Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

Cremer, Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung – Überblick über Voraussetzungen...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.42 Geschäfts- oder Firmenwert

Ruhnke/Kassebohm, Opportunistic behaviours in goodwill impairment decisions: Effectiveness of accountability mechanisms and the role of management consultants, BfuP 2/2026, S. 85; Jonas/ Bertsch, Die Bewertung und Aufteilung von Synergien – Zur Weiterentwicklung der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung –, DB 1-2/2026, S. 1; Karger/Labrenz, Einfluss regulatorischer Pr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bereitstellung von Berichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien, falls das Unt aufgrund anderer Rechtsakte des Unionsrechts verpflichtet ist, Teile seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine solche dritte Partei überprüfen zu lassen. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf Unterlagen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

Fischer, EFRAG: Rolle und Problemfelder der IFRS-Kapitalflussrechnung, PiR 3/2026, S. 89; Gawenko/Khalili, D...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht und Aufstellungszeitraum

Rz. 26 Einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben MU mit Sitz im Inland aufzustellen, soweit mind. ein TU vorliegt und keine der Befreiungstatbestände der §§ 291–293 HGB erfüllt sind sowie kein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB für alle TU genutzt wird. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB fünf Monate, wobei diese Frist für kapitalmarkt...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.2 "Omnibus-I-Paket"

Allerdings wurde die CSDDD durch das sog. "Omnibus-I-Paket" der EU-Kommission grundlegend überarbeitet. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.2.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 18.3.2026 in Kraft.[1] Wesentliche Änderungen betreffen den Anwendungsbereich, die Sorgfaltspflichten, die Haftung und die zeitliche Anwendung.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss nach derzeitiger Rechtslage auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes v. 3.9.2025 (BT-Drucks. 21/1857) i. d. F. des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD v. 30.3.2026 (Ausschussdrucks. 21(6)73). Der Änderungsantrag berücksichtigt die durch die am 18.3.2026 in Kraft getretene Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vorgenommenen erhebl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Befreiungstatbestände (§ 315b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 24 Neben der Pflicht zur Erstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts sehen § 315b HGB-E in Abs. 2 und Abs. 3 auch bestimmte Befreiungsmöglichkeiten für MU vor. Diese Befreiungen unterscheiden sich je nach dem Sitz des übergeordneten MU und der entsprechenden Einbindung des TU in dessen Konzernlagebericht oder konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht. MU, die selbst TU ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 315b Abs. 5 HGB-E)

Rz. 27 Eine Besonderheit des § 315b HGB-E stellt die Regelung zur Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts dar. Nach § 315b Abs. 5 HGB-E sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des MU verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Berichts zu informieren und mit ihnen die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 § 315k Abs. 1 und 2 HGB-E legen fest, welche Angaben im (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht der anwendungspflichtigen Unt mit Sitz außerhalb der EU zu machen sind. § 315k Abs. 1 Satz 1 HGB-E regelt die inhaltlichen Anforderungen an den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht, indem er auf die Vorgaben des § 289c HGB-E verweist. Im Detail hat der Nachhaltigkeitsbericht gem. § 315...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich des § 315k HGB-E ergibt sich aus den vorherigen Vorschriften §§ 315h, 315i sowie 315j HGB-E. Eine Berichtspflicht nach § 315k HGB-E entsteht für Unt aus Drittstaaten grundsätzlich dann, wenn sie in erheblichem Umfang wirtschaftliche Aktivitäten in der EU betreibt. Im Prinzip lassen sich hier drei verschiedene Konstellationen unterscheiden, wo dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Jahr 2017 in § 289b HGB geregelt. Seither sind große KapG i. S. d. § 267 HGB von öffentlichem Interesse und mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet ihren Lagebericht um eine n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 7 § 315h HGB-E verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer inländischen KapitalG, deren Umsatzerlöse zu ihrem Abschlussstichtag im vorangegangenen Gj 200 Mio. EUR übersteigen und die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat ist, dessen Konzernumsatzerlöse (oberste Mutterunternehmen und seiner TU, die in einen Konzernabschluss des oberste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 1 HGB-E

Rz. 7 Nach § 315i HGB-E sind die für eine inländische Zweigniederlassung zuständigen Personen, wenn die ihr zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj einen Betrag von 200 Mio. EUR und die Umsatzerlöse der Drittstaats-KapG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den beiden letz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 315j HGB-E betrifft die für eine inländische Zweigniederlassung von KapG mit Sitz in einem Drittstaat verantwortlichen Personen, wenn die der Zweigniederlassung zuzuordnenden Umsatzerlöse im vorangegangenen Gj den Betrag von 200 Mio. EUR übersteigen, die Umsatzerlöse des obersten MU und seiner TU, die in einen Konzernabschluss des obersten MU einzubeziehen wären, in ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Bestimmungen des § 315i HGB-E sind von den in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB genannten angemeldeten Personen einer inländischen Zweigniederlassung mit KapG mit Sitz in einem Drittstaat oder, wenn solche nicht vorhanden sind, die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG mit Sitz in einem Drittstaat anzuwenden. Eine Definition des Begriffs der Zweigniede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 2 HGB-E

