Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zuordnung zum Betriebs­vermögen Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugenmehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.6 Kostendeckelung bei Elektro- und extern aufladbaren Elektrohybridfahrzeugen

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte können die Aufwendungen übersteigen, die für das Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich ents...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Umfang der Privatnutzung Ermittlung des Privatanteils 1-%-Methodemehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Firmenwagen, der zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt wird: Zuordnungswahlrecht

Nutzt der Unternehmer seinen Pkw höchstens zu 50 % für betriebliche Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb), darf er die 1-%-Methode nicht anwenden. Außerdem gehört das Fahrzeug nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. Der Unternehmer hat folgendes Wahlrecht: Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen = Abzug aller Kfz-Kosten und Gewinnerhöhung in Hö...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.4 Ermittlung der Stromkosten für ein Elektrofahrzeug

Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen problemlos ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger, wenn das Elektroauto z. B. in der Garage aufgeladen wird, die zur privaten Wohnung gehört. Der Anteil der Stromkosten, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wi...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 8 Nutzung eines Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Firmenwagens

Beträgt die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50 %, darf die unbürokratische 1-%-Methode nicht angewendet werden. Der Umfang der betrieblichen Fahrten muss dann im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung ermittelt werden, wobei ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten zugrunde gelegt werden kann. Der einmal ermittelte Prozentsatz darf auf Dauer dazu verwendet werden, den priva...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 6.1 Sachverhalt

Der Handelsvertreter H hat sich Anfang Januar 2019 ein neues Fahrzeug gekauft, das er sowohl für unternehmerische Fahrten als auch für private Fahrten verwendet. Aus der Rechnung des Händlers hat er die auf den Kaufpreis von 30.000 EUR gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer von 5.700 EUR vollständig als Vorsteuer abgezogen. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt H nicht. Aus ande...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für das Jahr 2021 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 EUR und ab 2022 bis 2026 von 0,38 EUR. Für die Entfernungen bis zu 20 km ist unverändert eine Entfernungs...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.5 Umweltbonus für Elektro- und Hybridelektroautos: Fördersätze für Anschaffungen nach dem 4.11.2019 und vor dem 1.1.2026

Die Fördersätze sind von der EU-Kommission gebilligt worden (Zustimmung der EU v. 11.2.2020; Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 19.2.2020). Sie sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4.11.2019 und vor dem 1.1.2026 zugelassen wurden bzw. werden. Die Förderbeträge (Zuschüsse) sehen wie folgt aus: Förderung von Elektroautos (batteriebetrieben) bis zu einem Listenprei...mehr

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Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 3 Es gibt 5 Varianten für die Berechnung des privaten Pkw-Nutzungsanteils

Die private Nutzung des Firmenwagens ist bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich geregelt. Nutzt der Unternehmer seinen Firmenwagen überwiegend (zu mehr als 50 %) für betriebliche Fahrten, hat er folgende Wahlmöglichkeiten:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 4 Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss

Entstehen dem Unternehmer nur geringe Kfz-Kosten, z. B. weil der Firmenwagen vollständig abgeschrieben ist, kann der private Nutzungsanteil nach der 1-%-Methode über den tatsächlichen Kosten liegen. In diesem Fall wird der private Nutzungsanteil auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.[1] Bei der Umsatzsteuer findet keine Kostendeckelung statt, weil hier immer die Möglichkeit b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung unentgeltlicher... / 3.3 Lösung

Z hat grundsätzlich die gleichen Zuordnungsmöglichkeiten, wie in dem ersten Sachverhalt. Er kann damit das Gebäude insgesamt, teilweise oder gar nicht seinem Unternehmen zuordnen. Ordnet Z das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zu, kann er dennoch keinen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten vornehmen. Soweit er das Gebäude für seine Zahnarztpraxis verwendet, kann er zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 4.2 Unentgeltliche sonstige Leistungen

Soweit eine steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG vorliegt, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG [1] oder um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG [2] handelt: Es handelt sich um eine sonstige Leistung i. S. d. § 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.4 Veräußerung oder Entnahme bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 8 S. 2 UStG)

Rz. 131 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10b des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 neu angefügten § 15a Abs. 8 S. 2 UStG liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilwei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Verwendungsänderungen bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 6a UStG)

