Rz. 132

Die Firma, der Ort des Sitzes des Verwaltungsrates sowie die Organisationsnummer der Gesellschaft müssen auf allen Geschäftsbriefen, Rechnungen und Bestellungsformularen abgedruckt sowie im Internetauftritt angegeben sein.[153] Falls ein Liquidationsverfahren eingeleitet worden ist, muss dies ebenfalls angegeben werden. Bei Missachtung kann das Gesellschaftsregisteramt den Geschäftsführenden Direktor oder ein Verwaltungsratsmitglied unter Androhung von Bußgeld auffordern, diese Verpflichtung zu erfüllen.[154]

 

Rz. 133

Schriftliche Dokumente einer Gesellschaft sollen mit der Firma unterzeichnet werden. Wenn ein Vertreter der Gesellschaft ein Dokument ohne Angabe der Firma unterzeichnet hat und auch sonst nicht daraus hervorgeht, dass das Dokument im Namen der Gesellschaft erstellt worden ist, haftet der Unterzeichner unter bestimmten Voraussetzungen persönlich für Verpflichtungen aus dem Dokument.[155]

[153] Kap. 28 § 5 ABL.
[154] Kap. 30 § 3 ABL.
[155] Kap. 28 § 6 ABL.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge