Rz. 1

§ 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht einer auszahlenden Stelle (chronologisch gesehen) im Wesentlichen aus den nachfolgenden Pflichten/Tatbeständen.

 
Hinweis

Chronologischer Überblick über das KapESt-Abzugsverfahren nach §§ 43ff. EStG:

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