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§ 1 Einführung in die European Sustainability Reporting ... / 7 Absehbare nächste Schritte in der Implementierung und Überarbeitung der ESRS auf EU-Ebene

Georg Lanfermann
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Rz. 85

Die Omnibus I-Initiative wird in den kommenden drei Jahren die Weiterentwicklung der ESRS prägen. Durch die Annahme der Richtlinie (EU) 2025/794 ("Stop-the-clock"-Richtlinie) wird zunächst den vielen neu berichtspflichtigen Unternehmen der zweiten und dritten Welle ein jeweils zweijähriger Aufschub der Berichtspflicht gewährt. Diese EU-Vorschriften sollen durch den RegE zur Umsetzung der CSRD "schnellstmöglich" in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mit der Annahme der Vorschläge im Substance Proposal zur inhaltlichen Änderung der CSRD kann Anfang 2026 gerechnet werden. Ob die Schwellenwerte von 1.000 Mitarbeitern für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Set 1 und zusätzlich 450 Mio. EUR Umsatzerlösen für die Taxonomieberichtspflicht Realität werden, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen zwischen EU-Rat und EU-Parlament ab.

Auch für das Substance Proposal wäre eine nationale Umsetzung nötig. Die Bundesregierung setzt sich nach der Begründung im RegE zur CSRD-Umsetzung dafür ein, dass die diskutierten Änderungen auf EU-Ebene zügig beschlossen werden, um die Ergebnisse noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Aufgrund der derzeit laufenden Verhandlungen ist es ungewiss, ob diese Zeitleisten gehalten werden können.

 

Rz. 86

Parallel zur gesetzgeberischen Diskussion zur Omnibus I-Initiative ist insbes. die inhaltliche Überarbeitung des Set 1 durch EFRAG von Bedeutung. Die von der EU-Kommission geforderte Abgabe des überarbeiteten Set 1 bis Ende November 2025 bedeutet eine enorme Kraftanstrengung und Zeitdruck für EFRAG (Rz 51 ff.). Die EU-Kommission ist gehalten, einen delegierten Rechtsakt zur Änderung des Set 1 spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des finalen Substance Proposal zu erlassen. Es ist vorgesehen, dass der delegierte Re...

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