Rz. 82
Rechte und Pflichten des Geschäftsführers sind in Art. 182 PGR ausdrücklich geregelt. Die Verwaltungsratshaftung gem. Art. 218 ff. PGR gilt i.V.m. Art. 398 Abs. 2 PGR auch für den/die Geschäftsführer der GmbH.[30]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen