Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Verstöße bei der Abschlussprüfung (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 340n Abs. 2 stellt für Abschlussprüfer geltende Ordnungswidrigkeiten dar und dient der Sicherung der Unvoreingenommenheit von Abschlussprüfern (Gaber in BeckOGK HGB, § 340n Rz. 8 [8/2024]; Waßmer in MünchKomm. BilR, § 334 HGB Rz. 49). Diese Vorschrift sanktioniert abschließend die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 1, wenn Ausschlus... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Konkurrenzen

Rz. 9 [Autor/Zitation] §§ 19 bis 21 OWiG regeln das tateinheitliche und tatmehrheitliche Zusammentreffen von Ordnungswidrigkeiten sowie das Zusammentreffen mit einer Straftat. Die Anwendung von § 19 OWiG führt dazu, dass nur eine Geldbuße festzusetzen ist, wenn dieselbe Handlung mehrere Alternativen des § 334 verletzt (Tateinheit). Dagegen sind mehrere Geldbußen festzusetzen,... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsätzliches

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 1 normiert im Kontext des Vierten Unterabschnitts iVm. dem OWiG die Voraussetzungen für das Vorliegen einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 330

Rz. 34 [Autor/Zitation] Wird gegen § 330 verstoßen, ist hierin eine Ordnungswidrigkeit in den Fällen zusehen, in denen eine VO, die auf der Grundlage von § 330 erlassen wurde, direkt auf § 334 verweist (Kliem/Lawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 60; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 330 Rz. 16f). In anderen Fällen liegt keine Ordnungswidrigkeit vor (Müller in Haufe BilKo... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Sanktionen

Rz. 25 [Autor/Zitation] Verstöße gegen Abs. 1 können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden. Erfolgte die Ordnungswidrigkeit in Bezug auf eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft nach § 264d, beträgt die Geldbuße in den Fällen des Abs. 1 höchstens den höheren der folgenden Beträge: zwei Millionen oder das Zweifache des aus der Ordnungswidrigkeit gezogenen wirtschaft... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tathandlung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit nach § 342o Abs. 1 Nr. 1 begeht, wer entgegen der § 342b Abs. 1 Nr. 1, § 342c Abs. 1 Nr. 1, § 342d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, § 342e Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a oder § 342f Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a einen Ertragsteuerinformationsbericht nicht richtig oder nicht vollständig erstellt. Nicht richtig ist ein Ertragsteuerinformationsbericht, we... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Täterqualifikation

Rz. 9 [Autor/Zitation] Der Täterkreis des § 342o Abs. 1 ist begrenzt. Täter des § 342o Abs. 1 Nr. 1 kann nur sein, wer gem. § 342b Abs. 1 Nr. 1, § 342c Abs. 1 Nr. 1, § 342d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, § 342e Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a oder § 342f Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a einen Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen hat. Die Ordnungswidrigkeit gem. § 342o Abs. 1 Nr. 2 kann hingege... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Sanktionen

Rz. 282 [Autor/Zitation] Der Verstoß gegen die Ausschlusstatbestände der § 319 Abs. 2–4 stellt gem. § 334 Abs. 2 eine Ordnungswidrigkeit für den Unterzeichner des Bestätigungsvermerks dar. Durch diese Vorschrift soll die Einhaltung der § 319 Abs. 2–4 abgesichert werden (vgl. Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 101 zu § 289 HGB-E). Rz. 283 [Autor/Zitation] Wird der Bestätigungsvermerk... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verfolgungszuständigkeit (Abs. 4) und Übermittlungspflicht (Abs. 5)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die in § 340n Abs. 4 iVm. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG geregelte Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, welcher Ordnungswidrigkeitstatbestand im Einzelfall erfüllt ist. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten iSd. Abs. 1 und 2a ist die BaFin. zuständig, in Fällen des Abs. 2 die Abschlussprüferaufsichtsste... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prozessuales

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt durch einen Bußgeldbescheid (§ 65 OWiG). Nach Abs. 4 ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Abs. 1 bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. § 264d HGB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in den Fällen des Abs. 2 die Ab... mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.5 Sanktionen

Rz. 20 Die Nicht- oder (in wesentlichen Punkten) Falschabgabe der Erklärung stellt handelsrechtlich sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB dar. Gesellschaftsrechtlich kann eine Nicht- oder Falschangabe als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden. mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB kann ein JA nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung stattgefunden hat. Darauf nimmt § 6 PublG nicht Bezug. Das erscheint hier auch entbehrlich denn § 10 Abs. 1 Nr. 1 PublG bestimmt, dass ein nicht geprüfter JA nichtig ist; zu Einzelheiten vgl. § 10 PublG Rz. 8 ff. Bei KapGes. sowie haftungsbeschränkten Personenhandels... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Verstöße von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses (Abs. 2a)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mögliche Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 340n Abs. 2a sind die Mitglieder eines Prüfungsausschusses der in § 340n Abs. 2 Satz 4 genannten Institute, dh. von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten oder E-Geld-Instituten. Abs. 2a Nr. 1 bezieht sich auf Institute, die keine Sparkassen sind und Abs... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. (Kredit-)Institute (Abs. 1)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Gemäß § 340l Abs. 1 Satz 1 iVm. § 340 Abs. 4 bis 5 haben Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute den JA und den Lagebericht sowie den KA und den Konzernlagebericht und die anderen in § 325 Abs. 1 aufgeführten Unterlagen nach den dort genannten Vorschriften (§§ 325 Abs. 1 Satz 2 Abs. 1a bi... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Verschleierung

Rz. 131 [Autor/Zitation] Ebenfalls unter Strafandrohung gestellt wird in § 331 Nr. 1 die Verschleierung der Verhältnisse der KapGes. in den genannten Rechenwerken, die als Tatmittel dienen. Eine Verschleierung liegt vor, wenn die Erkennbarkeit einer objektiv zutreffenden Wiedergabe durch die Art der Darstellung für den Adressaten ganz erheblich beeinträchtigt wird (Mansdörfer... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Unterlassene oder nicht rechtzeitige Übermittlung der Erklärung nach § 12 Abs. 2 PublG

Rz. 35 [Autor/Zitation] Eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Übermittlung der Erklärung nach § 12 Abs. 2 PublG stellt gem. § 20 Abs. 1a PublG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 20 Abs. 3 Satz 1 PublG). mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verletzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5). Dass von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird, dürfte jedenfalls im Hinblick auf die Vorgaben des Abs. 2 (Rz. 28 ff.) zweifelhaft sein, da derartige Verstöße den zuständigen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 326 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 35 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 342o belegt Verstöße gegen bestimmte Pflichten des Vierten Unterabschnitts mit einer Geldbuße. Während § 342o Abs. 1 die bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit normiert, regelt § 342o Abs. 2 den Höchstbetrag der Geldbuße. § 342o Abs. 3 bestimmt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung. mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig (§ 20 Abs. 4 PublG). Rz. 22 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses den Strafta... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Prozessuales

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt durch einen Bußgeldbescheid (§ 65 OWiG). Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 50 Abs. 1 Satz 2 OWiG) schriftlich oder zur Niederschrift bei der gem. § 334 Abs. 5 zuständigen Verwaltungsbehörde gem. § 67 OWiG Einspruch eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht, wenn die ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beharrliche Zuwiderhandlung (Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Beharrlich ist der Verstoß, wenn der Täter andauernd oder wiederholt rechtswidrig handelt. Objektiv ist also erforderlich, dass der Täter mehrfach zuvor dieselbe Tatbestandsvariante von § 334 Abs. 2a verwirklicht hat. Es genügt nicht, dass er hintereinander verschiedene dort genannte Handlungen vornimmt. Insgesamt sind mindestens drei Verstöße erforderl... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tathandlungen und sonstige Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Tathandlung im Rahmen von § 340m Abs. 2 besteht in der Begehung einer der in § 340n Abs. 2a bezeichneten Handlung. Das bedeutet, nur wenn einer der Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 340n Abs. 2a (Grundtatbestand) vollständig, dh. in objektiver und subjektiver Hinsicht (vgl. Klinger in MünchKomm. HGB4, § 333a Rz. 8) erfüllt ist, kommt bei zusätz... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Rechtswidrigkeit und Vorwerfbarkeit

