetragene Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Kapitalerträgen des Stpfl. verrechnet. Alternativ kann der Kunde bis zum 15. Dezember des laufenden Kj. bei der auszahlenden Stelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Bruttobetrag der Kapitalerträge als Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 1)

5.1.1 Allgemeines Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.12.2008 bei Stückzinsen sowie bei Kapitalerträgen aus Veräußerungen, Abtre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Übertragung von Wirtschaftsgütern (Abs. 2 S. 3 bis 15)

5.3.1.1 Grundlagen Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3 Verlustverrechnung (Abs. 3 S. 2–7)

5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.4 Anzeige nach § 44 Abs. 1 S. 10 bis 11 EStG analog bei Beendigung der Geschäftsbeziehung

Rz. 106l Eine Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG setzt das Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung zwischen der auszahlenden Stelle und dem Gläubiger voraus. Hat der Schuldner der KapESt seine Bankverbindung beendet, kann eine Korrektur nicht mehr vorgenommen werden; das Betriebsstätten-FA ist in diesen Fällen zu informieren analog § 44 Abs. 1 S. 10 EStG.[1] In der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Korrekturen der Bemessungsgrundlage (Abs. 3 S. 7)

5.5.1 Allgemein Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Berücksichtigung ausländischer Steuern und Verlustverrechnung (Abs. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.3 Steuerabzug bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags

Rz. 14 Einen Freistellungsauftrag, der gem. § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bereits im KapESt-Abzugsverfahren ermöglicht, kann nur ein Privatanleger erteilen, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Gehören die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten, so sind sie diesen gem. § 20 Abs. 8 EStG zuzurechnen; hierbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Schachteldividenden an Muttergesellschaften außerhalb der EU (§ 50d Abs. 2)

Rz. 39 Zwecks Gleichbehandlung ausl. Muttergesellschaften – unabhängig davon, ob sie inner- oder außerhalb der EU ansässig sind – lässt § 50d Abs. 2 S. 1 EStG eine Freistellung im Steuerabzugsverfahren bei Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG an eine in einem Nicht-EU-Staat ansässige Mutterges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.3 Erträge aus Investmentfonds nach Teilfreistellung, Abs. 2 S. 1 Halbs. 2

Rz. 50 Die Regel des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG, dass dem Steuerabzug die vollen Kapitalerträge ohne Abzug unterliegen, gilt aufgrund der Änderung infolge des InvStRefG v. 19.7.2016[1] nicht für Erträge aus Investmentfonds nach § 16 Abs. 1 InvStG, auf die nach § 20 des InvStG eine Teilfreistellung anzuwenden ist. Der bisherige § 43a Abs. 2 S. 1 EStG wurde durch das InvStRefG um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 70 Werden Anteile an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Kapitalforderungen, Zinsscheine oder beteiligungsähnliche Genussrechte veräußert, so ist der daraus entstehende Gewinn dem Steuerabzug zu unterwerfen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und 10 EStG). Dasselbe gilt für Gewinne aus Termingeschäften und der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Bundeswertpapier- oder Landesschuldenverwaltung als auszahlende Stelle

Rz. 89 Die Sonderregelungen für die Bundeswertpapier- und Landesschuldenverwaltung laut § 43a Abs. 4 EStG gelten ab 2009 unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass auch § 43a Abs. 3 EStG von der Schuldenverwaltung zu beachten ist. Eine Änderung des Abs. 4 durch das G. v. 19.12.2008[1] berücksichtigt, dass bestimmte Bundeswertpapiere auch von der das Schuldbuch führenden Stell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Das Finanzgericht äußert sich zur Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit Urteil vom 6.9.2018 mit Fragen des Kapitalertragsteuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte und der sogenannten Deltakorrektur nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger bezog im Jahr 2009 Dividenden aus spanischen und norwegischen Aktien, für die seine Bank im Jahr 2009 zunächst einen zu geringen Kapitalert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / b) Maßgebliche Determinanten

Fakt ist, dass wir immer älter werden, was immer die Gründe sein mögen. In der Bahnhofstraße in Zürich ist ein großes Plakat einer Versicherung angebracht, auf dem zu lesen steht: "Ihre Enkel werden bereits 100 Jahre alt. Haben Sie alles bei Ihrer Pensionsvorsorge bedacht?" Damit ist auf den Punkt gebracht, worum es geht. Je aktuellere Sterbetafeln für die Berechnung einer K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 13 Ebenso wie auf die LSt ist § 380 AO auch auf die KapESt anwendbar. Bei bestimmten Kapitalerträgen ist der Schuldner der Kapitalerträge, also z. B. eine Bank, gem. §§ 43ff. EStG verpflichtet, die Höhe der Steuer zu ermitteln, den Steuerabzug vorzunehmen und die innerhalb des Kalendermonats einbehaltene Steuer zum 10. des Folgemonats bei der zuständigen Finanzbehörde an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 380 AO ist als Blankettvorschrift ausgestaltet und wird durch die Einzelsteuergesetze ausgefüllt, da sich aus Letzteren die steuerlichen Pflichten ergeben, deren Verletzung durch § 380 AO bußgeldrechtlich geahndet werden kann. Danach verstößt gegen § 380 AO, wer entgegen einer ihm obliegenden steuerlichen Pflicht – z. B. aus §§ 38 – 42f EStG (LSt) oder §§ 43 – 45e ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Leitsatz 1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. 2. Ein Lichtdesigner ist werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich. 2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträglicher Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der Immobilie

