Rz. 277

Wettbewerbsverbot

Schriftform einhalten
§§ 305 ff. BGB beachten
Unverzügliche Aushändigung der Urkunde
Nichtigkeit des Verbots bei Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt des Abschlusses des Wettbewerbsverbotes minderjährig sind (§ 74a Abs. 2 S. 2 HGB)
Nichtigkeit des Verbots bei Berufsausbildungsverhältnis oder Beschäftigung als Praktikant/Volontär (§ 5 BBiG)
Nichtigkeit des Verbots bei Verpfändung des Ehrenwortes (§ 74a Abs. 2 S. 2 Alt. 2 HGB)
Ausreichend klare Zusage einer Karenzentschädigung
Berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers (örtliche und zeitliche Reichweite; Erwerb von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen; Konkurrenzgefahr; sonstige schützungswerte Interessen des Arbeitgebers)
Keine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers (Höhe der Karenzentschädigung ausreichend; örtlicher Umfang des Tätigkeitsverbotes)
Höchstdauer zwei Kalenderjahre
Ordnungsgemäße Zusage der Karenzentschädigung (Mindestbetrag 50 % der letzten Gesamtbezüge; unbedingte Entschädigungszusage; monatliche Zahlungsweise; ausreichende Entschädigung im Zusagezeitpunkt; bei längerer Vertragslaufzeit Entschädigung nicht nur im Zeitpunkt der Zusage, sondern auch noch bei Geltendmachung ausreichend; weitgehende Anrechnung anderweitigen Erwerbs)
Bedingtes Wettbewerbsverbot (bei Eintritt in den Ruhestand oder bei bestimmten beruflichen Entscheidungen; Geltung bei bestimmten Beendigungstatbeständen; variable Laufzeit; Freigabe- und/oder Verzichtsklausel; Vorbehalte des Gebrauchmachens/Auferlegens)
Vollzug des Arbeitsverhältnisses
Anschlussarbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber oder im gleichen Konzern
Erlöschen des Wettbewerbsverbotes durch Verzicht gem. § 75a HGB
Ausübung der Lösungsrechte nach § 75 Abs. 13 HGB
Konkludente Aufhebung des Wettbewerbsverbotes
Lösung nach § 323 BGB
Steuerliche Behandlung
Bei Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes den Verzicht auf Karenzentschädigung in Prozessvergleich und Aufhebungsvertrag immer ausdrücklich vereinbaren

Kfz-Überlassungsvereinbarung

Geschuldete Pkw-Kategorie
Kfz-Daten feststellen
Umfang der Privatnutzung
Nutzung des Kfz durch Dritte
Versicherungsschutz
Steuerliche Behandlung
§§ 305 ff. BGB beachten

Arbeitgeberdarlehen

Rückzahlung, Fälligkeit und Höhe der Raten
Beachtung der Pfändungsgrenzen bei Aufrechnung
Verzinsung ausdrücklich vereinbaren
Regelung der Rückzahlung des Darlehens bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Gesamtfälligkeit bei Verzug
Abgrenzung von Abschlagszahlungen und Vorschüssen
Steuerliche Behandlung
§§ 305 ff. BGB beachten

Ausbildung

Formfreier Abschluss des Berufsausbildungsvertrages
Schriftliche Fixierung des wesentlichen Inhaltes des Berufsausbildungsvertrages vor Beginn der Berufsausbildung (Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung; Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll; Beginn und Dauer der Berufsausbildung; Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte; Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit; Dauer der Probezeit; Zahlung und Höhe der Vergütung; Dauer des Urlaubs; Kündigung; Hinweise auf Tarifverträge usw.)
Unterzeichnung durch den Ausbilder, den Auszubildenden und dessen gesetzlichen Vertreter
Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis
Besonderheiten bei Kündigung (§ 22 Abs. 3 BBiG beachten!)

Fortbildung

Fortbildungsvertrag (Dauer der Fortbildung mit oder ohne Option für die Zukunft)
Langfristige Fortbildung auf der Grundlage eines bestehenden Arbeitsvertrages
Völlige oder teilweise Freistellung für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme
Zusage des beruflichen Aufstiegs nach Qualifizierung
Vereinbarung über interne oder externe Schulungen
Kündigung (Schriftform)
Rückzahlungsklausel, Bindungsdauer
§§ 305 ff. BGB beachten
Beteiligung des Betriebsrats

Erfolgsvergütung

Gewinnbeteiligung
Ermessenstantieme
Gewinnbeteiligung abstellend auf Handels- oder auf Steuerbilanz
Umsatztantieme
Festtantieme
Provision
Zielvereinbarung
Zielvorgabe
Beteiligung des Betriebsrats

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