Wo die Probleme sind
- Das richtige Konto
- Geldwerter Vorteil
- Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen
- Entgeltlicher Überlassungsvertrag
- Verdeckte Gewinnausschüttung
1 So kontieren Sie richtig!
| Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
| Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV -Position |
| Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Fahrzeug-Gestellung 19 % USt |
8611 |
4947 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
| Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter |
4124 |
6024 |
|
Löhne und Gehälter |
So kontieren Sie richtig!
Stellt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf, muss die GmbH die Aufwendungen, die auf die Privatfahrten entfallen, als geldwerten Vorteil erfassen, der dem Gesellschafter zugerechnet wird. Es handelt sich um einen Sachbezug, der der Umsatzsteuer unterliegt. Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, sind auf das Konto "Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter" 4124 (SKR 03) bzw. 6024 (SKR 04) zu buchen. Als Gegenkonto ist das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Fahrzeuggestellung 19 % USt " 8611 (SKR 03) bzw. 4947 (SKR 04) zu verwenden.
Buchungssatz:
Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter |
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an Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Fahrzeuggestellung 19 % USt |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: 1-%-Methode für die private Nutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Die Huber-GmbH stellt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Huber, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist, einen Firmenwagen zur Verfügung. Es ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass Herr Huber den Firmenwagen auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 47.600 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 20 km vom Firmensitz der GmbH entfernt. Herr Huber führt kein Fahrtenbuch, sodass die GmbH die pauschale 1-%-Metho...