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Tathandlung muss ferner rechtswidrig und vorwerfbar sein (vgl. § 1 Abs. 1 OWiG). Dabei indiziert die Tatbestandsmäßigkeit der Tathandlung deren Rechtswidrigkeit (Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG5, § 1 OWiG Rz. 7). mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verfolgungszuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342o Abs. 3 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 342o. Die Zuständigkeit liegt gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG iVm. § 342o Abs. 3 beim Bundesamt für Justiz. Von einem möglichen Pflichtverstoß erfährt das Bundesamt für Justiz über eine Mitteilung der das Unternehmensregister führenden Stelle (§ 347m Abs. ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Ordnungsgeldvorschrift des § 342p wird durch die Bußgeldvorschrift des § 342o flankiert. Während § 342p Verstöße gegen die Pflichten zur Offenlegung im Unternehmensregister erfasst, betrifft § 342o Verstöße bei der Erstellung und Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts. Unterbleibt eine fristgemäße Offenlegung sowie Veröffentlichung de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unterrichtung der FinBeh über den Verfahrensausgang durch die Staatsanwaltschaft bzw Verwaltungsbehörde (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG)

Rn. 2043 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die sich aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG ergebende umgekehrte Pflicht der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde über den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens bzw des Verfahrens über die Ordnungswidrigkeit der FinBeh Auskunft zu erteilen, nimmt Rücksicht auf die steuerverfahrensrechtliche Situation. Danach können die FinBeh nac... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Täterschaft und Teilnahme

Rz. 8 [Autor/Zitation] Anders als im Strafrecht wird im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme differenziert. Daher können die Beteiligten an einer Ordnungswidrigkeit sämtlich als Täter behandelt werden (Einheitstäterprinzip). Der Gesetzgeber wollte hierdurch bewusst die rechtlichen Schwierigkeiten ausklammern, die sich im Strafrecht bei der Abgren... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften

Rz. 69 [Autor/Zitation] Die fehlende Offenlegung berührt nicht die Rechtsfähigkeit festgestellter JA/gebilligter KA bzw. geprüfter JA/KA (vgl. WP Handbuch18, Kap. B Rz. 239; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 325 HGB Rz. 49). Rz. 70 [Autor/Zitation] Nach Art der Verstöße kann zwischen Verstößen nach dem "Ob" und dem "Wie" unterschieden werden. Während die Verstöße ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorschriften über die Bewertung (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Insoweit entspricht § 20 PublG im Wesentlichen § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b HGB. Hinsichtlich der einzelnen im Tatbestand genannten Rechnungslegungsvorschriften wird auf die jeweiligen Erläuterungen verwiesen. Um als Ordnungswidrigkeit nach § 20 PublG sanktioniert zu werden, müssen die Verstöße gegen Bewertungsvorschriften zu unvertretbaren Ergebnissen... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Bußgeldvorschrift des § 342o wird durch die Vorschrift des § 342p über Ordnungsgelder flankiert. Während § 342o Verstöße bei der Erstellung und Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts erfasst, betrifft § 342p Verstöße gegen die Offenlegung im Unternehmensregister. Unterbleibt eine Erstellung ganz oder erfolgt sie unvollständig bzw. unr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 194 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Als Täter kommen aber nur die Geschäftsleiter, nicht auch die Aufsichtsratsmitglieder in Betracht (Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 14). Ein etwaiges Verschulden des S... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verstöße gegen den Konzernlagebericht (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Abs. 1 Nr. 4 verweist für den (Teil-)Konzernlagebericht über § 13 Abs. 2 Satz 3 PublG auf § 315 Abs. 1, 3 HGB, aber vergleichbar mit Abs. 1 Nr. 3 nicht auf die anderen in § 334 Abs. 1 Nr. 4 HGB genannten Vorschriften. Die Versicherung gem. § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB ist auch hier nicht Teil des Konzernlageberichts (§ 117 Nr. 1 WpHG). Ein Verstoß gegen § 1... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 62 [Autor/Zitation] Die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses kann nicht den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung nach § 331 erfüllen, da sic... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafrechtliche Entscheidungen

Rz. 6 [Autor/Zitation] Eine Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft besteht nach dem Wortlaut von § 335c Abs. 2 nur in Fällen, in denen sie nach § 170 Abs. 1 StPO eine Anklage wegen einer Straftat nach § 333a erhebt. Diese Strafvorschrift erfasst besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Pflichten der Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsaussch... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Subjektiver Tatbestand

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Verwirklichung des Bußgeldtatbestands nach § 342o setzt ein vorsätzliches Handeln voraus (vgl. § 10 OWiG). Dabei soll bedingter Vorsatz genügen. Fahrlässiges Verhalten ist hingegen nicht tatbestandsmäßig. Sinnvoll erscheint, gerade bei Umstrukturierungen, Ausgliederungen, rechtlich ungeklärten Aspekten oÄ, die zuständige Behörde in einem Begleitsch... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsfolgen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Werden die in § 340n Abs. 2a genannten Verstöße entweder gegen Gewährung oder Versprechen eines Vermögensvorteils begangen oder beharrlich wiederholt, erscheint eine Sanktionierung lediglich als Ordnungswidrigkeit im Hinblick auf die entsprechend höhere kriminelle Energie nicht ausreichend (vgl. Begr. zu § 333a, BR-Drucks. 635/15, 54; BT-Drucks. 18/721... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 327 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 19 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG

Rz. 28 [Autor/Zitation] Gegen das Unternehmen selbst kann eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG verhängt werden. Bei Verstößen gegen Abs. 1 ist bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. § 264d HGB der Bußgeldrahmen des Abs. 3a heranzuziehen. Danach beträgt die Geldbuße höchstens den höheren der folgenden Beträge: 10 Mio. EUR, 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes, den das Untern... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 51 [Autor/Zitation] Hat keine Abschlussprüfung nach § 14 Abs. 1 PublG stattgefunden, können die Offenlegungspflichten nach § 15 PublG in Bezug auf den Prüfungsvermerk des Konzernabschlussprüfers nicht erfüllt werden (vgl. auch § 6 PublG Rz. 40). Das begründet eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG, die mit Geldbuße geahndet werden kann (Geldbuße bis zu 50.00... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Zuständige Verwaltungsbehörden (Abs. 4 und 5)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Als für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung sowie bei der Überwachung oder Auswahl des Abschlussprüfers zuständige Verwaltungsbehörde wird gem. § 341n Abs. 4 Satz 1 und 2 bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds die BaFin. bzw. bei Versicherungen und Pensionsfonds unter Landesaufsicht ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Opportunitätsgrundsatz

Rz. 10 [Autor/Zitation] Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde. Die Vorschrift setzt den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geltenden Opportunitätsgrundsatz um. Anders als im Strafverfahren, wo das Legalitätsprinzip gilt (§ 152 Abs. 2 StPO), besteht keine Pflicht zur Einleitung und ... mehr

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zfs 07/2025, Feststellung d... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat auf die Sachrüge hin zumindest vorläufig Erfolg. Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich nunmehr nicht zweifelsfrei, welcher Bußgeldtatbestand (§§ 1 Abs. 2, 29a Abs. 1, Abs. 5 OWiG) aus Sicht des Tatrichters verwirklicht wurde. Dies konnte auch nicht offenbleiben. Die tat... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Mitsch (Hrsg.), Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl, 2018. mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341n wurde im Rahmen des Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetzes aufgenommen und sukzessive ergänzt. Insbesondere die Tatbestände in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten durch den Abschlussprüfer wurden erweitert bzw. in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten durch den Prüfungsausschuss neu formuliert. Rz. 7 [Autor/Zitation] Zuletzt wurde durch Art. 1 Nr. 19 des Geset... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Darstellung (Art. 10 Abs. 3 und 4 APrVO)

Rz. 551 [Autor/Zitation] Außer nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. e APrVO darf der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk keinerlei Querverweise auf den Prüfungsbericht enthalten, denn dieser ist nicht öffentlich und damit nicht allen Adressaten zugänglich. Rz. 552 [Autor/Zitation] Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk soll in einer klaren und eindeutigen Sprache verfasst sein. Seine... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verpflichteter Personenkreis; Sanktionen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Zur Einreichung der Erklärung sind die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens verpflichtet. Dies sind nach § 4 Abs. 1 bei juristischen Personen (zB wirtschaftlicher Verein oder Stiftung) die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs und bei Personenhandelsgesellschaften der oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter (vgl. zu Einzelheiten § 4 ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kündigungsgrund

Rz. 462 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann den Pflichtprüfungsauftrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Begriff des wichtigen Grundes entstammt den allgemeinen Kündigungsvorschriften des BGB (vgl. § 626 BGB), so dass zur Auslegung hierauf zurückgegriffen werden kann. Dabei ist jedoch die besondere Zielsetzung der Beschränkung des Kündigungsrechts in § 318 Abs. 6 zu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mitwirkungspflicht des über 18 Jahre alten Kindes (§ 68 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 68 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG verpflichtet das volljährige Kind, das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigen ist, zur Mitwirkung an der die Kindergeldzahlung betreffenden Sachverhaltsaufklärung (V 7.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2024), ohne damit eine über § 93 Abs 1 AO hinausgehende Mitwirkungspflicht zu konkretisieren. Diese bezieht sich nicht nur auf d... mehr