Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / B. Opportunitätsprinzip

Rz. 2 Vorweg ist auf den Grundsatz der Opportunität hinzuweisen, da dieser das gesamte Bußgeldverfahren als roter Faden durchwirkt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat eine Erziehungs- und keine Bestrafungsfunktion.[2] Ordnungswidrigkeiten tragen nämlich im Verhältnis zu Straftaten einen niedrigeren Unrechtsgehalt in sich und gefährden die Rechtsordnung weniger. Im Einzelfall ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / IV. Fahrtenbuchauflage

Rz. 218 Einem Fahrzeughalter kann gem. § 31a StVZO durch die zuständige Verwaltungsbehörde die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder nach einer Verkehrsstraftat nicht möglich ist. Dies gilt auch, wenn ein Amtsgericht den Betroffenen wegen fehlender Überzeugung von der Täterschaft frei...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung

Rz. 18 Stellt die Polizei insbesondere fest, dass der Betroffene sein Aussehen gegenüber dem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Foto verändert hat, so soll zur weiteren Aufklärung die Einholung der Kopie eines Ausweisbildes bei der Passbehörde durch § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 PassG und auch durch § 25 Abs. 2 des PAuswG gedeckt sein.[30] Trotzdem bestehen erhebliche Bedenken d...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VI. Verwarnung

Rz. 88 Konsequenterweise kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten lediglich eine Verwarnung ausgesprochen und zusätzlich ein Verwarnungsgeld von 5 EUR bis 55 EUR erhoben werden, § 56 OWiG. Bedeutsam ist hierbei, dass Verwarnungen nicht im Fahreignungsregister eingetragen werden und im Falle einer Belegung mit Verwarngeld die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und recht...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Verjährungsunterbrechung

Rz. 42 Das Wichtigste vorab: Die Maßnahmen der Verfolgungsbehörde wirken nur gegenüber dem Adressaten selbst. Wer das ist, ergibt sich zum einen aus dem Schreiben, zum anderen aus der Ermittlungsakte. In Bezug auf den verantwortlichen Fahrer bedeutet dies, dass die Verjährung zu seinen Gunsten läuft, sofern gegen eine andere Person ermittelt wird. Handlungen, welche die kurze...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 3. Fahrtenbuchauflage

Rz. 17 Eine Halterhaftung gibt es hier nicht. Jedoch besteht die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage für den Fall, dass die Ahndung der Ordnungswidrigkeit an der Fahrerermittlung scheitert, § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO. Danach muss jedoch die unterlassene Mitwirkung kausal sein, unabhängig von Zeugnisverweigerungsrechten. Hier gilt es zwischen natürlichen und juristischen Personen zu...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 205 Sofern tatsächlich ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt zu klären, ob das Fahrverbot im Einzelfall reduziert oder hierauf ganz verzichtet werden kann. Konkret stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot – ausgehend vom Erziehungsgedanken – erforderlich und angemessen ist. Die Entscheidung des Tatrichters hierzu ist vom Beschwerdegericht nur auf fehlerhafte Ermessenserw...mehr

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§ 5 Polizeirichtlinien

Rz. 1 Wie die Geschwindigkeitsmessungen gehandhabt werden sollen, ergibt sich aus den Polizeirichtlinien der Länder – eine Übersicht hierzu findet sich im Anhang. Diese sind zwar nur interner Natur, aber dennoch von Bedeutung. Werden wesentliche Grundsätze von der Polizei missachtet, bleibt die Messung zwar verwertbar.[1] Jedoch darf im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrun...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Einlassungsverhalten

Rz. 14 Nach der einhelligen Rechtsprechung darf aus der Eigenschaft als Halter alleine nicht auf die Fahrer- bzw. Tätereigenschaft geschlossen werden. Auch wenn der Halter auf den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit hin schweigt, können Polizei bzw. Gericht nicht den Schluss ziehen, dass der Halter der Fahrer war. Das Schweigen kann nicht einmal als Indiz für eine Schuld gewert...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 5. Vollstreckung des Fahrverbotes

