Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (1) Rechtsgrundlage

Rz. 169 Das Handelsregisterrecht der inländischen Zweigniederlassung von ausländischen Gesellschaften ist im Gesetz detailliert und umfassend geregelt (§§ 13d ff. HGB). Anzumelden und einzutragen sind nicht nur die erstmalige Errichtung der Zweigniederlassung, sondern auch spätere Änderungen sowie Aufhebungen. Rz. 170 Für den vorliegenden Fall der geänderten Rechtslage bei en...mehr

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Russland / II. Gründerhaftung

Rz. 35 Jeder Gründer (Gesellschafter) der Gesellschaft muss seine Einlage vollständig in das Stammkapital der Gesellschaft einbringen. Die Entbindung eines Gesellschafters von der Einlageverpflichtung ist ausdrücklich verboten. Die Gesellschafter sind verpflichtet, Einlagen in der Art und Weise, in der Höhe, in der Zusammensetzung und innerhalb der Fristen einzubringen, die ...mehr

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Schweden / I. Geschäftsbriefe

Rz. 132 Die Firma, der Ort des Sitzes des Verwaltungsrates sowie die Organisationsnummer der Gesellschaft müssen auf allen Geschäftsbriefen, Rechnungen und Bestellungsformularen abgedruckt sowie im Internetauftritt angegeben sein.[153] Falls ein Liquidationsverfahren eingeleitet worden ist, muss dies ebenfalls angegeben werden. Bei Missachtung kann das Gesellschaftsregistera...mehr

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Tschechische Republik / III. Geschäftsführer

Rz. 69 Für die Gesellschaft handelt in allen Angelegenheiten ein Geschäftsführer bzw. handeln mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt; der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass mit einem bestimmten Anteil das Recht auf Bestellung und Abberufung eines oder mehrerer Geschäftsführer verbunden ist. Der Gesellschaftsvertr...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Haftung der Gesellschafter (Durchgriffshaftung)

Rz. 301 Im englischen Gesellschaftsrecht ist die Problematik der Durchgriffshaftung (lifting the corporate veil) aus dem Common Law entwickelt worden. Unter diesen Begriff werden jedoch nicht nur die Fälle des haftungsrechtlichen Durchgriffs gefasst, sondern auch Fragen der Zurechnung von Handlungen einer Kapitalgesellschaft zum Anteilseigner. Es gilt selbst im Fall der pers...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Abwicklung der Einzahlung

Rz. 33 Die Verpflichtung zur Einzahlung der Einlage ist primär eine Geldschuld. Gem. Art. 390 Abs. 6 ZTD erfolgt die Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft bei einem Kreditinstitut in der Republik Kroatien. Der von diesem Institut ausgestellte Einzahlungsbeleg muss der Anmeldung beim Handelsregister als Nachweis der erfolgten Einzahlung beigelegt werden. Die Einzahlung mu...mehr

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Ukraine / VI. Dividenden

Rz. 124 Die Zahlung der Dividenden wird auf Kosten des Nettogewinns der Gesellschaft im Verhältnis zur Höhe der Geschäftsanteile an Personen geleistet, die am Tag des Beschlusses über die Zahlung der Dividenden Gesellschafter waren, Art. 26 Abs. 1 GmbHG. Rz. 125 Die Gesellschaft zahlt Dividenden in bar, sofern durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung, ...mehr

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Slowenien / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 41 Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt, als sich diese in der Krise befand, anstatt ihr Eigenkapital zuzuführen, wie dies ordentliche Kaufleute getan hätten, ein Darlehen gewährt, so kann er keinen Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens im Konkursverfahren (oder Zwangsverfahren) erheben. Ein solches Darlehen gilt als das Vermögen der Gesellschaft im...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 40 Die gesetzliche Regelung in Art. 408 ZTD ist eine Zusammenfassung der §§ 32a, 32b des deutschen GmbH-Gesetzes alter Fassung. Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt, als sich diese in der Krise befand, anstatt ihr Eigenkapital zuzuführen, wie dies ordentliche Kaufleute getan hätten, ein Darlehen gewährt, so kann er den Anspruch auf Rückgewähr des Da...mehr

