Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.3.2 Keine aufschiebende Wirkung

Die Beschlussanfechtungsklage hat also keine aufschiebende Wirkung.[1] Solange Beschlüsse nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gültig und begründen z. B. Zahlungspflichten der einzelnen Wohnungseigentümer aus einem angefochtenen Beschluss über die Festsetzung von Hausgeldvorschüssen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans oder... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.4 Wechsel der Person des Unternehmers (Abs. 4)

Rz. 38 Bei einem Wechsel der Person des Unternehmers i. S. d. Abs. 4 sind der bisherige Unternehmer und sein Nachfolger als Gesamtschuldner (§§ 421, 422 BGB ) bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Unternehmerwechsel angezeigt wurde, beitragspflichtig. Die gesamtschuldnerische Beitragshaftung bei Unternehmerwechsel ist als Regelung, die der Beitragssicherung dient, nic... mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.1.1 Adressaten der Beitragspflicht (Satz 1)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt die Beitragspflicht der Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Versicherte, die zu dem Unternehmer in einer besonderen Beziehung stehen, sind diejenigen Personen, die nicht oder nur zum Teil oder in untypischer Art und Weise im Interes... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Verjährung der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, Abs. 7

Rz. 153 Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt in den Fällen ein, in denen nach § 169 Abs. 2 AO die Festsetzungsfrist auf 10 bzw. 5 Jahre verlängert worden ist. Die Festsetzungsfrist endet nicht, bevor nicht die straf- oder bußgeldrechtliche Verjährung eingetreten ist. Damit wird verhindert, dass auf die Einziehung der Steuer verzichtet werden muss, während noch eine stra... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.2 Persönlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 136 Da der persönliche Umfang der Steuer- oder Zollfahndung nicht durch eine Prüfungsanordnung konkretisiert wird, richtet sich dieser Umfang nach den tatsächlichen Ermittlungen.[1] Aus diesen tatsächlichen Ermittlungen muss sich ergeben, gegen wen die Prüfung gerichtet ist. Dies muss vor Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist feststehen. Tritt danach in diesem Umfang ... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Gewerbeordnung (GewO)

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Hier gelangen Sie zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung. mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 10 Voraussetzung für die Begründung einer Ordnungswidrigkeit ist, dass in einer nach § 8 erlassenen Rechtsvorschrift auf die Bußgeldvorschrift des § 22 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG verwiesen wird. Beschäftigt ein Arbeitgeber sodann einen Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Rechtsverordnung, so verhält er sich ordnungswidrig und verwirkt ein Bußgeld. Rz. 11 Da in §... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Folgen bei Verstoß gegen Vorgaben aus ArbZG

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert nach § 17 ArbZG. Daraus ergibt sich auch eine arbeitsvertragliche Pflicht und damit korrespondierend ein arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Einhaltung der Schutzvorschri... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 24 Da § 12 die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 bis 3 ArbZG modifiziert, stellen Verstöße des Arbeitgebers gegen die Abweichungen im Ergebnis Verstöße gegen § 11 Abs. 1 bis 3 ArbZG dar. Der Arbeitgeber handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 ArbZG ordnungswidrig, wenn er einen Arbeitnehmer entgegen § 11 Abs. 1 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt ode... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 3.7 Pflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit

Verletzt der Immobilienmakler seine Identifizierungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten, handelt er ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR belegt werden, im Fall vorsätzlicher Pflichtverstöße bis zu 150.000 EUR (§ 56 Abs. 1 GwG). Handelt es sich um einen schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß, kann eine Geldbuße bis zu 1 Mi... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.2.3 Konsequenzen fehlender Erlaubnis

Maklerverträge, die ohne die gemäß § 34c GewO erforderliche Erlaubnis geschlossen werden, sind und bleiben wirksam. Sie sind nicht etwa wegen eines Gesetzesverstoßes gemäß § 134 BGB nichtig.[1] Die vorsätzliche oder auch fahrlässige Ausübung der Maklertätigkeit ohne die erforderliche Gewerbeerlaubnis kann allerdings gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1h, Abs. 4 GewO als Ordnungswidrigke... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Wohnungsvermittlung / 5 Besondere Maklerpflichten

Das Wohnungsvermittlungsgesetz erlegt dem Makler gegenüber den allgemeinen Regelungen der §§ 652 ff. BGB weitere besondere Maklerpflichten auf, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeiten zu Geldbußen führen kann. Keine Maklertätigkeit ohne Auftrag Zunächst einmal darf der Wohnungsvermittler gemäß § 6 Abs. 1 WoVermRG nicht ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbieten. Ein Ver... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.2.1 Voraussetzungen

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis. Diese kann allerdings durchaus versagt werden. Absolute Versagungsgründe Die Erlaubnis ist unter folgenden Umständen zu versagen: Es liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die fü... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler im Wettbewerb / 1.3 Fehlender Vermittlungsauftrag

Im Bereich der Wohnraumvermittlung benötigt der Makler den Auftrag des Eigentümers bzw. Vermieters, wenn er eine Wohnung anbietet. Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips (Mietrechtsnovellierungsgesetz, MietNovG) am 1.6.2015, mit dem das "Bestellerprinzip" Gesetz wurde, hatte der feh... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.3 Anzeigepflicht

Neben die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO tritt bei Aufnahme der Tätigkeit die Anzeige nach § 14 GewO. Auch sie hat auf einem amtlichen Formblatt zu erfolgen. Die Pflicht trifft den gewerbsmäßigen Makler bereits mit Anmietung eines Büros, bei Einstellung von Mitarbeitern und bei Schaltung von Zeitungsinseraten oder Veröffentlichungen im Internet. Ausschlaggebend ist a... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.2.2 Antragstellung

Antragsteller und Erlaubnisinhaber sind entweder der Einzelunternehmer oder die juristische Person, vertreten durch den Geschäftsführer bzw. Vorstand. Bei Personengesellschaften ist für jeden Geschäftsführungsberechtigten der Gesellschaft eine Erlaubnis erforderlich. Wechselt der Inhaber oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss ein neue... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 2.2 Buchführungs- und Informationspflicht

Die in §§ 10, 11 MaBV geregelten Buchführungs- und Informationspflichten sollen sowohl dem Auftraggeber des Maklers als auch der Behörde Einsicht in das Geschäftsgebaren und eine Überwachung im Rahmen einer außerordentlichen Prüfung gemäß § 16 Abs. 2 MaBV ermöglichen. Die unterlassene, unvollständige, unrichtige oder nicht rechtzeitige Erfüllung der Informations- und Aufzeic... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Wohnungsvermittlung / Zusammenfassung

Überblick Bei der Wohnungsvermittlung sind zunächst die allgemeinen maklerrechtlichen Grundsätze der §§ 652 bis 654 BGB zu beachten. Zusätzlich ergeben sich vom Makler zwingend zu beachtende ergänzende Regelungen aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). Diese sind vorrangig gegenüber den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB.[1] Zum Schutz des Mietinteressenten und potenziel... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.4 Auskunftspflicht/Nachschau

Nach der Bestimmung des § 29 Abs. 1 GewO haben Immobilienmakler den Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen. Nach der weiteren Bestimmung des § 29 Abs. 2 GewO sind die Beauftragten der zuständigen öffentlichen Stelle befugt, zum ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 3 Maklerpflichten nach dem Geldwäschegesetz

Auch Immobilienmakler gelten als sog. Verpflichtete nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG). Geldwäsche bezweckt bekanntermaßen die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen. Derart illegale Einnahmen werden bei der Geldwäsche in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt. Da solche Vo... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, AsylbLG § 13 Bußgeldv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Den Bußgeldtatbestand kann nur der Leistungsberechtigte selbst erfüllen. Tathandlung ist der Verstoß gegen die Meldepflicht des § 8a, die sich sowohl auf selbständige als auch auf unselbständige Tätigkeiten bezieht. Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet die Nichtmeldung, die nicht richtige Meldung, die nicht vollständige Meldung und die nicht rechtzeitige Meldung. Die einzelne... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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zfs 02/2025, Verjährung bei... / 2 Aus den Gründen:

Es besteht ein Verfahrenshindernis hinsichtlich des Betroffenen, §§ 46 Abs. 1 OWiG, 206a StPO. Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit vom 14.10.2023 war bereits bei Eingang der Akten bei Gericht 22.2.2024 verjährt. Weder die mit Verfügung vom 26.10.2023 angeordnete Anhörung des Betroffenen, noch der Bußgeldbescheid vom 4.12.2023 waren geeignet, die Verjährung zu unterbinden. Vor... mehr

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AGS 02/2025, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Das AG hat das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, weil es eine Ahndung nicht für geboten gehalten hat. Neben dem Betroffenen komme als Fahrzeugführer im Vorfallszeitpunkt auch dessen Bruder in Betracht, den das Gericht in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen habe. Dieser habe die Fa... mehr

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zfs 02/2025, Keine analoge ... / 3 Anmerkung:

Es hat durchaus seinen Grund, warum der Verordnungsgeber einen händisch ausgeschalteten Motor verlangt hat, um den Tatbestand der Gerätenutzung wirklich verneinen zu können. So ist bspw. das Stehen auf dem Randstreifen bei laufendem Motor unzulässig (OLG Düsseldorf NZV 2008, 584), auf Autobahnen läge bei diesem Verhalten sogar ein Verstoß gegen § 18 Abs. 8 StVO vor. Wird der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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zfs 02/2025, Reichweite der... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den Betroffenen wegen der fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Nichteinhaltens des erforderlichen Mindestabstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug zu einer Geldbuße von 240 EUR verurteilt und ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats nach Maßgabe des § 25 Abs. 2a StVG verhängt. Mit seiner Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene, das Urteil sei wegen des Verf... mehr

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zfs 02/2025, Reichweite der... / Leitsatz

1. Honorarkonsuln steht gemäß Art. 1 Abs. 3, 71 Abs. 1 Satz 1 des Wiener Übereinkommens vom 24.4.1963 über konsularische Beziehungen (WÜK) lediglich Amtshandlungsimmunität zu. Diese umfasst nur unmittelbare, echte Amtshandlungen in Wahrnehmung konsularischer Aufgaben. 2. Von Honorarkonsuln im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten unterliegen dementsprechend der deutsc... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j... mehr

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AGS 02/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Online geschlossene Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern – rechtliche Rahmenbedingungen, ZAP 2024, 615 Sowohl Rechtsanwälte als auch Inkassounternehmen schließen häufig Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern über das Internet. Dabei ist die Vorgehensweise recht vielfältig. Bspw. werden Webformulare, Kontaktformulare oder PD... mehr

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zfs 02/2025, Fahrerlaubnis ... / 2 Aus den Gründen:

„… II. [8] Die zulässige Revision des Kl. ist nicht begründet. Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Das OVG hat die Vorschrift des § 2a Abs. 5 S. 5 StVG zu Recht für entsprechend anwendbar gehalten. [9] 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung ist nach ständige... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Bestellerprinzip / 5.1 Bußgeldtatbestand

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 WoVermRG handelt "ordnungswidrig ..., wer als Wohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Absatz 1a vom Wohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sich versprechen lässt oder annimmt." Nach der in Bezug genommenen Vorschrift des § 2 Abs. 1a WoVermRG darf der Makler vom Wohnungssuchenden nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließli... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.6 Problem: fehlender Vermieterauftrag

Hat der Makler keinen entsprechenden Auftrag des Vermieters erhalten, sondern auf anderem Weg von einer Vermietungsgelegenheit erfahren, verwirklicht er zumindest den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 8 Abs. 1 Nr. 3 WoVermRG, weil er ohne Auftrag des Vermieters Wohnräume anbietet. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden.[1] Pra... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Bestellerprinzip / 3.2 Suchauftrag gerichtet auf ein neues Objekt

Eine erhebliche Herausforderung stellt die Voraussetzung dar, dass der Makler dem Wohnungssuchenden keine Bestandsimmobilien anbieten darf, die ihm bereits vom Vermieter an die Hand gegeben wurden. Er muss vielmehr aufgrund des Suchauftrags neue Objekte akquirieren und den entsprechenden Auftrag vom Vermieter zum Anbieten des Objekts einholen. Praxis-Beispiel Suchauftrag nur ... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Bestellerprinzip / 5.2 Weitere Konsequenzen

Es sind Strategien denkbar, die gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Wohnungssuchenden auszuhebeln. Bei all diesen Konstellationen hat der Makler allerdings im Fall der Fälle nicht nur den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, sondern riskiert eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO oder den Widerruf seiner Gewerbeerlaubnis nach § 49 VwVfG. ... mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 9.3 Kungelei mit Makler

Während Kungeleien mit dem Vermieter für den Makler erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können, sind sie für den Vermieter zwar nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz folgenlos, können aber im Einzelfall ggf. den Tatbestand des (versuchten) Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Praxis-Beispiel Absprachen zwischen Makler und Vermieter Der Vermieter will den Makl... mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 3.2.4 Problem: Abspringen des Mietinteressenten

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 2 Abs. 1a WoVermRG hat der Makler lediglich dann Anspruch auf eine Provision gegen den Mieter, wenn er "ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten". Praxis-Beispiel Mietinteressent springt ab Ein Mitarbeiter eines Aut... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Bestellerprinzip / 5 Umgehungsstrategien

Angesichts der strengen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch gegen den Mieter gilt es, im Hinblick auf mögliche Strategien des Maklers zur Provisionssicherung zunächst die Bestimmung des § 8 WoVermRG im Hinterkopf zu behalten. Sie regelt diverse Ordnungswidrigkeiten, die je nach Ausprägung Geldbußen bis zu 25.000 EUR nach sich ziehen. 5.1 Bußgeldtatbestand Nach § 8 Abs... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Makler: Bestellerprinzip / 2 Was heißt "Bestellerprinzip"?

Das Bestellerprinzip besagt vereinfacht, dass derjenige, der den Makler beauftragt, ihn zu bezahlen hat. Grundsätzlich zahlt nach dem Maklerrecht derjenige den Makler, der ihn beauftragt. Doch im Bereich der Wohnraumvermittlung wurde dieser Grundsatz in der Praxis regelmäßig aufgeweicht. Denn nicht der eigentlich beauftragende Vermieter hatte die Zeche tatsächlich gezahlt, s... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.6 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeitbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG geahndet oder als Straftat nach § 23 ArbZG verfolgt werden. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Ordnet der Arbeitgeber die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit an oder duldet er sie, handelt er nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden, wobei jede einzelne Überschreitung der Höchstgrenzen durch einen Arbeitnehmer den Tatbestand verwirklicht. Bei beharrlicher Wiederholung ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 5 Aufsichtspflichten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten

Der Arbeitgeber ist gemäß §§ 22–23 ArbZG für die Einhaltung aller den Arbeitszeitschutz betreffenden Bestimmungen verantwortlich. Im Fall einer Verletzung ist der Arbeitgeber persönlich bußgeld- und strafrechtlich verantwortlich. Als Arbeitgeber ist gemäß §§ 9 OWiG, 14 StGB nicht nur der Betriebsinhaber anzusehen, sondern jede Person, die kraft organschaftlicher Stellung (z.... mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 4 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

Beschäftigt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG an Sonn- und Feiertagen, ohne dass für ihn eine der im Katalog des § 10 ArbZG festgeschriebenen Ausnahmen vorliegt[1]; einen Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Ausgleichsvorschriften für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gemäß § 11 ArbZG [2]; einen Arbeitnehmer entgegen einer Rechtsverord... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Verstöße

Rz. 13 Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 16 Abs. 1 ArbZG die dort bezeichnete Auslage oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt, handelt ordnungswidrig.[1] Gleiches gilt, wenn ein Arbeitgeber entgegen § 16 Abs. 2 ArbZG Aufzeichnungen[2] nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.[3] Die Ordnungswidri... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 255 (Rn. 443a–443d kommentiert von Küting, P.)

Rn. 443a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) sanktioniert mitunter (auch) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Bewertung (vgl. HdR-E, HGB § 334), die ihrerseits mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden können (vgl. § 334 Abs. 3 Satz 1). Dass sich dort derweil kein expliziter Verweis mehr auf § 255 findet, bedeutet indes keines... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 249 (Rn. 877–900 kommentiert von Mayer-Wegelin/Kessler/Höfer)

Rn. 877 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für einen etwaigen Verstoß gegen die Bewertungsvorschriften des § 249 sieht das HGB für Einzelkaufleute und reine PersG keine speziellen zivilrechtlichen Sanktionen vor. Eine Verletzung jener Norm kann indes insoweit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, als die Bilanz so aufgestellt wurde, dass die Übersicht über den Vermögensstand ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.1 (Un-) Mittelbare Verbandshaftung?

Äußerst umstritten war zunächst die grundlegende Frage, ob Unternehmen allein aufgrund eines Datenschutzverstoßes eines ihrer Mitarbeitenden unmittelbar für diesen haften müssen (unmittelbare Verbandshaftung) – oder ob für eine Haftung weitere Voraussetzungen erfüllt worden sein müssen. Wie zugleich gezeigt wird, hat der EuGH nunmehr über diese Frage entschieden, in Bezug au... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Berichtigung nach § 153 AO ... / IV. Nachträgliches Erkennen

Wie bereits ausgeführt, ist wesentlich für die Anwendung des § 153 AO das nachträgliche Erkennen der Fehlerhaftigkeit der abgegebenen Steuererklärung. Die bloße Möglichkeit, die Unrichtigkeit zu erkennen, genügt angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes nicht (BGH v. 17.3.2009 – 1 StR 479/08, AO-StB 2009, 231 [Buse]). Nachträglich erkannt werden kann eine Unrichtigke... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 22g Abs. 5 UStG

Rz. 31 Gem. § 22g Abs. 5 UStG ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats zu berichtigen oder zu vervollständigen, wenn er nachträglich erkennt, dass die übermittelten Zahlungsinformationen unrichtig oder unvollständig sind. In der Gesetzesbegründung findet sich hierzu lediglich eine Wiederholung des Gesetzestextes. Tatsächlich... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 § 22g Abs. 4 UStG

Rz. 28 Gem. § 22g Abs. 4 S. 1 UStG hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen i. S. d. § 22g Abs. 1 S. 1 UStG jeweils für das Kalendervierteljahr sowie die eigene BIC oder sonstige Geschäftskennzeichen zur eindeutigen Identifizierung des Zahlungsdienstleisters bis zum Ende des auf den Ablauf des Kalendervierteljahres folgenden Kalendermonats (Meldezeitraum) vollständig... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 22g Abs. 6 UStG

Rz. 34 Gem. § 22g Abs. 6 UStG hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen i. S. d. § 22g Abs. 1 S. 1 UStG in elektronischer Form für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung ausgeführt wurde, aufzubewahren. Diese Regelung setzt Art. 243b Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2020/284 um. Eine weitere inhaltliche Erläuterun... mehr