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Maklerpflichten nach GewO, MaBV und GeldwäscheG / 1.2.2 Antragstellung

Alexander C. Blankenstein
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Antragsteller und Erlaubnisinhaber sind entweder der Einzelunternehmer oder die juristische Person, vertreten durch den Geschäftsführer bzw. Vorstand. Bei Personengesellschaften ist für jeden Geschäftsführungsberechtigten der Gesellschaft eine Erlaubnis erforderlich. Wechselt der Inhaber oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss ein neuer Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis gestellt werden.

Der Antrag wird als Formblatt bei der unteren Verwaltungsbehörde eingereicht, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind beizufügen. Dies ist im Ausnahmefall dann nicht erforderlich, wenn der Behörde die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers zweifelsfrei bekannt sind. Zudem müssen eine Auskunft des Antragstellers über Einträge im Schuldnerverzeichnis und ggf. ein Auszug aus dem Handelsregister angefügt werden. Vor Erteilung der Erlaubnis kann die Behörde von sich aus die Industrie- und Handelskammer hören und in begründeten Einzelfällen die Strafverfolgungsbehörde im Hinblick auf laufende Ermittlungsverfahren einschalten.

 

Muster: Antrag für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO

Firmenbezeichnung (nur für im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende)

_______________________________________

Ort und Nummer der Eintragung im Handelsregister

______________________

Name, Vorname der/des Gewerbetreibenden (ggf. auch Geburtsname); bei juristischen Personen: Name, Vorname der gesetzlichen Vertreter

_______________________________________

Staatsangehörigkeit: _______________

Geburtsdatum, Geburtsort: _______________

Wohnanschrift: _______________

Bei juristischen Personen: Name, Vorname der gesetzlichen Vertreter

_______________________________________

Staatsangehörigkeit: _______________

Geburtsdatum, Gebur...

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