Stefanie Guerra, RAin[*]

Im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts soll es nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes umfangreiche Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen geben. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare trifft die Mitteilungspflicht trotz gesetzlicher Verschwiegenheitsverpflichtung als sog. Intermediäre. Die Nichtanzeige mitteilungspflichtiger Gestaltungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR (bei mehrfachen Verstößen auch mehrfach) geahndet werden kann. Daher ist es wichtig, sich mit der Mitteilungspflicht und den zugrunde liegenden unbestimmten Rechtsbegriffen auseinandersetzen.

Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wo Mitteilungspflichten bestehen können und wie mit den diesbezüglichen Rechtsunsicherheiten umgegangen werden kann.

[*] Stefanie Guerra ist Partnerin bei Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Stuttgart.

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