Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.39 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Baumüller, "Interoperabilität": Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS und GRI - Anschluss Europas an internationale Standards, PiR 2/2024, S. 32; Beiersdorf/Lanfermann, Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen – vielfältige Informationsbedarfe von Stakeholdern, DB 1-2/2024, S. 1; Disser/Skoluda, Entwurf des ISSA 5000: Prüfung der Nachhaltigk...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.40 Nichtfinanzielle Erklärung

Merbecks, Soziale Risiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der DAX 40-Unternehmen, BB 6/2024, S. 299.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.43 Prüfung des Jahresabschlusses

Disser/Skoluda, Entwurf des ISSA 5000: Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit hinreichender bzw. begrenzter Sicherheit, WPg 2/2024, S. 64; Geuken/Weller, Prüfungsschwerpunkte der ESMA und BaFin für die Rechnungslegung - Enforcement 2024, PiR 2/2024, S. 38; Haegler/Deike, Enforcement-Prüfungsschwerpunkte 2024, BB 3/2024, S. 107; Hommelhoff, Verlässliche Prüfung und Übe...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.49 Steuern in der Rechnungslegung

Kockrow/Nowak, Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 7/2024, S. 351.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.31 Konzernabschlussanalyse

Merbecks, Soziale Risiken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der DAX 40-Unternehmen, BB 6/2024, S. 299; Thümmler/Rogler, Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung, KoR 1/2024, S. 30.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.28 Kapitalgesellschaften

Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung - Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte vor, NWB 4/2024, S. 274; Kahle/Kopp, Forderungsverzicht auf Gesellschafterdarlehen bei Personen- und Kapitalgesellschaften, DB 4/2024, S. 133; Kockrow/Nowak, Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 7/20...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.41 Offenlegung

Bramberger, Erleichterungen für Unternehmen bei der Offenlegung, b+b 2/2024, S. 5; Grathwohl/Schemm, Drei Jahre ESEF-Anwendung: Eine Analyse der Anwendungspraxis in Deutschland und Vergleich mit Italien, KoR 1/2024, S. 24; Kockrow/Nowak, Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 7/2024, S. 351.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.59 Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: länderbezogene Berichterstattung

Kockrow/Nowak, Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 7/2024, S. 351.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.29 Konzernabschluss nach HGB

Säuberlich/Jordan, Unwesentliche Tochterunternehmen? – Ein weiterer Perspektivwechsel im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung, WPg 3/2024, S. 140; Seedorff/Bloch, Die Rentnergesellschaft entlastet Unternehmen mehrfach, DB 6/2024, S. 269; Werthebach, Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Personenunternehmen, StuW 1/2022, S. 48.mehr

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ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 3.4.2 Schritt 2: Prüfung der Handlungsfelder

Im 2. Schritt gilt es, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Status-Quo-Analyse detaillierter zu untersuchen, welche der 37 Handlungsfelder innerhalb der 7 Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung für die eigene Organisation überhaupt relevant sind, d. h. im Kontext des eigenen Kerngeschäfts vorkommen können und/oder bereits Bestandteil einer Selbstverpflichtung des Unter...mehr

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CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

In den 3 Vorschlägen für die CSDDD war der inhaltliche Schutzbereich im Detail jeweils unterschiedlich definiert. Allen Vorschlägen gemein war, dass infolge der CSDDD mit einer gewissen Erweiterung des Schutzbereichs zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für Umweltaspekte und hier hauptsächlich die Berücksichtigung des Klimawandels: Im Vorschlag der EU-Kommission ging es um (...mehr

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CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 9 Ausblick: Finale Regelungen der CSDDD noch unklar

Welche Regelungen die finale CSDDD am Ende beinhalten wird, lässt sich auch nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren noch nicht verlässlich voraussehen. Dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird, ist ebenfalls noch nicht sicher, erscheint aber weiterhin wahrscheinlich. Damit wird es voraussichtlich jedenfalls zu einer erheblichen Ausweitung d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 118 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Im Oktober 2023 hat der IPSASB eine Konsultation zu seinem Strategie- und Arbeitsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 gestartet. Während in dem vorangegangenen Arbeitsprogramm die Vervollständigung seines Sets an Standards im Vordergrund stand, soll nun die Pflege der IPSAS im Vordergrund stehen. Darüber hinaus schlägt das IPSASB in dem Kons...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XIV. Empfehlungen zu ergänzenden Berichterstattungen (Recommended Practice Guidelines)

