Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 69 Anders als der ESRS LSME mit seinem eng abgegrenzten Anwendungsbereich auf i.W. (vergleichsweise wenige) kapitalmarktorientierte KMU und einige Hundert SNCI wurde der ESRS VSME als Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten KMU potenziell für viele Tausend KMU und Kleinstunternehmen konzipiert. Deutlich erweitert w...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 6 Zeitlicher Fahrplan zur Erstanwendung

Rz. 37 Die ESEF-Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht sind gem. RegE zur CSRD-Umsetzung erstmalig für ein nach dem 31.12.2025 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1] Die zeitlich versetzte Erstanwendung der ESEF-Vorgaben soll es den Unternehmen ermöglichen, ihre Berichtsprozesse auf die neuen Formatvorgaben umzustellen.[2] Rz. 38 Eine vor...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 119 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.2 Finanzielle Unwesentlichkeit

Rz. 65 Auch im Zusammenhang mit dem Wahlrecht zur tatsächlichen Konsolidierung unwesentlicher Tochterunternehmen im Konzernabschluss (§ 296 Abs. 2 HGB) argumentiert das IDW, dass "alle Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil der eigenen Geschäftstätigkeit der Gruppe zu betrachten [sind]"[1]. Zur Begründung wird auf ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.1 Hintergrund, Bedeutung und Zielsetzung

Rz. 64 Zeitgleich mit dem Entwurf des ESRS LSME hat EFRAG im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwillig anwendbaren ESRS für KMU außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD veröffentlicht: den Exposure Draft Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises (ED ESRS VSME).[1] Zusätzlich zum ED ESRS VSME wurden die Grundlagen der Schlussfolgerungen (Basis fo...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.1 Modularer Aufbau des ESRS VSME als Grundlage der Berichterstattung

Rz. 75 Der ESRS VSME ist derzeit an alle Kleinstunternehmen und KMU, somit potenziell Tausende Unternehmen in Deutschland, adressiert. Letztlich steht es allen nicht ESRS-berichtspflichtigen Unternehmen frei, diesen Standard anzuwenden. Damit ist die Gruppe der potenziell ESRS VSME-anwendenden Unternehmen äußerst heterogen. Bereits Kleinstunternehmen und KMU können sich hins...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 45 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereit...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 17 Nach Art. 3 Abs. 2, 3 Bilanz-RL n. F. sind als KMU Unternehmen definiert, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mind. zwei der drei Größenmerkmale für kleine oder mittelgroße Unternehmen erfüllen:[1]mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.5 Fazit

Rz. 56 Bislang stellte der ED ESRS LSME einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um angemessene Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU dar. Zwar gab es auch bislang nur einen überschaubaren Anwendungsbereich für den ED ESRS LSME, allerdings wäre insbes. die daran geknüpfte value chain cap-Funktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Berichterstattungsp...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.2 Berichtssphären

Rz. 10 Durch die Regelung in Art. 29a Bilanz-RL wird zum einen deutlich, dass sich die in der Nachhaltigkeitserklärung anzugebenden Inhalte auf zwei unterschiedliche Berichtssphären erstrecken können und beide Sphären abstrahiert voneinander abgegrenzt werden: Die zu berichtenden Auswirkungen resultieren also entweder aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus der Wertschöp...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4 Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Rz. 43 Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS das "Herzstück" der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.[1] Allerdings finden sich mit den ESRS erstmals umfangreiche konkretisierende Vorgaben zu deren Durchführung und der darauf basierenden Ableitung von Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die (z. T. wohl unvermeidbar...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.6 Fazit und aktuelle Entwicklungen

Rz. 142 Mit der Finalisierung des ESRS VSME waren von Beginn an große Hoffnungen verbunden, da sich die KMU derzeit mit unterschiedlichsten individuellen Anfragen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeitsinformationen befassen müssen. Der im Dezember 2024 von EFRAG an die EU-Kommission übergebene ESRS VSME hat zum Ziel, eine für KMU und für die Nutzer von deren Nachhaltigkeitsin...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 151 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auf eine Weise aufgebaut sein, die ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 4 Fazit

Rz. 146 ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserk...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.1 Umfang der maschinenlesbaren Auszeichnung

Rz. 22 Die Bilanz-RL i. d. F. der CSRD sieht eine Auszeichnungspflicht für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht vor, einschl. der Angaben nach Art. 8 der Taxonomie-VO. Die konkreten Auszeichnungsvorgaben, inkl. Vorgaben zur verpflichtenden Detailtiefe der maschinenlesbaren Auszeichnung, sollen im ESEF RTS rechtlich verankert werden, der hierf...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS 2 enthält Angabepflichten, die sektorunabhängig von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen und für alle von den ESRS abgedeckten Nachhaltigkeitsaspekte maßgeblich sind (ESRS 2.1). Diese Angabepflichten sind weitgehend unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Im Standard werden besonders grundlegende Angaben geregelt, die für das Ver...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 ESRS 1.AR16 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Mit der Umsetzung der CSRD [1] erweitert sich auch das Begriffsverständnis der Nachhaltigkeitsterminologie. Angelehnt an das Akronym ESG (Environmental – Social – Governance) werden neben Umwelt- und Sozialaspekten auch Modalitäten der Corporate Governance als Teil der Nachhaltigkeit angesehen, die entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden müssen. Neben z...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 134 Zu den Berichtszeiträumen, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflichtender Teil...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.2 Ergänzende nationale Vorgaben

Rz. 7 In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorschriften, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der Vorgaben des ESEF RTS sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen. Rz. 8 Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Im RegE zur CSRD-Umsetzung sind spezifische handelsrecht...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 3 Fazit

Rz. 65 ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Stakeholder-Gruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. bei der Berichterstattung entlang ihr...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.3 Übermittlung als ESEF-Berichtspaket

Rz. 19 Für die Übermittlung und Kommunikation von Rechnungslegungsunterlagen im ESEF müssen die XHTML-Dateien gem. ESEF RTS in einem sog. ESEF-Berichtspaket (Reporting-Package[1]) gebündelt werden, sofern eine Auszeichnung auf Basis der iXBRL-Technik enthalten ist. Das ESEF-Berichtspaket entspricht aus technischer Sicht einer Zip-Datei als Containerlösung, für die standardis...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.1 Finanzielle Wesentlichkeit und Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 3 Die Inhalte der Finanzberichterstattung, typischerweise durch die Bestandteile des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht definiert, beruhen u. a. auf der Definition ihrer jeweiligen Adressaten und werden in praxi unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips erstellt. Auf europarechtlicher Ebene ist der Grundsatz der Wesentlic...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie un...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5 Übertragbarkeit der Ausnahmen von der Einbeziehung?

4.5.1 Beschränkungen der Rechte des Mutterunternehmens, unverhältnismäßige Kosten und Verzögerungen Rz. 61 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB muss ein Tochterunternehmen im Konzernabschluss seines Mutterunternehmens nicht konsolidiert werden, wenn die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens durch erhebliche und andauernde Beschränkungen in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäft...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2 Modulübergreifende Grundsätze der Berichterstattung

3.4.2.1 Zielsetzung Rz. 78 Jeder im Einklang mit dem ESRS VSME erstellte Nachhaltigkeitsbericht soll relevante Informationen über aktuelle und mögliche zukünftige positive und negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Gesellschaft oder die Umwelt darstellen (ESRS VSME.8(a)). Zudem soll der VSME-Nachhaltigkeitsbericht darstellen, welche Umwelt- und Sozialaspekte ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 139 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Kennzahlen zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Kennzahlen abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen (und sektorspezifischen) ESRS enthaltenen Kennzahlen ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.4 Unklares Konzept der Berichtsgrenzen

Rz. 55 In ihren Q&A geht EFRAG der Frage nach der Relevanz der in den Konzernabschluss nicht einbezogenen Tochterunternehmen nach und versucht diese mit Verweis auf die sog. Berichtsgrenzen (reporting boundaries) zu beantworten.[1] So können Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitserwägungen oder aufgrund nationaler Bestimmungen für den Konzernabschluss in diesen nicht ei...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 5 Auswirkungen auf die Berichtspraxis und Fazit

Rz. 70 Wenige Wahlrechte und Vorgaben der Finanzberichterstattung führen dazu, dass bestimmte Tochterunternehmen vom faktischen Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausgenommen sind bzw. werden können. Dies führt jedoch nicht automatisch dazu, dass diese Tochterunternehmen in die Konzernnachhaltigkeitserklärung ebenso nicht einbezogen werden müssen. Der Einbezug von U...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.1 Beschränkungen der Rechte des Mutterunternehmens, unverhältnismäßige Kosten und Verzögerungen

Rz. 61 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB muss ein Tochterunternehmen im Konzernabschluss seines Mutterunternehmens nicht konsolidiert werden, wenn die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens durch erhebliche und andauernde Beschränkungen in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigt werden (Rz 34 ff.). In diesem Fall er...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 37 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.3 KFS/PG 13 und KFS/PE 28

Rz. 29 In Österreich legt der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) in einem eigenen Fachgutachten die berufliche Auffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer sonstige Prüfungen planen, durchführen und darüber Bericht erstatten sollen. Als Grundlage für das Fachgutachten zur Durchführung von sonstigen ...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.1 Technischer Regulierungsstandard (ESEF RTS)

Rz. 5 Die wesentlichen Anforderungen für ESEF sind in einem technischen Regulierungsstandard in Form einer delegierten Verordnung[1] rechtlich verankert. Als delegierte Verordnung hat der ESEF RTS unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Neben dem Anwendungsbereich für das ESEF und Verweisen auf weiterführende technische Spezifikationen konkretisiert der ESEF ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.2 Qualitative Merkmale der Informationen

Rz. 79 Die im VSME-Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Informationen sollen die – auch aus ESRS Set 1 (ESRS 1.19) bekannten – Merkmale erfüllen, nämlich: relevant, wahrheitsgetreu, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (§ 3 Rz 18 ff.). Anders als in Set 1 (ESRS 1, App. B) werden diese Anforderungen im ESRS VSME nicht konkretisiert; es wird bspw. nicht erläutert, d...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.3 Ausnahmen von der tatsächlichen Einbeziehung in den faktischen Konsolidierungskreis für die Konzernnachhaltigkeitserklärung

Rz. 52 Da die Formulierungen in der Richtlinie und in den ESRS vergleichsweise unkonkret sind und auch die Umsetzung der Vorgaben in der Unternehmenspraxis oftmals Anwendungsfragen aufwirft, hat EFRAG eine Reihe von Hilfestellungen entwickelt. Zentrale Elemente dieser Unterstützungsmaßnahmen sind die Implementation Guidances [1] und die EFRAG Q&A[2]. Diese Materialien sind je...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.1 Pflicht zur Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in Europa

Rz. 47 Auch mit Blick auf die Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung ist zunächst die Frage zu klären, was das berichterstattende Unternehmen ist. Die Pflicht zur Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung ist für Mutterunternehmen mit Sitz in der EU in Art. 29a Bilanz-RL festgelegt. Hiernach nehmen Mutterunternehmen einer großen Gruppe i. S. d. Art. 3 Abs. 7 Bilanz-...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / Vorbemerkung

Die Pflicht zur Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. der maschinenlesbaren Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben ist nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD erstmalig für ein ab dem 1.1.2026 beginnendes Geschäftsjahr zu beachten. Jedoch wurden die für die Auszeichnung notwendigen Anforderungen im ESEF RTS noch nicht durch die EU-Kom...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.4 Empfehlung zur Berichterstattungsebene

Rz. 81 Der ESRS VSME kann sowohl für den Nachhaltigkeitsbericht auf Einzelunternehmensebene als auch für den Konzernnachhaltigkeitsbericht verwendet werden. EFRAG empfiehlt in ESRS VSME.14 ausdrücklich die Erstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts, sofern Konzernstrukturen bestehen. Aufgrund der Informationsfunktion der Konzernberichterstattung ist dieser Empfehlung au...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.6 Vergleichsinformationen

Rz. 83 Das Unternehmen muss Vergleichsinformationen für das Vorjahr angeben, mit Ausnahme solcher Kennzahlen, die erstmalig angegeben werden. Die Vorgabe hinsichtlich der Angabe zu Vergleichsinformationen gilt ab dem zweiten Berichtsjahr. Auch wenn in ESRS VSME.12 lediglich "Kennzahlen" bei erstmaliger Berichterstattung explizit von der Pflicht zur Angabe von Vergleichsangab...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 102 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Ang...mehr