Beträgt die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50 %, darf die unbürokratische 1-%-Methode nicht angewendet werden. Der Umfang der betrieblichen Fahrten muss dann im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung ermittelt werden, wobei ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten zugrunde gelegt werden kann. Der einmal ermittelte Prozentsatz darf auf Dauer dazu verwendet werden, den privaten Nutzungsanteil zu ermitteln. Diese Regelung gilt auch bei der Nutzung eines Elektrofahrzeugs oder eines extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs. Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind steuerlich begünstigt, weil bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils die Abschreibung, Leasingrate oder Miete noch in voller Höhe anzusetzen sind. Was zu beachten ist, ergibt sich aus der folgenden Übersicht.

 

Privatnutzung von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybridfahrzeugen

Begünstigte Fahrzeuge Begünstigungszeitraum Ermittlung laut Fahrtenbuch
Reines Elektrofahrzeug: Anschaffungskosten bis 60.000 EUR Anschaffung nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2031 anteilige Kosten; Abschreibung, Leasingraten oder Miete jedoch in 2019 nur zur Hälfte und ab 1.1.2020 zu einem Viertel
Reines Elektrofahrzeug: Anschaffungskosten über 60.000 EUR Anschaffung nach dem 31.12.2018 vor dem 1.1.2031 anteilige Kosten; Abschreibung, Leasingraten oder Miete jedoch nur zur Hälfte

Plug-in-Hybridfahrzeug

  • Kohlendioxidemission max. 50 g je gefahrenem Km oder
  • elektrische Reichweite mind. 40 km
Anschaffung nach dem 31.12.2018 vor dem 1.1.2022 anteilige Kosten; Abschreibung, Leasingraten oder Miete jedoch nur zur Hälfte

Plug-in-Hybridfahrzeug

  • Kohlendioxidemission max. 50 g je gefahrenem Km oder
  • elektrische Reichweite mind. 60 km

Anschaffung

nach dem 31.12.2021 vor dem 1.1.2025
anteilige Kosten; Abschreibung, Leasingraten oder Miete jedoch nur zur Hälfte

Plug-in-Hybridfahrzeug

  • Kohlendioxidemission max. 50 g je gefahrenem Km oder
  • elektrische Reichweite mind. 80 km
Anschaffung nach dem 31.12.2024 vor dem 1.1.2031 anteilige Kosten; Abschreibung, Leasingraten oder Miete jedoch nur zur Hälfte

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