Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 1.6 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 3 Risikomanagement und Jahresabschluss

Rz. 10 Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifizieren zu können, bedarf es eines Risikoüberwachungssystems, welches jedoch zu einem Risiko- und Chancenmanagementsystem [1] zu erweitern ist, um die Vorteile der Früherkennung auch im Bereich der Chancen nutzen zu können und um eine aktive Steuerung der Risiken zu ermöglichen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung[2...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 7 Begrenzung durch Sanktionsmechanismen

Rz. 52 Der erste Sanktionsmechanismus ist sicherlich die nötige Prüfung der Rechnungslegung zumindest ab mittelgroßen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer.[1] Grundsätzlich erhöht die Prüfung von Rechnungslegungsinformationen deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungs...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2 Krisendefinitionen

Rz. 3 Eine Krise, die einer Berichterstattung in der Rechnungslegung bedarf, die über das im Lagebericht im Rahmen der Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. im Konzern § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. der nichtfinanziellen oder Nachhaltigkeitsberichterstattung nach §§ 289b, 315b HGB regelmäßig zu berichtende Maß hinausgeht, besteht nur im Falle des Zweifels b...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 4 Informationsökonomische Implikationen

Rz. 13 Besonders im Bereich der Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise sind die Konsequenzen von Informationen über die Lage des Unternehmens zu bedenken. Stets ist davon auszugehen, dass die Informationsverteilung zwischen dem Management und den Abschlussinteressenten asymmetrisch ist. Die Abschlussinteressenten haben somit Vorbehalte gegenüber der gebotenen Darstellung des...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte ausländische Unternehmen (3. Welle)

Ähnlich wie auch bei dem Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB [1] sieht die CSRD eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte nicht in der EU ansässigen Unternehmen ("Drittstaatsunternehmen") vor. Da kein direkter Zugriff auf diese Unternehmen besteht, erfolgt die direkte Verpflichtung über in der EU ansässige Tochterunternehmen oder Zweignied...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu einem komplexen Prozess geworden, da verschiedene Regulierungen Einfluss nehmen auf die Berichterstattung und während der Umsetzung weitreichende Änderungen vorgenommen wurden bzw. werden sollen. Ergänzend gibt es von den verschiedensten Akteuren begleitende Hinweise und FAQ-Dokumente, sodass es schwer ist, den Übe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die "2. Welle"

Zusammenfassung Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die überarbeiteten ESRS befinden sich aktuell in Revision durch die EU-Kommission und sollen bis Mitte 2026 bekannt gemacht werden und ab 2027 gelten. Insbes. für Unternehmen der sog. 2. Welle (Kapital- und denen gleich...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung

Zusammenfassung Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) hätte bis zum 6.7.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies hat der Gesetzgeber verschleppt, sodass nun auch bereits die Beschlüsse zur Änderung der CSRD mit eingearbeitet werden können. Die Bunderegierung hatte eine Umsetzung bis Ende 2025 zugesagt, was verpasst wurde. Somit kann die Pflicht z...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU nach dem VSME und für Drittstaatenunternehmen

Zusammenfassung Für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen, die als Zulieferer von (bestimmten, begrenzten) Daten dienen könnten, gibt es einen europäischen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Sustainability Reporting standard for SMEs, kurz VSME). Die EFRAG hat ihren finalen Entwurf für den VSME im Dezember 2024 veröffentlicht. Die Anwendung d...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: LkSG, CSDDD, EU-Taxonomie, CSRD/ESRS im Fokus

Zusammenfassung Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten. Auch wenn der Adressatenkreis viel diskutiert wurde, dürfte eine faktische Pflicht für fast alle Unternehmen zu einer "freiwilligen" Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. Dies hängt sowohl damit zusammen, dass formal verpflichtete Unternehmen auch über ihre ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die "1. Welle"

Zusammenfassung Schon bisher sind kapitalmarktorientierte Kapital- und denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, die groß i. S. d. § 267 HGB sind und mehr als 500 Beschäftigte aufweisen nach § 289b HGB bzw. § 315b HGB zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach NFRD verpflichtet. Mit der Umsetzung der CSRD wird der Anwenderkreis für die Erweiterung des (Konze...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Grundsachverhalte

Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Beiträgen Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die 1. Welle und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die 2. Welle dargestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit der am 16.12.2022 im EU-Amt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Weiterführende Literatur

AK Corporate Governance Reporting, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, Der Betrieb, 2024, S. 405 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)" des BVBC, Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, KoR, 2024, S. 321 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.1 Konzept der Fair Presentation

Die EFRAG arbeitet das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (11/2025).19 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geltend heraus. Auch wenn die Absätze in den Dokumenten als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung verstanden wissen. Ziel soll es sei...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 ESRS

Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.2024 in einer korrigierten rechtsverbindlichen d...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Schon bisher sind kapitalmarktorientierte Kapital- und denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, die groß i. S. d. § 267 HGB sind und mehr als 500 Beschäftigte aufweisen nach § 289b HGB bzw. § 315b HGB zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach NFRD verpflichtet. Mit der Umsetzung der CSRD wird der Anwenderkreis für die Erweiterung des (Konzern-)Lagebericht...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Indirekte Verpflichtung

Dort, wo die Nachhaltigkeitsberichterstattung als überbordende Bürokratie insbesondere für die KMU angesehen wird (so auch der Tenor in den Beschlüssen der EU),[1] wird übersehen, dass die KMU letztlich auch die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gehen müssen. Insofern werden zwar Berichtspflichten vermieden durch die deutliche Verringerung des Anwendungsb...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Auswirkungen der ausstehenden CSRD-Umsetzung in Deutschland