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Bulgarien / 1. Rechtsstatus und Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 6 Die Gründung einer OOD wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags und bei einer EOOD mit Unterfertigung des Errichtungsakts eingeleitet (zum Inhalt siehe Rdn 17 und Rdn 22; zur Form siehe Rdn 24). Die Handlungen der Gründungsgesellschafter, die im Namen der zu gründenden OOD bis zur Handelsregistereintragung vorgenommen werden, berechtigen und verpflichten die Person...mehr

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Ukraine / A. Einführung

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (tovarystvo z obmezhenoju vidpovidal’nistju, TOV) ist in der Ukraine die häufigste Unternehmensrechtsform. Erklärt wird dies damit, dass die Gesellschafter vom Risiko der persönlichen Haftung frei sind; die Haftung der Gesellschafter einer GmbH beschränkt sich auf ihre Stammeinlagen. Die GmbH haftet nicht für die Verbindlichkei...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Vornahme von Rechtshandlungen vor Eintragung der Gesellschaft

Rz. 54 Vor Eintragung in das Handelsregister existiert die Gesellschaft nicht. Personen, die vor der Eintragung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft gehandelt haben, haften nach Art. L 210–6 Abs. 2 C.com. für deren Erfüllung persönlich und unbeschränkt, soweit die Gesellschaft, nachdem sie gegründet wurde, nicht die Verpflichtungen übernimmt. Rz. 55 Im Rahmen der Gründu...mehr

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Dänemark / 4. Satzungsänderung

Rz. 91 Satzungsänderungen bedürfen nach § 106 Abs. 1 SEL mindestens einer ⅔-Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie des auf der Gesellschafterversammlung vertretenen Gesellschaftskapitals. Enthält die Satzung zusätzliche Anforderungen, müssen auch diese erfüllt werden. In einer Reihe von Fällen können Satzungsänderungen allerdings auch außerhalb der Gesellschafterversammlung ...mehr

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Warum müssen Unterweisungen... / 1.1 Definition

Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die Unterweisung muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung enthalten. Die Unterweisung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen. Es gibt z. B. folgende Anlässe für eine Unterweisung: Einstellung oder Versetzun...mehr

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Türkei / 4. Reformen im Gesellschaftsrecht

Rz. 34 Das alte HGB hatte immerhin mehr als 50 Jahre standgehalten. Der bereits im Jahre 2006 an das Parlament übergebene Entwurf für ein neues HGB, an dem eine Kommission aus Professoren, Richtern, Vertretern von Berufsverbänden und Behörden gearbeitet hatte, ist im Januar 2011 Gesetz geworden und am 1.7.2012 in Kraft getreten. Das Gesetz hat 1.535 Artikel und damit einen n...mehr

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Schweden / II. Gründerhaftung

Rz. 43 Mit der Zeichnung der Aktien in der Gründungsurkunde verpflichtet sich der zukünftige Aktionär, die Gegenleistung zu erbringen. Besteht die Gegenleistung in der Zahlung eines Geldbetrages, ist dieser auf ein im Namen der zukünftigen Gesellschaft eröffnetes Konto einzuzahlen. Besteht die Gegenleistung in einer Sachleistung, haftet der Gründer für die Erbringung dieser ...mehr

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Schweiz / 4. Rechtsfähigkeit der Gesellschaft

Rz. 19 Die Gesellschaft erlangt das Recht der Persönlichkeit erst durch ihre Eintragung im Handelsregister (Art. 779 Abs. 1 OR). Der Handelsregistereintrag ist somit für die Erlangung der Rechtsfähigkeit konstitutiv. Wird vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft mit Dritten eine Verpflichtung eingegangen, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch, da die Gesell...mehr

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Ukraine / III. Vollstreckung in den Vermögensteil

Rz. 111 Die Eintreibung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters erfolgt auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels über die Eintreibung von Geldern vom Gesellschafter oder auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels zur Eintreibung des Geschäftsanteils des Bürgen für das Vermögen, das zur Sicherung der Verpflichtungen einer anderen Person verpfändet ist, Art. 22 Abs. 1...mehr

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Slowenien / 1. Kapitalschutz

