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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)

André Schah-Sedi, Dr. Michael Nugel
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Rz. 230

Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV

3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes:

 
laufende Nummer Verstöße gegen die Vorschriften laufende Nummer des BKat Punkte
3.1.1 des § 24c des Straßenverkehrsgesetzes 243b 1

3.2 folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung:

 
laufende Nummer Verstöße gegen die Vorschriften über laufende Nummer des BKat Punkte
3.2.1 die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 4.1, 4.2, 5a, 5a.1, 6 1
3.2.2 die Geschwindigkeit

8.1, 9,10, 11 in Verbindung mit 11.1.3, 11.1.4, 11.1.5, 11.1.6 der Tabelle 1 des Anhangs (11.1.6 nur außerhalb geschlossener Ortschaften)

11.2.2, 11.2.3, 11.2.4, 11.2.5 der Tabelle 1 des Anhangs (11.2.5 nur außerhalb geschlossener Ortschaften)

11.3.4, 11.3.5, 11.3.6 der Tabelle 1 des Anhangs (11.3.6 nur außerhalb geschlossener Ortschaften
1
3.2.3 den Abstand 12.5 in Verbindung mit 12.5.1, 12.5.2, 12.5.3, 12.5.4 oder 12.5.5 der Tabelle 2 des Anhangs 12.6 in Verbindung mit 12.6.1 oder 12.6.2 der Tabelle 2 des Anhangs, 12.7 in Verbindung mit 12.7.1 oder 12.7.2 der Tabelle 2 des Anhangs, 15 1
3.2.4 das Überholen 17, 18, 19, 19.1, 153 a, 21, 22 1
3.2.5 die Vorfahrt 34 1
3.2.6 das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 39.1, 41, 42.1, 44, 45 1
3.2.7 Park- und Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 51b.3, 53.1 1
3.2.7a unzulässiges Halten in "zweiter Reihe" 51a.1, 51a.2, 51a.3 1
3.2.7b unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen 52a.1, 52a.2, 52a.2.1, 52a.3, 52a.4 1
3.2.7c unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr 54.1, 54a.2, 54a.3 1
3.2.7d unzulässiges Parken in "zweiter Reihe" 58.1, 58.1.1, 58.1.2, 58.2, 58.2.1 1
3.2.8 das Liegenb...

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