Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 39 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Ahnung von Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten

Rz. 46 Verstößt ein Unternehmer gegen die Aufbewahrungspflichten des § 14b Abs. 1 S. 1 bis S. 4 UStG, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahndet werden (§ 26a Abs. 3 a. E. UStG). Rz. 47 Verstößt ein Nichtunternehmer gegen seine besondere Aufbewahrungspflicht nach § 14b Abs. 1 S. ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Aufbewahrungspflichten für Nichtunternehmer (§ 14b Abs. 1 S. 5 UStG)

Rz. 24 § 14b Abs. 1 S. 5 UStG erweitert die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen für steuerpflichtige Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück i. S. d. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG (bis 31.12.2024: § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG) auf Nichtunternehmer oder Unternehmer, die eine solche Leistung für ihren privaten Bereich erhalten.[1] Diese Aufbew... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.4 Informationsaustausch

Rz. 868 Zusätzlich hat die Finanzbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen.[1] Die Mitteilungspflicht dient der Verfolgung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht der Durchführ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.1 Tatbestand der Nichtabziehbarkeit

Rz. 830 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG bestimmt, dass Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die inländische Behörden oder Gerichte oder Organe der EU verhängt haben, nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Gleichgestellt sind Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in berufsgerichtlichen Verfahren erteilt wurden und keinen wiedergutmachenden Charakt... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. d. § 6a UStG (§ 14a Abs. 3 UStG)

Rz. 30 Unternehmer i. S. d. §§ 2, 2a UStG, die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. d. § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG ausführen, sind zunächst nach den allgemeinen Regelungen gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG grundsätzlich zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet.[1] Der Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung erlangt daher eine eigenständige B... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Innergemeinschaftliche Leistungen mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 14a Abs. 1 UStG)

Rz. 15 Im UStG sind die Vorschriften über die Rechnungserteilung für solche Umsätze, bei denen die Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger verlagert wird, an unterschiedlichen Stellen geregelt. Für Leistungen, die ein Unternehmer mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet im Inland (Deutschland) erbringt und für die der deutsche Leistungsempfänger die... mehr

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Länderbezogene Berichtersta... / 2 Inhalt

Der länderbezogene Bericht soll den Finanzbehörden standardisierte Informationen hinsichtlich der weltweiten Verteilung der Einkünfte und der entrichteten Steuern der multinationalen Unternehmensgruppe sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der multinationalen Unternehmensgruppe bereitstellen (Tz. 5.16. OECD-Verrechnungspreisleitlinien)... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Rechnungen bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen des § 13b Abs. 2 UStG (§ 14a Abs. 5 UStG)

Rz. 37 Die Vorschrift des § 14a Abs. 5 S. 1 UStG regelt die Verpflichtung des leistenden Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen mit der Angabe Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in den Fällen, in denen der Leistungsempfänger für Leistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 UStG der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG ist. Für Leistungen i. S. d. § 13b Abs. 1 UStG gilt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ... mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Meldepflichten

Die Entsende-Richtlinie sieht i.V. mit der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zudem Melde- und Registrierungspflichten vor. Verstöße gegen diese Pflichten sind als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Zu den Pflichten gehören die Anmeldung des entsendeten Arbeitnehmers bei der zuständigen Behörde im Entsendestaat, die Benennung von Ansprechpartnern im Entsendestaat und das Vorhal... mehr

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Arbeitszeiterfassung / 6.1 Für Arbeitgeber

Es kommen sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht aus dem ArbSchG als auch gegen das ArbZG in Betracht. Für die Einhaltung der sich aus den Gesetzen ergebenden Vorschriften ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob er die Einhaltung der Vorschriften des ArbZG oder die Erfassung der Arbeitszeit auf den Arbeitnehmer delegiert hat. Arbeitsschutz Ei... mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 4 Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird mit einer Geldbuße (Bußgeld) geahndet. Der Gesetzgeber sieht es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern (nur) mit Bußgeldern. Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften im berufsgenossenschaftlichen Bereich kann auch die Berufsgenos... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8 Sonstige Folgen

Das Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht führt kein Eigenleben. Die Folgen einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit zeigen sich vielmehr auf vielfältige Art und Weise in sonstigen Bereichen des Steuerrechts. 8.1 Haftung Nach § 71 AO haftet etwa derjenige, der eine Steuerhinterziehung [1] oder eine Steuerhehlerei [2] begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, für die... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 2 Leichtfertige Steuerverkürzung

Eine Steuerverkürzung, bei der dem Täter ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen ist, kann als leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO geahndet werden. Die leichtfertige Steuerverkürzung ist, anders als die Steuerhinterziehung, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Leichtfertigkeit ist Fahrlässigkeit mit einem besonderen Grad der Nachlässigkeit.[1] Der St... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 4 Gefährdung von Abzugsteuern

Diese Ordnungswidrigkeit betrifft in erster Linie Arbeitgeber, die vorsätzlich oder leichtfertig ihrer Verpflichtung, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen.[1] Die Tathandlung besteht also in der Verletzung der Einbehaltungspflicht und der Abführungspflicht von Steuerabzugsbeträgen. Abzugsteuern sind neben der Lohnst... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.3 Vorsätzliches Handeln

Steuerhinterziehung ist nur dann strafbar, wenn der Wille, den Straftatbestand in Kenntnis aller seiner Tatumstände zu verwirklichen, vorhanden ist.[1] Der Täter muss also z. B. wissen, dass die Angaben, die er gemacht hat, unrichtig oder unvollständig sind und dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten kann. Diese Voraussetzungen und Folgen muss er wollen oder zumindest b... mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 4.4 Erfassung von Umsätzen und Steuerbeträgen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für eine zutreffende Erfassung der Bemessungsgrundlagen und der Umsatzsteuerbeträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die Erlöse in der Buchhaltung entsprechend der umsatzsteuerlichen Behandlung zu trennen. Hierfür besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Erlöskonten oder spezielle USt-Kennzeichen einzurichten, die eine Trennung der Bemessungsgrundlagen ermöglichen. Für ... mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 3 Steuergefährdung

Eine weitere Steuerordnungswidrigkeit ist die Steuergefährdung.[1] Hier handelt es sich um Handlungen, die zur Vorbereitung einer Steuerverkürzung geeignet sind. Zu diesen Vorbereitungshandlungen gehören etwa Ausstellen unrichtiger Belege, In-Verkehr-Bringen von Belegen gegen Entgelt, unrichtige, unvollständige oder unterlassene Buchung von Geschäftsvorfällen, die Verwendung, da... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum ist für bestimmte Tät... / 1.5 Folgen von Verstößen

Nach § 10 ArbMedVV gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst wird, Angebotsvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig angeboten wird, der Arbeitgeber Beschäftigte eine Tätigkeit ausüben lässt, obwohl diese nicht an der Pflichtvorsorge teilgenommen haben, eine Vorsorgekartei nicht, nicht richtig oder nicht vollständig geführt wird. Straft... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Auskunftsverweigerungsrecht... / 4. Auskunftsverweigerungsrechte bei Gefahr der Selbstbezichtigung (§ 103 AO)

Sinn und Zweck: Das Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Selbstbezichtigung einer Straftat ist unmittelbarer Ausfluss aus dem verfassungsrechtlichen Nemo-tenetur-Grundsatz und trägt der Selbstbelastungsfreiheit Rechnung. Personenkreis: Wird ein Dritter vom FA i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1, 3 AO zur Auskunft herangezogen kann die Auskunft auf solche Fragen verweigert werden, d... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aufzeichnungspflichten im B... / 1.5.3 Zertifizierte Kassen: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nötig

Bereits seit dem 1.1.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.[1] So müssen elektronische Kassen zwingend ausgestattet sein mit einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Elektronische Speicherkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wu... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aushangpflichten / 4 Folgen bei Verstoß gegen die Aushangpflicht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB. Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Verstöße gegen Auslegungspflichten können auch Ansprüche von Arb... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 9 Unveränderbarkeit der Daten muss gewährleistet sein

Grundsätzlich dürfen einmal erfasste Daten nicht mehr verändert werden.[1] Die (negativen) Folgen, die bei einem Verstoß aus diesem formellen Mangel gezogen werden, sind einzelfallabhängig.[2] In Frage kann hier beispielsweise eine Zuschätzung in Form eines Unsicherheitszuschlags kommen. Sofern sich Änderungen an den erfassten Daten ergeben, sind diese zu protokollieren.[3] D... mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Verwarnungsgelder

Für Verwarnungsgelder aufgrund von Ordnungswidrigkeiten besteht ein Betriebsausgabenabzugsverbot.[1] mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 10 Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens ist eine Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, ist eine Ordnungswidrigkeit.[1] Auch das Unterlassen des Angebots eines Beschwerdeverfahrens bei mittelbaren Zulieferern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn das Unternehmen das Beschwerdeverfahren zwar einrichtet, es aber nicht den Anforderungen des § 8 LkSG genügt. Die ... mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 14 Einleitung von Maßnahme

Wie ausgeführt, ist es eines der Ziele des Beschwerdeverfahrens, Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung verpflichtet das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, wenn sie über das Beschwerdeverfahren Kenntnisse über Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards bzw. das unmittelbare Bevorstehen solcher Verletzungen erhalten. Stell das Unt... mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 3 Verpflichtung zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG

§ 8 LkSG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens entlang der gesamten Lieferkette. Allerdings steht diese Pflicht, wie alle Pflichten des LkSG, unter dem Vorbehalt der Angemessenheit.[1] Unternehmen müssen das Verfahren bekannt machen und so ausgestalten, dass es für potenziell Betroffene zugänglich ist. Potenziell Betroffene sind alle Personen, der... mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 16 Checkliste für die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Diese Checkliste[1] gibt einen kompakten Überblick über die notwendigen Punkte, die bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bedacht werden müssen: Reichweite des Beschwerdeverfahrens eigener Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer mittelbare Zulieferer Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens Unterlassen der (ordnungsgemäßen) Einrichtung is... mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 4.6 Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen Dokumentations- und Berichtspflicht

Werden im Rahmen der Kontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Verstöße gegen die Dokumentations- und Berichtspflicht festgestellt, kann dies mit der Verhängung von Bußgeldforderungen geahndet werden. Laut § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 bis 12 LkSG gelten folgende Tatbestände als ordnungswidriges Handeln: Die zugrundeliegende Dokumentation wird nach § 10 Abs... mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.1 Schutz für Beschwerdeführer bzw. Hinweisgeber

Eine Gemeinsamkeit der beiden Gesetze ist, dass beide vorsehen, dass Personen Hinweise geben können und gegen Benachteiligung aufgrund der Hinweise geschützt sind. Dieser Schutz ist im HinSchG detailliert geregelt und ausdifferenzierter als im LkSG. Das HinSchG sieht einen Anspruch auf Schadensersatz für Personen vor, die aufgrund einer Meldung Nachteile erlitten haben. Darü... mehr

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Hybrides Arbeiten / 8.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Verstöße im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 4 Es werden Bußgeldvorschriften geschaffen für Verstöße meldender Plattformbetreiber gegen die Registrierungspflichten [1], gegen die Meldepflicht und Korrekturmeldeverpflichtung [2], die Informationspflicht der Anbieter [3], die Durchsetzung der Mitwirkungspflichten gegenüber den Anbietern[4] sowie Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 23 PStTG. Sowohl die vorsätzlich... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeit (Abs. 1)

1. Grundsätzliches Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 1 normiert im Kontext des Vierten Unterabschnitts iVm. dem OWiG die Voraussetzungen für das Vorliegen einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. 2. Täterqualifikation Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Täterkreis des § 342o Abs. 1 ist begrenzt. Täter des § 342o Abs. 1 Nr. 1 kann nur sein, wer gem. § 342b Abs. 1 Nr. 1, § 342c Abs. 1 Nr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ordnungswidrigkeiten

Rz. 90 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 4 PublG vor (s. § 20 Rz. 1 ff.), wenn die gesetzlichen Vertreter des MU bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns als MU dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter einer der folgenden Vorschriften zuwiderhandelt: bei der Aufstellung des (Teil-)KA: § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG iVm. einer der folgenden... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ordnungswidrigkeiten

Rz. 357 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 PublG vor, wenn die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter bei der Aufstellung des JA einer Vorschrift über Form und Inhalt, die Bewertung, die Gliederung oder die im Anhang zu machenden Angaben zuwiderhandelt.... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 3, 3a und 3b)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die in § 341n Abs. 1 bis 2a aufgeführten Vorschriften können gem. § 341n Abs. 3 und 3a mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße ist grds. abhängig von der Ordnungswidrigkeit. Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei allen Versicherungsunternehmen können gem. § 341n Abs. 3 Satz 1 Geldbußen iHv. bis zu 50.000 EUR bei Verstößen gegen Rechnungsl... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung oder Feststellung des JA, der Aufstellung des Konzernabschlusses, der Aufstellun... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ordnungswidrigkeiten bei der Erteilung eines Bestätigungsvermerks (Abs. 2)

Rz. 18 [Autor/Zitation] In § 341n Abs. 2 werden Ordnungswidrigkeiten benannt, die den Abschlussprüfer von Versicherungsunternehmen betreffen. Die Ordnungswidrigkeiten richten sich insbes. auf die Erteilung eines Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer eines Versicherungsunternehmens, der nach den einschlägigen handels- und europarechtlichen Regelungen nicht unabhängig ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ordnungswidrigkeiten bei der Überwachung oder Auswahl des Abschlussprüfers (Abs. 2a)

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 2a nennt die Tatbestände an Ordnungswidrigkeiten, die den Prüfungsausschuss eines Versicherungsunternehmens betreffen. Dabei werden Verstöße gegen die Vorschriften zur Überwachung der Unabhängigkeit und zur Auswahl des Abschlussprüfers durch den Prüfungsausschuss eines Versicherungsunternehmens genannt. Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Regelung en... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Katalog der Ordnungswidrigkeiten (Abs. 1, 2 und 2a)

I. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung (Abs. 1) Rz. 9 [Autor/Zitation] § 341n Abs. 1 Satz 1 definiert den Katalog der Ordnungswidrigkeiten, der sich an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, des AR bzw. des Hauptbevollmächtigten richtet. Dabei wird zwischen Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlung gegen Vorschriften der Aufstellung od... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten

Rz. 149 [Autor/Zitation] Verstöße gegen § 319b sind wie Verstöße gegen § 319 bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten, haben wegen des in Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegten auf für Ordnungswidrigkeiten geltenden verfassungsrechtlichen Grundsatzes nulla poena sine lege (BVerfG v. 24.11.1992 – 2 BvR 2033/89, BVerfGE 87, 399, 411) aber bei gleichem Strafrahmen formal jeweils ihre eig... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen (Abs. 3 bis 3b)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Rechtsfolgen der in Abs. 1 bis 2a normierten Ordnungswidrigkeitstatbestände sind in Abs. 3 bis 3b geregelt. Darin wird zwischen Instituten, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und solchen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, und in Bezug auf kapitalmarktorientierte Kreditinstitute zwischen Bußgeldern gegen natürliche ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolge (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit nach § 342o Abs. 1 kann gem. § 342o Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 EUR geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, dem Vorwurf, der den Täter trifft, sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters (vgl. § 17 OWiG; s. in diesem Zusammenhang auch BT-Drucks. 20/... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 333a ergänzt die Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 2a. Die dort genannten prüfungsbezogenen Ordnungswidrigkeiten werden zur Straftat, wenn korruptionsnahes Verhalten vorliegt oder die Pflichtverstöße beharrlich begangen werden. In beiden Fällen erhöht sich das Ausmaß der verwirklichten kriminellen Energie so weit, dass der Gesetzgeber eine Ahndung al... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bußgeldrahmen (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Für die Bemessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, sowie seine wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Hinsichtlich der in § 20 Abs. 3 PublG festgelegten Maximalhöhe ist – wie auch bei § 334 HGB – danach zu differenzieren, ob das betroffene Unternehmen kapitalmarktorient... mehr