Rz. 95 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10a des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 (zur Übergangsregelung vgl. § 27 Abs. 16 UStG) neu eingefügten Abs. 6a liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Änderung der Verwendung i. S. v. § 15 Abs. 1b UStG vor. Eine solche Verwendungsänderung liegt vor, wenn sich das Verhältnis zwischen unternehmeris...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 450 EUR-Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 450 EUR-Minijobber grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbeitnehmer: Der Minijobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Minijobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage) zu. Sind i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Jeder Betrieb, der Daten erfasst und speichert, muss seine komplette Datenverwaltung danach ausrichten. Wesentliche Inhalte Nach Art. 88 DS-GVO kann jeder Mitgliedstaat im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten eigene, spezielle Vorgaben aufstellen (Öffnungsklausel im Arbeitnehmerdatens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2.2 Kontrolle von (auch) privaten Unterlagen, Dateien und E-Mails

Private Daten der Arbeitnehmer sind grundsätzlich dem Zugriffsrecht des Arbeitgebers entzogen. Hier überwiegt regelmäßig das Recht des Arbeitnehmers, seine Privatsphäre zu schützen, gegenüber dem Recht des Arbeitgebers, etwaige Compliance-Verstöße aufzudecken. Praxisrelevant ist hier vor allem die Frage, ob und inwieweit Dokumente, Dateien und Mails eingesehen werden können,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2.1 Kontrolle von dienstlichen Unterlagen, Dateien und E-Mails

Der Zugriff auf dienstliche Unterlagen und/oder Akten ist regelmäßig unproblematisch zulässig.[1] Der Arbeitgeber – aber auch Vorgesetzte oder Kollegen – können diese jederzeit herausverlangen und einsehen. Der Arbeitnehmer darf weder die Einsichtnahme noch die Herausgabe der Unterlagen oder Akten verweigern. Ihm steht im Hinblick auf dienstliche Unterlagen und Akten auch ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Vergütungen bei Abordnung, Umzug und andere Leistungen nach dem BRKG

Rz. 15 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Trennungsgelder/Trennungsentschädigungen (TE) sind die ebenfalls nach BRKG oder entsprechenden Landesgesetzen erstatteten Auslagen aus Anlass einer Abordnung. Sie sind nur insoweit steuerfrei, als sie die nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 und Abs 4a EStG abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen (§ 3 Nr 13 Satz 2 HS 2 EStG); das entspricht dem Umf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gemischt genutzte WG

Rn. 445 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch gemischt genutzte WG können zum BV gehören. Wird ein WG zu mehr als 50 % für die freiberufliche Tätigkeit genutzt, so gehört es insgesamt zum BV (FG Köln EFG 1984, 337; R 4.2 Abs 1 EStR 2012). Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG kommt gewillkürtes BV auch bei einer unter 50 % liegenden betrieblichen Nutzung in Betracht, sofern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine höchstrichter...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Privatnutzung

Rz. 77 Für die Zulässigkeit der Privatnutzung des Autotelefons gelten keine Besonderheiten. Ob und in welchem Umfang die Benutzung des Autotelefons zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich in erster Linie nach den arbeitsvertraglichen Regelungen bzw. den geltenden Betriebsvereinbarungen.[109] Fehlt eine solche Regelung, kann der Arbeitnehmer in der Regel b...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Privatnutzung

Rz. 113 Ob die Versendung privater SMS zulässig ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitgebers, die sich meist an betrieblichen Belangen orientieren werden. In Bezug auf das Versenden privater SMS kann dabei durchaus eine differenzierte Betrachtung angebracht sein. Wegen der äußerst kurzen Übersendungsdauer ist anders als bei privaten Telefongesprächen die hierdurc...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XII. Vereinbarte Privatnutzung

Rz. 59 Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung von Telekommunikationsanlagen am Arbeitsplatz gestattet.[94] Ob ausschließlich eine dienstliche Nutzung der Arbeitsmittel oder auch deren private Nutzung gestattet ist, hängt von den zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarungen ab. Die Vereinbarung einer aus...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Vertragsverstoß trotz Einwilligung in die Privatnutzung

Rz. 81 Auch bei grundsätzlicher Einwilligung des Arbeitgebers in die Privatnutzung kann ein Arbeitsvertragsverstoß vorliegen, wenn nämlich der Arbeitnehmer entweder einen ausdrücklich vereinbarten Umfang der Privatnutzung überschreitet (z.B. verboten im außereuropäischen Ausland telefoniert und dadurch Roaminggebühren verursacht[67]), das Maß der (nicht vorab vereinbarten) N...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / a) Einführung von Mobiltelefonen/Gestattung der Privatnutzung