Rz. 40 Gemäß Art. 490 ZGD-1 kann weder durch den Gesellschaftsvertrag noch durch einen Gesellschafterbeschluss die Verpflichtung zur Zahlung der Stammeinlage abbedungen werden. Zur Erhaltung des Kapitals kann außerdem gem. Art. 495 Abs. 1 ZGD-1 die Ausschüttung des Gewinns soweit ausgeschlossen werden, als dies zur Sicherstellung des Stammkapitals und der gebundenen Rücklage...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 64 Der gesetzliche Mindestinhalt der notariellen Gründungsurkunde (Escritura pública de constitución) ist in Art. 22 LSC wie folgt normiert (vgl. Rdn 29):mehr

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Norwegen / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 60 Die Gesellschafter sind kein Gesellschaftsorgan, sondern üben die Rechte, die ihnen gemäß Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zukommen, insbesondere in der Gesellschafterversammlung aus. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres ist die ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten. Darüber hinaus können jederzeit außerordentliche Gesellsch...mehr

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Tschechische Republik / a) Verschmelzung (Verschmelzung durch Aufnahme)

Rz. 93 Bei der Fusion durch Verschmelzung kommt es zur Auflösung ohne Liquidation und zum Erlöschen einer oder mehrerer Gesellschaften. Das Vermögen der erlöschenden Gesellschaften, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf eine andere, bereits existierende Nachfolgegesellschaft über. Es kommt also nicht zur Entstehung eines neuen Rechtssubjektes, sondern lediglich zum Er...mehr

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Türkei / I. Geschäftsführer

Rz. 190 Gemäß Art. 540 Abs. 1 HGB a.F. hatten die Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vertreten. Das war hilfreich und klar, wenn aus irgendwelchen Gründen die Geschäftsführung abhandengekommen ist. Das HGB 2012 hat auf diese Regelung verzichtet und mit Art. 623 ff. HGB ein etwas anderes System eingeführt. Hier ist nicht mehr von der gemeinsamen Vertretungsbefugnis der...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IV. Innere Organisation der GmbH

Rz. 75 Kernbereich des Gesellschaftsstatuts ist die interne Organisation der Gesellschaft. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Organe die Gesellschaft hat (obligatorische und fakultative Organe), welche Aufgaben und Kompetenzen diesen Organen zukommen, in welchem Verfahren und mit welchen Personen diese besetzt werden, welche persönlichen Voraussetzungen zur Besetzung der...mehr

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Slowenien / III. Haftung

Rz. 120 Die Gesellschafter haften gemäß dem ZFPPIPP nicht für den entstandenen Schaden an Gläubigern, es sei denn, es geht um einen persönlich haftenden Gesellschafter (wie z.B. bei einer d.n.o. oder k.d.). Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft gem. Art. 28 ZFPPIPP gesamtschuldnerisch für Schäden wegen Verletzung ihrer Pflichten, wenn sie nicht mit der gebote...mehr

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Schweiz / ee) Verantwortlichkeitsansprüche

Rz. 102 Die Personen, welche die Verwaltung der Gesellschaft besorgen, sind für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen (Art. 827 i.V.m. Art. 754 OR).mehr

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Liechtenstein / III. Geschäftsführung

Rz. 82 Rechte und Pflichten des Geschäftsführers sind in Art. 182 PGR ausdrücklich geregelt. Die Verwaltungsratshaftung gem. Art. 218 ff. PGR gilt i.V.m. Art. 398 Abs. 2 PGR auch für den/die Geschäftsführer der GmbH.[30]mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / J. Zweigniederlassung

Rz. 155 Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen einrichten. Diese werden nicht gesondert im Register eingetragen; sofern sie eigenständige Tätigkeiten entfalten, kann aus Gründen der Erfüllung steuerlicher Pflichten das Führen gesonderter Bücher in einigen Bereichen erforderlich sein, beispielsweise im Bereich der Lagerbuchhaltung aufgrund von Regelungen betreffend die Um...mehr

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Slowenien / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 28 Die fakultativen Bestandteile eines Gesellschaftsvertrags können in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Zum einen handelt es sich um dispositive Regelungen, die die Gesellschafter im Rahmen ihrer im ZGD-1 enthaltenen Ermächtigung anders regeln können, als es das Gesetz vorsieht. Zum anderen handelt es sich um Regelungen, deren Anwendung die Einrichtung eines bestimmten re...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Inanspruchnahme für frühere Pflichtverstöße

Rz. 521 Das Gesetz sieht es darüber hinaus vor (Sec. 212 Insolvency Act 1986 – sog. misfeasance procedure), dass auch während des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter Pflichtverstöße gegen die Loyalitäts- und Treuepflichten (fiduciary duties) sowie gegen die Pflicht zur sorgfältigen Geschäftsführung (duty of care and skill) eingeklagt werden können.mehr

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Finnland / 1. Unterschiedliche Aktiengattungen

Rz. 42 Die Aktiengesellschaft kann verschiedene Aktiengattungen haben. Wenn die Aktien sich entweder hinsichtlich des durch sie gewährten Stimmrechts oder des Rechts bei der Vermögensverteilung der Aktiengesellschaft unterscheiden, liegen von Gesetzes wegen unterschiedliche Aktiengattungen vor. Die Satzung kann in diesem Fall nicht bestimmen, dass die Aktien zur gleichen Gat...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Informationsrechte

Rz. 65 Die Gesellschafter haben das Recht, die wesentlichen Unterlagen wie die articles of incorporation, bylaws, Protokolle der Gesellschafterversammlungen sowie Namen und Anschriften der directors und officers einzusehen (§ 220 DGCL, §§ 1600, 1601 CalCC, § 624(b) NYBCL).mehr

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Estland / 6. Geschäftsführer

Rz. 30 Im Gründungsvertrag sind Angaben über die Geschäftsführer aufzunehmen. Für OÜs besteht keine Pflicht einen Aufsichtsrat einzurichten. Falls ein Aufsichtsrat bestellt wird, muss dieser mindestens drei Mitglieder haben.mehr

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Slowenien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 63 Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmt sich der Geschäftsanteil eines Gesellschafters nach der Höhe der übernommenen Stammeinlage. Der Geschäftsanteil ist die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten, die einem genau bezeichneten Gesellschafter zustehen. Ein Gesellschafter kann mehrere Geschäftsanteile haben.mehr

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England und Wales1 England ... / c) Klagemöglichkeiten überstimmter Minderheitsgesellschafter

aa) Klageformen Rz. 275 Das englische Recht enthält sehr unübersichtliche und nicht aufeinander abgestimmte Konzepte, wie Streitigkeiten der Gesellschafter im Innenverhältnis – zumeist Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit – zu lösen sind. Die denkbaren Konflikte werden grundsätzlich in den folgenden Kategorien erfasst: Rz. 276 (1) Konflikte zwischen den Gesellschaftern d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Inlandsbezug

Rz. 236 Obgleich der Gesetzgeber den sog. doppelten Inlandsbezug für die Qualifikation einer (EU-/EWR-) ausländischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Eigenschaft als Organgesellschaft aufgegeben hat, verbleibt die Notwendigkeit der inländischen Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft. Um Organgesellschaft zu sein, muss die ausländische Gesellschaft deshalb unb...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 115 Eine Sp. z o.o. kann in eine andere Handelsgesellschaft (auch in eine Personengesellschaft) umgewandelt werden (Art. 551 HGG). Die Umwandlung tritt mit dem Tag der Eintragung der umgewandelten Gesellschaft in das Unternehmensregister in Kraft. Die umgewandelte Gesellschaft übernimmt alle Rechte und Pflichten der der Umwandlung unterzogenen Gesellschaft. Die umgewande...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 182 Bei fehlenden Satzungsbestimmungen ist die Übertragung von Geschäftsanteilen von Todes wegen nach Art. 110 LSC zulässig. Rz. 183 Die Übertragung von Todes wegen kann satzungsmäßig dadurch beschränkt werden, dass ein Bezugsrecht (Art. 110.2 LSC) für die überlebenden Gesellschafter oder, bei deren Fehlen, für die Gesellschaft[73] begründet wird. Dabei ist den Geschäftsa...mehr

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Slowakei / III. Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 80 Der Geschäftsanteil repräsentiert die Rechte und Pflichten des Gesellschafters und die dementsprechende Beteiligung an der Gesellschaft. Seine Höhe wird nach dem Verhältnis der Einlage des Gesellschafters zum Stammkapital der Gesellschaft bestimmt, falls nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Jeder Gesellschafter darf nur einen Geschäftsanteil halten. ...mehr

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Bulgarien / 1. Geschäftsanteil

