Rz. 1
§ 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht einer auszahlenden Stelle (chronologisch gesehen) im Wesentlichen aus den nachfolgenden Pflichten/Tatbeständen.
Chronologischer Überblick über das KapESt-Abzugsverfahren nach §§ 43ff. EStG:
- Ermittlung der Entstehung der KapESt bei Zufluss der Kapitalerträge (§ 44 Abs. 1, 2 und 3 i. V. m. § 43 EStG, § 43a EStG sowie § 20 EStG),
- Bemessung der KapESt (Steuersatz), Pflichten zur Mitteilung/Berücksichtigung von Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen und Anrechnung ausländischer Steuern (§ 43a EStG),
- Einbehaltung der KapESt (§ 44 Abs. 1 i. V. m.§ 43a EStG),
- Anmeldung der KapESt (§ 45a Abs. 1 EStG),
- Entrichtung/Abführung der KapESt (§ 44 Abs. 1 EStG),
- Bindung der auszahlenden Stellen im KapESt-Abzugserfahren an (die im BStBl veröffentlichten) Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG),
- Abstandnahme vom KapESt-Abzug, etwa bei Freistellungsaufträgen oder NV-Bescheinigungen (§ 44a EStG),
- KiSt-Abzugsverpflichtung nach dem KiSTAM-Verfahren (§ 51a Abs. 2c EStG) sowie verfahrensrechtliche Besonderheiten (§ 51a Abs. 2d und 2e EStG),
- Bescheinigung der KapESt und Übermittlung der Steuerbescheinigung (§ 45a Abs. 2 und 3 EStG),
- Haftungstatbestände zur Inanspruchnahme der auszahlenden Stellen bzw. der Aussteller einer Steuerbescheinigung (§ 44 Abs. 5, § 44b Abs. 6 S. 2 und § 45a Abs. 7 EStG),
Kontrollverfahren der Finanzverwaltung bezüglich des KapESt-Abzugsverfahrens:
- Meldeverfahren für unentgeltliche Depotübertrage (§ 43 Abs. 1 S. 6 EStG i. V. m. § 93c AO),
- Meldeverfahren für "betriebliche Freisteller" (§ 43 Abs. 2 S. 7 EStG i. V. m. § 93c AO) und
- Freistellungskontrollverfahren (§ 45d EStG i. V. m. § 93c AO),
- Korrekturen des KapESt-Abzugs (§ 43a Abs. 3 S. 7 EStG),
- Regelungen zur Erstattung der KapESt ( § 44b EStG) sowie
- KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen, die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft zufließen (§ 43b EStG) sowie das Verfahren zur KapESt-Entlastung mit gesonderten Voraussetzungen sowie Ausnahmetatbeständen (§ 50d Abs. 1 bis 3 EStG).
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