Rz. 92 Die Überlassung von Telefonen kann unter mehreren Gesichtspunkten Mitbestimmungstatbeständen unterfallen, sofern es sich um einen kollektiven Tatbestand handelt. Die Überlassung im Einzelfall ist ­dagegen mitbestimmungsfrei. Mitbestimmungsfrei ist auch die Entscheidung des Arbeitgebers, die Privatnutzung des überlassenen Geräts zu erlauben oder nicht. Die Duldung der ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Privatnutzung

Rz. 136 Die Privatnutzung des PC/Laptops bedarf – insbesondere auch im Hinblick auf die Internet- und Intranetnutzung – der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers, die arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen kann.[190] Auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger Besonderheiten nach verbrei...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / a) Privatnutzung entgegen einem ausdrücklichen Verbot/ohne ausdrückliche Zustimmung

Rz. 77 Nutzt der Arbeitnehmer ein ausdrücklich nur zu dienstlichen Zwecken überlassenes (Mobil-)Telefon entgegen einem ausdrücklichen Verbot während der Dienstzeit zu privaten Zwecken, so liegen per se zwei Arbeitsvertragsverstöße vor: Der Verstoß gegen das ausdrückliche Verbot und der private Verbrauch der Arbeitszeit. Dies kann – in aller Regel nach erfolgter Abmahnung – e...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Überlassung ausschließlich zu dienstlicher Nutzung

Rz. 8 Ohne eine weitere Regelung stehen die Kommunikationseinrichtungen im Zweifel ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Denn es handelt sich um ein im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassenes Gerät, das der Ausübung der vertragsgemäßen Dienste zu dienen bestimmt ist. Rz. 9 Dieser Grundsatz hat in erster Linie Konsequenzen für die Beweislast. Aufgrund...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 2. Überlassung auch zur privaten Nutzung

Rz. 20 Eine unbeschränkte private Nutzung der überlassenen Kommunikationsgeräte bedarf zwingend einer vorherigen Einwilligung des Arbeitgebers, die sowohl arbeitsvertraglich als auch durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung erfolgen kann. Rz. 21 Der Arbeitgeber ist zu einer solchen Einwilligung grundsätzlich nicht verpflichtet. Insofern erwogen wird lediglich, ob der Arb...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Grundmuster einer Überlassungsvereinbarung und deren Varianten

Rz. 119 Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Vereinbarung zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeber – und _________________________ – im Weiteren: Arbeitnehmer – Präambel Zwischen den Parteien besteht seit dem _________________________ ein Arbeitsvertrag. Im Zusammenhan...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 4. Kündigung

Rz. 85 Ob die Verwendung des Autotelefons zu privaten Zwecken vertragswidrig und damit kündigungsrelevant ist, hängt von den konkreten betrieblichen Umständen ab. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass private Telefonate, die unerlaubt über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich sogar den Ausspruch einer frist...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 2. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 74 Je nach Intensität und Dauer der Verstöße kann eine unerlaubte Privatnutzung ein wichtiger Grund an sich für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.[55] Voraussetzung hierfür ist eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Eine Arbeitsvertragsverletzung kann nur dann vorliegen, wenn entweder die private Nutzung des mobilen Kommunikationsgerätes schlechthin verboten is...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Nutzungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien und deren Grenzen

Rz. 27 Die Vereinbarung über die Überlassung des Kommunikationsgerätes sowie zu den Details der Nutzung des Kommunikationsgerätes kann sowohl schriftlich als auch konkludent, durch Individualvereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen. Zudem kann der Arbeitgeber mittels seines Direktionsrechts aus § 106 GewO festlegen, ob private Telefonate mit dem Diensthandy über...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / III. Kontrolle bei erlaubter privater E-Mail-Nutzung

Rz. 49 Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Recht, das E-Mail-Programm auch privat zu nutzen, stellt sich ebenfalls die Frage der richtigen Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle durch den Arbeitgeber. Nach der früher herrschenden Ansicht in der Literatur wird der Arbeitgeber durch die Erlaubnis privater Nutzung zum Diensteanbieter i.S.d. § 88 TKG a.F. und habe da...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Ermahnung/Rüge

Rz. 134 Das gegenüber einer formalen Abmahnung (vgl. Rdn 70 ff.) mildere Mittel ist der Ausspruch einer ­Ermahnung und/oder einer Rüge. Hierbei handelt es sich um die Vorstufe zur Abmahnung. Die Ermahnung ist kündigungsschutzrechtlich nicht relevant.[189] Es fehlt insbesondere an der konkreten Kündigungsandrohung. Vielmehr soll der Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner arbe...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Ausdrückliche und konkludente Erlaubniserteilung

