Rz. 102

Die Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers ist im Rahmen eines zwischen Ehegatten geschlossenen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses fremdunüblich. Auf die Frage, ob die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf das gezielte Zusammenwirken der 1 %-Regelung mit der abgeltenden Pauschalbesteuerung geringfügiger Arbeitsentgelte und wegen der vertraglich eröffneten Möglichkeit einer steuerunbelasteten Privatnutzung durch den Arbeitgeber selbst zur Annahme eines Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts führen könnte, kommt es damit nicht an.[1]

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