Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.2 Internet-Dienstleistungsplattform (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c S. 2 EStG)

Rz. 48b Eine "Internet-Dienstleistungsplattform" ist nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c S. 2 EStG ein webbasiertes Medium, das Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten sowie Darlehensnehmer und Darlehensgeber zusammenführt und so einen Vertragsabschluss vermittelt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.5 Stundung des Kapitalertrags (§ 44 Abs. 4 EStG)

Rz. 84 Ist der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend zur Zahlung des Kapitalertrags nicht in der Lage und haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen ausdrücklich eine Stundung des Kapitalertrags vereinbart, dann ist der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stundungsfrist vorzunehmen. Rz. 85 Eine Stundungsvereinbarung verschafft dem Schuldner der Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Anmeldung nicht oder nicht in voller Höhe einbehaltener KapESt (S. 2 und 3)

Rz. 17 In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nicht oder nicht in voller Höhe dem KapESt-Abzug unterworfen wurden. Rz. 18 Nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. Gläubiger und die die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.3 Betrag der Kapitalertragsteuer

Rz. 63 Als nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG anrechenbare bzw. die ESt abgeltende KapESt ist der Betrag zu bescheinigen, der beim Zufluss der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 58ff.) tatsächlich als KapESt durch Steuerabzug einbehalten wurde. Rz. 64 Handelt es sich bei dem zu bescheinigenden Kapitalertrag um eine vGA, so ist in der Steuerbescheinigung nur dann anrechenbare KapESt auszu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.4 Betrag des einbehaltenen Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Nach § 1 i. V. m. den §§ 3, 4 SolZG 1995 wird seit Vz 1995 ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben, der seit 1.1.1998 5,5 % der zu erhebenden KapESt beträgt. Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt som...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Bescheinigung der KapESt (Abs. 2)

3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Anmeldung der KapESt (Abs. 1)

2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1) Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Anmeldung des einbehaltenen Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 16 Seit 1995 hat der Steuerabzugsverpflichtete auch den von ihm einbehaltenen SolZ zur KapESt anzumelden (Rz. 66ff.). Der Anmeldungsvordruck ist entsprechend gestaltet.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 45a EStG ist eine Vorschrift des KapESt-Verfahrens, die in der Praxis insbesondere Bedeutung für auszahlende Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG und den Schuldner der Kapitalerträge hat. § 45a EStG enthält die zentralen Bestimmungen für die auszahlende Stelle oder den Schuldner der Kapitalerträge zur Anmeldung der KapESt beim FA und zur A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III

Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werden.[2] Rz. 41a Dem Gläubiger der Kapitale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des Bundesrats zurück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.6 Entwicklung der Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 6 Zur praxisrelevanten Bindungswirkung von BMF-Schreiben für auszahlende Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1], wonach der KapESt-Abzug "unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vorzunehmen ist (§ 43 EStG Rz. 4h). Für die Praxis sind folgende Schreiben der Finanzverwaltung relevant: BMF-Schreiben zur Ausstellung von Steuerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Verbot des Erteilens einer Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 4)