Ausführlich wird die CSRD-Umsetzung in "Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung" erläutert. Nichtumsetzung der CSRD bis Ende 2025 Auch die aktuelle Regierungskoalition hat es nicht geschafft, das Gesetzgebungsverfahren der CSRD-Umsetzung zum Jahreswechsel 2025/2026 abzuschließen. Seit dem 29.9.2025 liegt die BT-Drucks. 21/1857 vor, seit dem 29.10.2025 die Stellungnahm...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Ausblick

Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), hätte das deutsche Gesetzgebungsverfahren eigentlich schnell ablaufen können. Im September 2025 war eine Verabschiedung von der Bundesregierung bis Ende 2025 zugesagt. Inzwischen scheint die Bundesregierung lieber ein Ge...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Grundsachverhalte

Am 30.7.2025 verabschiedete die EU-Kommission ihre Empfehlung für den Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (C(2025) 4984 final).[1] Ausdrücklich empfiehlt die EU-Kommission nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, den von EFRAG entwickelten VSME a...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG, CSDDD)

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1] sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Beschäftigten in Deutschland seit dem 1.1.2023 (2024) zu einer Überwachung ihrer Lieferketten verpflichtet, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und (bestimmte) Umweltaspekte zu identifizieren und zu verringern.[2] Auch wenn von politischer Seite immer wieder ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundsachverhalte

Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen unter dem Wesentlich...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten. Auch wenn der Adressatenkreis viel diskutiert wurde, dürfte eine faktische Pflicht für fast alle Unternehmen zu einer "freiwilligen" Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. Dies hängt sowohl damit zusammen, dass formal verpflichtete Unternehmen auch über ihre Wertschöpfungsk...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 9 Keine Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts sollte zunächst auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Dies erfolgt nun in einem eigenen– noch nicht final beschlossenen – LkSG-Änderungsesetz.[1] Somit gibt es auch keine Voraussetzung mehr, einen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Strategie E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell (ÜM-2) SBM-3...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.5 Wertschöpfungskette

Die berichteten Informationen sind nach ESRS 1 (11/2025).63 weiterhin über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen auszudehnen, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind ("Informationen zur Wertschöpfungskette"). Allerdi...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Format des Lageberichts

Eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gem. § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, muss nach der CSRD den Lagebericht künftig (vorgesehen ist ab dem Geschäftsjahr 2026, was nach dem Beschluss der EU aber auf mind. 2027 verschoben werden soll) im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen und den Nachhaltigkeitsbericht nach ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen, die als Zulieferer von (bestimmten, begrenzten) Daten dienen könnten, gibt es einen europäischen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Sustainability Reporting standard for SMEs, kurz VSME). Die EFRAG hat ihren finalen Entwurf für den VSME im Dezember 2024 veröffentlicht. Die Anwendung des VSME wird se...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.5 Ausblick

Die Änderungen zum bestehenden Set 1 an ESRS sind enorm, wobei die zentralen Inhalte gar nicht verändert werden konnten, da diese in der CSRD vorgegeben sind. Erstaunlich viele Änderungen betreffen nach Ansicht der EFRAG auch nur Klarstellungen oder Erläuterungen. Anzuerkennen ist die Berücksichtigung vieler Kommentare und die teilweise nur angekündigten weiteren Veröffentli...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insb. Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten entlang der W...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.6 Konsolidierungskreis

Das Problem der ggf. unterschiedlichen Konsolidierungskreise von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde von der EFRAG nur ansatzweise gelöst mit Verweis auf die geltenden Rechnungslegungsregelungen (ESRS 1 (11/2025).61)[1]. Nach ESRS 1 (11/2025).56 ist bei der Berichterstattung auf Konzernebene sicherzustellen, dass die Aktivitäten der Tochtergesellschaften so er...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) hätte bis zum 6.7.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies hat der Gesetzgeber verschleppt, sodass nun auch bereits die Beschlüsse zur Änderung der CSRD mit eingearbeitet werden können. Die Bunderegierung hatte eine Umsetzung bis Ende 2025 zugesagt, was verpasst wurde. Somit kann die Pflicht zur Nachhaltigke...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen verstehen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Direkte Verpflichtung

Die mit RL (EU) 2025/794 und den Beschlüssen vom 16.12.2025 geänderte CSRD im Rahmen der Omnibus-Initiative unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen und kapitalmarktorientierten Konzerne (1. Welle) gilt weiterhin eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, allerdings ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Nachhalt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden: in die Prüfung des Abschlusses (§§ 316–324a HGB-E) und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (§§ 324b–324l HGB-E). Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Das Mitgliedstaatenwahlrecht, zur nötigen Prüfu...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Mit dem RegE CSRD-UmsG (2025) wird vorgeschlagen, die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, sog. "Abschluss-" und "Lageberichtseid", in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln. Hierbei wird neu aufgenommen, dass, wenn der Lagebericht gem. § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5 Soziale Themenstandards

3.5.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insb. Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Ac...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 CSRD

4.1 Grundsachverhalte Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Beiträgen Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die 1. Welle und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die 2. Welle dargestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit der am...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Relevante ESRS (Bekanntmachung 8/2024)

3.1 Grundsachverhalte Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3 Klarstellungen

2.3.1 Konzept der Fair Presentation Die EFRAG arbeitet das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (11/2025).19 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geltend heraus. Auch wenn die Absätze in den Dokumenten als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4 Umweltbezogene Themenstandards

3.4.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adre...mehr