Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Besteuerung der Begünstigten (Destinatäre)

Rz. 72 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten (Destinatären) zwar unentgeltlich an, unterliegen aber dennoch in Deutschland grundsätzlich nicht der Schenkungsteuer, da sie zur Erfüllung des Stiftungszwecks vorgenommen werden. Allerdings sind derartige Zuwendungen bei den Destinatären der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insoweit fäl...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 89 Gleichgültig, ob bzw. welche Regelungen in der Satzung einer Kapitalgesellschaft für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbart sind, wird der Anteil zunächst im Weg der Gesamtrechtsnachfolge (insoweit also keine Singularsukzession) vererbt. Dies hat keine einkommensteuerrechtlichen Folgen, weder für den oder die Erben noch auf der Ebene des Erblassers. Kommt...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

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§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß

Leitsatz § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C‐284/09 vom 21.03.2013 (BGBl I 2013, 561, BStBl I 2013, 344) sowie § 9 Nr. 2a GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Normenkette § 8b Abs. 4 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG, Art. 3 Abs. 1 G...mehr

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Zum Schein ausgewiesener Kapitalertragsteuereinbehalt im Schneeballsystem entfaltet Abgeltungswirkung

Leitsatz Das FG Nürnberg hat entschieden, dass ein Kapitalertragsteuereinbehalt auf Scheinrenditen auch dann eine Abgeltungswirkung entfaltet, wenn er bloß auf fingierten Depotauszügen ausgewiesen wurde und die Steuer tatsächlich nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Das letzte Wort liegt nun beim BFH. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte ein Anleger sein Geld in den Jahr...mehr

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Vorrangige Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) mit positiven Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG bei der (Antrags‐)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogene unterjährige Verlustverrechnung der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 ESt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 9.2 Einkommensteuerliche Haftung

Rz. 38 Im EStG gibt es eine Reihe von Haftungsvorschriften. Als wichtigste Haftung ist die des Arbeitgebers für die LSt gem. § 42d EStG zu nennen. Aber auch § 44 Abs. 5 EStG für die KapESt und der Steuerabzug für beschränkt Stpfl. sind hier zu nennen. Darüber hinaus enthält das EStG eine Reihe weiterer Haftungsvorschriften. Rz. 38a Der inländische Arbeitgeber haftet für die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 23 Die Haftung setzt begrifflich zwingend die Existenz einer fremden Leistungspflicht voraus.[1] Deswegen kann der Haftungsanspruch grundsätzlich frühestens erst mit der Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Eine gleichzeitige Entstehung beider Ansprüche ist nicht erforderlich, in der Praxis auch vielfach nicht gegeben, bei einigen Haftungsre...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / II. Umfang der Steuerpflicht

Rz. 212 Ein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, das diesen Namen trägt, gibt es in Portugal nicht. Weggefallen ist damit auch die Erbersatzsteuer (Imposto sobre as Sucessões e Doações por Avença), die anstelle der Erbschaftsteuer als Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Dividenden inländischer wie ausländischer Aktionäre erhoben wurde. Die Besteuerung der Übertragung von Ges...mehr

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Österreich / 6. Gemeinsames Verfügungsrecht über Sparvermögen

Rz. 106 Nach österreichischem Recht besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Safes, Sparbuches oder Wertpapierdepots werden. Jeder Inhaber ist einzeln zugriffsberechtigt. Mit Einführung der Kapitalertragssteuer ist die Verpflichtung der Banken, Sparvermögenswerte ihrer Kunden bei deren Ableben dem Finanzamt zu melden, weggefallen. Seither werden...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.4 Personengesellschaften

Rz. 63 Die Frage, wie die Einkünfte eines inländischen Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft zu qualifizieren sind, richtet sich nach deutschem Recht, und zwar unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht (zur Beteiligung eines Ausländers an einer inländischen Personengesellschaft vgl. Kommentierung zu § 49 EStG).[1] Hierbei ist zwische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.1 Abgeltungssteuer

Rz. 1747 Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Einführung einer sog. Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 beschlossen worden. Damit ist zukünftig für die Besteuerung auf Anteilseignerebene danach zu unterscheiden, ob die Gesellschafts-Anteile im steuerlichen Privatvermögen oder im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellsch...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5 Das Teileinkünfteverfahren und die Abgeltungsteuer

Rz. 1746 Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG v. 23.10.2000, BGBl 2000 I S. 1433) wurde das seit 1977 gültige körperschaftsteuerliche (Voll-)Anrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Ab dem VZ 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren zu einem Teileinkünfteverfahren modifiziert sowie die sog. Abgeltungsteuer eingeführt. 1.5.1 Ab...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.3 Übergangsregelungen für Körperschaftsteuerguthaben (Historie)

Rz. 1757 Zur Altregelung s. Preißer, in Manz/Mayer/Schröder, Die Aktiengesellschaft, 7. Auflage 2014, Rn. 1809 ff. Durch das SEStEG [1] ist eine abweichende Regelung über die Behandlung des alten Körperschaftsteuerguthabens getroffen worden. Im Gegensatz zur zwischenzeitlichen en Regelung soll unabhängig von einer Ausschüttung ein noch vorhandenes Körperschaftsteuerguthaben je...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.6 Korrektur der Steuerbescheide bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Rz. 1886 Bisher erfolgte die Besteuerung der Kapitalgesellschaft auch verfahrensrechtlich getrennt von der Besteuerung der Anteilseigner. Die Körperschaftsteuerbescheide stellten für die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter keine Grundlagenbescheide i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; eine verfahrensmäßige Verknüpfung i. S. d. § 174 Abs. 2 AO kam ebenfalls nicht in Be...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.2 Funktions- und Wirkungsweise des Teileinkünfteverfahrens

