Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 1. Welle sind nach der neuesten CSRD-Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/470)[1] kapitalmarktorientiert, weisen im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) auf; Versicherungsunternehmen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674/EWG des Rates[2] und mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.3 Offenlegungsanforderungen für Wasser- und Meeresressourcen nach ESRS E3

ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen E3-1: Konzepte im Zusammenhang mit Wasse...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.2 Offenlegungsanforderungen für Umweltverschmutzung nach ESRS E2

ESRS E2 soll die Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln deutlich machen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt. Konkret sind anzugeben:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E2: Beschreibung der Verfa...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Die Offenlegungspflichten des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette nach ESRS S2

ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswi...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.5 Offenlegungsanforderungen bezüglich Verbraucher und Endnutzer nach ESRS S4

Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 folgende Offenlegungspflichten vor:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnu...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft nach ESRS S1

Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft S1...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.4 Offenlegungsanforderungen für betroffene Gemeinschaften nach ESRS S3

Noch vergleichsweise unbestimmt sind die Offenlegungspflichten bezüglich der betroffenen Gemeinschaften nach ESRS S3:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S3: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S3-1: Konzepte im Z...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.6 Governance Themenstandard

Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere Offenlegungspflichten gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhaltung der S...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.7 Konzernlagebericht

Rz. 87 Neben den in § 297 Abs. 1 HGB genannten Bestandteilen des Konzernabschlusses muss jedes zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen gem. § 290 HGB in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernlagebericht aufstellen, der ein eigenständiges Informationsinstrument darstellt.[1] In ihm sind gem. § 3...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / 4 Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Die CSDDD bildet den zentralen europäischen Rahmen zur Verankerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten. Mit der im Jahr 2024 verabschiedeten Richtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel, unternehmerische Verantwortung europaweit zu harmonisieren und über nationale Regelungen hinaus strategisch zu verankern. Im Zug...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / Zusammenfassung

Überblick Die europäische Nachhaltigkeitsregulatorik verändert die Rolle des Einkaufs grundlegend. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inklusive European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dem freiwilligen Voluntary Sustainability Standard for Small and Medium Sized Companies (VSME), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / 2 Corporate Sustainability Reporting Directive

Die CSRD bildet den verbindlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene und ersetzt die bisherige Non-Financial reporting Directive (NFRD). Die ESRS konkretisieren diesen Rahmen, indem sie Inhalt, Struktur und Tiefe der offenzulegenden Informationen einheitlich festlegen. Die CSRD folgt damit einer transparenz- und berichtsorientierten Reguli...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / 1 Bedeutung des Einkaufs im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsregulatorik

Mit der fortschreitenden Ausgestaltung der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik hat die Europäische Union die Anforderungen an Unternehmen zur Berücksichtigung ökologischer, sozialer und governancebezogener Aspekte erheblich ausgeweitet. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen fünf Regelwerke, die für den Einkauf eine besonders hohe Relevanz aufweisen und im weiteren Verlau...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / 2.1 Relevanz ausgewählter ESRS für den Einkauf

Der Einkauf wird durch die ESRS in besonderem Maße adressiert, da ein erheblicher Teil der berichtspflichtigen Informationen im Rahmen einer lebenszyklusbezogenen Betrachtung aus der vorgelagerten Lieferkette stammt. Der Einkauf fungiert damit als zentrale Schnittstelle für die Erhebung, Plausibilisierung und Bereitstellung ESG-relevanter Lieferantendaten. Im Fokus der weiter...mehr

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Nachhaltige Beschaffung: Al... / 2.2 Handlungsempfehlungen für den Einkauf

Mit der CSRD werden Nachhaltigkeitsanforderungen zu einer strategischen Pflichtaufgabe für Unternehmen. Dem Einkauf kommt dabei eine zentrale Rolle zu, da er als Schnittstelle zu Lieferanten und globalen Wertschöpfungsketten maßgeblich zur Umsetzung der regulatorischen Vorgaben beiträgt. Die folgenden Handlungsempfehlungen zeigen praxisnah auf, wie der Einkauf die CSRD syste...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022 veröffentlicht worden und am 5.1.2023 in Kraft getreten. Im Dezember 2025 wurden weitreichende Änderungen an der CSRD beschlossen. Die Bekanntmachung steht ebenso wie die Umsetzung im HGB noch aus, wird aber jeweils für 2026 erwartet. Mit Umsetzung der C...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 2.2.1 Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) etabliert einen verbindlichen Rahmen für eine erweiterte und standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen vergleichbare, prüfbare und digital auswertbare Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten, die auf Grundlage der European Sustainability Reporting...mehr

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Jahresabschluss-Prompter 2.... / 3 Use Cases für den Jahresabschluss mit "Aha-Effekt"

Hier sind konkrete Anwendungsfälle, die über einfache Textgenerierung hinausgehen. Wichtig Datenschutz Es sollten niemals echte Firmennamen oder personenbezogene Daten in öffentliche KI-Modelle kopiert werden. Nutzen Sie Platzhalter (z. B. [Betrag X], [Kunde Y]) oder geschlossene Enterprise-Lösungen. Case A: Die intelligente Varianzanalyse (Mehrstufig) Ziel der Prompts soll eine...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 6 Warum sich Unternehmen weiterhin mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen sollten

Auch wenn es langsam schwerfällt, aber die Unternehmen sollten sich von diesem regulatorischen Chaos nicht beirren lassen – der Weg hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dürfte nicht grundsätzlich in Frage stehen. Die EU hält an dem grundsätzlichen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 fest, auch wenn immer wieder Regeln aufgeweicht werden. Die Auseinandersetz...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.1 Adressatenkreis der CSRD

Inhaltlich wurde sich im Trilog auf eine deutliche Verschlankung der CSRD durch die Einführung einer neuen Größenklasse geeinigt, ab der die Regulierung nun erst greifen soll. Angelehnt an die ursprüngliche Zielgruppe der CSDDD soll nun der Lagebericht nur von haftungsbeschränkten Unternehmen um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden müssen, die im Jahresdurchschnitt übe...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.2 Weiter Änderungen und Erwägungsgründe

Informationen über wichtige immaterielle Ressourcen und deren Rolle im Geschäftsmodell und in der Wertschöpfung des Unternehmens sollen auch nur im Lagebericht von Unternehmen berichtete werden, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden sollen (ErwG 11). Es wird noch einmal die Wertschöpfungskettenobergrenze zum Schutz von nicht CSRD-pflichtigen Unternehmen...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 1 "Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit" zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen

Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den ersten Schritt des eigenen Arbeitsprogramms für mehrere Omnibus-Pakete vollzogen und einen Vorschlag zur umfangreichen Überarbeitung der eigenen Regulierungen vorgelegt. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive EU 2022/2464, kurz CSRD), zu den S...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 5 Bisheriges Regulierungschaos wird fortgeführt

Die Kommission schlägt flankierend in einem zweiten Omnibuspaket auch eine Reihe von Änderungsanträgen vor, um die Nutzung mehrerer Investitionsprogramme zu vereinfachen und zu optimieren. Unter dem Druck, ihre bürokratischen Regeln abzubauen und keine neuen zu schaffen, haben die EU-Kommission sowie Rat und Parlament somit formal entschieden reagiert – es wurden Einsparungen...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.5 "Quick Fix"-Änderungen am Set 1 der ESRS

Zudem hat die EU-Kommission bereits im Vorgriff auf die Überarbeitung bereits weitere Fakten geschaffen und am 11.7.2025 gezielte „Quick Fix“-Änderungen am Set 1 der ESRS verabschiedet, die am 10.11.2025 als Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 auch im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden und somit formal in Kraft getreten sind. Sie sollen den Aufwand für Unternehmen, die bere...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.3 Zeitliche Verschiebungen

Bei der zeitlichen Anwendung der neuen Vorgaben zeigte sich der Sinn der Zweiteilung des Vorgehens, auch wenn dies etwas unübersichtlich wirkt und aus deutscher Sicht aufgrund der bisherigen Nichtumsetzung zumindest formal in Leere lief. Langfristig soll nur noch der Anwendungsbereich für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlösen bes...mehr

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"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 2.4 Vereinfachung der ESRS Set 1

Der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) hat sich umgehend nach Beschäftigung mit den Vorschlägen bereit erklärt, sich an dem vorgeschlagenen Vereinfachungsprozess über die ESRS zu beteiligen. Am 31.7.2025 wurde ein Entwurf der Überarbeitung des ESRS Set 1 zur Konsultation bis zum 29.9.2025 veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden dann sehr zügig eingearbeitet. Ende Novem...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3 Finance, Controlling, Risikomanagement

Funktionen: Controlling – Accounting – Risikomanagement – Investor Relations – Treasury Die Rolle des Finanzbereichs (CFO in Abb. 10) wird bezüglich Nachhaltigkeit in vielen Unternehmen unterschiedlich ausgelegt. Während sich der Finanzbereich auf der einen Seite oftmals reaktiv zeigt, übernimmt er in anderen eine sehr aktive Rolle in der Steuerung des Themas. Entwicklung zum ...mehr

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Anwendungsbereich der versc... / 2 EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)

Besondere mediale Aufmerksamkeit (auch in der nicht-juristischen Presse) hat in dem Lieferkettenbereich die sog. EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD)[1] erfahren. Dazu nicht unwesentlich beigetragen haben dürfte auch der gleichermaßen seltene Umstand, dass eine bereits zwischen den Verhandlungsführern des EU-Parlaments und des ...mehr

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Lagebericht / 5.10 Nachhaltigkeitsbericht

Mit dem Ziel die Transparenz im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte signifikant zu steigern,[1] erließ die EU-Kommission die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5.1.2023 in Kraft trat. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 6.7.2024 Zeit, die CSRD in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat diese Frist allerdings deutlich verstreichen lassen. D...mehr

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Lagebericht / 4 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung konkretisieren die Generalnorm des § 289 HGB. Maßgebliche Leitideen sind die Vollständigkeit, die Wesentlichkeit, die Klarheit und die Verständlichkeit, die Stetigkeit der Berichtslogik sowie die Nachprüfbarkeit. Die Aussagen im Lagebericht müssen aus geeigneten Unterlagen ableitbar und mit internen Steuerungsinformationen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / Zusammenfassung

Begriff Der Lagebericht ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtsinstrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, das den Jahresabschluss um eine analytisch-kommentierende Gesamtsicht auf Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung ergänzt. Er verbindet retrospektive Erläuterungen (Wirtschaftsbericht) mit prospektiven Aussagen (Prognose sowie Chancen und Ris...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BMJV (2025), Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung vom 03.09.2025, URL: https://tinyurl.com/3hd2d3zc (Stand: 05.12.2025).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BMJV (2025), Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung vom 03.09.2025, URL: https://tinyurl.com/3hd2d3zc (Stand: 05.12.2025).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 4 Strategische Bilanzpolitik

Rz. 111 Von strategischer Bilanzpolitik spricht man, wenn das zumeist auf die bilanzpolitische Gestaltung einer Periode ausgerichtete Portfolio an bilanzpolitischen Maßnahmen zugunsten einer langfristig ausgerichteten Optimierung von bilanzpolitischen Instrumenten abgelöst wird, die sich an den langfristigen Zielen der Unternehmung und der an ihr interessierten Personengrupp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.1 Überblick

Rz. 24 Anknüpfend an die unter Rz. 19 ff. dargestellten Formen der Bilanzpolitik lassen sich in Anlehnung an Heinhold die in Abbildung 2 dargestellten Instrumente unterscheiden.mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Nachhaltigkeitsmanagement / Zusammenfassung

Begriff Nachhaltigkeit Der Begriff tritt 1713 in der Sylvicultura Oeconomica von Carl von Carlowitz zum ersten Mal in deutscher Sprache im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft auf: "daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe". CR Corporate Responsibility bzw. Unternehmensverantwortung beschreibt die generelle Verantwortung eines Unternehmens gegenüber ...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.1.1 Klimabezogenes Herzstück der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Das Basismodul VSME.B3[1] bildet das klimabezogene Herzstück des VSME-Standards und stellt damit einen zentralen Baustein der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. In einer Zeit, in der klimabezogene Informationen zunehmend über Marktzugang, Finanzierungsbedingungen (§ 15) und Wettbewerbsfähigkeit entscheiden, bietet VSME.B3 einen proportionalen Rahmen für...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 2 Value chain cap in der CSRD nach geltendem Recht

Rz. 4 Nach geltendem Recht greift die CSRD die Frage des Umgangs mit möglichen Folgewirkungen ihrer Berichtspflichten auf nicht berichtspflichtige Unternehmen in der Wertschöpfungskette explizit auf. Aufgrund der in der CSRD und den ESRS angelegten Verpflichtung, neben Nachhaltigkeitsinformationen zur eigenen Unternehmenstätigkeit auch solche zu Unternehmen der vor- und nach...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / Literaturtipps

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§ 3 Konzept des value chain... / 1 Regulatorische Einordnung

Rz. 1 Die CSRD sieht eine grds. Ausweitung des Anwendungsbereichs wie auch der inhaltlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.[1] In der Folge werden Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen aus den Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Gesellschaften zunehmend relevant. Dies manifestiert sich auch in konkreten ESRS-Berichtspflichten über Unter...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 3.2 Ausgestaltung der value-chain-cap-Funktion gem. Omnibus-I-Vorschlag

Rz. 11 Der Omnibus-I-Vorschlag sieht für die Bilanz-RL verschiedene Änderungen und Ergänzungen im Hinblick auf die value-chain-cap-Funktion vor. Zum einen wird klargestellt, dass die ESRS keine Angaben vorsehen dürfen, die dazu führen, dass von nicht berichtspflichtigen Unternehmen (d. h. Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden) Informationen eingeholt werden müssen, die...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 4 Struktur des Standards

Rz. 28 Der VSME-Standard ist strukturell in 2 sich ergänzende Module unterteilt: das Basismodul und das Zusatzmodul (Rz 5). Die Differenzierung in die 2 Kategorien ermöglicht eine stufenweise Implementierung einzelner Elemente aus den Modulen sowie eine schrittweise Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der Ausweitung von Geschäftstätigkeiten...mehr

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§ 15 Value chain cap aus Fi... / 2 Ursprünglich angedachter regulatorischer Konnex: CSRD, LSME, VSME und die value-chain-cap-Funktion

Rz. 5 Die CSRD [1], die seit 2023 in Kraft ist, soll den zentralen europäischen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen darstellen. In ihrer ursprünglichen Fassung sollten alle Großunternehmen und Finanzmarktteilnehmer zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet werden, sofern 2 der nachfolgenden 3 Kriterien in 2 aufeinanderfolgend...mehr

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§ 1 Einführung in den Volun... / Zusammenfassung

Die EU-Kommission verabschiedete am 30.7.2025 ihre Empfehlung für den "Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen" (VSME-Standard). Dies ist ein Angebot an mittelständische Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung an diesem freiwilligen Standard auszurichten. Es soll gerade für die aus der Pflichtanwendung der Co...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 Konzept des value chain... / 3.1 Verankerung im vorgeschlagenen Omnibus-I-Paket

Rz. 8 Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU-Kommission im Februar 2025 u. a. den Vorschlag unterbreitet, die Nachhaltigkeitsberichtspflicht – unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung – auf bilanzrechtlich große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden zu beschränken. Der EU-Ministerrat schlug zudem vor, die Regelungen zum Anwendungsbereich der verpflichtenden Nachhaltigke...mehr