Rz. 25

Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 neben Offenlegungspflichten vor:[1]

  • Allgemeine Offenlegung

    • SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger
    • SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
  • Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

    • S4-1: Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern (ÜM-2)
    • S4-2: Verfahren zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer in Bezug auf die Auswirkungen (ÜM-2)
    • S4-3: Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle für Verbraucher und Endnutzer um Bedenken zu äußern (ÜM-2)
    • S4-4: Ergriffene Maßnahmen gegen wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zur Abschwächung wesentlicher Risiken und zum Verfolgen wesentlicher Chancen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen (ÜM-2)
  • Parameter und Ziele

    • S4-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen (ÜM-2)

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