Rz. 1749 Mit dem Steuersenkungsgesetz[1] wurde das seit 1977 gültige körperschaftsteuerliche (Voll-) Anrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren (eigentlich: Halbeinnahmen- und -ausgabenverfahren) ersetzt. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Ersetzung des Halbeinkünfteverfahrens durch ein Teileinkünfteverfahren ab dem Ve...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.6 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 1759 Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der GmbH sind steuerfreie Einnahmen außerbilanziell wieder abzuziehen, wenn sie bei der GmbH bereits im handelsrechtlichen Jahresabschluss enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere die Investitionszulagen sowie die Beteiligungserträge i. S. d. § 8b KStG. Die in der Praxis bedeutendsten Steuerbefreiungen sind Divid...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1702 Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist als juristische Person eigenständiges Steuerrechtssubjekt. Bei der Besteuerung der GmbH werden nur die Besteuerungsmerkmale berücksichtigt, die durch die GmbH – nicht durch die Anteilseigner – verwirklicht worden sind. Die Gesellsc...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1.3 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1721 Ausländische GmbHs, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland haben, sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte beziehen (§ 2 Abs. 1 KStG). Die inländische beschränkte Körperschaftsteuerpflicht knüpft somit an das Vorliegen inländischer Einkünfte (Territorialitätsprinzip) i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

Leitsatz Nach dem 30.06.2009 realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden, unterfallen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i.d.F. des Streitjahres. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 und Abs. 6, § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG Sachverhalt Der Kläger erklärte in der Einkommensteuererklärung fü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine WK, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines Ehegatten eine ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorrang anderer Steuerermäßigungen

Rz. 19 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Andere Steuerermäßigungen, zB die Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien (§ 34g EStG; > Parteibeiträge) und die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG), werden vor der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG von der tariflichen ESt abgezogen (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1, 3 Satz 1 EStG, siehe dort jeweils Wortlaut ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesministerium der Finanzen

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BMF ist eine Oberste Finanzbehörde und Oberste Bundesbehörde (§ 6 Abs 2 Nr 1 AO). Erster Dienstsitz ist das Detlev-Rohwedder-Haus in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 97 (Gebäude errichtet in 1935 zur Zeit des Nationalsozialismus als Sitz des Reichsluftfahrtministeriums). Teile der Steuerabteilung haben ihren Dienstsitz weiterhin in 53121 Bonn,...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei gesonderter Feststellung der Einlagenrückgewähr

Die Regelung des § 27 KStG bildet einen Bestandteil des Systems, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner miteinander verzahnt. Während Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig bei Ausschüttung einer Steuerbelastung beim Anteilseigner unterliegen, ist die bloße Rückgewähr des investierten Kapitals nicht steuerbar. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 14 Private Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen seiner GmbH für private Fahrten und erfolgt die private Nutzung nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, dann ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, die der Gesellschafter als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hat. Die verdeckte Gewinnaus...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 346 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 320). Die Kirchensteuer...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 148 Wichtig Für das Vz. 2019 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 681 ff.)...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 157 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 20–25] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 167 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 168 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 176 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 219 Wichtig Sonstige Einkünfte sind erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. →Unterhaltszahlungen Sie habe...mehr

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Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

Leitsatz Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war zu 40 % an einer KG und zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Im Juni 2008 erwarb der Kläger von der KG eine gegen die GmbH gerichtete Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 Die Vorschrift begründet als Folge der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine öffentlich-rechtliche Haftung. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Haftungsschuldner und dem von ihm Vertretenen haben auf ihren Bestand und ihren Umfang keinen Einfluss.[1] Es handelt sich um eine unbeschränkt persönliche Haftung, die neben der Schuld besteht, also eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.3 Einzelfälle

Rz. 15 Für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung kommen alle unter § 34 fallenden steuerlichen Pflichten in Betracht .[1] Allerdings handelt eine verpflichtete Person, wenn sie die eine oder andere dieser steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, nicht immer auch vorsätzlich oder grob fahrlässig. Sind mehrere verpflichtete Personen vorhanden (z. B. mehrere Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 7 Zuständigkeit

Rz. 215 Zuständig für die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme ist die die Steuer verwaltende Finanzbehörde. Ist die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern den Gemeinden übertragen, sind sie auch für eine abweichende Steuerfestsetzung zuständig.[1] Nicht entscheidend ist danach die Zuständigkeit für die Festsetzung der Messbeträge.[2] Gegen die Entscheidung der Gemein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

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Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vo...mehr

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zfs 08/2019, Abfindung von ... / D. Zinsfuß

Bezüglich der Frage des angemessenen Zinsfußes ist die Zinssituation am Kapitalmarkt zu betrachten. Dies wurde auch bei dem Verkehrsgerichtstag in Goslar deutlich. Nach einer angeregten Diskussion wurde mit klarer Mehrheit befürwortet, dass der Zinsfuß aktuell 3 % nicht übersteigen sollte.[12] Je nach Länge der Laufzeit muss der Zinsfuß aufgrund der aktuellen Situation auf d...mehr