Rz. 132 Der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 53ff.), das inländische Kreditinstitut und die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG (Rz. 56ff.), durften bis zum 31.12.2008 eine Steuerbescheinigung dann nicht erteilen, wenn in Vertretung des Gläubigers der Kapitalerträge ein Sammelantrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt nach § 45b EStG i. V. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7 Ergänzung statt Berichtigung der Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 141 Bestehen die unrichtigen Angaben (Rz. 138) darin, dass in der Steuerbescheinigung die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge – und demnach die KapESt und der SolZ zur KapESt – zu niedrig ausgewiesen sind, kann von einer Berichtigung der Bescheinigung dann abgesehen werden, wenn eine ergänzende Steuerbescheinigung ausgestellt wird, in die neben den übrigen Angaben nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2a Wie unter Rz. 1 ausgeführt, ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG Voraussetzung für die KapESt. Richtigerweise wirkt sich § 36a EStG jedoch nicht auf § 45a EStG aus, denn § 36a EStG wirkt unmittelbar nur auf Ebene der Stpfl.[1] § 36a EStG berührt daher das KapESt-Abzugsverfahren gem. §§ 43ff. EStG und die Erteilung einer Steuerbesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.5 Kapitalertragsteuerbescheinigung der inländischen Wertpapiersammelbank (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 129a Nach § 44 Abs. 1a EStG ist eine inländische Wertpapiersammelbank auch dann zum Steuerabzug verpflichtet, wenn bei einem "Cum-ex-Geschäft" über inländische Aktien die die Kompensationszahlung auszahlende Stelle (Depotbank des Käufers) im Ausland sitzt und daher nicht zur Einbehaltung von KapESt verpflichtet ist. Erfolgt in einem solchen Fall von der Depotbank des Käu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Systematik der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift hat folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt das Verfahren zur Anmeldung der KapESt. Abs. 2 und 3 enthalten Vorschriften zur Erteilung von KapESt-Bescheinigungen, die dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen zu erteilen sind und mit Wirkung für ab 1.1.2009 zufließende Kapitalerträge alle Informationen enthalten müssen, die für eine Pflicht- oder Wahlveranlagu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 45a EStG ist eine Vorschrift des KapESt-Verfahrens, die in der Praxis insbesondere Bedeutung für auszahlende Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG und den Schuldner der Kapitalerträge hat. § 45a EStG enthält die zentralen Bestimmungen für die auszahlende Stelle oder den Schuldner der Kapitalerträge zur Anmeldung der KapESt beim FA und zur Ausstellung von Steuerbesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Verpflichtung zur Anmeldung und Bescheinigung der KapESt dienen insbesondere Nachweiszwecken für die Finanzverwaltung [1] Durch die Verpflichtung zur Ausstellung Steuerbescheinigung soll der die praktikable und rechtssichere Durchführung der KapESt-Anrechnung ermöglicht werden. Zudem ist die Steuerbescheinigung vor allem im Zusammenhang mit § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Schuldner der Kapitalerträge an den Gläubiger ausgezahlt, ist der Schuldner der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 24ff.) verpflichtet, die Steuerbescheinigung auszustellen. Dabei ist es ohne Belang, ob der Schuldner die Kapitalerträge mittels Banküberweisung oder per S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.2 Angaben zum Zahlungstag

Rz. 61 Der Zahlungstag ist immer dann zu bescheinigen, wenn der Schuldner oder die auszahlende Stelle die Steuerbescheinigung geschäftsvorfallbezogen erteilt (Einzelsteuerbescheinigung). Werden mehrere Geschäftsvorfälle zusammengefasst in einer zeitraumbezogenen Steuerbescheinigung oder wird eine Jahressteuerbescheinigung erteilt, sind Angaben zum Zahlungstag nicht möglich. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.2 Ersatzbescheinigung bei elektronischer Übermittlung, § 45a Abs. 5 S. 1 EStG

Rz. 137a Die Finanzverwaltung hat sich zu der praxisrelevanten Frage geäußert, wie zu verfahren ist, wenn der Kunde der auszahlenden Stelle geltend macht, dass die elektronisch übermittelte Steuerbescheinigung abhandengekommen ist.[1] Beispielsfälle aus der Praxis für das Abhandenkommen der Steuerbescheinigung im Falle der elektronischen Übermittlung: Dem Kunden wurde die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.1 Allgemein

Rz. 138 Hat der Schuldner der Kapitalerträge, das inländische Kreditinstitut, die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die unrichtige Angaben enthält oder in sonstiger Hinsicht nicht § 45a Abs. 2 bis 5 EStG entspricht, ist die Bescheinigung vom Empfänger zurückzufordern und durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5 Inhalt der Kapitalertragsteuerbescheinigung

3.5.1 Allgemeines Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2 "Auf Verlangen" des Gläubigers, § 45a Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 53b Nach § 45a Abs. 2 S. 1 EStG sind Steuerbescheinigungen (nur) "auf Verlangen" des Gläubigers der Kapitalerträge auszustellen. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute bzw. Versicherungsunternehmen daher nicht verpflichtet sind, zwingend alle Steuerbescheinigungen unaufgefordert und flächendeckend an alle Kunden zu versenden.[1] Es ist demnach zulässig, die Steuerbesche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.8 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster II

Rz. 98 Die Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens wird im Unterschied zu Muster I und III nur von Ausstellern erteilt, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute sind. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, GmbH und AG, sofern die Aktien nicht depotverwahrt sind. Rz. 99 Die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 112 Die Steuerbescheinigung hat dem Gläubiger der Kapitalerträge derjenige zu erteilen, der die Kapitalerträge unmittelbar an den Gläubiger auszahlt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Kapitalertragsteueranmeldung (Abs. 1)

2.4.1 Allgemeines Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6 Aussteller von Kapitalertragsteuerbescheinigungen (Abs. 2 und 3)

