Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.7 Fehler in der Anwendung allgemeiner Erfahrungssätze

Rz. 20 Der BFH kann auch prüfen, ob bei der Würdigung der festgestellten Tatsachen allgemeine Erfahrungssätze beachtet worden sind.[1] Es handelt sich dabei um eine Frage des materiellen Rechts, nicht des Verfahrensrechts.[2] Die Sachverhaltswürdigung ist bindend, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Verstoß gegen Denkgesetze

Rz. 19 Die subjektive Gewissheit des Tatrichters vom Vorliegen eines entscheidungserheblichen Sachverhalts oder Geschehensablaufs[1] bindet den BFH nur, wenn sie auf einer logischen, verstandesmäßig nachvollziehbaren und einsichtigen Beweiswürdigung beruht.[2] Die Folgerungen müssen den Denkgesetzen (der Logik) entsprechen und vom festgestellten Sachverhalt getragen sein. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.2 Produktplatzierung (Product Placement)

Beim Product Placement stellt ein Unternehmen dem Influencer (zeitweise) das entsprechende Produkt zur Verfügung und dieser bindet es mehr oder weniger offensichtlich in seine Inhalte ein. Rechtlich versteht man unter Produktplatzierung die "gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eine...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.5 TV Fahrradleasing (VKA)

Mit dem „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020” wurde die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zugunsten sogenannter Job-Bike-Vereinbarungen geschaffen. Im Wesentlichen besteht die Tarifregelung darin, dass Arbeitnehmer auf einen Teil des Entgelts verzichten können, um damit ...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / V. Privatnutzung von E-Mail, Internet und Speichermedien

Rz. 7 Regelungen, die sich auf die Privatnutzung von E-Mail-Accounts oder des Internets beziehen, betreffen das Ordnungsverhalten und sind entsprechend nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Geht es indes beispielsweise um ein Verbot dahingehend, Privatdateien oder Mails nicht auf Computern oder Datenträgern des Unternehmens zu speichern, ist das Arbeitsverha...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Vorenthaltene Privatnutzung des Firmenfahrzeugs

Rz. 945 Vielfach vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass ein zum dienstlichen Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden darf. Stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug entgegen der vertraglichen Absprache nicht oder verspätet zur Verfügung oder entzieht er es dem Arbeitnehmer unberechtigt, hat er Schadensersatz wegen Verletzung des Arbeitsvertrages nach...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 14. Privatnutzung von (Mobil-)Telefon und Personalcomputer/Laptop am Arbeitsplatz und in der Wohnung des Arbeitnehmers

Rz. 578 Die Privatnutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei. Die Steuerfreiheit umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software. Sie ist nicht auf die private Nutzung im Betrieb beschränkt, sondern gilt auch in der Wohnung des Arbeitnehmers. Typisc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Steuerliche Behandlung der Privatnutzung

(1) Arbeitslohn Rz. 551 Überlässt der Arbeitgeber (Voraussetzungen, wenn Leasingnehmer: BMF-Schreiben v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592 ff.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Zur privaten Nutzung gehören alle Fahrten, die ein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Rechtslage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 545 Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen an den Arbeitgeber herauszugeben. Unproblematisch ist dies bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dann, wenn der Arbeitnehmer die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht angreift oder er das Arbeitsverhältnis selbst dur...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 3. Verarbeitung nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG

Rz. 25 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts gem. § 611 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB, § 106 S. 2 GewO anordnen, dass Arbeitnehmer sich Torkontrollen zu unterziehen ha...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Nutzung des Dienstwagens

Rz. 1554 Da mit Vertriebsaufgaben im Außendienst befasste Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten regelmäßig einen Pkw benötigen, stellen ihnen die Arbeitgeber häufig einen Dienstwagen zur Verfügung. Die Nutzungsbefugnis kann sich dabei entweder auf eine dienstliche Nutzung beschränken oder die private Nutzung des Wagens einschließen. Soweit nur eine dienstl...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 30. Private E-Mail-, Internet- und Telefonnutzung

Rz. 531 Die unerlaubte oder übermäßige Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel, wie Telefon, Internet und E-Mail, für private Zwecke kann Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Eine ordentliche Kündigung kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer verbotswidrig wiederholt betriebliche Kommunikationsmittel privat nutzt, obwohl er zuvor einsc...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Befristete Nutzung des Dienstwagens nach dem rechtlichen Ende – Versteuerung

