Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Rz. 84 Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzge...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu einem komplexen Prozess geworden, da verschiedene Regulierungen Einfluss nehmen auf die Berichterstattung und während der Umsetzung weitreichende Änderungen vorgenommen wurden bzw. werden sollen. Ergänzend gibt es von den verschiedensten Akteuren begleitende Hinweise und FAQ-Dokumente, sodass es schwer ist, de...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2.4 Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 39 ESRS 1 fordert die Offenlegung der branchenunabhängigen, branchenspezifischen (diese sollen nach Vorschlag der EU-Kommission komplett entfallen) und unternehmensspezifischen Angaben nach den ESRS grundsätzlich zunächst in einem erkennbaren Teil des Lageberichts, der als "Nachhaltigkeitserklärungen" zu bezeichnen ist. Darin sind dann auch die Angaben gemäß Art. 8 der T...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2.3 Verknüpfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit anderen Teilen der Rechnungslegung

Rz. 38 ESRS 1 fordert die Unternehmen dazu auf, die Berichterstattungspraktiken möglichst eng an die allgemeinen Regelungen für Lagebericht und Jahresabschluss anzulehnen. Damit sollen Dubletten verhindert und der sinnvolle Einsatz von Querverweisen unter den verschiedenen Berichten ermöglicht werden. Dabei gilt, dass die Offenlegungspflicht nach ESRS durch Verweis auf einen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

5.1 Ableitung aus bestehenden Standards Rz. 24 Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.20...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Rz. 104 Mit der Verringerung des Anwenderkreises der CSRD steigt die Zahl derjenigen Unternehmen an, die potenziell freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Auch und gerade, da die verpflichteten Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten in den Blick zu nehmen haben (s. zu weiteren guten Gründen Kap. 4.3). Damit es hier nicht zu viele individuelle Anfragen gibt, schläg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick

Zusammenfassung Überblick Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung steht die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten bevor. Auch wenn der Adressatenkreis für die formal verpflichtende Anwendung aktuell auf europäischer Ebene wieder deutlich reduziert wird, dürfte eine faktische Pflicht für fast alle Unternehmen zu einer "freiwilligen" Nachhaltigkeitsberichterstat...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8 Weiterführende Literatur

AK Corporate Governance Reporting, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, Der Betrieb, 2024, S. 405 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)" des BVBC, Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen, KoR, 2024, S. 321 Arbeitskreis "Nachhaltigkeitsberichterstattung (...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.4 Umweltbezogene Offenlegungsanforderungen

5.4.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1 Rz. 43 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: D...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.5 Soziale Offenlegungsanforderungen

5.5.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen Rz. 48 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insb. Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung steht die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten bevor. Auch wenn der Adressatenkreis für die formal verpflichtende Anwendung aktuell auf europäischer Ebene wieder deutlich reduziert wird, dürfte eine faktische Pflicht für fast alle Unternehmen zu einer "freiwilligen" Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2.1 Konzepte

Rz. 31 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten,[1] die sich auch mit der aktuellen Überarbeitung der ESRS nicht wesentlich ändern können, da vorgegeben. Ansonsten müsste die CSRD selber noch ein weiteres Mal geändert werden: Informationsqualität: Zu meldende Informatione...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Rz. 54 Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsb...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.10 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 93 Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), dürfte das Gesetzgebungsverfahren schnell, d. h. noch im Jahr 2025 erfolgen. Damit wäre zumindest über das Geschäftsjahr 2025 von den verpflichteten Unternehmen der 1. Welle ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.5.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Rz. 48 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insb. Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten entlan...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.4.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Rz. 46 Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Strategie E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell (ÜM-...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Sorgfaltspflichtenregulierung

Rz. 4 Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1] sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Beschäftigten in Deutschland seit dem 1.1.2023 (2024) zu einer Überwachung ihrer Lieferketten verpflichtet, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und (bestimmte) Umweltaspekte zu identifizieren und zu verringern.[2] Auch wenn von politischer Seite immer w...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2.2 Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 35 Bei der Darstellung soll nach ESRS 1.111 eine Unterscheidung zwischen Informationen, die sich aus der Umsetzung des ESRS ergeben, und anderen im Lagebericht enthaltenen Informationen vorgenommen werden und eine menschen- und maschinenlesbare Form möglich sein. Um die Nachhaltigkeitsangaben maschinenlesbar auszeichnen zu können, sind sog. Taxonomien notwendig, die alle...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.1 Ableitung aus bestehenden Standards

Rz. 24 Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.2024 in einer korrigierten rechtsverbindl...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 15 Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Abschnitten des CSRD-Umsetzungsgesetzes und der ESRS dargestellt. Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird aus der bisherigen eher ungeregelten freien Darstellung, die zudem von vielen Unternehmen bislang nur freiwillig erfolgt.[1] eine Pflicht zur Berichterstattung, die zudem ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.4.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Rz. 43 Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen ve...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Rz. 66 Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7.1 Wertschöpfungskettenobergrenze

Rz. 105 Alle nicht direkt von der CSRD betroffenen Unternehmen sollen viel stärker als bislang von dem sog. Trickle-Down-Effekt, also die indirekte Auswirkung der Berichtspflicht auf nicht betroffene (kleinere) Unternehmen, geschützt werden. So soll es ausreichend sein, die komplett geforderten Informationen nur der CSRD-pflichtigen Unternehmen der Wertschöpfungskette in die...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.4.3 Offenlegungsanforderungen für Wasser- und Meeresressourcen nach ESRS E3

Rz. 45 ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (P) Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen E3-1: Konzepte im Zusammenhan...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.4.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Rz. 47 Die OP des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-2: Maßnahm...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.5.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)

Rz. 50 ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management vo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.5.5 Offenlegungsanforderungen bezüglich Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)

Rz. 52 Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 neben Offenlegungspflichten vor:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und E...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

Rz. 30 ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhalt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.4.2 Offenlegungsanforderungen für Umweltverschmutzung nach ESRS E2

Rz. 44 Nach der Zielsetzung des ESRS E2 sollen Adressaten Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln sowohl im Positiven als auch Negativen verstehen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt. Konkret ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.5.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft (ESRS S1)

Rz. 49 Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit der eigene Belegsc...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.5.4 Offenlegungsanforderungen für betroffene Gemeinschaften (ESRS S3)

Rz. 51 Noch vergleichsweise unbestimmt sind die Offenlegungspflichten bezüglich der betroffenen Gemeinschaften nach ESRS S3:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S3: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S3-1: Konzep...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.3 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Rz. 40 Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme vom Wesentlichkeitsansatz). Als Übergangserleichterun...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 74 Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung s...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Indirekte Verpflichtung

Rz. 20 Dort, wo die Nachhaltigkeitsberichterstattung als überbordende Bürokratie insb. für die KMU angesehenen wird (so auch der Tenor in den Vorschlägen der EU-Kommission), wird[1] allerdings übersehen, dass die KMU letztlich auch die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft gehen müssen. Insofern werden zwar Berichtspflichten vermieden, inhaltlich ist eine Aus...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.7 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 87 Mit dem RegE CSRD-UmsG wird vorgeschlagen, die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, sog. "Abschluss-" und "Lageberichtseid", in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gem. § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung n...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Direkte Verpflichtung

Rz. 17 Die mit RL (EU) 2025/794 geänderte CSRD unterteilt die Anwendung in folgenden Klassen: Für die kapitalmarktorientierten Unternehmen (1. Welle) gilt weiterhin eine Pflicht zur Anwendung der neuen Vorgaben für am oder nach dem 1.1.2024 beginnende Geschäftsjahre, soweit sie bereits jetzt nach § 289b HGB zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind. Hier ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7.2 Handlungsempfehlungen für KMU

Rz. 113 Die aus den gestiegenen Ansprüchen der Stakeholder resultierenden Gründe für einen Nachhaltigkeitsbericht bedingen eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit dieser Thematik, auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung und der vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Regeln! Dies verlangt u. E....mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 CSRD

4.1 Grundsachverhalte Rz. 15 Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Abschnitten des CSRD-Umsetzungsgesetzes und der ESRS dargestellt. Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird aus der bisherigen eher ungeregelten freien Darstellung, die zudem von vielen Unternehmen bislang nur freiwillig erfolgt.[1] eine Pflicht zur Berichte...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz

6.1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung Rz. 54 Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.8 Konzernnachhaltigkeitsbericht

Rz. 91 Der Gesetzgeber überträgt gem. Vorgabe der CSRD die gesamten Vorgaben auch auf den Konzernlagebericht.[1] Da dies bis auf die sprachlichen Anpassungen inhaltlich identisch zu den Regelungen auf Einzelunternehmensebene erfolgt, soll darauf hier nicht weiter eingegangen werden.mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Rz. 10 Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Na...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.6 Governance-Offenlegungsanforderungen

Rz. 53 Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere OP gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhaltung der Sorgfaltspfli...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.4 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 21 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.9 Keine Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Rz. 92 Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts sollte zunächst auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Dies erfolgt nun in einem eigenen LkSG-Änderungsesetz (Rz. 2). Somit gibt es auch keine Voraussetzung mehr, einen pflichtgemäßen oder f...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.3 Format des Lageberichts

Rz. 73 Nach der CSRD muss eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gem. § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, den Lagebericht künftig (vorgesehen ist ab dem Geschäftsjahr 2026, was nach dem Vorschlag der EU-Kommission aber auch auf 2027 verschoben werden soll) im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen und den Nachhaltigk...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.5 Regelung der Offenlegung aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Rz. 83 Die geänderten Regelungen führen zu Folgeänderungen auch bei den Offenlegungsvorschriften. Zudem wird die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a HGB Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung. Es erfolgt eine Unterteilung in Offenleg...mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse...mehr