Rz. 212 Eine Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung jederzeit möglich, auch innerhalb der Hauptverhandlung. Hier bedarf es gem. § 75 Abs. 2 OWiG keiner Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wenn diese an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat. Probleme gibt es allerdings, wenn das Gericht das Verfahren aussetzt und so Gelegenheit gibt, i...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VIII. Einspruch

Rz. 106 Gemäß § 67 OWiG ist gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Rechtsbehelf des Einspruchs möglich. Für die Fristberechnung gilt § 43 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG. Dies hat schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der den Bußgeldbescheid erlassenden Behörde zu erfolgen. Nach ständiger Rechtsprechung sind aber auch dem Schriftformerfor...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Allgemeines

Rz. 189 Im Rahmen der StVO-Novelle vom 28.4.2020[391] sollte die Schwelle für die Anordnung eines Regelfahrverbots abgesenkt werden. Aufgrund eines Zitierfehlers wurde die Abänderung der Fahrverbotsschwellen nach kurzer Zeit als insofern teilnichtig erkannt gem. § 80 Abs. 1 S. 3 GG. Somit gilt diesbezüglich die vorangegangene Fassung weiter.[392] Nachdem der kurze Anwendungs...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Frist

Rz. 39 Für die vorliegend thematisierten Ordnungswidrigkeiten gilt § 26 Abs. 3 StVG. Danach beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Mithin ist den Behörden ein sehr kurzes Zeitfenster gegeben, in welchem der Fahrer ermittelt werden muss. Trotz Fristenkontrolle kommt es daher vereinzelt vor, dass diese Fristen v...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen

Rz. 13 Bei den meisten polizeilichen Anzeigen im Straßenverkehr – jedenfalls bei den hier behandelten Ordnungswidrigkeiten – handelt es sich um sogenannte Kennzeichenanzeigen. Bekannt ist den Ermittlungsbehörden zunächst nur das Fahrzeug mit dem zugehörigen amtlichen Kennzeichen, mithin also nur das Tatmittel. Über die zum Kennzeichen gespeicherten Halterdaten wird sodann der...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten strahlt als Sondermaterie sowohl ins Verwaltungs-, als auch ins Strafrecht- und Strafprozessrecht hinein. Folglich gibt es hier zahlreiche Besonderheiten zu kennen, um die Fehlerquellen bei polizeilichen Bußgeldverfahren richtig einzubetten und letztlich die Verteidigung erfolgreich auszurichten. Daher soll zunächst ein Überbl...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / II. Tabelle

Dieser Beitrag soll einen Leitfaden geben zur Überprüfung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Richtlinien der Bundesländer. Solange keine einheitliche Vorgehensweise durchgesetzt ist, muss sich der Verteidiger je nach Ort der Messung mit den formalen Regelungen in diesem Bundesland genauso auseinandersetzen, wie mit der Frage der Fotoqualität und den technischen H...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

Rz. 158 Die Fälle einer stets zulässigen Rechtsbeschwerde werden in § 79 Abs. 1 OWiG abschließend aufgeführt. Es handelt sich um Ahndungen mit Bußgeldern von mehr als 250 EUR gem. Nr. 1 bzw. um Ahndungen mit angeordneten Nebenfolgen gem. Nr. 2. Hierunter fällt vor allem das Fahrverbot – die Eintragung von Punkten im FAER hingegen nicht.[333] Laut Nr. 3 kann die Staatsanwalts...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Fahreignungsregister

Rz. 179 Die Bußgeldkatalogverordnung hat zum 1.5.2014 im Wege der VZR-Reform umfangreiche Veränderungen erfahren.[381] Zuletzt wurden im November 2021 die Bußgelder erheblich angehoben, wohingegen die Fahrverbotsgrenzen unverändert geblieben sind. Die Eintragungsgrenze ins FAER liegt derzeit bei 60 EUR; die Bußgelderhöhungen für qualifizierende Tatbestände wurden entsprechen...mehr

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§ 16 Section Control / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 22 Bei der Abschnittskontrolle werden die Daten für den Zeitraum der Messung vom Einfahren bis zum Ausfahren erfasst, eine dauerhafte Speicherung erfolgt jedoch erst bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit bzw. des für die Speicherung eingestellten Grenzwertes. Rechtlich ist hier zwischen der präventiven vorgelagerten Datenspeicherung und der bei einem Verstoß ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / a) Anhörung, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

Rz. 43 Die vier Alternativen des § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG beziehen sich auf die Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe der Ermittlungen ihm gegenüber bzw. die Anordnung der jeweiligen Maßnahme. Wichtig ist, dass ausschließlich die erste Vernehmung oder Anhörung die Verjährung unterbricht, jede weitere derartige Maßnahme ist hingegen unbeachtlich. Für die vorliegend behande...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / V. Anhörung

Rz. 79 Laut § 55 OWiG i.V.m. § 163a StGB ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dies hat noch vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens stattzufinden. Eine bestimmte Form der Anhörung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann am Tatort geschehen, aber auch in Form der Zusendung eines Anhörungsbogens. Eine Aussagepflicht zur Sache gibt es nicht. D...mehr

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§ 2 Standardisierte Messver... / A. Anforderungen

Rz. 1 Bußgeldsachen im Straßenverkehr treten in der Praxis massenhaft auf, weshalb die Gerichte sich in erheblichem Umfang mit ihnen befassen.[1] Um die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege gewährleisten zu können, hat die Rechtsprechungspraxis daher bei standardisierten Messverfahren den Verfahrensgang vereinfacht. Aufgrund des geringeren Unrechtsgehalts von Ordnungswidrig...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / I. Bußgeld

Rz. 176 Am 9.11.2021 ist der neueste Bußgeldkatalog in Kraft getreten, welcher eine deutliche Erhöhung der Bußgelder festlegt. Bislang spielte für Betroffene die Bußgeldhöhe eine untergeordnete Rolle – vorrangige Problemfelder waren das Fahrverbot und die Punkteeintragung. Dies dürfte sich nunmehr wandeln. Die Anhebung der Geldbußen unter Beibehaltung der Fahrverbotsgrenzen ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6 Streitigkeiten/Ordnungswidrigkeiten

Rz. 41 Über Streitigkeiten bzgl. der Bildung eines Wirtschaftsausschusses und ob bestimmte Angelegenheiten zu dessen Zuständigkeitsbereich gehören, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. Antragsbefugt im Beschlussverfahren ist jede natürliche oder juristische Person oder jede nach § 10 ArbGG beteiligtenfähige Stelle, die ausweislich ihres Antrags ein eigenes Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.2 Nebenfolgen nach § 375 AO

Rz. 2 § 375 AO regelt zwei voneinander unabhängige, bei bestimmten Steuerstraftaten (s Rz. 7) zulässige Nebenfolgen: Abs. 1 – Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit, Abs. 2 – Einziehung von Gegenständen (Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten). Beide Nebenfolgen sind hinsichtlich ihrer Anwendung und ihres Inhalts getrennt zu betrachten. In beiden Fällen "kann" nach dem...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.8 Verspätete Abführung der Beiträge als Ordnungswidrigkeit

Rz. 11 Neben der Erhebung der Säumniszuschläge besteht die Möglichkeit, Beitragshinterziehung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (§ 111) oder strafrechtlich zu verfolgen (§ 266a StGB). Zu beachten ist, dass § 24 Abs. 1 nach der Rechtsprechung des BGH kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH, Beschluss v. 14.7.2008, II ZR 238/07). Nach § 8 Abs. 3 SchwarzArbG ist auc...mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.3 Auskunfts-, Mitteilungs- und Vorlagepflichten (Abs. 3 und 4)

Rz. 8 Nach Absatz 3 haben Personen, die versichert sind oder als Versicherte in Betracht kommen, der Pflegekasse, soweit sie nicht nach § 28o SGB IV auskunftspflichtig sind, auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Pflegekasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu er...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.4 Folgen bei Verstoß gegen Meldepflichten und bei Verzug der Prämienzahlung

Rz. 12 Die Verletzung der Meldepflichten nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 3 stellt nach § 121 Abs. 1 Nr. 2 eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. Das ordnungswidrige Verhalten kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden können...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Eine allgemeine Definition für Haftungsverhältnisse enthält weder das HGB noch das AktG noch das GmbHG. § 251 HGB regelt für 4 Haftungsverhältnisse – abschließende Aufzählung – eine Vermerkpflicht unter der Bilanz; dies sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen, aus ...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.1 Meldepflichten privater Versicherungsunternehmen (Abs. 1)

Rz. 3 Um sicherzustellen, dass privat Krankenversicherte (vgl. § 23) auch tatsächlich dauerhaft ihre Pflicht zur Absicherung des Pflegefallrisikos bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllen, werden letzteren Kontroll- und Meldepflichten auferlegt. Dabei unterscheidet Absatz 1 Satz 1 zwei Fallkonstellationen, von denen die erste zwischenzeitlich gegenstandslos ist: ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 383b AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 eingefügt.[1] Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen dem ebenfalls neu eingeführten § 80a Abs. 1 S. 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden übermittelt oder entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Versuch

Rz. 23 Gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG kann eine versuchte Ordnungswidrigkeit nach § 383b AO nicht geahndet werden, da § 383b AO keine entsprechende Regelung enthält.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 4 Bei Personen und Vereinigungen, die nach den §§ 3 oder 4 Nr. 11 StBerG befugt sind, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten und die für den Stpfl. handeln, wird gemäß der neuen Fassung des § 80 Abs. 2 S. 1 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet.[1] Satz 2 des Abs. 2 stellt insoweit klar, dass sich die gesetzliche Vermutung der Bevollmächtigung zum Abr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Verjährung

Rz. 26 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich gem. § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich nach den §§ 31 – 34 OWiG.[1] Zwar enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung einer fünfjährigen Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378 – 380 AO, jedoch wurde § 383b AO in diese Regelung nicht aufgenommen. Auf § 383b AO find...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 6 Entgeltregelungen und Entgeltschutz

Das Entgelt für Heimarbeit bemisst sich nach der produzierten Zahl (Stückentgelt). Nach dem Gesetz sollen die Stückentgelte auf der Grundlage von Stückzeiten geregelt werden. Sofern diese Berechnung im Einzelfall nicht möglich ist, sind Zeitentgelte festzusetzen.[1] Nach den §§ 19, 20 HAG sind die Entgelte für Heimarbeit in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf...mehr

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Gerüstbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Ein Gerüst ist eine zeitlich befristete Hilfskonstruktion[1] aus Holz oder Metall (Stahl, Aluminium) und dient als Plattform zum Arbeiten, bietet aber gleichzeitig Schutz gegen Absturz von Personen und vor Herabfallen von Gegenständen (Fanggerüst). Heute werden Gerüstbauarten nach dem Tragsystem (Stand-, Hänge-, Ausleger-, Konsolgerüst) und nach der Ausführungsart ...mehr

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Papiertechnologe (Professio... / Zusammenfassung

Überblick Papier ist ein flächiger Werkstoff, der im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft besteht und durch Entwässerung einer Fasersuspension auf einem Sieb gebildet wird. Das dabei entstehende Faservlies wird verdichtet und getrocknet.[1] Dies geschieht heute weitgehend automatisch in einer industriellen Papierfabrik. Bedingt durch die Einführung neuer wisse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Versuch

Rz. 25 In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung kann gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG der Versuch der Ordnungswidrigkeit nach § 382 AO nicht geahndet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich grundsätzlich nach den §§ 31–34 OWiG, wie sich auch aus der klarstellenden Verweisung in § 377 Abs. 2 AO ergibt.[1] Allerdings enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung der Frist der Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378–380 AO. Auf die Steuerordnungswidrig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Sanktion

Rz. 27 Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 382 Abs. 3 AO höchstens 5.000 EUR. Im Falle von fahrlässigem Handeln beträgt die Geldbuße höchstens 2.500 EUR.[1] Das gesetzliche Höchstmaß kann nach § 17 Abs. 4 OWiG jedoch zur Abschöpfung von Vermögensvorteilen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Beginn der Verfolgungsverjährung

Rz. 3 Die Verfolgungsverjährung einer Ordnungswidrigkeit beginnt gem. § 31 Abs. 3 OWiG mit der tatsächlichen Beendigung der Tat. Dieser Zeitpunkt kann mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs zusammenfallen, kann aber auch später als die Vollendung liegen. Da § 31 Abs. 3 OWiG dem § 78a StGB entspricht, gelten insoweit dieselben Grundsätze wie bei der Steuerhinterziehu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 382 AO erfasst – vergleichbar §§ 379–381 AO – Handlungen im Vorfeld möglicher Steuerhinterziehungen. Es handelt sich bei § 382 AO um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der Handlungen erfasst, die wegen ihrer typischen Gefährlichkeit zu einer Verkürzung führen können ohne dass diese Handlungen selbst bereits eine Steuerverkürzung bewirken und nach den §§ 370, 378...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Zweckbindung (Abs. 5)

Rz. 8 Nach der Rspr. des BVerfG bedarf es darüber hinaus eines – amtshilfefesten – Schutzes gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote. Diese strikte Zweckbindung erreicht § 139b Abs. 5 AO durch die Klarstellung, dass die Verwendung der beim BZSt gespeicherten Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Damit engt Abs. 5 den Verwendungszweck für die zur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 384 AO ist nach seinem klaren Wortlaut nur auf die Tatbestände der leichtfertigen Steuerverkürzung[1], der Steuergefährdung[2] und der Gefährdung von Abzugsteuern[3] anwendbar. Mithin verjährt die (bußgeldrechtliche) Verfolgung dieser Tatbestände in fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[4] Diese Gleichbehandlung war auch der tragen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Wirkung der Verfolgungsverjährung

Rz. 6 Die Verfolgungsverjährung ist nach Rspr. und h. L. ein Verfahrenshindernis. Es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Verzicht auf die Durchsetzung des staatlichen Sanktionsanspruchs, sodass gem. § 31 Abs. 1 S. 1 OWiG die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen werden.[1] In diesem Fall ist das Verfahren gem. § 46 Abs. 1 O...mehr

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Der Berufsausbildungsvertrag / 3.1 Form des Vertragsschlusses und Vertragsniederschrift

Nach § 10 Abs. 1 BBiG wird im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses ein Berufsausbildungsvertrag (oder: Ausbildungsvertrag) zwischen dem Ausbildenden und Auszubildenden geschlossen. Der Berufsausbildungsvertrag ist regelmäßig schriftlich abzuschließen, was sich insbesondere aus § 11 Abs. 1 BBiG ergibt. Nach der genannten Vorschrift ist die Niederschrift über den wesent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.2 Vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person (§ 30 Abs. 5 AO)

Rz. 132 Die Finanzbehörden dürfen vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person den Strafverfolgungsbehörden offenbaren. Von der Regelung einer gesonderten Verwertungsberechtigung hat der Gesetzgeber – dem Sinn der Vorschrift entsprechend – abgesehen. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in "betroffene Person" durch das 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt kei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.9 Übernahme von Buß-/Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn

Übernimmt ein Spediteur die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um Arbeitslohn.[1] Der Arbeitgeber als Halter eines Kfz leistet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen einer ihm gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt dah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.10.1 Ab Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt werdende Tatsachen

Rz. 110 Da die Ahndung steuerlicher Delikte die Besteuerung unterstützt, besteht insoweit Offenbarungs- und Verwertungsbefugnis.[1] Hingegen ist die Offenbarung oder Verwertung zur Verfolgung nichtsteuerlicher Delikte an einschränkende Voraussetzungen geknüpft. Die wissende Behörde ist dann zur Offenbarung oder Verwertung befugt, wenn für die außersteuerliche Strafverfolgung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.3 Zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach Art. 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung (§ 30 Abs. 4 Nr. 1b AO)

Rz. 89 § 30 Abs. 4 Nr. 1b AO ermöglicht die Offenbarung und Verwertung der geschützten Daten für Zwecke eines Verfahrens nach Art. 83 DSGVO durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Öffnungsklausel wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber auch insoweit den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Da datenschutzrec...mehr