Leitsatz Durch die Veräußerung der Immobilie wird der wirtschaftliche Zusammenhang mit einer Darlehnsverbindlichkeit regelmäßig unterbrochen, wenn der Kaufpreis gestundet und in Raten bezahlt wird. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese erwarb in 2001 eine Immobilie, die sie vermietete. In 2014 wurde die Immobilie veräußert. Bezüglich der Fä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Kommentar Sowohl zur Zentralisierung von ausgesuchtem Wissen im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch zur Rationalisierung – Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen – im Bereich der technischen und kaufmännischen Dienstleistungen ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich und auch st...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlust aus der Veräußerung von Aktien

Leitsatz 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, IV C 1‐S 2252/08/10004, BStBl I 2016, 85, Rz. 59). 2. Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Fortschreibung um den Gewinn oder Verlust und vereinnahmte Ausschüttungen

Tz. 140 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 In den Folgejahren ist der Equity-Wert um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens fortzuschreiben (zu den erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen vgl. Tz. 168–172). Zentrales Element der Equity-Methode ist dabei die Fortschreibung des Equity-Werts um den anteilig auf den Investo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 17 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Folgende Einnahmen sind als steuerneutrale Posten zu behandeln: Zuwendungen/Spenden, hierbei kann es sich um Geld- oder Sachspenden/Sachzuwendungen mit oder ohne Zuwendungsbestätigung handeln. Ist ein Verband/Verein zu einer Gegenleistung gegenüber dem Spender/Zuwendenden verpflichtet, z. B. ein Sportverein verpflichtet sich, stets Fußballsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – "Nichtrückkehrtage" von Grenzgängern

Leitsatz 1. Das Mitglied eines Opernchors ist "Künstler" i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010. 2. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen. 3. Für die Berechn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Grenzgänger/Grenzpendler aus den Anrainerländern

Rz. 71 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 > Grenzgänger (> Doppelbesteuerung Rz 52) und > Grenzpendler, die arbeitstäglich aus den Anrainerstaaten nach Deutschland kommen und die ein > Inländischer Arbeitgeber beschäftigt, sind nach nationalem Recht grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig (> Rz 21), weil sie weder > Wohnsitz noch gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland haben. Besteue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außensteuergesetz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das Außensteuergesetz (AStG) will ungerechtfertigte Steuervorteile unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles verhindern. Es enthält deshalb Maßnahmen gegen die Steuerflucht in > Steueroasenländer. Zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 14.05.1986 (BStBl 1986 II, 628). Zur Anwendung des AStG vgl ua BMF vom 14.05.2004, BStBl 2004 I, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ausnahmen von der Abgeltungswirkung

Rz. 11 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die mit dem Abgeltungsprinzip angestrebte vereinfachende Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle wird durch die jeweils erforderliche Prüfung der in § 50 Abs 2 Satz 2 EStG genannten Ausnahmetatbestände eingeschränkt, in denen LSt nachgefordert oder der Stpfl zur ESt veranlagt wird und eine > Steuererklärung abzugeben hat. Rz. 12 Stand: EL 110 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dieses Stichwort befasst sich nicht mit der allgemeinen Betriebsprüfung, sondern mit den Besonderheiten der organisatorisch eigenständigen Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAp). Das ist der übliche Weg, mit dem die FinVerw die ordnungsgemäße Einbehaltung oder Übernahme und die Abführung der Steuerabzüge vom Arbeitslohn durch den > Arbeitgeber überw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner – Allgemeine Hinweise

Rz. 75 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Der Steuerabzug nach § 50a EStG bei bestimmten Einkünften beschränkt Stpfl obliegt dem inländischen Vergütungsschuldner. Er ist besonders bei künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen im Inland, aber auch bei Vergütungen an ein Mitglied des > Aufsichtsrat Rz 9 oder aus der Überlassung von Rechten vorzunehmen. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 2 Verlagerung auf den Ehegatten oder Lebenspartner

Bei zusammenveranlagten Ehegatten hat es im Regelfall für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Bedeutung, wie sich die Einkünfte auf die Ehegatten verteilen. Anders kann es aussehen, wenn die Partner die Ehegatten-Einzelveranlagung wählen. Bei Wahl dieser Veranlagungformen kann die Verlagerung von Einkünften dazu dienen, Nachteile zu vermeiden, die bei unterschiedlicher H...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.2 Übertragung von Kapitalvermögen

Mit der schenkweisen Übertragung von Kapitalvermögen werden dem Beschenkten die entsprechenden Erträge zugewiesen. Gewinnanteile und Dividenden sind dem Beschenkten auch insoweit als dem neuen Anteilseigner zuzurechnen, als sie wirtschaftlich auf die Zeit vor der Eigentumsübertragung entfallen.[1] Diese Regelung bleibt anwendbar, wenn z. B. eine GmbH von den Eltern beherrsch...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 5 Vorteile durch Verlagerung von Einkünften auf Kinder

Werden Einkünfte auf ein bisher nicht verdienendes Kind verlagert, zahlt das Kind keine Steuer, soweit sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt (derzeit 9.000 EUR). Die bei den Eltern eintretende Steuerersparnis lässt sich überschlägig nach der Formel "Grenzsteuersatz × übertragene Einkünfte" abschätzen. Werden nur Einkünfte aus Kapitalvermögen auf ein...mehr