Rz. 280 Einigen sich die Vertragsparteien darauf, dass der Mitarbeiter seinen Dienstwagen über den Beendigungstermin hinaus weiter privat nutzen darf, stellt dies nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Sachleistung aufgrund des Aufhebungsvertrages dar, die ebenso wie die Privatnutzung zu versteuern sei. Soweit die Zahlung der Abfindung und die nachvertragliche Privatnutzu...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Anerkannter Sachgrund – Freistellung und 25 % Grundsatz

Rz. 270 So ist nicht jeder Grund, der wirtschaftliche Aspekte betrifft, ein anzuerkennender Sachgrund für den Entzug des Dienstwagens und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit (vgl. BAG v. 13.4.2010, NZA-RR 2010 = DB 2010, 1943). Der Widerruf der privaten Nutzung im Zusammenhang mit einer wirksamen Freistellung ist zumutbar (vgl. BAG v. 21.3.2012 – 5 AZR 651/10,...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Klauseln zur Dienstwagennutzung

Rz. 867 Einen Anspruch auf Nutzung eines Dienstwagens kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Abrede zwischen den Parteien ergeben. Daraus muss sich ergeben, was für einen Dienstwagen der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Es geht um die Festlegung der Pkw-Kategorie, welche Farbe, welche Ausstattung oder ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Auswahl des Dien...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 10. Herausgabeansprüche des Arbeitgebers

Rz. 64 Eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Herausgabe von Firmeneigentum ist grds. zulässig. Hierbei muss zwischen der Herausgabe von Arbeitsmitteln sowie der Herausgabe von Dienstwagen unterschieden werden. Rz. 65 Hinsichtlich der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Werkzeuge, Unterlagen etc.) ist der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / d) Streitigkeiten aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und über dessen Nachwirkungen

Rz. 15 § 2 Abs. 1 Nr. 3c ArbGG erfasst Streitigkeiten, die sich aus der Bewerbungsphase ergeben können, typischerweise etwa Auseinandersetzungen über die Frage, ob Vorstellungskosten zu ersetzen, Daten zu löschen oder eingereichte Bewerbungsunterlagen herauszugeben sind. Dass später ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, ist zur Begründung der Zuständigkeit nicht erfor...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unter die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen Arbeitsanweisungen, die im Einzelfall die vertraglich g...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / X. Dienstwagen

Rz. 267 Ein Dienstwagen, der dem Mitarbeiter ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt ist, kann jederzeit vom Arbeitgeber herausverlangt werden. Der Dienstwagen ist insoweit lediglich Arbeitsmittel (Var. 1). Anders verhält es sich mit Dienstwagen, für die die Parteien auch die Privatnutzung vereinbaren. In diesen Fällen hat der Mitarbeiter grds. Anspruch ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (c) Nutzungsverbot

Rz. 566 Ein geldwerter Vorteil kann grds. nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn dem Arbeitnehmer über das betriebliche Kfz auch eine Nutzungsbefugnis zusteht (vgl. BMF-Schreiben v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592 ff.). Auf die Versteuerung eines geldwerten Vorteiles wegen der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs verzichtet die Finanzverwaltung aber nicht allein deshalb, wei...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Zumutbarkeit des Widerrufs (nur) bei konkret vereinbartem Sachgrund

Rz. 269 Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes ist eine abweichende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB . Als einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, das dem Arbeitgeber als Verwender das Recht einräumt, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegt der Widerrufsvorbehalt einer Inhaltskontrolle. Da es sich bei der Z...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (e) Werbungskostenabzug

Rz. 568 Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten. Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine En...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Fahrzeugpool

Rz. 576 Stehen Nutzungsberechtigten in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, so ist der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten mit 1 % der Listenpreise aller Kfz zu ermitteln und die Summe entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Der pauschale Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist mit 0,03 % der List...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 567 Der geldwerte Vorteil kann mit 15 % pauschal versteuert werden, soweit er den Betrag nicht übersteigt, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten ansetzen könnte (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG). Bei Arbeitnehmern, die nicht i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 3 EStG behindert sind, kann der private Nutzungswert mit der Entfernungspauschale von ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (f) Teilweise entgeltliche Überlassung

Rz. 572 Zahlt der Arbeitnehmer unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung des Kfz an den Arbeitgeber pauschale Nutzungsvergütungen, sind diese auf den privaten Nutzungswert anzurechnen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 1 LStR). Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten können im Zahlungsjahr auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden (BMF-Schreiben v. 4.4.2018, B...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Arbeitslohn

Rz. 551 Überlässt der Arbeitgeber (Voraussetzungen, wenn Leasingnehmer: BMF-Schreiben v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592 ff.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Zur privaten Nutzung gehören alle Fahrten, die einem privaten Zwe...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Nutzungspauschale (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR)

