Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.2 Strafaufhebungsgrund nach § 37 TabStG

Rz. 60 § 374 AO ist nicht anzuwenden, wenn der Täter vorsätzlich oder fahrlässig Zigaretten in Verpackungen erwirbt, an denen kein gültiges Steuerzeichen i. S. d. des § 4 Nr. 12 TabStG angebracht ist, soweit der einzelnen Tat nicht mehr als 1.000 Zigaretten zugrunde liegen.[1] Dies ist allein als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und kehrt den Grundsatz des § 21 Abs. 1 OWiG um.[2... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Keine Weiterbeschäftigung ohne Schutzmaßnahmen (Abs. 3)

Rz. 80 Die Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung nach Mitteilung einer Schwangerschaft oder des Stillens muss unverzüglich, d.h., ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Dies ist insbesondere wichtig, weil der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 3 eine Frau nur solche Tätigkeiten ausüben lassen darf, für die er eine konkrete Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgenommen und die erf... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Auskunftspflichten / 3 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Stelle für die Sozialversicherungsbeiträge oder dem prüfberechtigten Träger der Sozialversicherung Auskunft wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen zu erteilen. Auskünfte auf Fragen, deren Beantwortung dem Arbeitgeber selbst oder einer ihm nahe stehenden Person die G... mehr

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Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine... mehr

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Mutterschutz / 7.2.6 Betriebliches Beschäftigungsverbot (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG)

Hat eine Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG) erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.[1] Der Begriff "festlegen" gemäß dieser Vorschrift bedeutet, dass der Arbeitgeber die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen, die bereits im Rahmen der all... mehr

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Mutterschutz / 7.2.3 Nachtarbeit (§ 5 MuSchG)

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, eine schwangere oder stillende Frau in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu beschäftigen. Im Wege des behördlichen Genehmigungsverfahrens nach § 28 MuSchG wird jedoch die Beschäftigung bis 22 Uhr ermöglicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Dazu kann der Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde beantrage... mehr

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Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, di... mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
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Zur neuen E-Rechnung seit dem 1.1.2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist die Regelung zur verpflichtenden E-Rechnung in Kraft getreten. Unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen besteht seitdem bei steuerbaren Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, die auch nicht nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfrei sind, die Verpflichtung, mit einer Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format abzurechnen (E-Rechnu... mehr

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Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in... mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Täterkreis

Rz. 4 Täter des § 32 kann nur der Arbeitgeber (bzw. im Rahmen des § 32 Abs. 1 Nr. 5 der Auftraggeber oder Zwischenmeister bei der Heimarbeit) sein. Dies ergibt sich im Gegensatz zu § 21 MuSchG a.F. zwar nicht mehr ausdrücklich aus dem Gesetzeswortlaut. Der Arbeitgeber ist jedoch alleiniger Adressat desjenigen Pflichtenprogramms, welches der Gesetzgeber im Falle eines Verstoß... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32 sanktioniert Verstöße gegen die in dessen Abs. 1 näher bezeichneten Obliegenheiten aus dem MuSchG. Der Sinn und Zweck des § 32 ist jedoch primär nicht repressiv und mithin nicht auf Bestrafung ausgerichtet. § 32 hat vielmehr einen präventiven Charakter. Er soll dazu anhalten, die sich aus dem MuSchG obliegenden Pflichten zu erfüllen.[1] Rz. 2 Ein Verstoß gegen die ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 6 Der Täter – der Arbeitgeber bzw. der Auftraggeber oder Zwischenmeister bei der Heimarbeit – muss die Ordnungswidrigkeit rechtswidrig und schuldhaft begehen. Rz. 7 Eine Einwilligung der Schwangeren oder Mutter wirkt grundsätzlich nicht rechtfertigend und lässt demnach die Rechtswidrigkeit nicht entfallen. Der Schutzzweck des MuSchG erstreckt sich nämlich nicht nur auf di... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Rechtsschutz

Rz. 12 Bei der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann der Betroffene innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG einlegen. Über den Einspruch entscheidet das ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Die Rechtsfolge – Geldbuße (Abs. 2)

Rz. 11 Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 8, 16 und 17 mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße beträgt nach § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR. Fahrlässiges Handeln kann, wenn das Gesetz (wie in § 32 Abs. 2) bezüglich der Höhe der Geldb... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] hat mit Wirkung zum 1.1.2018 § 32 neu in das MuSchG eingefügt. Er übernimmt im Wesentlichen den Regelungsgehalt hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten des früheren § 21 Abs. 1 MuSchG a. F. Im Vergleich zu § 21 Abs. 1 MuSchG a. F. wurde § 32 jedoch neu strukturiert und ergänzt. Das Gesetz zur Anpas... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1.1 Der objektive Tatbestand

Rz. 9 Gem. § 32 Abs. 1 können folgende Verstöße gegen die Vorgaben des MuSchG als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden: § 32 Abs. 1 Nr. 1 Zuwiderhandlungen gegen Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung (§§ 3, 4, 5, 6, 13, 16 MuSchG), § 32 Abs. 1 Nr. 2 Nichtgewährung der Ruhezeit (§ 4 Abs. 2 MuSchG), § 32 Abs. 1 Nr. 3 Verstöße gegen Tätigkeitsverbote (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, ... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, HinS... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 9 § 36 HinSchG normiert ein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB.[1] Gegen die Vorschrift verstoßende Vereinbarungen sind unmittelbar nichtig.[2] Dies gilt auch für einseitig rechtsgestaltende Maßnahmen, wie etwa Kündigungen oder Verwaltungsakte.[3] Der Benachteiligte kann zudem Beseitigung, bei Wiederholungsgefahr Unterlassung analog § 1004 BGB verlangen.[4] Ist dem Hinw... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Kindergeld / 18.1 Mitteilungspflicht des Kindergeldempfängers

Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 EStG verpflichtet den Antragsteller bzw. Kindergeldempfänger, Änderungen in seinen Verhältnissen und in den Verhältnissen des Kindes, die zum Wegfall oder zur Herabsetzung des zu zahlenden Kindergelds führen, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Treten nach der Beendigung der Kindergeldzahlung Veränderungen ein, die den Anspr... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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ADR-Anlagen 2025

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Auskunftsverweigerungsrechte

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Auskunftsrecht kann nicht durchgesetzt werden, wenn der an sich Auskunftspflichtige ein Auskunftsverweigerungsrecht hat. Diese Rechte bestehen insbesondere für Angehörige (> Rz 21 ff), für bestimmte Berufe (> Rz 24) und bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit (> Rz 35). I. Angehörige Rz. 21 Stand: EL 14... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gefahr der Strafverfolgung

Rz. 35 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Personen, die nicht > Beteiligte sind, dürfen die Auskunft verweigern, wenn sie durch eine Aussage entweder sich selbst oder > Angehörige der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl § 103 Abs 1 Satz 1 AO; "Nemo tenetur"-Grundsatz). Dieses Auskunftsverweigerungsrecht gilt nicht für den Stp... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doktorprüfung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aufwendungen für die Promotion können WK/BA sein, wenn eine berufliche Veranlassung besteht (> Rz 2). Ein Promotionsstudium setzt hochschulrechtlich idR ein abgeschlossenes > Erststudium voraus; es muss aber kein "berufsqualifizierender Studienabschluss" sein (BMF vom 22.09.2010, Rz 26, BStBl 2010 I, 721 [724]). Es ist dann stets ein "weitere... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 11. Amtshilfe in Steuerstrafsachen

Rz. 108 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ergänzt werden die DBA sowie die Abkommen und Rechtsnormen zum Informationsaustausch (> Rz 103 ff) durch das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959. Dem Abkommen wurde in Deutschland durch Gesetz vom 03.11.1964 (BGBl 1964 II, 1369) zugestimmt. Es gilt in den europäischen Staaten sowie in > Israel. Das A... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 4.2 Ordnungswidrigkeit

1Die Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist in den §§ 31 bis 33 OWiG geregelt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 31 Abs. 2 OWiG). 2Eine abweichende gesetzliche Bestimmung enthält § 384 AO, der für die Ordnungswidrigkeiten i.S.d. §§ 378 bis 380 AO generell eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsieht. 3Für die Berechnung gilt S 4.1 entsprechend. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.2.1 Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 378 AO

(1) 1Ausgangsbasis für die Zumessung der Geldbuße ist die Hälfte der Geldstrafe, die dem Betroffenen bei vorsätzlichem Handeln, welches ggf. strafrechtlich zu bewerten wäre, auferlegt würde. 2Von dem auf diese Weise ermittelten Betrag der Geldbuße braucht dann nicht abgewichen werden, wenn die Tatumstände weder auffällig schwer noch verhältnismäßig unbedeutend sind, Leichtfe... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.2.2 Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

(1) 1Während für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 378 AO der Eintritt eines konkreten Schadens vorausgesetzt wird, erfasst § 379 AO lediglich Vorbereitungshandlungen, die es ermöglichen (d.h. abstrakt geeignet sind), nicht gerechtfertigte Steuervorteile in Form von Kindergeld zu erlangen (vgl. auch S 2.2 Abs. 3). 2Falls die unrichtige Bescheinigung für die unrechtmä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

S 10.1 Allgemeines (1) 1Hinsichtlich der Zumessung der Geldbuße enthält die AO grundsätzlich keine ausdrücklich vom OWiG abweichenden Vorschriften, sodass § 17 OWiG entsprechend anzuwenden ist (§ 410 AO). 2Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Bußgeldvorschriften der AO und die Besonderheiten des steuerlichen Kindergeldes nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78 EStG (insbesonde... mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / 2 Aus den Gründen:

… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 124a Abs. 5 S. 2 VwGO; BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 – Vf. 133-VI 04 – VerfGHE 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 – Vf. 38-VI-14 – BayVBl 2016, 49 Rn 52; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn 54), nicht... mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / Leitsatz

1. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Fuß- und Radwegen und in Haltverbotsbereichen stellt grds. Ordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 12 (i.V.m. § 12 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 4a), § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO dar. Ferner stellt das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge eine unzulässige, bußgeldbewehrte (Art. 66 Nr. 2 BayStrWG) Sondernutzung im Sinn des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BaySt... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.2 Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit und zu bedingtem Vorsatz

(1) 1Von wesentlicher Bedeutung für die richtige Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit (weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit) und Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) sowie zwischen Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat). 2Für die richtige Einordnung kommt es darauf an, neben dem objektiven Verstoß gegen S... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.2 Tatbestände des Steuerordnungswidrigkeitenrechts

(1) 1Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld als Steuervergütung ist der Bußgeldtatbestand des § 378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung) maßgebend. 2Der objektive Tatbestand des § 378 AO entspricht hinsichtlich Tathandlung und Erfolg dem des § 370 AO (Steuerhinterziehung). 3Die Vorschriften unterscheiden sich in erster Linie im subjektiven Tatbestand. 4Während der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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zfs 10/2025, Belehrungspfli... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde, die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG zulässig ist, ohne dass es einer gesonderten Zulassung bedarf, hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Soweit mit der Rechtsbeschwerdebegründung eine Verfahrensrüge wegen einer behaupteten Versagung rechtlichen Gehörs, der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) sowie ein Verstoß gegen §... mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.2 Verfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten

(1) 1Für das Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gelten grundsätzlich die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§§ 35 ff. OWiG). 2Diese allgemeinen Verfahrensvorschriften treten jedoch zurück, soweit die AO etwas anderes bestimmt (vgl. §§ 409 bis 412 AO). 3Besonders bedeutsam ist der Katalog der entsprechend anzuwendenden Vorschriften des... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Nichterfüllung der Anzeigepflicht

Rz. 77 § 30 ErbStG selbst droht keine Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht an. Somit stellt das Unterlassen auch keine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 377 AO dar. Erst in der weiteren Folge kann bei fehlender, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine Steuerverkürzung zu ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.8 Verfahrenshindernisse

1Ein Strafverfahren ist unzulässig, wenn ein Verfahrenshindernis vorliegt. 2Ist etwa bereits die Verfolgungsverjährung eingetreten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB), ist das Ermittlungsverfahren nicht einzuleiten bzw. einzustellen. 3Das gilt auch bei fehlender Verfolgbarkeit der Tat (im prozessualen Sinne), wenn diese bereits anderweitig rechtshängig oder rechtskräftig entschieden w... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.1 Begriffsdefinition

(1) 1Nicht jede pflichtwidrige Handlung bzw. Unterlassung begründet den Vorwurf der Leichtfertigkeit. 2Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können. 3Zu einem a... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.15 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die wie auch immer geartete Mitwirkung bei der sog. Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist nach § 26 Abs. 2 StBerG unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR bedroht.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzierung hinweist bzw. einzelne Firmen oder Banke... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Zuwiderhandeln gegen die Anzeigepflicht

Rz. 60 Wird gegen die gesetzliche Anzeigepflicht des § 33 ErbStG verstoßen, wird dies – unter Beachtung des Opportunitätsprinzips – als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet. Für Ordnungswidrigkeiten gelten entsprechend § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.4 Versuchte Steuerhinterziehung

(1) 1Wenn der Täter den Steuervorteil (die Kindergeldzahlung) für sich oder einen anderen nicht erlangt hat, kommt nur der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung in Betracht (§ 23 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 2 AO). 2Nach der gesetzlichen Definition des § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar... mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni... mehr

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AGS 10/2025, Auslagenerstat... / II. Notwendige Auslagen des Betroffenen auch bei der Staatskasse

Auf die sofortige Beschwerde hat das LG den Beschluss des AG im Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde Die sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung des AG war nach Auffassung des LG Hagen zulässig. Die Statthaftigkeit des Rechtsmittels ergebe ... mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / 1 Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen eine Verfügung, mit der die Bekl. ihm das Abstellen von Fremdfahrzeugen in Haltverboten und auf Rad- und Fußwegen untersagte. Nach Anhörung, auf die keine Reaktion erfolgte, hatte die Bekl. gestützt auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i.V.m. § 24 StVG i.V.m. § 49 Abs. 3 Nr. 4, § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 62, 63, § 12 Abs. 4a StVO und Art. 7 A... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.3 Ausschlussgründe

(1) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn einer der Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 AO vorliegt. (2) 1Nach § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich, wenn dem Täter oder Teilnehmer oder einem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen dieser Tat bekannt gegeben worden ist. 2Aus der Bekanntgabe muss... mehr