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§ 1 Einführung in die European Sustainability Reporting ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Georg Lanfermann
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Rz. 55

Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.).

 

Rz. 56

Abb. 1: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt

 

Rz. 57

Übergeordnetes Ziel der ESRS ist es, unter Anwendung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten sowie über die daraus entstehenden Chancen und Risiken für das Unternehmen Bericht zu erstatten. Das Verständnis von doppelter Wesentlichkeit wird insbes. in den übergreifenden ESRS 1 "Allgemeine Anforderungen" und ESRS 2 "Allgemeine Angaben" thematisiert. Bei einer Wesentlichkeitsanalyse sollen die vielfältigen Angabepflichten in den themenbezogenen ESRS darauf überprüft werden, ob diese für das berichtende Unternehmen einschlägig sind. Jedoch ist zu beachten, dass die Angabepflichten durch die sog. Anwendungsanforderungen (Application Requirements) präzisiert und erweitert werden. Zudem wird die Wesentlichkeitsanalyse der Unternehmen einerseits durch eine schematisch aufbereitete Vorgehensweise (ESRS 1, App. E), andererseits durch eine Auflistung der in den themenbezogenen ESRS behandelten Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt. Die themenbezogenen ESRS decken Nachhaltigkeitsaspekte ab, die in Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen gegliedert sind (ESRS 1.AR16).

 

Rz. 58

Die Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten werden in ESRS 1 (§ 3) dargelegt. Darin verankert ist auch das wichtige Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Danach ist über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten, bei denen die Unternehmenstätigkeit entweder wesentliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt ("impact m...

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