Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Wachstumschancengesetz: Mit... / V. Fazit

Die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen kann im Einzelfall letztwillige Verfügungen und Schenkungen betreffen. Erforderlich ist das Vorliegen eines sog. Kennzeichens (Hallmark), eines nutzer- oder gestaltungsbezogenen Kriteriums und eines steuerlichen Hauptvorteils (Main Benefit). Die Nutzung von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen wird voraus...mehr

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Wachstumschancengesetz: Mit... / [Ohne Titel]

Stefanie Guerra, RAin[*] Im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts soll es nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes umfangreiche Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen geben. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare trifft die Mitteilungspflicht trotz gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtung als sog. Intermediäre. Die Nichtanzeige mitteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.5 Verwarnungsgelder

Rz. 56 Verwarnungsgelder sind die in § 56 OWiG so bezeichneten geldlichen Einbußen, die dem Betroffenen aus Anlass einer Ordnungswidrigkeit mit seinem Einverständnis auferlegt werden. Sie fallen unter das Abzugsverbot.mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.4 Transfermaßnahmen

Rz. 14 Mit Abs. 4a hat der Gesetzgeber das Verfahren für Transfermaßnahmen (§§ 110, 111) dem für das Kug angeglichen. Es obliegt dem Arbeitgeber, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Voraussetzungen für Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen vorliegen. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Entscheidungsbefugte der Agentur für Arbeit aufgrund der einge...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.4 Durchsetzung der Untersagungsanordnung

Rz. 17 Nach Abs. 4 hat die Agentur für Arbeit eine Untersagung nachzuhalten. Sie muss aktiv überwachen, ob die untersagte Berufsberatung fortgesetzt wird oder nicht. Ggf. hat sie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen. Rz. 18 Im Übrigen steht der Agentur für Arbeit zu, das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen und ggf. zu ahnden. Vgl. dazu § 404 Abs. 2 Nr. 6 bi...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.5 Arbeitskämpfe

Rz. 16 Im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen trachten die Tarifpartner stets danach, die dafür entstehenden Kosten bei sich selbst zu minimieren bzw. bei der Gegenseite zu erhöhen. Deshalb gehen mit Arbeitskämpfen stets Anzeigen über Arbeitsausfall und Antragstellungen auf Kurzarbeitergeld (vgl. auch § 100) und Arbeitslosengeld (vgl. auch § 160) einher. Damit die betroffenen Ag...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.1 Schadensersatzanspruch

Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung einer Bescheinigung nic...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 162 Die strafrechtlichen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation sind in §§ 119, 120 WpHG geregelt. Ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, hängt zum einen davon ab, ob durch die Tathandlung tatsächlich auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt worden ist, und zum anderen, ob dem Handelnden vorsätzliches oder nur leichtfertige...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Ordnungswidrigkeit und Strafbarkeit

a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet wer...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 98 Nach § 120 Abs. 15 Nr. 6–11 WpHG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn eine Ad-hoc-Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise, nicht rechtzeitig vorgenommen oder nicht rechtzeitig nachgeholt wird. Nach § 120 Abs. 18 WpHG kann in einem solchen Fall gegenüber einer natürlichen Person ein Bußgeld i.H.v. bis zu 1 Mio. EUR ver...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 49 Sowohl der Primär- als auch der Sekundärinsider machen sich gem. § 119 Abs. 3 WpHG strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe), wenn sie entgegen Art. 14 MMVO ein Insidergeschäft tätigen, einem Dritten empfehlen, ein Insidergeschäft zu tätigen oder einen Dritten dazu verleiten oder eine Insiderinformation unrechtmäßig offenlegen. Die Einstufung als Prim...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 148 Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die von Art. 19 MMVO auferlegten Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Gem. § 120 Abs. 15 Nr. 17–22 WpHG liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn eine Mitteilung oder Veröffentlichung der Mitteilung nach Art. 19 MMVO nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vo...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.1 Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften

§ 21 MiLoG enthält eine Reihe an Bußgeldvorschriften. Zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten sind die Behörden der Zollverwaltung. 3.1.1 Verstöße als Arbeitgeber Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit eine...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Ordnungswidrigkeiten

2.1 Überblick Rz. 8 Die Bußgeldvorschriften des § 21 MiLoG lassen sich im Wesentlichen in 4 Gruppen einteilen: Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten bei Prüfungen des Zolls nach § 14 MiLoG: Abs. 1 Nr. 1–3 Verstöße gegen die Verpflichtungen nach § 16 MiLoG zur Anmeldung und Versicherung sowie nach § 17 MiLoG zur Arbeitszeitaufzeichnung und Bereithaltung von Unterlagen: Abs. 1 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.3 Prüfaufgaben der nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörden

Rz. 35 Die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörden prüfen nach § 2 Abs. 3 SchwarzArbG ob der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) erworben wurd...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Bußgeldbehörde

Rz. 46 Grundsätzlich ist nach § 35 Abs. 1 OWiG die Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und nach § 35 Abs. 2 OWiG auch für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Sachlich zuständig ist diejenige Verwaltungsbehörde, die durch Gesetz bestimmt wird.[1] Eine derartige Bestimmung nimmt Abs. 4 vor. Er regelt, dass dies die in § 14 MiLoG genannten Behörden der Zollverwalt...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.10 § 21 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 24 Nach dem Wortlaut des § 21 Abs. 1 Nr. 9 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber entgegen § 20 MiLoG das Mindestentgelt nach § 1 Abs. 2 MiLoG i. V. m. der jeweils geltenden MiLoV je Zeitstunde nicht oder nicht rechtzeitig, d. h. nicht spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt, zahlt. Bußgeldrechtlich betrachtet ist der Mindestlohn noch ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Bußgeldandrohung

Rz. 43 Abs. 3 bestimmt die Höhe der Geldbußen, mit denen die einzelnen Ordnungswidrigkeiten bedroht sind. Der Verstoß gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn zu zahlen, ist als Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 ebenso wie die Ordnungswidrigkeit des Auftraggebers nach § 21 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR bedroht. Die übrigen Ordnungswidrigkeiten wegen Ve...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.8 Ermittlungsbefugnisse; § 14 SchwarzArbG

Rz. 135 Der Zoll führt als Verwaltungsbehörde nicht nur Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG durch. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SchwarzArbG. ist er zudem alleinige Verwaltungsbehörde i. S. v. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, also Bußgeldbehörde, bei Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG neben den nach Landesrecht für ihren Geschäftsbereich zuständigen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 handelt ordnungswidrig, wer im Rahmen einer Prüfung entgegen § 15 Satz 1 MiLoG i. V. m. § 5 Abs. 5 Satz 1 SchwarzArbG Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig den Behörden der Zollverwaltung zuleitet. Der Tatbestand knüpft an die Verpflichtung, in Datenverarbeitungsanlagen gespeich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Sonstige Rechtsfolgen

Rz. 248 Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 33 WpHG stellt gem. § 120 Abs. 2 Nr. 2 lit. d), Abs. 17 WpHG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße i.H.v. bis zu 2 Mio. EUR gegenüber einer natürlichen Person bzw. bis zu 10 Mio. EUR oder 5 % des Gesamtumsatzes des Konzerns gegenüber einer juristischen Person geahndet werden kann. Alternativ kommt ein Bußge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.8 § 21 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 20 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 7 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG oder als Entleiher entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 MiLoG Arbeitszeitaufzeichnungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht mindestens 2 Jahre aufbewahrt. Den Tatbestand erfüllt, wer als aufzeichnungspflichtiger Arb...mehr

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Aushilfen / 1.5 Gesetzlicher Mindestlohn