3.6.1 Allgemeines Rz. 112 Die Steuerbescheinigung hat dem Gläubiger der Kapitalerträge derjenige zu erteilen, der die Kapitalerträge unmittelbar an den Gläubiger auszahlt. 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1) Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.4 Kapitalertragsteuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 127 Bei den Kapitalerträgen, die der KapESt gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG unterliegen, ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zum Steuerabzug verpflichtet (zu Einzelheiten § 44 EStG Rz. 31ff.) und hat daher dem Gläubiger der Kapitalerträge die Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Es bestehen keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.1 Verlangen einer Papierform, § 45a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EStG

Rz. 53g Wichtig ist die Einschränkung in § 45 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG, dass die Steuerbescheinigung Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge dem Gläubiger weiterhin in Papierform zu übersenden ist, wenn dieser es verlangt. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch den Anspruch auf papierhafte Ausstellung der Kunde geschützt werden, der nicht über einen Internet-An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.6 Zeitlicher Anfall der Kapitalerträge

Rz. 68 Die Angabe des Zeitraums, für den die Kapitalerträge gezahlt worden sind, ist nur noch dann notwendig, wenn die amtlichen Muster entsprechende Angaben vorsehen. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] aufgehoben, weil die Detailregelungen zu den Steuerbescheinigungen infolge der Vorgaben in den amtlichen Mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.7 Kennzeichnung der Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 2 S. 3 und 4)

Rz. 130 Die Steuerbescheinigung ist in sinngemäßer Anwendung des § 44a Abs. 6 EStG mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen, wenn die Wertpapiere im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge bei dem inländischen Kreditinstitut, welches die Steuerbescheinigung ausstellt, nicht in einem auf den Namen des Empfängers der Bescheinigung lautenden Wertpapierdepot verzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 53c § 45a Abs. 2 EStG enthält des Weiteren Ausführungen über die Form der Steuerbescheinigung. Durch eine Änderung des § 45a Abs. 2. S. 2 EStG durch Art. 4 des G. zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] kann eine Steuerbescheinigung grundsätzlich auch "elektronisch übermittelt" werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Steuerbescheinigungen noch in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.2 Zusätzliche papierhafte Steuerbescheinigung

Rz. 53h Durch den elektronischen Versand wird das Recht auf papierhaften Versand der Steuerbescheinigung nicht aus-geschlossen. Sollte der Gläubiger eine elektronische Steuerbescheinigung erhalten haben und wünscht aber eine Papierbescheinigung, ist ihm diese – als Ersatzbescheinigung gekennzeichnet – zu übermitteln.[1] Der Stpfl. kann die Steuerbescheinigung in Papierform i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4 Weitere Anforderungen und Sonderfälle

Rz. 53e Das Versenden/Einstellen einer elektronischen Steuerbescheinigung ist grundsätzlich gegenüber allen Kunden möglich, mit denen die Bank bzw. das Versicherungsunternehmen bisher schon über elektronische Medien kommuniziert hat.[1] Es bedarf daher aufgrund des Wortlauts des § 45a Abs. 2 S. 2 EStG auch keiner gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden, bevor erstmals die Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.5 Angabe des Finanzamts

Rz. 67 Die Angabe des FA und der Steuernummer, unter der der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle bei diesem FA geführt wird, ist für Kapitalerträge, welche nach dem 31.12.2008 zufließen, entbehrlich, da die amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen diese Angaben nicht mehr vorsehen. Es ist allerdings unschädlich, wenn diese Angaben im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.2 Investmentsteuergesetz

Rz. 140b Abweichend von Rz. 138ff. setzt eine Erstattung von KapESt gegenüber einem Investmentfonds ab dem 1.1.2018 voraus, dass der Investmentfonds eine erteilte Steuerbescheinigung im Original zurückgegeben hat (vgl. § 7 Abs. 5 S. 3 und 4 InvStG).[1] Die Finanzverwaltung hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. interne Dokumentation) Erleichterungen für die Praxi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.3 Praxisbeispiele der elektronischen Übermittlung

Rz. 53d Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellte Steuerbescheinigung kann dem Stpfl. gem. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in "elektronischer Form" übermittelt werden. Für die Praxis ist bedeutsam, dass das Gesetz nach Ansicht der Finanzverwaltung es in § 45a Abs. 2 S. 2 EStG ausdrücklich offen lässt, auf welchem Wege die elektronische Übermittlung erfolgt. Die Formulieru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr