Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Privatnutzung von Firmenwagen

Rz. 49 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine vertraglich nicht geregelte private Nutzung des Firmenwagens durch den GesGf kann > Arbeitslohn oder vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Besonders beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) müssen die Einzelheiten der Überlassung eines Firmenwagens b...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 11. Übernahme der Lohnsteuer

Rz. 88 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird bei vereinbarten Sachleistungen (zB der Privatnutzung des Firmen-PKW; > Rz 49) der LSt-Abzug nicht vorgenommen, führt dies noch nicht zu einer vGA. Übernimmt die KapGes als ArbG aber die vom FA nachgeforderte LSt, führen diese Aufwendungen zur vGA, wenn der Anstellungsvertrag hinsichtlich der Sachleistung keine Nettolohnvereinbarung ent...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Besonderheiten bei der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei einer KapGes eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer ordentlichen Gewinnausschüttung steht und beim Gesellschafter zu Einnahmen iSv § 20 EStG...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Tatsächliche Durchführung des Anstellungsvertrags

Rz. 44 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die tatsächliche Durchführung der im Anstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen wie bei einem fremden Dritten ist Voraussetzung für ihre steuerliche Anerkennung (BFH 153, 313 = BStBl 1988 II, 786; BFH/NV 2001, 1149 mwN). So muss die Vergütung für die geleisteten Dienste zu den üblichen Gehaltsterminen (Festgehalt) oder den vereinbarten Fä...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.2 Überwachung des E-Mail-Verkehrs

Für dienstliche E-Mails richtet sich die Überwachungsbefugnis wie bei der Telefonkommunikation nach dem BDSG, in dessen Rahmen die Grundrechte des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, sowie nach den Art. 6 und 9 DSGVO (siehe dazu die Ausführungen oben in Abschn. 1.3). Danach ist eine Einwilligung oder eine sonstige Rechtsgrundlage zur Kontrolle der Verbindungsdaten (die pers...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 3.2 Verbotene Beweismittel

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die regelt, ob Beweismittel, die unter Verletzung des geltenden Rechts beschafft worden sind, im Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess zugunsten der beweisbelasteten Partei verwertet werden dürfen. Daher nimmt die überwiegende Ansicht an, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel weder generell verwertbar noch absolut unverwertbar sind.[1] Es...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.2 Vertragswidrige Privatnutzung

Rz. 158e Die 1-%-Methode ist bei (vertragswidriger) privater Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die als vGA zu werten ist, auf Ebene der GmbH nicht anzuwenden (Rz. 134i). Die vGA ist auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nach den tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags zu bewerten.[1] Beim Gesellschafter b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.2 Fehlende Überwachung eines Nutzungsverbots

Rz. 157c Allein aus der fehlenden Überwachung eines Nutzungsverbots schließt der BFH nicht auf die Nichteinhaltung eines Nutzungsverbots.[1] Diese Grundsätze wendet der BFH auch für den angestellten Geschäftsführer eines Familienunternehmens an.[2] FA und FG müssen die Frage, ob eine private Nutzungsüberlassung vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Die Wahl der 1-%-Methode für die Bewertung der Privatnutzung hat zur Folge, dass auch der Wert für die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen ist.[1] Dies gilt allerdings nicht umgekehrt: Die (erlaubte) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lässt keine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.1 Gesamtkostenermittlung

Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1] Dies kann bei hohen Listenp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 15 ABC der Sachbezüge

Rz. 250 Aktien, Vermögensbeteiligungen Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte aufgrund des Dienstverhältnisses, ergibt sich die Frage, wann dieser Vorgang steuerlich relevant ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen handelbaren Aktienoptionsrechten, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, und anderen Aktienoptionsrechten. Bei beiden Forme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.2 Stellungnahme

Rz. 160 Die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG soll lediglich eine zusätzliche Privatnutzung des Dienstwagens abgelten. Sie soll also abgesetzte, aber tatsächlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausgleichen. Da die Regelung zur Entfernungspauschale in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG den Werbungskostenabzug un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.3 Wahlrecht

Rz. 165aa Der Stpfl. kann zwischen der 1-%-Regel und dem Einzelnachweis je Fahrzeug frei wählen. Aus der Reihenfolge der S. 2 und 4 in § 8 Abs. 2 EStG kann nicht auf ein Vorrangverhältnis zugunsten der 1-%-Methode geschlossen werden.[1] Bei einer nur geringen privaten Nutzung und bei hohen Listenpreisen steigt der zu versteuernde Privatanteil von 12 % pro Kj. unverhältnismäß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.2 Betriebliches Kfz

Rz. 157 Die Bewertung der privaten Nutzungsentnahme nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG richtet sich entweder nach der 1-%-Regelung oder gem. § 8 Abs. 2 S. 4 EStG nach der Fahrtenbuchmethode. Für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG ist es grundsätzlich – anders als für die Bewertung einer Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG – unerhebl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.1 Rechtsprechung

Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein Ansatz von 0,03 % je M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.1 Anscheinsbeweis

Rz. 157a Die Anwendung der 1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen "zu privaten Fahrten" überlässt.[1] Rz. 157b Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. (wohl) allgemein für Überschusseinkunftsarten[2] reicht dem BFH bereits die private Nutzungsmöglichkeit, unabhängig davon, ob und in welche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Anscheinsbeweis zugunsten einer privaten Kfz-Nutzung bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Ein vertragliches Privatnutzungsverbot des Firmenwagens kann nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn dessen Einhaltung ernsthaft überwacht wird. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer sind an den Nachweis fehlender Privatnutzung dabei strenge Anforderungen zu stellen. Für den Anscheinsbeweis spricht, dass nicht zu erwarten ist, dass ein Verstoß gegen ein mit der –...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstättenbegriff im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Leitsatz Der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist weiter zu fassen, als im Rahmen des § 12 AO. Eine eigene Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige zwar nicht über eine eigene Betriebsstätte nach § 12 AO verfügt, er seine Leistungen aber im Betrieb des Auftraggebers zu erbringen hat. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 1. Halbsatz EStG ist bei Anwendung der 1-%-Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) VGA: Privatnutzung eines Pkw trotz vertraglichen Nutzungsverbots

Anscheinsbeweis: Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer (GF) einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw – unabhängig von einem mit der ebenfalls von ihm vertretenen Gesellschaft vereinbarten Nutzungsverbot – auch für private Fahrten nutzt, da nicht zu erwarten ist, dass ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 88 Im Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstwagen können sich vielfältige Regelungsfragen stellen. In der Praxis wird regelungstechnisch oftmals so verfahren, dass im Arbeitsvertrag nur recht knapp auf eine (oftmals durchaus umfangreiche) Dienstwagenrichtlinie ("Car Policy") des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe Bezug genommen wird (etwa wie folgt: "Dem Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Entziehung des Dienstwagens in Phasen ohne Arbeitsleistung

Rz. 83 In der betrieblichen Praxis entstehen bisweilen Konflikte darüber, ob der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch dann behalten darf, wenn er – etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub, Elternzeit, Mutterschutz oder einer vertraglich vorbehaltenen Freistellung von der Arbeitsleistung – tatsächlich keine Arbeitsleistung erbringt. Recht einfach zu beantworten sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 151 Die hier vorgeschlagene Musterklausel sieht in ihrem ersten Absatz (deklaratorisch) noch einmal eine Verpflichtung zum sorgfältigen Umgang mit Arbeitsmitteln und sonstigen Gegenständen bzw. Unterlagen vor. Absatz 2 der Klausel betrifft die Herausgabeverpflichtung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und sieht vor, dass der Arbeitgeber jederzeit die Herausgabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 78 Muster 3.13: Dienstwagen Muster 3.13: Dienstwagen (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen der _________________________ Klasse [ggf.: Kategorie/Typ konkretisieren] zur Verfügung. Dem Arbeitnehmer ist es gestattet, diesen Dienstwagen kostenlos auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Die ordnungsgemäße Versteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Dienstwagenüberlassung auch zur privaten Nutzung

Rz. 80 Ist der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so stellt diese Möglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagens einen Teil der arbeitsvertraglichen Vergütung dar. Die Überlassung auch zur Privatnutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar.[153] Der auch privat zu nutzende Dienstwagen ist damit die heute wohl geläufigste Form der Naturalvergütung....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Überlassung nur zur dienstlichen Nutzung

Rz. 82 Ist der Dienstwagen hingegen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen, so handelt es sich nicht um zu versteuernden Arbeitslohn. Ob eine Überlassung zu rein dienstlichen Zwecken gewollt ist, kann in der Praxis zweifelhaft sein. Fraglich wird dies bereits dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug z.B. nicht erst am Arbeitsplatz in Gebrauch nimmt und gegen Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 3 Vergütungsbestandteile

Neben der vereinbarten Grundvergütung werden häufig Zulagen, etwa Erschwernis- und Sozialzulagen, oder Zuschläge, etwa für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, gezahlt. Auch Sachbezüge stellen einen Entgelt- bzw. Vergütungsbestandteil dar, so etwa der Dienstwagen bei Privatnutzung, freie Kost und Logis und Geschenke des Arbeitgebers. Dasselbe gilt für vermögens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / aa) Inhaltskontrolle

Rz. 54 Ein Freiwilligkeitsvorbehalt darf kein laufendes Arbeitsentgelt erfassen, sondern muss sich auf reine Sonderzahlungen beschränken.[97] Diese Differenzierung verhindert die Aushöhlung vertraglicher Ansprüche und der synallagmatischen Leistungsverknüpfung.[98] Der Arbeitnehmer soll grundsätzlich auf die Beständigkeit der monatlich zugesagten Zahlung einer Vergütung vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / VI. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG– Arbeitsentgelt

Rz. 16 Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG muss der Arbeitgeber "die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung" nachweisen. Zu den "and...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Widerrufsgrund, Transparenzanforderungen

Rz. 62 Die Vereinbarung eines Widerrufsrechts ist nach § 308 Nr. 4 BGB nur dann zumutbar, wenn es für den Widerruf einen sachlichen Grund gibt und dieser sachliche Grund bereits in der Änderungsklausel beschrieben ist. Die Widerrufsklausel hat sich auf die Fälle zu beschränken, in denen ein anzuerkennender Sachgrund besteht. Der Sachgrund muss in der Klausel in einer Weise k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Wirkungen des § 2a UStG

Rz. 28 Durch den gelegentlichen Verkauf eines Neufahrzeugs wird der Fahrzeuglieferer nicht zum Unternehmer i. S. d. § 2 UStG mit allen Konsequenzen. Vielmehr wird er lediglich wie ein Unternehmer behandelt. Die Behandlung "wie ein Unternehmer" bezieht sich nur auf die Lieferung des neuen Fahrzeugs und die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen, insbesondere den eingesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.6 Häusliches Arbeiten

Rz. 689 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62] Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs: Dokumentation nachträglicher Änderungen

Leitsatz Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nicht in der Datei selbst, sondern in externen Protokolldateien dokumentiert werden. Dem Erfordernis der zeitnahen Fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Kraftfahrzeuggestellung zur Privatnutzung als Arbeitslohn

I. Nutzungsüberlassung für dienstliche Fahrten Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird einem Stpfl für eine Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so führt das nicht zu einem besteuerbaren Vorteil, weil die Benutzung für die Ausübung der Berufsarbeit im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG geschieht, solange sie betriebsfunktionalen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung

Rz. 27 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Überlassung des betrieblichen Kfz zur Privatnutzung (> Rz 28) beträgt der geldwerte Vorteil 1 % des maßgebenden Listenpreises iSv > Rz 25–26/3 pro Monat (§ 8 Abs 2 Satz 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG). Beispiel 1: Dem Unternehmen Y, für das C im Außendienst tätig ist, sind für den von C beruflich und privat benutzten Pkw unter Berücksic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nutzung mehrerer Fahrzeuge/Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Arbeitnehmer/Fahrzeugpool

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nutzung mehrerer Kraftfahrzeuge – pauschale Bewertung: Stehen einem ArbN gleichzeitig mehrere Kfz zur Verfügung, so ist grundsätzlich für jedes Kfz der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen (BFH 242, 123 = BStBl 2014 II, 340; dazu Hilbert, NWB 2013, 3592); dies gilt auch beim Einsatz eines We...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Nutzungsverbot

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine dem ArbN ausdrücklich verbotene Privatnutzung führt nicht zu > Einnahmen des ArbN "für eine Beschäftigung" iSv § 19 EStG (BFH 229, 228 = BStBl 2010 II, 848), sondern zu einer Schädigung des ArbG mit ggf arbeitsrechtlichen Folgen (> Arbeitslohn Rz 126). Arbeitslohn kann aber gegeben sein, wenn der ArbG auf den Ersatz des Schadens verzicht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr