Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Haftung im Wohnungseigentum... / 1 Grundsätze

Für die Beantwortung der Frage, wer im Fall der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten zur Verantwortung gezogen werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, wen die Pflichten im Einzelnen treffen. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht bedeutsam sind in erster Linie die Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und des Mess- und E... mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Soweit einzelne Pflichten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind, tatsächlich aber nicht erfüllt werden, könnte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann als Adressatin eines Bußgeldbescheids infrage kommen, wenn sie sich unter die Norm des § 30 OWiG subsumieren ließe. Diese Norm regelt die Möglichkeit, Geldbußen auch gegen juristische Person... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 3.2 Während der Prüfungshandlungen entstehender Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 37 Keine Regelungen trifft § 201 Abs. 2 AO für den Fall, dass schon während der laufenden Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat entsteht oder das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften.[1... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.1 Allgemeines; Schutz personenbezogener Daten

Rz. 16 Abs. 3 zählt detailliert auf, welche Angaben die Mitteilung enthalten muss. Die Aufzählung der mitzuteilenden Daten in Abs. 3 ist abschließend. Die Mitteilung ist nur vollständig, wenn alle Angaben, die Abs. 3 fordert, gemacht worden sind, soweit diese Angaben einschlägig sind. Ist die Mitteilung danach nicht vollständig, kann nach § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO eine Ordnungs... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 3.1 Möglichkeit der Durchführung eines straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahrens aufgrund der Prüfungsfeststellungen (Abs. 2)

Rz. 33 Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Prüfungsfeststellungen ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, soll der Stpfl. gem. § 201 Abs. 2 AO darauf hingewiesen werden, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung einem besonderen Verfahren vorbehalten bleibt. Daraus ergibt sich, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung nicht Gegenstand der Sc... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Zweckbindung (Abs. 5)

Rz. 8 Nach der Rspr. des BVerfG bedarf es darüber hinaus eines – amtshilfefesten – Schutzes gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote. Diese strikte Zweckbindung erreicht § 139b Abs. 5 AO durch die Klarstellung, dass die Verwendung der beim BZSt gespeicherten Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Damit engt Abs. 5 den Verwendungszweck für die zur... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Bedeutung der Kennzeichen

Rz. 5 Die Kennzeichen dienen dazu, von der Finanzverwaltung als "aggressiv" empfundene Steuergestaltungen von anderen angemessenen Steuerplanungsmodellen abzugrenzen. Angesichts der Dynamik der Entwicklung aggressiver Steuerplanungsmodelle, deren Komplexität und deren ständiger Anpassung an sich ändernde rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse hat die EU-Amtshilferichtli... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der Zeitpunkt, zu dem der Datensatz mit den Angaben zu der grenzüberschreitenden Steuergestaltung zu übermitteln ist, ist durch drei Ereignisse definiert, wobei es genügt, wenn eines dieser Ereignisse eingetreten ist. Maßgebend ist das am frühesten eingetretene Ereignis. Der Datensatz ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem dieses erste ... mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da... mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Sicherstellung Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen

Neue Verpflichtungen für Rechnungsempfänger: Auch den Rechnungsempfänger treffen nach den Neuregelungen für E-Rechnungen neue Pflichten und Risiken. Seit 1.1.2025 müssen inländische Unternehmen technisch sicherstellen, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.[37] Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt auch für Kleinunternehmer und ist unab... mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Strafrechtliche Risiken

Mögliche Steuerhinterziehung? In der Praxis stellt sich die Frage, ob sich aus den neuen Regelungen zu E-Rechnungen – neben Risiken für den Vorsteuerabzug – auch steuerstrafrechtliche Risiken für den Rechnungsempfänger ergeben könnten. Denkbar wäre hier allenfalls die Konstellation, dass der Rechnungsempfänger wissentlich einen Vorsteuerabzug geltend macht, obwohl er keine o... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Es muss eine Verletzung der in § 121 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich genannten Informationspflichten vorliegen. Diese sind: Planung von Neubauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen (§ 90 Abs. 1, 2 Satz 1 BetrVG); Personalplanung (§ 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG); betriebliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter (§ 80 Ab... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verletzung der Aufklärungs- und Auskunftspflichten

Rz. 4 § 121 Abs. 1 BetrVG zählt die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers, deren Verletzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, abschließend auf. Eine Verletzung dieser Pflichten kann neben einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat gemäß § 119 Abs. 1 BetrVG sein, sofern die Pflichtverletzung zu einer Behinderung oder Störung der Überwachungstätigkeit des Betriebsrats füh... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verfahren

Rz. 10 Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG sind Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde von Amts wegen zu verfolgen. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG setzt deshalb eine Anzeige nicht voraus. Dennoch kommt in der Praxis ein Verfahren nach § 121 BetrVG in aller Regel nur in Gang, wenn eine Anzeige erstattet wird. 3.1 Anzeige Rz. 11 Zur Erstat... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geldbuße

Rz. 13 Gemäß § 121 Abs. 2 BetrVG darf die Geldbuße, die verhängt werden kann, 10.000 EUR nicht überschreiten. Sie muss auf der anderen Seite mindestens 5 EUR betragen, § 17 Abs. 1 OWiG. Gemäß § 17 Abs. 3, 4 OWiG sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die Schwere des Vorwurfs und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu ber... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anzeige

Rz. 11 Zur Erstattung einer Anzeige sind der Betriebsrat oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft berechtigt. Die Anzeige ist bei der zuständigen Verfolgungsbehörde zu erstatten (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 158 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind nach der Regelung in § 36 Abs. 1 Nr. 2a OWiG die jeweiligen Arbeitsminister in den einzelnen Bundesländern für die Verfolgung zust... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 121 Abs. 1 ahndet die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten, die dem Arbeitgeber nach einzelnen, in Abs. 1 genannten Regelungen obliegen. Während nach der alten Regelung des § 78 Abs. 1 BetrVG 1952 derartige Verletzungen als Straftat verfolgt wurden, werden sie seit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15.1.1972 nur noch als Ordnungswidr... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten durch den Unternehmer oder der ausländischen Personengesellschaft, einem Treuhänder oder einer anderen Person, die die steuerlichen Interessen der inländischen Gesellschafter wahrnimmt, kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der zur Anzeige verpflichtete Stpfl. hat diese von sich aus, also ohne Aufforderung durch den Adressaten, abzugeben. Eine Aufforderung per Verwaltungsakt ist nicht erforderlich.[1] Dies hat nach § 137 Abs. 2 AO innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu geschehen. Unterlässt der Stpfl. die Mitteilung, kann das FA ihn hierzu auffordern und die Erfüllun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Auslandsbetätigungen (Abs. 2)

Rz. 15 Die Vorschrift[1] soll wichtige Betätigungen und Beteiligungen im Ausland erfassen, um eine gleichmäßige Besteuerung nach § 85 AO sicherzustellen.[2] Die FÄ sollen dadurch in die Lage versetzt werden, steuerlich bedeutsame Sachverhalte mit Auslandsbeziehung zu erkennen, zu prüfen und zu behandeln. Zugleich sollen die durch die Mitteilungen gewonnenen Kenntnisse dem BZ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten.[1] Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit de... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 3.4 Schnell-Ladepunkte

An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zei... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ordnungswidrigkeit nach § 334

Rz. 182 [Autor/Zitation] Befolgen Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsorgans einer KapGes. bei Aufstellung oder Feststellung des JA nicht die Verpflichtungen zur Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2), zum Vermerk der Mitzugehörigkeit von Posten und gesonderten Ausweis eigener Anteile (Abs. 3), zur Ergänzung der Gliederung bei abweichenden Geschäftszwe... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XVII. Anhebung der Gebühren in Teil 4 – Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Art. 5 Abs. 2 Nr. 108 bis Nr. 121 KostBRÄG)

1. Überblick Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt. 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug Rz. 111 mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Folgen der Anwendung von § 264d

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 264d selbst kann nicht verletzt werden, da es sich bei der Norm allein um die Legaldefinition einer kapitalmarktorientierten KapGes. handelt. (Suchan in MünchKomm. BilR, § 264d HGB Rz. 24). Rz. 19 [Autor/Zitation] Auf die in § 264d hinterlegte Legaldefinition wird von einer Vielzahl von Vorschriften verwiesen und hieran eine verschärfte Anwendung geknü... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 83 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen § 274 kann nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c als Ordnungswidrigkeit gegen ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats geahndet werden. Darüber hinaus kommt eine Strafbarkeit nach § 331 Nr. 1 in Betracht. Demnach ist die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse im JA mit Freihe... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 147 [Autor/Zitation] Die fehlende oder inhaltlich falsche Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 334 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 3a), die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Gemäß § 334 Abs. 1 Satz 2 und 3 wird dabei eine Zuwiderhandlung gegen die Berichtspflicht auch dann nicht ausgeschlossen, wenn lediglich ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz von Geldstrafen und Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ersetzt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer Geldstrafen und > Bußgelder, die der ArbN verwirkt hat, so führt der Ersatz grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 222, 448 = BStBl 2009 II, 151) und ist als sonstiger Bezug zu versteuern (> Sonstige Bezüge und > R 39b.6 LStR). Das gilt selbst dann, wenn der ArbN im Interesse des ArbG zu handel... mehr

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AGS 06/2025, Angemessene Ra... / II. Mittelgebühren angemessen

Das LG hat jeweils die Mittelgebühren der Terminsgebühr nach Nr. 5110 VV i.H.v. jeweils 280,50 EUR festgesetzt. Eine Rahmengebühr nach § 14 RVG – wie sie hier mit Rücksicht auf die Gebührentatbestände im Streit stehe – sei unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Strafvorschriften

Rz. 268 [Autor/Zitation] Eine Verletzung des Abs. 2 führt zu einer unrichtigen Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes., so dass uU der Straftatbestand des § 331 Abs. 1 Nr. 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR erfüllt ist. Hieran sind aber strenge Anforderungen zu stellen, so dass im Allgemeinen eher eine Ordnungswidrigkeit iSv. § 334 Abs. 1 Nr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 274a enthält lediglich größenabhängige Erleichterungen für kleine KapGes. und KapCoGes. Eine Verletzung der Vorschrift selbst ist deshalb nicht möglich. Rechtsfolgen können sich jedoch aus einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Erleichterungen ergeben. So können Verstöße gegen die Vorschriften, von deren Anwendung § 274a befreit, nach § 334 Abs... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Vorschriften über den Anhang

Rz. 50 [Autor/Zitation] Verletzungen gegen die Pflicht, einen Anhang zu erstellen und die Verhältnisse der KapGes. zutreffend darzustellen, sind in unterschiedlicher Weise mit Sanktionen belegt. Die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapGes. im JA durch Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR ist nach § 331 Nr. 1 ein Straftatbes... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Sanktionen

Rz. 39 [Autor/Zitation] § 267a enthält lediglich eine Definition der Kleinstkapitalgesellschaften. Ein Verstoß gegen die Vorschrift selbst ist deshalb nicht möglich. Allerdings können sich Rechtsfolgen mittelbar ergeben, wenn die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften ungerechtfertigt in Anspruch genommen werden. Die für diesen Fall zu erwartenden Sanktionen hängen ... mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIV. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 65 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) und Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 4. Hauptabschnitt 3 – Besondere Gebühren

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 6. Hauptabschnitt 5 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehört

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 3. Hauptabschnitt 2 – Einziehung und verwandte Maßnahmen

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Überblick

Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt. mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 5. Hauptabschnitt 4 – Sonstige Beschwerden

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§ 7 Übergangsrecht GKG / A. Übersicht

Rz. 1 Die Frage, wann noch die alte Fassung des GKG anzuwenden ist und wann bereits die neue Fassung gilt, richtet sich nach § 71 GKG: § 71 Übergangsvorschrift (1) 1In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben. 2Dies gilt nicht im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Bestimmungen über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse im JA ist durch § 331 Nr. 1 unter Strafe gestellt, Zuwiderhandlungen gegen die in § 265 Abs. 2, 3, 4 und 6 enthaltenen allgemeinen Grundsätze für die Gliederung sowie gegen die Gliederungsbestimmungen der §§ 275 und 277 werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1c). Wird d... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der > Bemessungsgrundlage ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verw... mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff

Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgeno... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ordnungswidrigkeiten

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zuwiderhandlungen gegen die in § 334 aufgezählten Tatbestände haben die Verhängung von Geldbußen zur Folge. Durch die Verwendung des Begriffs "ordnungswidrig" hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es sich bei diesen Zuwiderhandlungen nicht um kriminelle Vergehen, sondern vielmehr um Verstöße handelt, die verhältnismäßig milder zu beurteilen s... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 3

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 334 können mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG) geahndet werden. Bezüglich der Bemessung der Höhe der Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters mit zu berücksichtigen (vgl. § 17 Abs. 3f. OWiG). Ebenso zu berücksichtigen ist der wirtschaftliche Vorteil, der dem Täter a... mehr