Rz. 7 Der Arbeitgeber kann die Erlaubnis zur Nutzung des Internets und des E-Mail-Systems zu privaten Zwecken ausdrücklich erteilen. Die ausdrückliche Erlaubniserteilung kann durch entsprechende Klauseln in den einzelnen Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geschehen. Eine ausdrückliche Erlaubnis wird auch dadurch erteilt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neb...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 4. Haftung

Rz. 146 Die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit kann zu erheblichen Störungen der Betriebsabläufe führen. Wer z.B. aus Neugierde auf ein Erotikangebot-Fenster klickt, riskiert, dass sich unter seine Favoriten beim Microsoft Internet Browser neue Einträge hinzufügen, die sich auch dann wieder neu installieren, nachdem sie gelöscht wurden. Außerdem erhöht sich ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Nutzungsumfang

Rz. 17 Geregelt werden sollte nicht nur, ob der Arbeitnehmer den Internet- und E-Mail-Zugang privat nutzen darf oder nicht, sondern ggfs. auch in welchem Umfang. Die Festlegung des Umfangs der erlaubten Privatnutzung obliegt dabei wiederum allein der Entscheidung des Arbeitgebers. Rz. 18 Bei dieser Entscheidung muss der Arbeitgeber die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhäl...mehr

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§ 13 Steuerrecht / I. Werbungskostenabzug

Rz. 22 Im Gegensatz zur lohnsteuerlichen Erfassung der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte stellt sich bei der privaten Anschaffung betrieblich genutzter Telekommunikationsgeräte die Frage nach dem Werbungskostenabzug. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG nennt als von den Einkünften des Arbeitnehmers abzugsfähige Werbungskosten die "Aufwendungen für Arbeitsmittel", wobei ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 5. Verstöße als Anlass für klare Regelungen

Rz. 150 Die Rechtsprechung verlangt von dem Arbeitgeber klare Regelungen über den Umfang und die Zulässigkeit der Privatnutzung. Wird ein Missbrauchsfall aufgedeckt und existierten bislang keine klaren Regelungen, sollte der Vorfall zum Anlass genommen werden, den Mitarbeiter lediglich zu ermahnen (siehe Rdn 133 f.) und für die Zukunft klare Regelungen zu schaffen. In diesen...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

Rz. 227 Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln zwischen _________________________ der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Firma – und _________________________ Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse) – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – wird n...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / V. Muster

Rz. 32 Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom _________________________ Zwischen Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer) und der Firma _________________________ (Arbeitgeber) wird folgende Vereinbarung getroffen: Eine private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses und des betrieblichen ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / b) Sexuelle Inhalte

Rz. 127 Wird festgestellt, dass ein Arbeitnehmer Internetseiten mit pornografischen Inhalten aufgerufen hat, wird allein aus diesem Grunde die Sanktion der fristlosen Kündigung erwogen. Es wurde bereits an verschiedener Stelle darauf hingewiesen (siehe auch Rdn 96), dass unterschiedliche Moralvorstellungen für sich genommenen keinen Trennungsgrund darstellen. Ist die Privatn...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Verstoß wegen der Nutzung sozialer Netzwerke

Rz. 34 Der Arbeitnehmer kann sich vertragswidrig verhalten, wenn er soziale Netzwerke am Arbeitsplatz entgegen einem Verbot nutzt oder sich nicht an die Vorgaben des Arbeitgebers hält. Das Verbot der Privatnutzung kann der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung des Betriebsrats aussprechen. Nur wenn die Gestattung unter Bedingungen erfolgt, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 A...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / IV. Kontrolle bei Verbot privater Internet-Nutzung

Rz. 56 Auch bei der Internet-Nutzung gilt, dass bei einer Privatnutzung ohne Erlaubnis des Arbeitgebers dieser ein berechtigtes betriebliches Interesse daran hat, zu erfahren, ob die Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nachkommen oder privat das Internet nutzen. Schützenswerte Belange hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers kommen bei einem solchen Verbot der ...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Weisungen zu Art und Weise der Nutzung

Rz. 96 Nicht zuletzt aus Gründen der Kostenkontrolle, der Überwachung der Arbeitszeiten und der Unfallverhütung kann ein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, die Nutzung von Mobiltelefonen zeitlich oder sachlich einzugrenzen. Beispielsweise kann die Nutzung auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden, auf das (europäische) Inland oder auch darauf, das Mobiltelefon nicht wä...mehr