Auch Aushilfen fallen uneingeschränkt in den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes und haben daher Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 1 Abs. 1 MiLoG, unabhängig davon, wie ihr Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist. Die Nichtzahlung des Mindestlohns ist nach §§ 20, 22 MiLoG eine Ordnungswidrigkeit. Auf folgende weitere Regel...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens

Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet werden. Richtet sich die Geldbuße geg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.4 Verstöße gegen § 2a SchwarzArbG

Rz. 79 Die Pflichten nach § 2a SchwarzArbG sind bußgeldbewehrt. Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht nach Abs. 1 können als Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 SchwarzArbG mit Geldbuße bis zu 5.000 EUR, Verstöße gegen die Hinweis- und Aufbewahrungspflicht nach Abs. 2 als Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG mit Geldbuße bis zu 1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.2 Auskunftsverweigerungsrecht

Rz. 119 Auskünfte, die die verpflichtete Person oder einen in § 15 AO bezeichneten Angehörigen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.[1] Angehörige i. S. v. § 15 AO sind: der Verlobte, der Ehegatte oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Eheg...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / g) Rechtsfolgen

Rz. 67 Der Verstoß gegen die Verpflichtung aus Art. 18 MMVO zur Führung einer Insiderliste stellt gem. § 120 Abs. 15 Nr. 12–16 WpHG eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 120 Abs. 18 WpHG mit einer Geldbuße je nach Adressat des Bußgelds wie folgt geahndet werden kann:mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Überblick

Rz. 8 Die Bußgeldvorschriften des § 21 MiLoG lassen sich im Wesentlichen in 4 Gruppen einteilen: Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten bei Prüfungen des Zolls nach § 14 MiLoG: Abs. 1 Nr. 1–3 Verstöße gegen die Verpflichtungen nach § 16 MiLoG zur Anmeldung und Versicherung sowie nach § 17 MiLoG zur Arbeitszeitaufzeichnung und Bereithaltung von Unterlagen: Abs. 1 Nr. 4–8 Verstö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3 Befugnisse bei Prüfungen von Personen; § 3 SchwarzArbG

Rz. 80 Ein wesentliches Element einer Prüfung ist die Befragung der angetroffenen Personen, insbesondere der Arbeitnehmer. § 3 SchwarzArbG regelt die Befugnisse des Zolls bei Personenbefragungen im Rahmen von Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG. Wird aufgrund eines Anfangsverdachts auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, richtet sich das we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 § 21 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 16 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland oder als Entleiher, der Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland tätig werden lässt, unter Verletzung seiner Verpflichtung aus § 16 Abs. 1 bzw. Abs. 3 MiLoG Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.7 § 21 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 18 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 16 Abs. 2 oder 4 MiLoG eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt. Eine Versicherung ist dann nicht beigefügt, wenn z. B. die entsprechende Erklärung nicht unterschrieben ist. Eine Versicherung ist auch dann nicht richtig vorgelegt, wenn sie nicht der Anmeldung beigefügt ist. Dies...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Verstöße gegen die Prospektpflicht

Rz. 1847 Wird gegen die Prospektpflicht verstoßen, kann die BaFin das Angebot untersagen (§ 26 Abs. 1 WpPG). Daneben können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen den Emittenten bestehen. Schließlich begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der Wertpapiere ohne Veröffentlichung eines Prospekts öffentlich anbietet (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 WpPG).mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Strafbarkeit

Rz. 96 Abgesehen vom Bußgeldverfahren kommen auch strafrechtliche Folgen in Betracht. Submissionsabsprachen können den Tatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB erfüllen. Darüber hinaus sind sie gem. § 298 StGB unabhängig von einem Schaden strafbar.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Haftung des Au... / 3.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 19 MiLoG)

Unternehmen, die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind, sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Fälligkeit des Mindestlohns

Rz. 3 Nach § 2 Abs. 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn entweder zur vereinbarten Fälligkeit, oder spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Die Parteien des Arbeitsvertrages können somit zunächst die Fälligkeit des Mindestlohns durch eine Vereinbarung festlegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Unterrichtung des Gewerbezentralregisters

Rz. 8 Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 1 GewO). In das Register sind nach § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen, die aufgrund von Taten ergangen sind, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Behörden der Zollverwaltung

Rz. 3 Behörde der Zollverwaltung ist als oberste Bundesbehörde das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zu seinen Aufgaben gehört die Mitwirkung bei der Erfüllung der politischen Aufgaben des Ministers ebenso wie die Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören. Innerhalb des BMF befasst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Bußgeld

Rz. 296 Der Verstoß gegen Mitteilungs- und Angabepflichten gem. §§ 20, 21 GwG sowie gegen die Pflichten aus §§ 23, 23a GwG ist bußgeldbewehrt (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 55–66 GwG). Normadressaten der Ordnungswidrigkeiten nach § 56 Abs. 1 GwG sind u.a. alle Verpflichteten i.S.d. § 2 Abs. 1 GwG, aber auch transparenzpflichtige Vereinigungen (vgl. § 30 OWiG), deren Vertretungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung

Der Insolvenzverwalter hat auf Verlangen der Agentur für Arbeit eine Insolvenzgeldbescheinigung auszustellen. Falls ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet oder der Betrieb vollständig eingestellt worden ist, trifft diese Verpflichtung den Arbeitgeber. In der Insolvenzgeldbescheinigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts im maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum sowie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 3 Beginn der Rentenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Handwerksrolle, frühestens mit dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender. Praxis-Beispiel Beginn der Versicherungspflicht als selbstständig tätiger Gewerbetreibendermehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 § 22g Abs. 5 UStG

Rz. 31 Gem. § 22g Abs. 5 UStG ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats zu berichtigen oder zu vervollständigen, wenn er nachträglich erkennt, dass die übermittelten Zahlungsinformationen unrichtig oder unvollständig sind. In der Gesetzesbegründung findet sich hierzu lediglich eine Wiederholung des Gesetzestextes. Tatsächlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: So prüft d... / 4.1 Grenzen der Auskunftspflicht

Arbeitgeber müssen keine Angaben machen, wenn sie dadurch sich selbst oder ihnen nahestehenden Personen in die Situation bringen, dass sie oder diese Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden könnten. Arbeitgeber brauchen sich nicht selbst zu belasten. Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf Auskünfte. Unterlagen müssen dennoch zur Verfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 2.3 Meldepflicht/Mitteilung versicherungsrelevanter Tatsachen

Der selbstständig tätige Gewerbetreibende muss den zuständigen Rentenversicherungsträger ohne Aufforderung über alle Tatsachen unterrichten, die für die Feststellung seiner Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind.[1] Die Meldepflicht des Gewerbetreibenden schließt auch die Meldung über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Handwerk ein. Wichtig Meldung durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Überblick der Regelung

Rz. 12 Die Vorschrift des § 22g UStG regelt in insgesamt 10 Absätzen die seit dem 1.1.2024 geltenden Aufzeichnungspflichten für sog. Zahlungsdienstleister (§ 22g Abs. 7 Nr. 1 UStG) bei bestimmten grenzüberschreitenden Zahlungen (§ 22g Abs. 2 UStG). Mit diesen an das BZSt zu übermittelnden Daten – die über eine zentrale Datenbank (das CESOP) unionsweit für die Finanzbehörden ...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / C. Form des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Neben der Frage der Bezeichnung des Vertrags und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragsarten[45] stellt sich für den Gestalter eines Arbeitsvertrags auch die Frage, in welcher Form ein Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Um es vorwegzunehmen: Man ist in dieser Frage sicher jedenfalls sehr gut beraten, den Arbeitsvertrag den üblichen Gepflogenheiten und auch gesetzlichen ...mehr