Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS für die "2. Welle"

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS", "revised ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die EU-Kommission hat nach durchgeführter Konsultation am 3.7.2026 die vereinfachten ESRS beschlossen, sodass nun nur noch die offizielle Bekanntmachung aussteht. Diese wird für September 2026 ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.1 Konzept der Fair Presentation

Es wird das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (7/2026).22 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingearbeitet. Auch wenn die inhaltlich kaum veränderten Absätze in den Dokumenten der EFRAG als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung verstanden... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.5 Ausblick

Die Änderungen zum bestehenden Set 1 an ESRS sind enorm, wobei die zentralen Inhalte gar nicht verändert werden konnten, da diese in der CSRD vorgegeben sind. Erstaunlich viele Änderungen betreffen nach Ansicht der EFRAG auch nur Klarstellungen oder Erläuterungen – die EU-Kommission nimmt diese Einschätzung aber nicht explizit auf, sodass die konkrete Bedeutung unklar bleibt... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.5 Wertschöpfungskette

Die berichteten Informationen sind nach ESRS 1 (7/2026).62 weiterhin über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen auszudehnen, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind ("Informationen zur Wertschöpfungskette"). Allerdin... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Grundsachverhalte

Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutzern eine klarere Persp... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Vereinfachte ESRS

2.1 Grundsachverhalte Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutze... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3 Klarstellungen

2.3.1 Konzept der Fair Presentation Es wird das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (7/2026).22 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingearbeitet. Auch wenn die inhaltlich kaum veränderten Absätze in den Dokumenten der EFRAG als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das le... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.6 Konsolidierungskreis

Das Problem der ggf. unterschiedlichen Konsolidierungskreise von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde von der EFRAG und der EU-Kommission nur ansatzweise gelöst mit Verweis auf die geltenden Rechnungslegungsregelungen (ESRS 1 (5/2026).60)[1]. Denn nach ESRS 1 (5/2026).61 kann das Unternehmen ein Tochterunternehmen, das aufgrund seiner finanziellen Unwesentlichk... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.4 Beseitigung von Dopplungen

Die Reduzierung der Angabepflichten wird auch dadurch erreicht, dass konsequenter zwischen den allgemeinen Angaben nach ESRS 2 und den unter Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Themenstandards unterschieden wird. So wird eine Informationsfragmentierung verhindert, indem in ESRS 2 (7/2026) verankert wird, dass Informationen zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen (Policies, Actions... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS", "revised ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die EU-Kommission hat nach durchgeführter Konsultation am 3.7.2026 die vereinfachten ESRS beschlossen, sodass nun nur noch die offizielle Bekanntmachung aussteht. Diese wird für September 2026 erwartet. Die ü... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.2 Kosten-Nutzen-Abwägung

Neu eingeführt wird in den simplified ESRS das Prinzip des "unverhältnismäßig hohen Kosten- und Arbeitsaufwands". Nach ESRS 1 (7/2026).94 hängt die Kosten-Nutzen-Abwägung von den spezifischen Gegebenheiten ab und erfordert eine ausgewogene Abwägung der Kosten für die Berichterstattung und des Nutzens der daraus resultierenden Informationen für die Adressaten. mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.3 Details der Wesentlichkeitsbeurteilung

Hinsichtlich der Schritte der Wesentlichkeitsanalyse fordert ESRS 1 (7/2026).25, dass die zu berichtenden Informationen in zwei Schritten zu erfolgen haben: Das Unternehmen ermittelt Themen, die mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen zusammenhängen; und anschließend bestimmt es zu jedem dieser Themen die zu meldenden Informationen (siehe ESRS 1 (7/2026).29,... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde bei jedem Standard um mind. die Hälfte gekürzt, teilweise auch bis über 75 %. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfo... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 2. Welle sind Kapitalgesellschaften oder denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Eine spezielle Ausweitung der Pflichten auf andere Finanzinstitute, wie bislang vorgesehen etwa für kleinere Kreditinstitute oder f... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 289h-E Versicherungen bei Kapitalgesellschaften, die Inlandsemittenten sind

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes [1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz. 21. 1 Übersicht Rz. 1 Der durch das CSRD-UmsG neu einzufügende § 289h HGB-E sieht vor, dass die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten dort im neuen Siebenten Titel "Versicherungen hinsichtlich des Jahres... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen, erweiterte die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.[1] Um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen die Verantwort... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 7 § 328b HGB bedingt eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorschriften der §§ 315h, 315i oder 315j HGB-E. KapG mit Sitz im Ausland können demnach von den Berichts- und Offenlegungspflichten entbunden werden, wenn sie die Größenkriterien der §§ 315h Abs. 1, 315i Abs. 1 oder 315j Abs. 1 HGB-E nicht überschreiten. Durch den Verweis in § 264a Abs. 1 HGB... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Regelungen des § 328b HGB-E betreffen die drei Drittstaatskonstellationen, die nach den §§ 315h, 315i oder 315j HGB-E zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind – eine grafische Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Konstellationen findet sich in § 315h-E Rz. 1. Die Vorschriften des § 328b Abs. 1 HGB-E gelten für große bzw. kapitalmarktor... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 In § 329 HGB wird neben der Änderung in Abs. 3 mit dem Nachvollzug der Verschiebung der Offenlegungsvorgaben für Zweigniederlassungen von § 325a HGB nach § 328a HGB-E ein Abs. 3a ergänzt. Damit wird der das Unternehmensregister führenden Stelle erlaubt, für die Er... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Offenzulegende Unterlagen von inländischen Tochtergesellschaften

Rz. 9 Nach § 328b Abs. 1 HGB-E sind folgende Unterlagen offenzulegen: Der Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MUs nach § 315h Abs. 1 Nr. 1 HGB-E und das zugehörige Bestätigungsurteil eines Prüfers. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht ist dabei nach Maßgabe des § 315k Abs. 2 HGB-E zu erstellen, wodurch eine Kettenverweisung von § 315k HGB-E über § 315c HGB-E nach § 289c HGB... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 8 Die Offenlegung der Unterlagen ist für inländische KapG, die TU eines ausländischen obersten MU sind, nach § 328b Abs. 1 HGB-E grds. von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der KapG vorzunehmen (zur Übersicht s. § 325 Rz. 36). Für die Zweigniederlassungen ausländischer unverbundener bzw. verbundener KapG verpflichtet § 328b Abs. 2 und 3 HGB-E die in § 13... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 328b-E Offenlegung der Nachhaltigkeitsberichte von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 289b Rz. 20. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328b HGB-E 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Mit dem Ziel, die Europäische Union zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ma... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Relevant sind die Regelungen des § 329 HGB für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 329 HGB einhalten. Die Anwendung reicht über Jahresabschluss und Lagebericht hinaus auch auf die Offenlegung von Zahlungsberichten, da auf die Abs. 1, 3 und 4 des § 329 HGB verwiesen wird. Anders verhält es sich dagegen bei dem nichtfinanziellen (Konzern-)Berich... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 215 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung liegt keine verabschiedete Gesetzesfassung für das CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Die Abs. 1–5 und 6a sol... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 238 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für die vorliegende Kommentierung lag noch keine finale Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Referentenentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Die Überschrift des § 3... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 155 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen in § 317 HGB vorgesehen: Die Abs. 1, 3, 3a, 3b... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324b-E Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324b HGB-E regelt die Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 316 HGB. Die Tatsache, dass diese Prüfungspflicht eine andere ist als die Prüfung der Finanzberichterstattung (Jahresabschluss/Lagebericht... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324d-E Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324d HGB-E regelt die Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts. Hierzu wird im Wesentlichen auf die entsprechende Anwendung von § 318 HGB verwiesen. Auch wenn nicht explizit angegeben, gilt die Vorschrift entsprechend auch für ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324e-E Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324e HGB-E sieht vor, dass für die Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts § 319 HGB entsprechend anzuwenden ist. Dies gilt sowohl für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts als auch des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Die in § 319 HGB enthalten... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324i-E Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht und setzt insoweit Art. 28a der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2014/56/EU) in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Anders als noch im RefE sieht der RegE keinen (separaten) Prüf... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324h-E Auskunftsrechte

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324h HGB-E regelt die Auskunftsrechte, die der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts bzw. Konzernnachhaltigkeitsberichts gegenüber den gesetzlichen Vertretern der prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft hat. Ebenso wie bei § 324g HGB-E wird auch hier ein ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324k-E Bericht durch eine akkreditierte unabhängige dritte Partei

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 324k HGB-E Rz. 1 § 324k HGB-E regelt ein Minderheitengesellschafterrecht für einen Bericht an die Gesellschafter und setzt Art. 37 Abs. 3 Unterabs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fas... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324l-E Prüfung durch eine akkreditierte unabhängige dritte Partei

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bereitstellung von Berichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien, falls das Unt aufgrund anderer Rechtsakte des Unionsrechts verpflichtet ist, Teile seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine solche dritte Parte... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Prüfungspflicht aufgrund von Unionsrecht

Rz. 4 Die Vorschrift greift solche eher seltenen Fälle auf, in denen neben der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts eine separate Prüfung einzelner Teile der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine akkreditierte dritte Partei angeordnet wird. Die Gesetzesbegründung bringt hierzu als Beispiel eine Prüfung i. S. d. Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und de... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324c-E Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vol... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324f-E Netzwerk

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324f HGB-E enthält als einzigen Regelungsinhalt die entsprechende Anwendung von § 319b HGB. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 324e HGB-E zu sehen, der die entsprechende Anwendung von § 319 HGB für den Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Vorlagepflicht

Rz. 4 § 324g HGB-E sieht die entsprechende Anwendung von § 320 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB auf die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts vor. Gleiches gilt für die Prüfung des Konzernnachhaltigkeitsberichts nach § 320 Abs. 3 Satz 1 HGB. Danach haben die gesetzlichen Vertreter der prüfungspflichtigen Gesellschaft dem Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts den zu prüfenden Bericht vorzu... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324g-E Vorlagepflicht

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324g HGB-E regelt die Vorlagepflichten des prüfungspflichtigen Unt. Die entsprechenden Regelungen des § 320 Abs. 1 und 3 HGB werden danach für entsprechend anwendbar erklärt. Einzig § 320 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 HGB werden von der Geltung für d... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324j-E Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 1 Überblick Rz. 1 § 324j HGB-E regelt die Verantwortlichkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts und verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung von § 323 HGB, der für den Abschlussprüfer gilt. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 324m-E Prüfungsausschuss

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] 1 Regelungsbereich Rz. 1 § 324m HGB-E übernimmt im Wesentlichen unverändert die bisher in § 324 HGB enthaltenen Regelungen zum Prüfungsausschuss. Insoweit wird auf die dortige Kommentierung verwiesen (§ 324 Rz. 1 ff.). Neben redaktionellen Anpassungen wird in § 324m Abs. ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personengesellschaften implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweil... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bereitstellung von Berichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien, falls das Unt aufgrund anderer Rechtsakte des Unionsrechts verpflichtet ist, Teile seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine solche dritte Partei überprüfen zu lassen. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf Unterlagen... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht und Aufstellungszeitraum

Rz. 26 Einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben MU mit Sitz im Inland aufzustellen, soweit mind. ein TU vorliegt und keine der Befreiungstatbestände der §§ 291–293 HGB erfüllt sind sowie kein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB für alle TU genutzt wird. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB fünf Monate, wobei diese Frist für kapitalmarkt... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
aaaasdasda
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.2 "Omnibus-I-Paket"

Allerdings wurde die CSDDD durch das sog. "Omnibus-I-Paket" der EU-Kommission grundlegend überarbeitet. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.2.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 18.3.2026 in Kraft.[1] Wesentliche Änderungen betreffen den Anwendungsbereich, die Sorgfaltspflichten, die Haftung und die zeitliche Anwendung. mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D... mehr