Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung (§ 14 OWiG)

Rz. 65 [Autor/Stand] Das OWiG unterscheidet nicht wie das StGB zwischen Täterschaft und den verschiedenen Formen der Teilnahme, sondern geht von einem einheitlichen Täterbegriff aus. Jeder, der sich an einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, handelt ordnungswidrig, gleichgültig in welcher Weise er zur Verwirklichung des Tatbestandes beiträgt ( § 14 Abs. 1 Satz 1 OWiG ). Dies führ...mehr

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zfs 07/2023, Nettoprinzip b... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. 1. Der Beschluss des AG hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand. Das AG hat im Rahmen der – nach wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels zur Prüfung des Senats stehenden – Rechtsfolgenbestimmung zu Unrecht angenommen, vom Halter gemachte Aufwendungen seien nicht in Abzug zu bringen. a) Nach § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Bußgeldvorschriften (§ 56 GwG), insbesondere Bemessung der Geldbuße (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3–4 GwG)

Rz. 397 [Autor/Stand] § 56 GwG enthält in Abs. 1 und 2 insgesamt 81 Bußgeldtatbestände die mitunter mehrere Tatvarianten beinhalten und so fast jeden Pflichtverstoß gegen das GwG sanktionieren.[2] Zur Vermeidung von Bußgeldbescheiden sollte den Mitteilungs- und Überwachungspflichten zügig und im Zweifel durch "Übererfüllung" entsprochen und dies durch entsprechende Compliance...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geltungsbereich

a) Sachliche Geltung (§ 2 OWiG) Rz. 41 [Autor/Stand] Das OWiG gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- und nach Landesrecht. b) Zeitliche Geltung (§ 4 OWiG) Rz. 42 [Autor/Stand] § 4 OWiG regelt die zeitliche Geltung der Bußgeldvorschriften im Einzelnen. Gemäß Abs. 1 bestimmt sich die Geldbuße nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Danach gilt bei Gesetzesänderungen zwisc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen (§§ 19–21 OWiG)

Rz. 145 [Autor/Stand] Vgl. zunächst zu den Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung § 370 Rz. 860 ff. Die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen mehrerer Verletzungen ergeben sich für das Ordnungswidrigkeitenrecht aus den §§ 19–21 OWiG. Gesetzlich geregelt sind die Fälle des tateinheitlichen (§ 19 OWiG) und tatmehrheitlichen (§ 20 OWiG) Zusammentreffens von Ordnungswidrigkeiten s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 104). Rz. 22 [Autor/Stand] Die Fassung des § 377 Abs. 1 AO ("... geahndet werden können") macht deutlich, dass selbst dann, wenn eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Zuwiderhandlung vorliegt, die Verhängung eines Bußgeldes nicht zwingend geboten ist. Während bei strafbaren Handlungen nach dem Legalitä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Tabaksteuergesetz (§ 37 TabStG)

Schrifttum: Ebner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, § 37 TabStG; Köthe/Knoll, Die Besteuerung von Tabakwaren in Deutschland, BB 2015, 1174; Tormöhlen, Praxisrelevante Problemfelder der Steuerhehlerei, AO-StB 2015, 22. Rz. 274 [Autor/Stand] Nach der Neufassung des TabStG ist der Schwarzhandel mit Zigaretten seit dem 1.4.2010 in § 37 TabStG ...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 11 Offenlegung unrichtiger Informationen

Das Offenlegen unrichtiger Informationen über Verstöße ist verboten und eine Ordnungswidrigkeit (§ 40 Abs. 1 HinSchG). Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist (§ 38 HinSchG).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 294 [Autor/Stand] Die Anzeige- und Mitwirkungspflichten, die die AO und die Einzelsteuergesetze dem Stpfl. und beteiligten Dritten auferlegen, werden ergänzt bzw. verschärft durch die vielfältigen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG) Sorgfalts- (§§ 10 ff. GwG) sowie und Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG) und ein erforderliches Risikomanagement (§§ 4 ff. G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)

Schrifttum: Achenbach, Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen, NZKart 2014, 473; Adam, Die Begrenzung der Aufsichtspflichten in der Vorschrift des § 130 OWiG, wistra 2003, 285; Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil 1), DStR 2015, 1691; Bayreuther, Haftung von Organen und Ar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. StBerG als Steuergesetz?

Rz. 204 [Autor/Stand] Eine Steuerordnungswidrigkeit zeichnet sich nach dem Wortlaut des § 377 AO dadurch aus, dass Zuwiderhandlungen begangen werden, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Das StBerG und im Einzelnen, die in den §§ 160–163 StBerG genannten Normen, sind jedoch keine Steuergesetze in diesem Sinn. Mithin können sie keine Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Dokumentationsrisiken

Rz. 421 [Autor/Stand] Bei all den Chancen, die ein funktionierendes Tax Compliance Management System mit sich bringt, bestehen allerdings nicht nur Vorteile in strafrechtlicher Hinsicht: Ein wesentlicher Bestandteil eines "gelebten" Tax CMS ist die Dokumentation, durch die belegt werden kann, dass bestimmte Prozesse, Richtlinien etc. eingerichtet sind. Steht die Berichtigung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Versuch (§ 13 OWiG)

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit kann nur geahndet werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (§ 13 Abs. 2 OWiG). Der Versuch einer Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 378–383b AO kann nicht geahndet werden, da eine dem § 13 Abs. 2 OWiG entsprechende Bestimmung fehlt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Übernahme von Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 101 [Autor/Stand] Unternehmen stehen in der jüngsten Vergangenheit in zunehmendem Maße vor der Frage, ob sie Geldstrafen/Bußgelder (sog. Strafgelder), die gegen Mitarbeiter verhängt wurden, sowie die damit verbundenen Verteidigungskosten übernehmen können. Dabei sind sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Aspekte (§§ 258, 266 StGB) zu berücksichtigen. Rz. 102 [Autor/...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ordnungswidrigkeitenregelungen in sonstigen Verbrauchsteuergesetzen

Rz. 293 [Autor/Stand] In weiteren Verbrauchsteuergesetzen befinden sich ebenfalls Ordnungswidrigkeitsvorschriften. Im Biersteuergesetz sind die Ordnungswidrigkeiten in § 30 BierStG, im Alkoholsteuergesetz in § 36 AlkStG, im Energiesteuergesetz in § 64 EnergieStG, im Kaffeesteuergesetz in § 24 KaffeeStG, im Schaumwein- und Zwischenerzeugnisgesetz in § 35 SchaumwZwStG, für die...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / C. Die materiellen Bußgeldvorschriften der AO im Überblick

Rz. 14 [Autor/Stand] Der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO enthält die materiellen Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377–384 AO). Darin ist das steuerliche Ordnungswidrigkeitenrecht nicht abschließend geregelt, sondern über die Generalklausel des § 377 AO wird der Bereich der Steuerordnungswidrigkeiten über die Einzeltatbestände der §§ 378–383b AO ausgedehnt auf alle Zuwider...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach einzelnen Steuergesetzen

Rz. 248 [Autor/Stand] Neben den Bußgeldbestimmungen der AO (§§ 377–383 AO) finden sich auch in einzelnen Steuergesetzen spezielle Bußgeldtatbestände, die bestimmte Verstöße gegen Anzeige- und Mitwirkungspflichten mit Bußgeld bedrohen (s. auch Rz. 11 f.). Bei den im Folgenden näher dargestellten praktisch bedeutsamen Sanktionsvorschriften handelt es sich um Steuerordnungswidr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG)

