Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese Regelung gilt jedoch nach A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (2025) vor, bereits am 3.9.2025 wurde dieser inhaltlich fast unverändert als RegE CSRD-UmsG (2025) beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren steht aus, allerdings ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.7 Beteiligungen der Arbeitnehmervertretungen bei der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 289b Abs. 6 HGB-E)

Rz. 30 § 289b Abs. 6 HGB-E setzt Art. 19a Abs. 5 Bilanzrichtlinie um und verpflichtet die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines Unt, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts zu informieren und eine Erörterung darüber durchzuführen. Diese Regelung stärkt die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter und stellt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem am 3.9.2025 beschlossenen neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.3 Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 25 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E sieht vor, dass bestimmte Unt ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, womit Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 2 Bilanzrichtlinie umgesetzt wird, die durch die CSRD ergänzt wurde. Mit der Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht wird dieser zum Bestandteil desselben. Die bisherige Möglichkeit, einen g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Internationale Abstimmung

Tz. 25 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. der Nac...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ziele

Tz. 5 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das BilKoG sollte vordringlich das durch die Bilanzskandale verloren gegangene Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wiederherstellen und nachhaltig stärken (vgl. Begr.RegE BilKoG, BT-Drucks. 15/3421, S. 11). Das FISG verfolgt eine ähnliche Zielsetzung, nämlich die Wiederherstellung und dauerhafte Stärkung des Vertr...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung

Tz. 106 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch 2023, Tz. 273). Mit dem FinmadiG ist die ehemalige Regelung entfallen, dass bei Beginn des Bilanzkontrollverfahrens der Umfang d...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.1 Abschlussbestandteile

Rz. 27 Der Jahresabschluss gemäß IFRS setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:[1] Bilanz, Gesamtergebnisrechnung (ggf. weiter unterteilt in Gewinn- und Verlustrechnung sowie sonstiges Ergebnis)[2], Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangangaben. Zusätzlich ist eine Bilanz zu Beginn der frühes...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europarechtlichen Vorgaben

Rz. 50 Die Regelungen der Bilanz-RL enthalten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weder Vorgaben für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises noch Hinweise für die Festlegung eines evtl. faktischen Konsolidierungskreises. Dies legt zunächst die Vermutung nahe, dass die entsprechenden Regelungen für Konzernabschluss und Konzernlagebericht – welchen die Konzernnachhaltig...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 3 Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 46 Die Definition der Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbes. vor dem Hintergrund von Wesentlichkeitsüberlegungen betreffend die in den Berichten zu inkludierende Information von Bedeutung. Bereits das österreichische Bilanzrecht stellt hinsichtlich der Wesentlichkeit von Information u. a. darauf ab, ob durch bspw. das Auslassen bzw. eine fehlerhafte Info...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur Erweiterung der ESEF-Basistaxonomie im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. dem ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungse...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollp...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nac...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4 Grundlagen der VSME-Nachhaltigkeitsberichterstattung

3.4.1 Modularer Aufbau des ESRS VSME als Grundlage der Berichterstattung Rz. 75 Der ESRS VSME ist derzeit an alle Kleinstunternehmen und KMU, somit potenziell Tausende Unternehmen in Deutschland, adressiert. Letztlich steht es allen nicht ESRS-berichtspflichtigen Unternehmen frei, diesen Standard anzuwenden. Damit ist die Gruppe der potenziell ESRS VSME-anwendenden Unternehme...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4 Maschinenlesbare Auszeichnung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

4.1 Umfang der maschinenlesbaren Auszeichnung Rz. 22 Die Bilanz-RL i. d. F. der CSRD sieht eine Auszeichnungspflicht für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht vor, einschl. der Angaben nach Art. 8 der Taxonomie-VO. Die konkreten Auszeichnungsvorgaben, inkl. Vorgaben zur verpflichtenden Detailtiefe der maschinenlesbaren Auszeichnung, sollen im E...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2 Doppelte Wesentlichkeit und Berichtssphären der Nachhaltigkeitsberichterstattung

2.1 Finanzielle Wesentlichkeit und Auswirkungs-Wesentlichkeit Rz. 3 Die Inhalte der Finanzberichterstattung, typischerweise durch die Bestandteile des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht definiert, beruhen u. a. auf der Definition ihrer jeweiligen Adressaten und werden in praxi unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips erstellt...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4 Interaktion der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Finanzberichterstattung bzgl. des faktischen Konsolidierungskreises

4.1 Pflicht zur Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in Europa Rz. 47 Auch mit Blick auf die Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung ist zunächst die Frage zu klären, was das berichterstattende Unternehmen ist. Die Pflicht zur Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung ist für Mutterunternehmen mit Sitz in der EU in Art. 29a Bilanz-RL festgelegt. Hiernach ...mehr

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§ 20 ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Vorbemerkung Die Pflicht zur Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. der maschinenlesbaren Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben ist nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD erstmalig für ein ab dem 1.1.2026 beginnendes Geschäftsjahr zu beachten. Jedoch wurden die für die Auszeichnung notwendigen Anforderungen im ESEF RTS noch nicht durc...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Zusammenfassung Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

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§ 30 Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Vorbemerkung Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) befassen sich zunehmend mit Aspekten der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit, damit verbunden sind Fragen zur Berichterstattung darüber. Gem. der derzeit geltenden CSRD wäre diese Berichterstattung für wenige KMU verpflichtend. Allerdings wären nach den sog. Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vom 26.2.2025 (§ 1 Rz 1...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 1 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereitg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Berichtsinhalt

4.1 Systematiken der Berichterstattung Rz. 49 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit de...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Wesentlichkeitsanalyse

3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 8 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 57 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Anga...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 11). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anford...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / Vorbemerkung

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) befassen sich zunehmend mit Aspekten der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit, damit verbunden sind Fragen zur Berichterstattung darüber. Gem. der derzeit geltenden CSRD wäre diese Berichterstattung für wenige KMU verpflichtend. Allerdings wären nach den sog. Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vom 26.2.2025 (§ 1 Rz 16) zukünftig...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 1 Einführung

Rz. 1 Bislang gilt, dass mit der am 5.1.2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neben haftungsbeschränkten großen Unternehmen sowie bestimmten Kreditinstituten und Versicherungen u. a. auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sofern deren übertragbare Wertpapiere – sowohl Eigenk...mehr

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§ 11 Vorbemerkungen zu ESRS S1 – S4

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 bis ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei verwiesen auf § 1 Rz 16. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen u. a. Befunde zu den Ergebnissen der ersten vorliegenden Nachhaltigkeitsberichterstatt...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.3 Verabschiedung von Rahmenwerken in unterschiedlichen Jurisdiktionen

Rz. 40 Für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU (künftig auch Unternehmen, die Aktivitäten in der EU verfolgen) gilt das Rahmenwerk der CSRD. Für Unternehmen, die den US-Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, sind (ggf. zusätzlich) die Anforderungen der SEC zu beachten. Keine unmittelbare Verpflichtung haben die IFRS SDS. International lassen sich aber unterschiedliche (Gesetzes-...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr