Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis

Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden können. Mit einer solchen Bekanntgabe ist die Verarbeitun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtfertigung über eine Zweckänderung

Art. 6 Abs. 4 DS-GVO gestattet bei zunächst gerechtfertigter Erhebung personenbezogener Daten eine zweckändernde Verarbeitung, wenn die Verarbeitungszwecke (hier: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – Meldung einer Straftat/Ordnungswidrigkeit) kompatibel sind (Schulz in Gola/Heckmann, DS-GVO, 3. Aufl. 22, Art. 6 Rz. 133 ff.). Dies dürfte hier zu verneinen sein, zumal in di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / IV. Fazit

Das Steuergeheimnis bietet einen sehr weitreichenden Schutz vor anderweitiger Verfolgung. Das Gros der datenschutzrechtlichen Verstöße kann zwar im Rahmen steuerlicher (Außen-)Prüfungen auffallen, eine Information der Datenschutzaufsichtsbehörden ist in all den Fällen, die nur zu einer Ordnungswidrigkeit führen würden, aber ausgeschlossen. Auch im reinen Verwaltungsverfahren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren

Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob und ggf. wie solche Erkenntnisse weitergegeben werden können, richtet sich zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / III. Im Fall der Fälle – Selbstanzeige

Sollte im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung der Verdacht der Begehung datenschutzrechtlicher Straftaten entstehen, sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Zwar kennt auch das Datenschutzrecht die Möglichkeit, quasi im Wege der Selbstanzeige die strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Die DS-GVO verpflichtet den Verantwortlichen gem. Art. 33 DS-GVO eine Verletzung des S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtsgrundlage gemäß StPO

Wird die Steuerfahndung im Strafverfahren tätig, so gelten spezialgesetzlich die Regelungen der StPO (z.B. § 483 StPO). Bei Zufallsfunden aus einem solchen Verfahren müssen die Beamten nicht an den Unterlagen/Dokumenten "vorbei gehen"; sie können diese vielmehr sogar nach § 108 StPO beschlagnahmen und die Staatsanwaltschaft hierüber in Kenntnis setzen. Im Einzelfall kann ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO

Rechtsgrundlage kann Art. 6 DS-GVO sein. Dieser ist in Verfahren nach der AO gem. § 2a Abs. 3, 4 AO anwendbar, soweit es nicht um eine Datenverarbeitung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geht (so auch Art. 2 Abs. 2 DS-GVO). In Betracht käme hier eine Verarbeitung im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO). Aus Erwägungsgrund 45 ergibt sich, dass diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO und AO

Art. 6 DS-GVO kann nicht herangezogen werden. Die Steuerfahndung verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (oder Ordnungswidrigkeiten), so dass die Regeln der DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. d DS-GVO nicht greifen. Vielmehr ist die sog. JI-Richtlinie (RL EU 2016/680) heranzuziehen, welche ihre Ausprägung im nationalen Recht im BDSG, Teil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß BDSG

Die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der JI-Richtlinie unterliegt den Regelungen von §§ 49, 45 BDSG. Bereichsspezifisches Sonderrecht geht jedoch gem. § 1 Abs. 2 BDSG vor (hier z.B. das OWiG). § 49 BDSG erlaubt eine Weiterverarbeitung für Zwecke der Strafverfolgung i.S.v. § 45 BDSG (Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten [grds. j...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Der Täter der Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 175 Täter einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG kann mit Ausnahme der Nr. 3 des Abs. 1 der Regelung nur der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein; die Unternehmereigenschaft ist hier ein besonderes persönliches Merkmal [1] nach § 9 Abs. 1 OWiG.[2] Nach der gesetzlichen Definition in dieser Vorschrift sind solche besonderen persönlichen Merkmale nicht nur persönlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit (§ 26a Abs. 3 und 4 UStG)

5.1 Zuständigkeit Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Der Bußgeldrahmen des § 26a Abs. 3 UStG

Rz. 207 Gem. der seit dem 1.7.2021 geltenden Fassung des § 26a Abs. 3 UStG (Rz. 16) kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 1 UStG mit bis zu 30.000 EUR, nach § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG bis zu 1.000 EUR und in den übrigen Fällen des Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.[1] Damit wird der in § 17 Abs. 1 OWiG vorgegebene allgemeine Rahmen einer Geld...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Rechtssystematik des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 95 § 26a Abs. 2 UStG enthält besondere Bußgeldvorschriften des Umsatzsteuerrechts mit (seit dem 1.1.2024) insgesamt 10 Tatbeständen. In diesen werden bestimmte Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Pflichten zur Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen und gegen einige andere Aufzeichnungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten als sanktionswürdiges Unrecht qualifiziert. Säm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Zuständigkeit

Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 FVG von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Täterschaft beim § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 190 Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt abweichend vom Strafrecht der sog. Einheitstäterbegriff [1], nach dem nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme unterschieden wird. Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 OWiG handelt jeder der Teilnehmer ordnungswidrig, wenn sich mehrere Personen an einer Ordnungswidrigkeit beteiligen. Es kommt demnach für eine Ahndung nicht darauf an, ob er selbst Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Verfolgungsverjährung

Rz. 212 Die Frist für die Verfolgungsverjährung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Nr. 4 bis 7 UStG beträgt gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG zwei Jahre.[1] Die verlängerte Verfolgungsverjährung des § 384 AO von fünf Jahren gilt hier nicht, denn § 26a UStG wird in dieser Vorschrift nicht genannt.[2] Die Verjährungsfrist für eine Ordnungswidrigkeit nach § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Die Täterschaft bei § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 85 Gem. § 14 OWiG ist Täter einer Ordnungswidrigkeit jeder, der durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wird. Anders als im Strafrecht gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht ein einheitlicher Täterbegriff [1]; wer an einer nicht von ihm selbst begangenen Tat vorsätzlich mitwirkt, handelt ebenfalls als Beteiligter der Ordnungswidrigkeit.[2] In e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Konkurrenzen

Rz. 216 Im Rahmen der Konkurrenzen oder anders ausgedrückt, bei dem Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen ist festzustellen, welche Vorschriften zur Anwendung kommen, wenn ein Täter mit einer oder mehreren Taten zugleich mehrere Gesetzesverstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) begeht.[1] Die entscheidende Vorfrage ist dabei immer, ob der Verstoß gegen mehrere ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsdoppeln (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 120 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG genannten Fällen, auch i. V. m. S. 4 dieser Regelung, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird. Die diesen Tatbestand ausfüllende Vorschrift des § 14b Abs. 1 UStG hat folgenden Wor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Die anwendbaren Verfahrensvorschriften

Rz. 200 Die Tatbestände des § 26a UStG stellen alle Steuerordnungswidrigkeiten i. S. d. § 377 Abs. 1 AO dar (Rz. 36), für die nach § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [1] gelten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.[2] Die hier zu berücksichtigenden, ergänzenden Bestimmungen ergeben sic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Konkurrenzen

Rz. 88 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26a Abs. 1 UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Ers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Der Opportunitätsgrundsatz

Rz. 204 Allgemein gilt für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeitentatbestände nach § 26a UStG Anderes als im Steuerstrafverfahren. Nach § 47 Abs. 1 S. 1 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen (§ 47 Abs. 1 S. 2 OWiG). Dieser sog. Opportunitätsgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.9 Verstoß gegen die Berichtigungspflicht des § 22g Abs. 5 UStG (§ 26a Abs. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 174 Gem. des mit dem durch das JStG 2022[1] mWv 1.1.2024 eingeführten § 22g Abs. 5 UStG (Rz. 17) ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats zu berichtigen oder zu vervollständigen, wenn er nachträglich erkennt, dass die übermittelten Zahlungsinformationen unrichtig oder unvollständig sind. In der Gesetzesbegründung findet ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Verstoß gegen die ordnungsgemäße Abgabe oder die ordnungsgemäße Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung (§ 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 150 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18a Abs. 1 S. 1 und S. 2 UStG eine Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben wird oder entgegen § 18a Abs. 10 UStG eine ZM nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt wird. Letztlich kann damit nahezu jeder Pflichtverstoß im...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.8 Verstoß gegen die Übermittlungspflicht des § 22g Abs. 4 S. 1 UStG (§ 26a Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 173 Gem. des mit dem durch das JStG 2022[1] mWv 1.1.2024 eingeführten § 22g Abs. 4 S. 1 UStG (Rz. 17) hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen im Sinne des § 22g Abs. 1 S. 1 UStG jeweils für das Kalendervierteljahr sowie die eigene BIC oder sonstige Geschäftskennzeichen zur eindeutigen Identifizierung des Zahlungsdienstleisters bis zum Ende des auf den Ablauf des...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der subjektive Tatbestand

Rz. 80 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26a Abs. 1 UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26a Abs. 1 UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden Personenbeförderungen (§ 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 145 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18 Abs. 12 S. 3 UStG die dort bezeichnete Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Rz. 146 Mit dem StÄndG 2003 (Rz. 6f.) ist u. a. die Regelung des § 18 Abs. 12 UStG geschaffen worden. Mit dieser Vorschrift sollte eine effektivere Erfassung der grenzüberschreitend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Tatbestandsmerkmale des § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 38 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG wird dadurch beschrieben, dass derjenige, der entgegen der Entrichtungsgebote des § 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4, § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG eine Vorauszahlung, einen Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung

Rz. 30 Der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 26a Abs. 1 UStG war ursprünglich bis zum 30.6.2021 (Rz. 16) mit abweichendem Wortlaut in § 26b UStG a. F. zu finden. Diese Regelung wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorzuheben ist dazu, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.10 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht des § 22g Abs. 6 UStG (§ 26a Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 174d Gem. des mit dem durch das JStG 2022[1] mWv 1.1.2024 eingeführten § 22g Abs. 6 UStG (Rz. 17) hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen i. S. d. § 22g Abs. 1 S. 1 UStG in elektronischer Form für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung ausgeführt wurde, aufzubewahren. Rz. 174e Tatsächlich gibt es auch zu dieser "...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Verjährung

Rz. 91 Die Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG ist nach § 26a Abs. 3 UStG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mangel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Verstoß gegen die Meldepflicht über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 162 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG wird verwirklicht, wenn einer Rechtsverordnung nach § 18c UStG zuwidergehandelt wird, soweit diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 1 Zur Sicherung des Steueraufkommens durch einen Austausch von Auskünften mit anderen Mitgliedstaaten kann ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Der subjektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 180 Ordnungswidrig i. S. d. § 26a Abs. 2 UStG handelt nur derjenige, der den objektiven Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat. Die Tat kann dabei je nach dem betroffenen Tatbestand des Abs. 1 selten durch ein positives Tun oder überwiegend durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Im ersten Fall kann das z. B. die Abgabe einer fa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Gastronomiege... / 5 Fazit

Die Gastronomiebranche gehört zu den bargeldintensiven Betrieben. An die Einhaltung formeller Vorschriften insbesondere für Kassen und deren digitalen Daten werden daher hohe Ansprüche gestellt. Ordnungswidrigkeiten führen hier i. d. R. zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts. Es ist daher darauf zu achten, diese Vorschriften einzuhalten. Die Nichtaufbewahrung von Speisekarten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 90 Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (Rz. 16)[1] wurde zugleich die wichtige Bezugnahme in § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) auf die §§ 26a, 26c UStG an den Wegfall des § 26b UStG angepasst. In der Vorschrift des § 25f UStG ist geregelt, dass Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen zu versagen sind,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 20 Mit § 26a UStG verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich den Zweck, dass der deutsche Staat seinen Informationspflichten, die ihm wegen der Einführung des Europäischen Binnenmarkts gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zum Schutz deren Steueraufkommen oblagen, effektiv nachkommen konnte.[1] Der Fiskus war und ist hierbei auf die Informationen der Steuerpflichtigen in ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 35 Eine Verfehlung nach § 26a Abs. 1 UStG bedarf der Verwirklichung der objektiven und der subjektiven Merkmale des Tatbestandes. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es hier in subjektiver Hinsicht mindestens eines vorsätzlichen Verhaltens in Form des bedingten Vorsatzes [1] bedarf, das bloße fahrlässige Verhalten stellt § 26a Abs. 1 UStG nicht unter Str...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 1 Erzwingbare Verwaltungsakte

Die Festsetzung von Zwangsgeld kommt für die Durchsetzung von Verwaltungsakten im gesamten Besteuerungsverfahren in Betracht, also insbesondere im Ermittlungs-, Außenprüfungs-, Erhebungs-, Vollstreckungs- und Einspruchsverfahren. Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung[1]; die Aufforderu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Korruption verhindern: Grun... / 2 Folgen und Risiken von Korruption

Korruptionsstraftaten stellen aufgrund der dargestellten Strafbarkeitsrisiken zunächst für die handelnden Personen selbst ein Risiko dar, da diese mit strafrechtlichen Sanktionen, z. B. Geld- oder Freiheitsstrafe, sanktioniert werden und Taterträge eingezogen werden können. Darüber hinaus können auch arbeits- wie dienstrechtliche Maßnahmen und zivilrechtliche (Schadensersatz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 6 Beschwerdeverfahren

Darüber hinaus müssen verpflichtete Unternehmen ein "angemessenes" und einfach zugängliches unternehmensinternes Beschwerdeverfahren vorsehen, an das sich Mitarbeiter mit Beschwerden und Meldungen bezüglich menschenrechts- und umweltbezogener Risiken und Pflichtverletzungen wenden können.[1] Dieses Beschwerdeverfahren soll – so die Mindestanforderung – unternehmensintern alle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 8 Aufsicht, Sanktionen und Haftung

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG – und damit zuständige Aufsichts- und Bußgeldbehörde – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA"). Dem BAFA obliegt neben der behördlichen Kontrolle und Überprüfung der Berichtspflicht der Unternehmen auch die Kontrolle der Implementierung der weiteren Pflichten nach dem Lieferkettengesetz. Zu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 26 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ...mehr