Rz. 6 Die für die Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. EUR zuzurechnenden Umsatzerlösen verantwortlichen Personen sind nach § 315j Abs. 1 HGB-E verpflichtet, das oberste MU mit Konzernumsatzerlösen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die in den beiden letzten aufeinander folgen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 315h HGB-E betrifft KapG mit Sitz im Inland, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat sind. Die Berichtspflicht wird in § 315h Abs. 1 HGB-E auf KapG mit Sitz im Inland, deren Umsatzerlöse zu ihrem Abschlussstichtag im vorangegangenen Geschäftsjahr 200 Mio. EUR übersteigen und die TU eines obersten MU ist, das eine Rechtsform hat, die mit einer in Anhang ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend überarbeitet und der Anwenderkreis deutlich erweitert. Infolgedessen sind künftig auch bestimmte Drittstaatsunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, sofern sie in einem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 6 Inhaltlich verweist § 315i HGB-E auf § 315k Abs. 1 HGB-E, welcher die Inhalte des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts beinhaltet und wiederum auf bestimmte Angaben nach § 289c HGB-E und die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) abstellt. Die Offenlegung erfolgt nach Maßgabe des neu gefassten § 325b HGB-E, nach ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 10 Nach den europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittstaatsunternehmen ist es den Mitgliedstaaten gestattet, eine doppelte Berichterstattung durch TU und Zweigniederlassung derselben Hauptniederlassung zu vermeiden. Veröffentlicht ein anderes TU oder eine andere Zweigniederlassung einen Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung in der EU, k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verstoß gegen die Aufstellungspflicht

Rz. 10 Mit der neu eingeführten Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unt mit Sitz in einem Drittstaat, wurden auch die Bußgeldvorschriften des § 334 HGB-E angepasst. Dabei wird lediglich die Pflicht in § 315j Abs. 2 Satz 2 HGB-E berücksichtigt, nach welcher die Zweigniederlassungen einen Konzernnachhaltigkeitsbericht aufzustellen haben, wenn das oberste MU keinen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 8 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das obersten MU zusätzlich ein entsprechendes Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen, weshalb der in § 315j Abs. 1 HGB-E geforderte Konzernnachhaltigkeitsbericht nicht der Prüfungspflicht des § 324b HGB-E unterliegt. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen oder Gesellschaften abzugeben, die nach dem R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 10 Neben dem Konzernnachhaltigkeitsbericht hat das inländische TU ein zugehöriges Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen. Das Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen abzugeben, die nach dem Recht des in dem Drittstaat ansässigen obersten MU, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines EWR-Vertragsstaats zur Abgabe eines solchen Urteils übe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315i-E Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315i-E HGB 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung um...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315h-E Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315h HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unt wird seit der Umsetzung der Corporate-Social-Responsibility-Richtline (CSR-RL) durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bestätigungsurteil

Rz. 9 Die Pflicht zur Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts nach § 324b HGB-E ist auf den Nachhaltigkeitsbericht nach § 315i HGB-E nicht anzuwenden, da zusätzlich zum Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung ein entsprechendes Bestätigungsurteil zur Verfügung zu stellen ist (§ 315i Abs. 1 Nr. 2 HGB-E). Dieses Bestätigungsurteil ist von einer oder mehreren Personen abzug...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden. Die Einführung der Berichtspflicht für bestimmte Unt mit Sitz in einem Drittstaat erfolgt i. R. d. Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche bereit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 Die Anwendung des § 315j HGB-E bedingt das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Dieses liegt vor, wenn eine KapG auf ein anderes Unt unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–4 HGB ausüben kann. Darüber hinaus stellt § 315j HGB-E inhaltlich auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 9 Die inländische Zweigniederlassung kann von der Berichtspflicht entbunden werden, wenn ein TU desselben obersten MU dieser nachkommt. Demnach ist § 315j HGB-E nur anzuwenden, wenn das oberste MU keine TU hat, die nach § 315h Abs. 1, 2 oder 3 HGB-E einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zur Verfügung stellt oder vergleichbaren Pflichten innerhalb der Europäischen Union ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 11 In Art. 40a CSRD verlangt der europäische Gesetzgeber, dass mind. ein TU den Konzernnachhaltigkeitsbericht des obersten MU in einem Mitgliedstaat zur Verfügung stellt. Damit ermöglicht die CSRD grds. die Befreiung von der Berichtspflicht, wenn ein TU desselben Drittlandunternehmens der Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts in der Europäische...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 315j-E Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] sowie dem Änderungsantrag zur Berücksichtigung von der EU-Änderungsrichtlinie 2026/470.[2] Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. § 315b Rz. 16. 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315j HGB-E 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Nachhaltigkeitsberichterstattung

I. Vorbemerkung Tz. 29 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung können grundsätzlich die folgenden zentralen Perspektiven unterschieden werden: Berichterstattung über die Auswirkungen (impacts) der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out); eine solche Berichterstattung richtet sich idR an einen sehr breiten Adressa...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach IFRS SDS

Tz. 61 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IFRS S1 enthält übergeordnete Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den IFRS SDS sowie allgemeine Angaben zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in Governance, Strategie, Risikomanagement und Zielen des berichtenden Unternehmens. Er ist insofern grundsätzlich vergleichbar mit ESRS 1 und ESRS 2. IFRS S1 orientiert sich ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Kapitel XII: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Schrifttum Accountancy Europe, Call for Action: Enhancing the Coordination of non-financial information initiatives and frameworks, September 2017, https://accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/2022/12/170918-Call-for-action-letter.pdf?v1 (Abrufdatum 08.01.2026); Arbeitskreis "Integrated Reporting (AKIR)" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, Erstanwendung de...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Global Reporting Initiative (GRI)

Tz. 83 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 in Boston gegründet, nachdem sich die Öffentlichkeit über die Umweltschäden im Rahmen der Havarie der Exxon Valdez und der anschließenden Ölpest empört hatte. Die Wurzeln liegen in den gemeinnützigen Organisationen CERES (früher: Coalition of Environmentally Responsible Economies) und Tellus In...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 In der Vergangenheit wurde das Nebeneinander zahlreicher Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie der zT sehr umfangreichen Fragebögen von ESG-Rating- und Datenbankanbietern von Erstellern und Adressaten als problematisch, insbesondere wegen des hohen Bearbeitungsaufwands aber auch wegen der umfassenden qualitativen und ...mehr