Rz. 59 Der Geschäftsanteil ist die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten des Gesellschafters, die mit seiner Beteiligung zusammenhängen. Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts Anderes vorsieht, stehen die Geschäftsanteile im Verhältnis der übernommenen Stammeinlage zum Stammkapital. Ein Gesellschafter kann mehrere Geschäftsanteile halten. Ein Geschäftsanteil kann im Miteigentu...mehr

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China / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 109 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind grundsätzlich dem deutschen Recht vergleichbar. Hauptverpflichtung der Gesellschafter ist die Pflicht zur Einlageleistung. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf den Betrag ihrer Einlage beschränkt. Eine Durchgriffshaftung besteht nur in Ausnahmefällen. Rz. 110 Die Rechte der Gesellschafter lassen sich wie...mehr

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Schweiz / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 44 Die Statuten können auch Regelungen enthalten, die nicht zwingender Natur sind, für ihre Verbindlichkeit aber ebenso der Aufnahme in die Statuten bedürfen (Art. 776a OR). Dazu gehören insbesondere:mehr

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Tschechische Republik / b) Vereinigung (Verschmelzung durch Neugründung)

Rz. 94 Bei der Fusion durch Vereinigung kommt es zur Auflösung ohne Liquidation und zum Erlöschen von zwei oder mehreren Gesellschaften. Das Vermögen der erlöschenden Gesellschaften, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf eine neue Nachfolgegesellschaft über, die erst im Wege der Verschmelzung entsteht. Auf die Nachfolgegesellschaft gehen alle Rechte und Pflichten der ...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Der Gründungsvertrag/die Gründungsordnung der Gesellschaft enthält nach Art. 7 T.2 AGG folgende Angaben:mehr

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Weißrussland / II. Gründerhaftung

Rz. 23 Die Gründer sind verpflichtet, die versprochene Einlage zu leisten (§§ 13, 29 WGesG).[34] Leisten sie ihre Einlage nicht vollständig, so haften sie verschärft als Gemeinschuldner neben der Gesellschaft persönlich in dem Umfang, in dem sie ihre Einlage nicht erbracht haben (§ 95 WGesG).mehr

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Pakistan / A. Einführung

Rz. 1 Das pakistanische Rechtssystem und seine Strukturen basieren im Wesentlichen auf dem englischen Recht, welches in Britisch-Indien vorherrschte. Dieses britisch-indische Recht basierte seinerseits als kodifiziertes Rechtssystem auf dem englischen Recht des 19. Jahrhunderts. Nach der Abtrennung Pakistans von Indien im Jahre 1947 wurde zunächst dieses indische Gesellschaft...mehr

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Tschechische Republik / 3. Spaltung

Rz. 99 Es existieren folgende Arten der Spaltung: Bei allen Arten der Aufspaltung gehen alle Rechte und Pflichten der erlöschenden Gesellschaft(en) auf Nachfolgeg...mehr

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Liechtenstein / I. Publizität, Buchführung und Rechnungslegung

Rz. 89 Die Pflicht zur Rechnungslegung ist an die Eintragungspflicht in das Handelsregister (Art. 946 PGR) und das Betreiben eines kaufmännisch geführten Gewerbes (Art. 107 PGR) geknüpft, Art. 1045 PGR. Für die GmbH ist die "ordnungsmäßige Rechnungslegung" vorgeschrieben, Art. 1045 Abs. 2 PGR. Hier gelten bestimmte Inventar- und Bilanzpflichten, die gesetzlich in Art. 1047 f...mehr

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Lettland / 3. Gesellschafterausschluss

Rz. 46 Hat ein Gesellschafter in grober und ungerechtfertigter Weise seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt, so kann durch die übrigen Gesellschafter, die mindestens 50 % des Stammkapitals vertreten (abdingbar), bei Gericht ein Antrag auf Ausschluss des Gesellschafters gestellt werden (§ 195 HGB). Wenn es zum Ausschluss kommt, wird der Geschäftsanteil gegen Ents...mehr

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Schweiz / c) Nebenleistungspflichten

Rz. 107 Die Statuten können die Gesellschafter zu Nebenleistungen verpflichten, die dem Zweck der Gesellschaft, der Erhaltung ihrer Selbstständigkeit oder der Wahrung der Zusammensetzung des Gesellschafterkreises dienen. Gegenstand und Umfang der Nebenleistungspflichten müssen in den Statuten festgelegt werden. Für die nähere Umschreibung kann aber auf ein Reglement der Gese...mehr