Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ausschluss kraft vertraglicher Vereinbarung

Rz. 1764 § 309 Nr. 2 BGB verbietet den formularmäßigen Ausschluss oder die Einschränkung von Leistungsverweigerungsrechten und Zurückbehaltungsrechten. "Arbeitsrechtliche Besonderheiten" (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) stehen einer Anwendung des § 309 Nr. 2 BGB im Arbeitsverhältnis nicht grundsätzlich entgegen.[4363] Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers wegen rückständigen Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Kontrollmöglichkeiten

Rz. 420 Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die private Internet- und E-Mail-Nutzung, wird er nach vorzugswürdiger Auffassung nicht zum Telekommunikationsdienstanbieter (§ 3 Abs. 2 TDDDG und § 3 Nr. 61 TKG, dazu näher Rdn 369 f.).[1211] Geht man davon aus, dass die Gestattung der Privatnutzung zur Anwendung des TDDDG führt,[1212] unterliegt der Arbeitgeber dem Fer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 510 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.43: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehrt zu Problemen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 406 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1183] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Kontrolle durch Einwilligung

Rz. 431 Wird die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts und das private Surfen zugelassen, so ist eine Kontrolle, außer in den oben aufgezeigten Fällen, nur mit der Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig. Zwar wird in § 3 TDDDG explizit nicht von einer Einwilligung gesprochen, die Regelung ist aber europarechtskonform auszulegen, da in der ePrivacy-RL in Art. 5 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Kontrollmöglichkeiten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen

Rz. 369 Gestattet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Telefons, wird er nach Ansicht der Datenschutzbehörden, eines Teils der Literatur und wenigen Gerichten zum Telekommunikationsdienstanbieter (siehe auch Rdn 355).[1110] Die überwiegende Literatur und Rechtsprechung lehnt diese Einordnung richtigerweise ab. Der Arbeitgeber ist weder Anbieter von gan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.48: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Prävention und Aufdeckung von Straftaten (§ 26 Abs. 1 S. 1 BDSG)

Rz. 780 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG ist die Verarbeitung von Daten zur Aufdeckung von Straftaten nur zulässig, wenn der Verdacht besteht, dass der Betroffene im Arbeitsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Datenverarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Arbeitnehmers an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / x) Widerruf der Nutzungsberechtigung, § 13 Abs. 1

Rz. 539 Bei der Frage, ob der Arbeitgeber zum Widerruf der Nutzung berechtigt ist, muss wiederum zwischen einer rein dienstlichen Überlassung und einer Vereinbarung, die auch die private Nutzung des Dienstwagens vorsieht, unterschieden werden. Ist dem Arbeitnehmer nur die dienstliche Nutzung erlaubt, konnte der Arbeitgeber bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung i.d.R. di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Vereinbarung über die E-Mail-/Internet-Nutzung im Arbeitsvertrag

Rz. 852 Angesichts dieser Ausgangssituation könnte angenommen werden, dass eine Regelung, insbesondere ein ausdrückliches Verbot nicht erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer den Internetzugang oder das E-Mail-System nicht privat nutzen soll. Eine ausdrückliche Regelung ist gleichwohl dringend zu empfehlen, da die stattfindende private Nutzung ohne eine Klarstellung seitens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Kosten und Sachaufwand, § 40 BetrVG

Rz. 24 Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Tätigkeit des Betriebsrats (§ 40 Abs. 1 BetrVG) besteht nur im Rahmen des für die Betriebsratsarbeit Erforderlichen[110] und steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.[111] Werden Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt, die nicht erforderlich sind und bei denen es darüber hinaus an einer erkennbaren K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 553 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1358] Dies gilt allerdings nic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erstattet ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Inhaltliche Kontrolle

Rz. 355 Die Kontrollmöglichkeiten eines Arbeitgebers umfassen die Kontrolle der Telefondaten einerseits sowie die (Gesprächs-)Inhaltskontrolle. Inhaltskontrolle bedeutet, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom konkreten Gesprächsinhalt der Arbeitnehmer erlangt. Diese Kontrolle kann zum einen durch Mithören in Echtzeit erfolgen. Zum anderen ist an das Aufzeichnen und Speichern von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Gestattung privater Nutzung

Rz. 367 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die private Nutzung des dienstlichen Telefons, denn dieses gehört zu den Betriebsmitteln des Arbeitgebers, über deren Organisation und Einsatz er allein entscheiden kann. Das bedeutet, dass er die private Nutzung gänzlich verbieten oder erlauben kann.[1101] Er kann den Umfang der privaten Nutzung auch an betrieblic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (cc) Kontrollmöglichkeiten auf Grundlage von Einwilligungen

Rz. 374 Diese gesetzliche Ausgangssituation ist für den Arbeitgeber unbefriedigend. Insbesondere bei der kostenlosen Gestattung der Privatnutzung führt sie zu nicht unerheblichem technischem Aufwand. Daher wird in der Praxis oftmals versucht, auf die Möglichkeit der Einholung einer Einwilligung nach § 26 Abs. 2 BDSG der Mitarbeiter zur Erfassung und Speicherung der Telefonda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen bei unzulässiger Nutzung durch den Arbeitnehmer

Rz. 386 Eine unzulässige Inanspruchnahme des Telefons oder der Software (unerlaubte oder übermäßige Privatnutzung) stellt eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag dar. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kommt daher eine – auch außerordentliche[1152] – Kündigung in Betracht. Allerdings müssen zum einen die betrieblichen Interessen belastet sein, zum anderen muss bei e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Aufwandsentschädigung

Rz. 1035 Ein Vermögensopfer des Arbeitnehmers im Interesse des Arbeitgebers kann eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers nach § 670 BGB auslösen. Um Streitigkeiten über den Inhalt der Entschädigungspflicht zu vermeiden, sollte daher eine Regelung darüber getroffen werden, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer dafür, dass er seinen privaten Wohnraum für die Errichtung e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuervorteile für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung von Einkünften aus § 19 EStG (dazu im Einzelnen > Arbeitnehmer) ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG; > Steuerabzugsverfahren). Rz. 2 Stand: EL 140 – ET...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

[Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Soweit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62]

Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.5 Investitionszulage

Rz. 39 Was die Investitionszulage anbetrifft, so ist im Fall einer Betriebsaufspaltung, bei der das Besitzunternehmen gewerbesteuerpflichtig bleibt, weil es sich über das Betriebsunternehmen weiterhin am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, das Besitzunternehmen zur Inanspruchnahme der Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterung berecht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Investitio... / 6 Investitionsabzugsbetrag: Planung der Privatnutzung des Wirtschaftsgutes von nicht mehr als 10 %

Der Investitionsabzugsbetrag darf nur dann geltend gemacht werden, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 % beträgt. Beim Firmen-Pkw kann der Umfang der betrieblichen und außerbetrieblichen Pkw-Nutzung nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Zulässig sind auch alle anderen Beweismittel, mit denen der Umfang der betrieblichen Nutzung nachgewie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elternzeit: Auswirkungen au... / 5 Sachbezüge

Sachbezüge (verbilligtes Kantinenessen, Deputate usw.) sind Teil des Arbeitsentgelts, während der Elternzeit also nicht zu zahlen. Dienstfahrzeuge müssen während der Elternzeit in der Regel zurückgegeben werden. Das gilt auch, wenn die Privatnutzung zugelassen worden ist. Denn ein solcher Sachbezug ist Teil des Arbeitsentgelts, dessen Leistung während der Elternzeit ruht. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliches Unterneh... / 2.3 Bindungswirkung der Zuordnungsentscheidung

Eine Zuordnungsentscheidung findet nicht nach der tatsächlichen Nutzung statt, sondern direkt bei Anschaffung des gemischt-genutzten Gegenstands, d. h. auf Basis der beabsichtigten Verwendung. Entscheidend sind daher die Verhältnisse im Jahr des Vorsteuerabzugs. Dies beruht auf dem Sofortabzug der Vorsteuer. Eine einmal getroffene Zuordnungsentscheidung ist folglich bindend ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung

Leitsatz 1. Verkennt das Finanzgericht bei der Anwendung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs und der dagegen vorgebrachten Umstände den gesetzlichen Maßstab für seine Überzeugungsbildung oder das erforderliche Maß von Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 der Finanzgerichtsordnung) in grundlegender Weise, liegt darin ein revisionsre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.2 Grundsätze ab 1.1.2020

Rz. 49a Voraussetzung für die Begünstigung nach § 7g Abs. 1 EStG ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3 Umfang der tatsächlichen Privatnutzung

Bei der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags ist es nicht erforderlich, im Zeitpunkt der Bildung eine Prognose vorzunehmen. Entscheidend ist allein die spätere Nutzung. In welchem Umfang ein Unternehmer seinen Firmenwagen nach der Anschaffung tatsächlich für betriebliche Fahrten nutzt, kann er regelmäßig mithilfe eines Fahrtenbuchs feststellen. Die Anwendung der 1-%-Metho...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.1 Für welchen Zeitraum die Privatnutzung betrachtet werden muss

Ein Investitionsabzugsbetrag ist nach § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG rückgängig zu machen, wenn das begünstigte Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das der Anschaffung oder Herstellung folgt, vermietet oder zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Ob für den Investitionsabzugsbetrag eine schädliche Verwendung vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob das Wirtsc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8 Vermietung oder Privatnutzung des Wirtschaftsguts nach der Investition

Der Investitionsabzugsbetrag ist im Jahr der Bildung (= Ursprungsjahr) rückgängig zu machen, wenn das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung weder vermietet noch ausschließlich bzw. fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Das bedeutet, dass nach der Investition die private Nutzung im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr nicht mehr als 10 % betragen da...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.2 Was passiert, wenn die private Nutzung mehr als 10 % beträgt

Das begünstigte Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Jahres, das auf das Investitionsjahr folgt, im Betriebsvermögen bleiben und darf in diesem Zeitraum insgesamt zu nicht mehr als 10 % privat genutzt werden. D. h., die private Nutzung darf insgesamt nicht mehr als 10 % betragen. Wichtig ist also auch das Folgejahr! Wird die 10-%-Grenze insgesamt überschritten, wird alles rü...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.3.1 Nachweis des tatsächlichen privaten Nutzungsanteils mit einem Fahrtenbuch

Wirtschaftsgüter sind nur begünstigt, wenn sie im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Davon ist auszugehen, wenn die private Nutzung nicht mehr als 10 % beträgt. Der Unternehmer muss also darlegen können, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt. Dabei ist Folgendes ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag ab... / 8.2 Private Nutzung hinsichtlich der Sonderabschreibung

Um die Sonderabschreibung nutzen zu können, darf die private Nutzung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Jahr nicht mehr als 10 % betragen. D. h., dass nach dem Gesetzeswortlaut jedes Jahr für sich zu betrachten ist. Für das vorhergehende Beispiel bedeutet dies, dass die Sonderabschreibung nicht beansprucht werden darf, weil der Unternehmer den Pk...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9 Die Privatnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt der Umsatzsteuer

Darf der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen auch für Privatfahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte verwenden, liegt insoweit ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Die Gegenleistung des Gesellschafter-Geschäftsführers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er seiner GmbH gegenüber erbringt. Bei einer entgeltlich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privatnutzung durch Gesellschafter

Wo die Probleme sind Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen Entgeltlicher Überlassungsvertrag Verdeckte Gewinnausschüttung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3.1 Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt

Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist.[1] Liegt keine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung vor oder geht die private Nutzung darüber hinaus oder erfolgt die Privatnutzung, obwohl sie vertraglich ausdr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9.3 Nutzungsentgelt: 1-%-Methode als Bemessungsgrundlage

Einfacher ist es, wenn GmbH und GmbH-Gesellschafter im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags das Nutzungsentgelt nach der 1-%-Methode festlegen. Wenn die Finanzverwaltung zulässt, dass bei einer verdeckten Gewinnausschüttung aus Vereinfachungsgründen der Wert nach der 1-%-Methode ermittelt wird, kann dieser Wert auch als Entgelt für die private Nutzung gewählt werd...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9.1 Der Gesellschafter-Geschäftsführer nutzt den Firmenwagen auf der Basis eines entgeltlichen Überlassungsvertrags

Die GmbH muss bei ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn sie ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen überlässt. Bei der 1-%-Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs handelt es sich um eine zwingende Bewertungsregelung, die nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden kann, s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: 1-%-Methode für die private Nutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Huber-GmbH stellt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Huber, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist, einen Firmenwagen zur Verfügung. Es ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass Herr Huber den Firmenwagen auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 47.600 EUR be...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 4 Der Gesellschafter-Geschäftsführer nutzt den Firmenwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses

Die GmbH zieht die Aufwendungen für ein Firmenfahrzeug insgesamt als Betriebsausgaben ab. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Firmenwagen genutzt wird. Überlässt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist di...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3 Private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Arbeitslohn, Miete, verdeckte Gewinnausschüttung

3.1 Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist.[1] Liegt keine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung vor oder geht die private Nutzung darüber hinaus oder erfo...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 7.1 Erhöhung des Arbeitslohns des Gesellschafter-Geschäftsführers nur bei einer ersten Tätigkeitsstätte

Es werden nur die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einbezogen. Arbeitnehmer – also auch Gesellschafter-Geschäftsführer – können maximal nur eine erste Tätigkeitsstätte haben.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen Entgeltlicher Überlassungsvertrag Verdeckte Gewinnausschüttungmehr