Tz. 113 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 In der Diskussion über die Einführung der kaufmännischen Rechnungslegung im öffentlichen Sektor werden seit jeher auch die Grenzen der Doppik aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der konzeptionell unterschiedlichen Ausrichtung von gewinnorientierten Unternehmen und von Gebietskörperschaften wird eine Ergänzung der vergangenheitsorientierten doppe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit (Videos) / 1 Die Rolle von HR bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 2 Neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. War diese in der Vergangenheit eher von freiwilligen Standards, Gestaltungsspielräumen und qualitativen Informationen geprägt, so gibt es künftig einen EU-weiten, verpflichtenden Standard, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Niveau...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Überblick Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist 2023 in Kraft getreten und auch die mit ihr verbundenen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EU verabschiedet. Da die EU-Richtlinie künftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, stehen auch viele weitere Unternehmen vo...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 4 CSRD implementieren

Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die CSRD bei sich im Unternehmen umzusetzen. Häufig steht die Sicherstellung der Compliance hier im Vordergrund. Unternehmen, die sich bereits auf dem Weg gemacht haben, die neuen Anforderungen zu implementieren, stellen häufig fest, dass sich die Umsetzung über mehrere Jahre hinzieht und mit einem erheblichen Ressour...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 1 Einleitung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, die Ziele des European Green Deals zu erreichen. Der European Green Deal wiederum ist ein EU-Maßnahmenpaket und wurde im Einklang mit dem Pariser K...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / Zusammenfassung

Überblick Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist 2023 in Kraft getreten und auch die mit ihr verbundenen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der EU verabschiedet. Da die EU-Richtlinie künftig nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betrifft, stehen auch viele weitere Unternehmen vor der Herausfor...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 6 Fazit

Für eine erfolgreiche Implementierung ist vor dem Hintergrund der technischen Komplexität, knapper Ressourcen und des zeitlich engen Umsetzungsfensters, die Unterstützung und das Engagement der Führungsebene entscheidend. Im Unternehmen muss ein grundlegendes Verständnis zur CSRD und die erforderlichen Fähigkeiten aufgebaut und weiterentwickelt werden. Die Integration der CS...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 3 Eine Vielzahl von Unternehmen betroffen

Die CSRD betrifft im Vergleich zu ihrer Vorgängerregulierung, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deutlich mehr Unternehmen. Schätzungen zur Folge erhöht sich allein in Deutschland die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf 15.000. Ob und ab wann ein Unternehmen von der CSRD betroffen und damit berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Kriterien hinsicht...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 5 Herausforderungen bei der Umsetzung

Das Projekt CSRD stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, die es gilt, effektiv, effizient und frühzeitig anzugehen, um eine erfolgreiche CSRD-Berichterstattung und Integration sicherzustellen. In der Praxis treten dabei vor allem folgende Herausforderungen innerhalb der Unternehmen auf: Umfang und Unklarheit: Die CSRD verlangt von Unternehmen, eine Vielzahl nicht-...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 6 Literaturverzeichnis

DRSC (2021): 4th Submission of requests regarding disclosures to be made according to the EU Taxonomy Regulation URL: https://www.drsc.de/app/uploads/2021/12/211207_ASCG_EU-Tax_Submission4.pdf (aufgerufen am: 28.08.2023). DRSC (2023): DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung ruft zur Öffnung der Europäischen Vorgaben für eine Integrierte Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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ESG-Softwarelösungen: Eine ... / 2 Disziplinen eines ganzheitlichen ESG-Reportings

Neben der thematischen Untergliederung in E (Environmental), S (Social) und G (Governance), lässt sich das ESG-Reporting auch in folgende drei funktionale Teilbereiche einteilen: Data Management, Performance Management und Disclosure Management Dabei gilt es zu beachten, dass die Teilbereiche nicht trennscharf verlaufen und sich Anbieter entlang der Schnittstellen positionieren....mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 4 Das Wesentlichkeitskonzept im Kontext der EU-Taxonomie

Vor dem Hintergrund der erweiterten Berichtspflichten durch die EU-Taxonomie-Verordnung stellt sich derzeit vielen Unternehmen die Frage, inwiefern die Überlegungen zur Wesentlichkeit auch auf die Taxonomie-Berichte übertragbar sind. Sofern beispielsweise bestimmte Angabepflichten der EU-Taxonomie als unwesentlich deklariert werden können, entfiele auch der Aufwand zur Erfas...mehr

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ESG-Softwarelösungen: Eine ... / 1 Einleitung

Nachhaltigkeit und die zugehörige Berichterstattung rund um ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) werden für Unternehmen immer wichtiger. Das liegt auch an strengen EU-Verordnungen, wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der EU-Taxonomie oder der EU-weiten Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Die regul...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 1 Einleitung

Die EU-Taxonomie zeichnet sich durch hohe Komplexität bei der Datenerhebung und diverse Auslegungsunsicherheiten aus. Zur Erleichterung der Taxonomie-Berichterstattung wird in der Praxis häufig die Anwendung des Wesentlichkeitskonzeptes diskutiert. Das Konzept der Wesentlichkeit ist insbesondere in der internationalen Rechnungslegung explizit in den entsprechenden Standards ...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 2 Anwendungsbereich und Vorgaben der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist als ein wesentliches Kernelement des EU-Green Deals vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten und seitdem stark weiterentwickelt worden. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu schaffen. Dieses soll Investoren und öffentlichen Institutionen als Orientierung zur All...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattungsstandards ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.4 Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 14 ESRS 1 fordert die Offenlegung der branchenunabhängigen, branchenspezifischen und unternehmensspezifischen Angaben nach den ESRS grundsätzlich zunächst in einem erkennbaren Teil des Lageberichts, der als "Nachhaltigkeitserklärungen" zu bezeichnen ist. Darin sind dann auch die Angaben gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung 2020/852 zu integrieren.[1]mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Grundsätze der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

3.1 Ableitung aus bestehenden Standards Rz. 8 Sowohl der als Standardsetter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrat (SRB) der EFRAG als auch der ISSB[1] haben durch die vereinbarte Zusammenarbeit mit bereits etablierten Standardsettern, wie der GRI, die Entwicklung ausgehend von vorhandenen Grundsätzen für die Nachha...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

4.1 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 Rz. 15 Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme v...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals werden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. wurden diese bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.3 Verknüpfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit anderen Teilen der Rechnungslegung

Rz. 13 ESRS 1 fordert die Unternehmen dazu auf, die Berichterstattungspraktiken möglichst eng an die allgemeinen Regelungen für Lagebericht und Jahresabschluss anzulehnen. Damit sollen Dubletten verhindert und der sinnvolle Einsatz von Querverweisen unter den verschiedenen Berichten ermöglicht werden. Dabei gilt, dass die Offenlegungspflicht nach ESRS durch Verweis auf einen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Verpflichtung zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

2.1 Direkt Rz. 6 Die CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben ab dem 1.1.2024, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Alle anderen kapitalmarktorientierten KMU (also unter 500 Beschäftigte im Jahresdurchsch...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick

Zusammenfassung Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten erfolgt. Viele (große) Unternehmen sind – bereits ab 2024 – direkt betroffen. Ebenso sind viele weitere Unternehmen indirekt betroffen. Die EU fordert im Rahmen der Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigeren Wirtschaft sehr umfangreiche Informat...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Soziale Offenlegungsanfordungen

4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die R...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Umweltbezogene Offenlegungsanforderungen

4.2.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1 Rz. 16 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: D...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Ableitung aus bestehenden Standards

Rz. 8 Sowohl der als Standardsetter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrat (SRB) der EFRAG als auch der ISSB[1] haben durch die vereinbarte Zusammenarbeit mit bereits etablierten Standardsettern, wie der GRI, die Entwicklung ausgehend von vorhandenen Grundsätzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgenommen....mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzuse...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Weiterführende Literatur

Baumüller/Nguyen, Zur Operationalisierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung – Rechtliche Anforderungen und erste Befunde aus der Praxis, PiR 2018, S. 197 Baumüller/Haring/Merl, Ausblick auf die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: die Arbeitspapiere vom Januar 2022, IRZ 2022, S. 125 Baumüller/Scheid/Mül...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Rz. 19 Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.2 Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 12 Bei der Darstellung soll nach ESRS 1.11 eine Unterscheidung zwischen Informationen, die sich aus der Umsetzung des ESRS ergeben, und anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen vorgenommen werden und eine menschen- und maschinenlesbare Form möglich sein. Das Unternehmen muss jeweils Vorjahresinformationen für alle Beträge einschließlich der in der tatsächlichen P...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Rz. 16 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen ve...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.3 Offenlegungsanforderungen für Wasser- und Meeresressourcen nach ESRS E3

Rz. 18 ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (P) Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen E3-1: Richtlinien zum Managem...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Rz. 20 Die OP des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Richtlinien zum Management von Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-2: Aktio...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)

Rz. 23 ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management vo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

Rz. 9 ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhalti...mehr