Rz. 311 [Autor/Stand] § 3 GwG definiert, wer wirtschaftlich Berechtigter i.S.d. GwG ist. Es wird zwischen natürlichen Personen (Abs. 1), bestimmten juristischen Personen (Abs. 2), rechtsfähigen Stiftungen und weiteren Rechtsgestaltungen (Abs. 3) unterschieden. § 3 Abs. 4 GwG stellt klar, dass beim Handeln auf Veranlassung zu den wirtschaftlich Berechtigten der Veranlasser de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Begriffsbestimmungen (§ 1 GwG)

Rz. 306 [Autor/Stand] § 1 GwG definiert u.a. die folgenden Begriffe: Geldwäsche (Abs. 1), Terrorismusfinanzierung (Abs. 2), Identifizierung (Abs. 3), Geschäftsbeziehung (Abs. 4), Transaktion (Abs. 5), Trust (Abs. 6), Vermögensgegenstand (Abs. 7), Glücksspiel (Abs. 8), Güterhändler (Abs. 9), Hochwertige Güter (Abs. 10), Immobilienmakler (Abs. 11), Politisch exponierte Persone...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begehungsweisen

Rz. 49 [Autor/Stand] Der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Das Unterlassen ist stets dann erheblich, wenn der Tatbestand selbst die Nichtvornahme einer Handlung (z.B. Nichtbeachtung von Buchführungs-, Vorlegungs-, Anzeige-, Erklärungs- oder Gestellungspflichten) mit Geldbuße bedroht (echte Unterl...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Länderkompetenz für das Heimrecht durch die Föderalismusreform

Rz. 369 Erhebliche praktische Bedeutung besitzen die in den Heimgesetzen enthaltenen Bestimmungen, die es dem Träger sowie der Leitung und den Beschäftigten eines Alten- oder Pflegeheims untersagen, sich geld- oder geldwerte Leistungen über das vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen. Maßgebend war ursprünglich § 14 HeimG des Bundes. Mit der Föderalism...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Neuere Entwicklungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Die Vorschrift gelangt vor allem deshalb zur Anwendung, weil in Deutschland (noch) kein Unternehmensstrafrecht existiert. Diesbezüglich wurden immer wieder Gesetzesentwürfe z.B. für ein Verbandstrafgesetzbuch (VerbStrG-E)[2] oder ein Verbandssanktionsgesetz (VerSanG-E)[3] vorgelegt. Rz. 173 [Autor/Stand] Seit April 2014 existiert zudem ein Gesetzgebungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutigen Bußgeldvorschriften der AO gehen im Wesentlichen zurück auf die grundlegende Neugestaltung, die der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968 [2] erfahren hat. Bei dieser Gesetzesreform ging es nicht so sehr um den Inhalt der Vorschriften, der im Wesentlichen unverändert blieb, als vielmehr darum, diejenigen V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 2 AO gelten für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 1–34 OWiG), soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze – speziell die §§ 378–384 AO – nichts anderes bestimmen. Die Verweisung ist abschließend und keiner erweiternden Auslegung zugänglich[2]. Der Erste Teil entspr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zentrale Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, §§ 27–42 GwG)

Rz. 381 [Autor/Stand] Der fünfte Abschnitt enthält Regelungen zur Zentralen Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. In der Praxis hat sich die internationale Bezeichnung FIU (Financial Intelligence Unit) weitestgehend durchgesetzt.[2] Der Aufgabenbereich der FIU liegt laut dem Willen des Gesetzgebers[3] im Bereich der Gefahrenabwehr. Die Aufgaben der FIU als "admin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Aufsicht, Zusammenarbeit (§§ 50–55 GwG)

a) Maßnahmen der Aufsichtsbehörde (§ 51 GwG) Rz. 393 [Autor/Stand] Regelungen zur Aufsicht durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 50 GwG , sind in § 51 GwG enthalten. Für Rechtsanwälte (§ 50 Nr. 3 GwG) und Steuerberater (§ 50 Nr. 7 GwG) sind dies die örtlich zuständigen Berufskammern.[2] Nach § 51 Abs. 5 GwG kann die Aufsichtsbehörde einem Verpflichteten, dessen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Hintergrund der Regelung

Rz. 171 [Autor/Stand] Der Wunsch nach einer einheitlichen Regelung hinsichtlich der Ahndung von Aufsichtspflichtverletzungen in Betrieben und Unternehmen war bei Schaffung der Vorgängernorm des § 130 OWiG (des damaligen § 25 OWiG) sehr groß. Dies zeigt die seinerzeitige Gesetzesbegründung[2]. Im Steuerstrafrecht wurde der heutige § 130 OWiG in der Praxis zunächst nur wenig a...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 2 Überblick über den Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt, dass bestimmte Personen (dazu zählen auch Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte), die auf vom Gesetz vorgegebenen Wegen („Meldekanäle“) eine Meldung über Verstöße gegen vom Gesetz aufgezählte Rechtsvorschriften melden, vor Repressalien (z. B. Kündigung, Abmahnung, Schadensersatz) geschützt sind. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz hinweisge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.2 Aufzüge

Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.1.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.3 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden. Gerade im Hinblick auf die Zunahme te...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Abfall, Müll und Verwahrlos... / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück

Ästhetische Beeinträchtigung ist hinzunehmen Ist das Nachbargrundstück verwildert und werden dort Gegenstände gelagert, von denen keinerlei Gefahren oder Beeinträchtigungen ausgehen, ist das zu dulden. Allein ästhetische Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden. Deshalb bestehen keine Nachbaransprüche etwa auf die Beseitigung von Baumaterialien, Autowracks, alten Stangen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 11 Mitteilungspflichten

Um die Besteuerung von Erträgen aus ausländischen kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen sicherzustellen, hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2009 in § 45d Abs. 3 EStG neue Mitteilungspflichten eingeführt. Diese Vorschrift verpflichtet inländische Versicherungsvermittler, das Zustandekommen eines Vertrags i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einer im Inland ansässigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versetzung / 3 Betriebsverfassungsrechtliche Versetzung

Ist in einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt, hat der Arbeitgeber diesen vor jeder Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.3.2 Keine aufschiebende Wirkung

Die Beschlussanfechtungsklage hat also keine aufschiebende Wirkung.[1] Solange Beschlüsse nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gültig und begründen z. B. Zahlungspflichten der einzelnen Wohnungseigentümer aus einem angefochtenen Beschluss über die Festsetzung von Hausgeldvorschüssen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / bb) Änderungen im Rahmen der vierten Stufe zum 1.1.2028

Im Rahmen der vierten und finalen Stufe der Maßnahmen soll es zum 1.1.2028 zu erneuten Änderungen im Bereich der Rechnungstellung kommen. Diese Änderungen bilden dann die Grundlage für die neuen Mehrwertsteuermeldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze, welche die bisherige ZM ersetzen sollen. Zusätzlich werden auch für den Leistungsempfänger umfassende Meldepflichten ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte

Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Einsicht in sämtliche Unterlagen und Dateien gewähren, dem Insolvenzgericht, d...mehr

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Die formelle Prüfung der Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach EPS 351

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf eines neuen Prüfungsstandards (EPS 351) verabschiedet. Danach ist im Rahmen der Abschlussprüfung bei unvollständigen Angaben zur Frauenquote nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Lageberichts Mittelgroße und ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 5.4 Durchführung baulicher Maßnahmen trotz Rechtsstreits

Ein gefasster Beschluss ist nach zwingender gesetzlicher Bestimmung[1] von der Gemeinschaft – vertreten durch ihr Organ, den Verwalter – durchzuführen und zwar grundsätzlich (mangels anderer Eigentümerentscheidung) unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern. Ob sich die Verpflichtung gemäß § 27 WEG, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen, ausnahmslos auch auf fehle...mehr