Rz. 557 Benutzt der Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz für private Fahrten, wird für jeden Kalendermonat 1 % des auf volle 100,00 EUR abgerundeten inländischen Listenpreises als Sachbezug angesetzt. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen werden Kosten des Batteriesystems vom Listenpreis pauschal abgezogen, gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Kfz und Speicherkapaz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Kostenerstattung

Rz. 1552 Ein im Vertrieb tätiger Arbeitnehmer hat zusätzlich zum Lohnanspruch einen Anspruch auf die Erstattung der ihm entstehenden Reisekosten gegen den Arbeitgeber. Dieser Anspruch richtet sich entweder nach den im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen oder bei Fehlen solcher nach § 670 BGB analog (LAG Hamm v. 30.1.2016 – 5 Sa 1437/15, EversOK Ls. 59; LAG Düsseldorf v...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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§ 72 Unternehmensinterne Er... / D. Zugriff auf E-Mails zur Aufklärung von Compliance-Verstößen

Rz. 7 Die Zulässigkeit von E-Mail-Kontrollen hängt davon ab, ob der Arbeitgeber eine private Nutzung des geschäftlichen E-Mail-Accounts erlaubt hat oder nicht. Nur dann, wenn eine solche Nutzung ausdrücklich untersagt wurde, ist eine E-Mail Auswertung dieses dann ausschließlich betrieblichen E-Mail-Postfachs möglich. Rz. 8 In anderen Fällen der Gestattung oder bloßen Duldung ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Vorteilsbewertung

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Einzelnachweis (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR)

Rz. 562 Der Arbeitgeber kann den privaten Nutzungswert abweichend von der 1 %-Regelung der R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR mit den Aufwendungen für das Kfz ansetzen, die auf die privaten Fahrten entfallen, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes (elektronisches) Fahrtenbuch...mehr

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§ 12 Erstattung von Vorstellungskosten

Rz. 1 Sowohl abgelehnte als auch eingestellte Bewerber haben grds. Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen erforderlichen Vorstellungskosten, wenn sie vom Arbeitgeber zur persönlichen Vorstellung aufgefordert bzw. eingeladen worden sind (so BAG v. 29.6.1988, NZA 1989, 468). Dies gilt auch dann, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein von ihm beauftragter Personalberat...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 3.2 Zustimmung im Rahmen der Schlussbesprechung

Nicht verwechselt werden darf die tatsächliche Verständigung mit der Zustimmung des Steuerpflichtigen bzw. des Beraters in der Schlussbesprechung zu einer Änderung des Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen i. S. d. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) AO. Praxis-Beispiel Zustimmung zur Höhe der Telefon-Privatnutzung Der Steuerpflichtige hat sein betriebliches Telef...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung:... / 9.3 FG-Verfahren

Auch noch während eines Rechtsstreits können sich die Beteiligten im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung einigen, z. B. über die Höhe einer Teilwertabschreibung und entsprechender Berichtigung der Bilanzen[1] , oder die Höhe der Privatnutzung eines Geländewagens und des Veräußerungsgewinns des Pkw.[2] Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht kann es zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalaufwendungen / 1 Typische Personalaufwendungen

Obwohl Personalaufwendungen nicht brutto an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, werden sie in der Buchhaltung in voller Höhe erfasst. Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung) schuldet steuerrechtlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.5.1 Verkauf von vor der Veräußerung vermieteten Gebäuden

Auch beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Gebäuden unter Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird. Ein vermietetes Grundstück ist solch ein wirtschaftlich selbstständiger Teilbetrieb.[1] Praxis-Beispiel Verkauf eines von mehreren Mietgebäuden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.2 Erlaubte oder geduldete Privatnutzung

Regelmäßig wird in der Praxis zumindest die eingeschränkte private Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen im Unternehmen gestattet sein. Die Kontrolle der E-Mail-Korrespondenz in diesem Fall ist nur sehr eingeschränkt zulässig, wenn der Arbeitgeber sich nicht im Zuge der ausdrücklichen Erlaubnis der Privatnutzung zugleich Kontrollrechte vorbehält, was dringend angeraten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.1 Verbot der Privatnutzung

Hat der Arbeitgeber die private Nutzung der von ihm für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Telekommunikationseinrichtungen untersagt, ist er nach herrschender Ansicht gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG berechtigt, jederzeit auf den E-Mail-Verkehr in dem dienstlichen E-Mail-Account des Arbeitnehmers zuzugreifen; dies umfasst auch die volle inhaltliche Kontrolle der E-Mail...mehr