Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Bußgelder und Strafen nach ... / 1 Höhe der möglichen Strafen

Für bestimmte Verstöße sind Geldbußen bis zu 20 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres festgelegt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. 83 Abs. 5 DSGVO). Hier muss unterschieden werden. Die genannte Geldstrafe wird im Fall schwerer Verstöße verhängt. Hierzu zählen... mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung neuer Geschäftsfelder ist für Kanzleiinhaber immer wieder ein Thema bei der Befassung mit der Weiterentwicklung der Steuerberatungskanzlei. Für Steuerberater bieten sich verschiedene Themenkomplexe an, in denen sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse befähigt sind, als Spezialisten Gutachten zu erstellen. Hat ein Gericht einen Steuerberater zum Sachverständ... mehr

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zfs 12/2025, Absehen vom Fa... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 3 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft erweist sich – zumindest vorläufig – als begründet. 1. Die Rechtsbeschwerde ist entgegen der Ansicht der Verteidigung zulässig. Dem Antrag auf Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht ist in Verbindung mit der sich gegen die Nichtverhängung de... mehr

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AGS 12/2025, Anwaltliche Ge... / Leitsatz

Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sind in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren als unterdurchschnittlich zu bewerten, wenn es sich um eine häufig vorkommende Verkehrsordnungswidrigkeit handelt, die wegen ihrer statistischen Häufigkeit in der Regel routinemäßig und ohne wesentlichen Zeitaufwand vom Rechtsanwalt bearbeitet werden kann. Daran ände... mehr

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AGS 12/2025, Anwaltliche Ge... / II. Gebührenfestsetzung unterhalb der Mittelgebühren

Das AG hat die Verfahrensgebühren und die Terminsgebühr jeweils unterhalb der Mittelgebühr festgesetzt. 1. Allgemeines Bei den Gebühren handele es sich um Rahmengebühren i.S.v. § 14 RVG. Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimme der Verteidiger die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen selbst. Hierzu zählen vor allem Umfang und Schwierigkei... mehr

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zfs 12/2025, Entziehung ein... / 2 Aus den Gründen:

“… II. [7] Die zulässige Revision des Kl. ist nicht begründet. Das angefochtene Urt. beruht nicht auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Der VGH ist zu Recht davon ausgegangen, dass der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führende Punktestand sich nicht gemäß § 4 Abs. 6 S. 3 StVG verringert hatte und die Fahrerlaubnis des Kl. daher zu entziehen war. Dami... mehr

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zfs 12/2025, Einmalig gebli... / 1 Aus den Gründen:

“… C. … 2. … a) Nach § 3 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 FeV insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrecht... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 2 Verfahren

Das Verfahren des Kurzarbeitergeldes beginnt zwar mit der Anzeige der Kurzarbeit, die Auszahlung erfordert aber zusätzlich einen eigenständigen Leistungsantrag. Dieser Antrag auf Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld (sog. Abrechnungsliste) ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er kann auf den amtlichen Vordrucken (Abrechnu... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung der §§ 284ff.

Rn. 989 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Wer als Mitglied des Geschäftsführungsorgans oder AR vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich die Verhältnisse der Gesellschaft im Anhang unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft (vgl. § 331 Abs. 1 Nr. 1; § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG). Eine vorsätzliche oder bedingt vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen Einzel... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 6 Einschränkungen der Rechtswegzuständigkeit i. Z. m. Straf- und Bußgeldverfahren (Abs. 3)

Rz. 34 In Angelegenheiten des Straf- und Bußgeldverfahrens sind die FG gem. § 33 Abs. 3 FGO nicht zuständig. Das Straf- und Strafverfahrensrecht weichen ihrem Wesen nach so sehr von dem allgemeinen Steuer- und Steuerverfahrensrecht ab, dass das Gesetz die Strafkompetenz nicht den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, sondern den ordentlichen Gerichten zugewiesen hat.[1] Dies ... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1.2 Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 5 Abs. 1 Satz 4 verpflichtet die Arbeitgeber, sowohl über eingegangene Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes als auch über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die sich ohne Beteiligung des Arbeitsamtes beworben haben, die Schwerbehindertenvertretung (§ 177) als auch die betrieblichen Interessenvertretungen (§ 176) unverzügl... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 72 Zu beachten ist, dass Verstöße gegen gesetzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 379 AO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das gilt selbstverständlich auch für die Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG [1] und nach Art. 54c MwStVO, denn auch hierbei handelt es sich um derartige gesetzliche Aufzeichnungspflichten. Kritisch zu sehen war in... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler soll fallen

Überblick Das Kabinett hat am 5. November einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau beschlossen. Der soll die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler abschaffen, die seit August 2018 gilt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen WEG- und Hausverwalter sowie Immobilienmakler absolv... mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.4 Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1d AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist. Auch hierfür gilt die sog. "Fußmatten-Theorie", d. h. der Amtsträger muss auf der Fußmatte stehen. Gegenüber dem o. g. Sperrgrund § 371 Abs. 2 Nr. 1 c AO hat der Gesetzgeber keine Beschränkung auf den sachlichen und zeitlichen Umfang der... mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.4 Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 132 Geldstrafen unterliegen einem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG. Dies gilt grundsätzlich auch für Geldstrafen, die von einem ausländischen Gericht verhängt werden. Das Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn die Strafe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (ordre public) widerspricht.[1] Rz. 133 Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8... mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 9 Rettungsanker bußgeldbefreiende Selbstanzeige

Für die Selbstanzeige gem. § 378 Abs. 3 AO im Falle einer "nur" leichtfertigen Steuerverkürzung gelten wesentlich geringere Anforderungen als an eine Selbstanzeige gem. § 371 AO bei Vorsatz. Sie wird auch bußgeldbefreiende Selbstanzeige genannt, weil sie nicht für den Straftatbestand der Hinterziehung, sondern für den Bußgeldtatbestand (Ordnungswidrigkeit) gilt. Voraussetzung... mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 3 Regelungen zum 3.5.2011 aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes

Nach der alten Regelung vor dem 3.5.2011 waren sog. Teilselbstanzeigen zulässig, d. h. der Steuerpflichtige konnte Strafbefreiung auch für die bloße Nacherklärung bestimmter Jahre erlangen. Der BGH[1] hat jedoch seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Teilselbstanzeigen ausgeschlossen seien. Diese Rechtsprechung mündete in eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Reg... mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 6 Entgeltregelungen und Entgeltschutz

Das Entgelt für Heimarbeit bemisst sich nach der produzierten Zahl (Stückentgelt). Nach dem Gesetz sollen die Stückentgelte auf der Grundlage von Stückzeiten geregelt werden. Sofern diese Berechnung im Einzelfall nicht möglich ist, sind Zeitentgelte festzusetzen.[1] Nach den §§ 19, 20 HAG sind die Entgelte für Heimarbeit in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Entgeltersatzleistung / 5.2 Anspruchshöhe und Bezugsdauer

Das Elterngeld liegt bei 67 % des Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1800 EUR monatlich.[1] Aufgrund der unterschiedlichen Bezugs(höchst)zeiten ist zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus zu unterscheiden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32... mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.1 Grundlagen

Nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer den Finanzbehörden gegenüber insbesondere unrichtige steuerliche Angaben macht oder erforderliche steuerliche Angaben unterlässt und hierdurch Steuern verkürzt. Die Verkürzung kann darin bestehen, dass zu wenig Steuern festgesetzt werden, oder auch darin, dass die Steuern ni... mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / II. Ungeeignetheit des "gezielten Schweigens"

Nach Auffassung des LG entspricht die angefochtene Entscheidung des AG nicht der Sach- und Rechtslage. Die Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV werde ausgelöst, wenn durch anwaltliches Mitwirken das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eingestellt oder die Durchführung der Hauptverhandlung entbehrlich werde. Dabei müsse das Mitwirken auf das Ziel einer Verfahrensbeendigung außerha... mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / I. Erneute Verordnungserweiterung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)[1] geändert. In § 28 GGVSEB wurde Ziffer 13 erweitert. Diese Bestimmung richtet sich an die Führenden von Fahrzeugen ... mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch... mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit... mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 1 Offenlegungspflichten im Überblick

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen entweder kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co. KG etc.) oder die über das Publizitätsgesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, haben die Pflicht, die offenzulegenden Rechnungslegungsdaten an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln. U... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 5 Die Vorschrift des § 8 ist sanktionsbewehrt. Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen das Beschäftigungsverbot nach § 8 ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 MuSchG eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 32 Abs. 2 MuSchG mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann. Wird die Zuwiderhandlung vorsätzlich begangen und führt sie zu einer Gefährdung der Gesundheit der ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 12 Ist die Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitsvertrag zur Ableistung von Mehrarbeit verpflichtet, kann das Beschäftigungsverbot des § 4 dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin zumindest zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitne... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 19 Die Vorschrift des § 26 ist im Gegensatz zur Vorgängervorschrift des § 18 MuSchG a. F. nicht sanktionsbewehrt, Verstöße hiergegen stellen keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar. Rz. 20 Verstöße des Arbeitgebers gegen § 26 lösen keine Schadensersatzansprüche der betroffenen Arbeitnehmerinnen aus. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, ... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte)

Rz. 232 Mit zwei Punkten werden entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 2 StVG besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit einem Fahrverbot sowie Straftaten, bei denen jedoch keine Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist, geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 2.1 folgende Straftaten, soweit sie nicht unter Numme... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / A. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden verletzt. Weiter entsteht an beiden Fahrzeugen er... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)

Rz. 230 Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes: 3.2 folgende Vers... mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Allgemeines

Rz. 432 Das Ordnungswidrigkeitenrecht [216] beruht auf der Erkenntnis, dass es eine Reihe von Verstößen gibt, die sich grundlegend von Straftaten unterscheiden. Deshalb hat der Gesetzgeber bewusst solche Verhaltensweisen aus dem Bereich des Strafrechts ausgeklammert, die in ihrem Unrechtsgehalt erheblich unter denjenigen von Straftaten liegen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ke... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Strafzumessung und Bußgeldbemessung

Rz. 54 Gesetzliche Grundlage für die Geldstrafe und die Bemessung der Tagessätze ist § 40 StGB.[108] Hierbei ist "i.d.R. von dem Nettoeinkommen" auszugehen. Gem. § 40 Abs. 2 StGB geht das Gericht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein finanziell für das Leben notwendiger Verbleib ist in die Bemessung ge... mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Bußgeld

Rz. 28 Ein Verstoß gegen die Verbote der Art. 101, 102 AEUV oder des GWB wird als Ordnungswidrigkeit (§ 81 GWB) und im Falle eines Submissionskartells (§ 298 StGB) als Straftat geahndet. Ausreichend für die Ordnungswidrigkeit sind bereits die Vereinbarung eines Kartellverstoßes und nicht erst seine Praktizierung. Die Voraussetzungen für die Verhängung eines Bußgelds sind neb... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verjährung

Rz. 75 Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit bestimmt sich gem. § 31 Abs. 2 OWiG nach der Höhe des angedrohten Bußgeldes. Gem. § 31 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 OWiG verjähren Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von nicht mehr als 1.000 EUR bedroht sind, in 6 Monaten. Gem. § 26 Abs. 3 StVG gilt jedoch für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, dass die Frist d... mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Prüfungsverfahren

Rz. 64 Das BKartA hat innerhalb eines Monats zu entscheiden, ob es das Zusammenschlussvorhaben dadurch zulässt, dass es formlos mitteilt, dass keine Bedenken bestehen bzw. die Frist verstreichen lässt oder ob es durch Mitteilung an den Anmeldenden anzeigt, wegen erforderlicher weiterer Prüfung in das Hauptprüfungsverfahren einzutreten (sog. Monatsbrief; § 40 Abs. 1 GWB). Die... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Kombiniertes Tattag- und Rechtskraftprinzip

Rz. 236 Nach § 4 Abs. 2 S. 3 StVG ergeben sich die Punkte mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet werden. Hier hat der Gesetzgeber das Tattagprinzip des BVerwG[269] aufgegriffen und mit dem Rechtskraftprinzip kombiniert. Die jeweiligen Punkte entstehen daher bereits mit dem Tattag, vorausgesetzt, dass die Tat dann auch rechtskr... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) OWi-Verfahren

Rz. 84 In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt die Einstellung gem. § 47 OWiG in Betracht. Maßgebend ist das Opportunitätsprinzip. Gem. § 47 Abs. 1 OWiG liegt die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit im Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei der Verfolgungsbehörde anhängig ist, kann die Verfolgungsbehörde das Verfahren gem. § 47 Abs. 1 OWiG einstellen. D... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Fahrverbot gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m. § 24 Abs. 1 StVG

Rz. 113 Wird gegen einen Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Abs. 1 StVG, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Kraftfahrzeugführerpflichten begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann gegen diesen Betroffenen auch ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Dieses Fahrverbot gem. § 25 StVG bezieht sich nur auf Kraf... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Besonderheiten des OWi-Verfahrens

Rz. 72 Es gilt das Opportunitätsprinzip. Täter bzw. Betroffener kann grds. jede natürliche Person sein und gem. § 9 OWiG auch jemand, der als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter eines anderen handelt. Gleiches gilt gem. § 14 OWiG für die Beteil... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemeines

Rz. 227 In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind. Rz. 228 Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG. Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. So werden z.B.... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Leistungsarten

Rz. 138 In § 2 ARB 2008/2000/94 sind die Leistungsarten festgelegt, in denen Rechtsschutz gewährt wird. In § 2j ARB 2008/2000/94 ist der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz geregelt. In § 2i ARB 2008/2000/94 ist der Strafrechtsschutz geregelt. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist in § 2g ARB 2008/2000/94 geregelt. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht Versicherungssc... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 19 Ein schuldhafter Verstoß des Arbeitgebers gegen das Beschäftigungsverbot nach § 5 Abs. 1 oder 2 MuSchG ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 1, 3 MuSchG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 30.000 EUR geahndet werden kann. Wird die Zuwiderhandlung vorsätzlich begangen und führt sie zu einer Gefährdung der Gesundheit der Frau oder ihres Kindes, so stellt dies eine Stra... mehr

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§ 42 Transportrecht / 4. Illegale Beschäftigung – Verladerverantwortung

Rz. 9 Im Rahmen der anwaltlichen Beratung ist darauf zu achten, dass das GüKG den Auftraggeber eines Frachtführers oder Spediteurs gem. § 7c GüKG verpflichtet, darauf zu achten, dass mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Steuerverkürzung

Rz. 107 Soweit es sich nicht um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern lediglich um eine leichtfertige Steuerverkürzung i.S.v. § 378 AO, also keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit handelt, sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige weniger streng. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt oder... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Rz. 226 In § 48a FeV ist unter Bezugnahme auf § 6e StVG geregelt, dass das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre heruntergesetzt werden kann. Fahranfänger können hiernach also ihre Fahrerlaubnisprüfung ein Jahr früher ablegen. Diese Fahranfänger erhalten nach erfolgreicher Fahrerlaubnisprüfung eine sog. Prüfungsbescheinigung, v... mehr